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   BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87   

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BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87 (https://dejure.org/1994,163)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.1994 - 1 BvR 434/87 (https://dejure.org/1994,163)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 (https://dejure.org/1994,163)
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Kriegsschuld-Buch

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Vereinbarkeit von § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS (Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften) mit dem GG Grundgesetz, jedoch keine Indizierung von Büchern mit der Begründung, es enthalte eine falsche geschichtliche Darstellung;

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, zur Einordnung eines Buches als wissenschaftlich

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Jugendgefährdende Schriften III

  • openjur.de

    Jugendgefährdende Schriften

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufnahme eines Buches in die Liste jugendgefährdender Schriften

  • Wolters Kluwer

    Jugendgefährdende Schriften - Meinungsfreiheit - Schuldfrage - Zweiter Weltkrieg - Buch - Indizierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wissenschaftsfreiheit und Jugendschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 1
  • NJW 1994, 1781
  • MDR 1994, 844
  • NVwZ 1994, 892 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 751 (Ls.)
  • ZUM 1994, 709
  • afp 1994, 118
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    Soweit es auf die Zulässigkeit einer Beschränkung zum Zwecke des Jugendschutzes (vgl. BVerfGE 83, 130 ) oder eines anderen verfassungsrechtlich geschützten Gutes (vgl. BVerfGE 81, 278 ) ankommt, sind vielmehr auch Behörden und Gerichte zu der Prüfung befugt, ob ein Werk die Merkmale des - weit zu verstehenden - Wissenschaftsbegriffs erfüllt.

    Sie hat das Verbot der Verbreitung an Jugendliche zur Folge und führt darüber hinaus zu Werbe- und Verbreitungsbeschränkungen, mit denen der Vertrieb an Erwachsene erheblich behindert wird (vgl. BVerfGE 83, 130 ).

    Zweifel können auch hinsichtlich einer möglichen Gefährdung jugendlicher Leser auftreten, da sich die Wirkungen anstößiger Lektüre nicht ohne weiteres abschätzen lassen und zudem fachwissenschaftlich umstritten sind (vgl. dazu BVerfGE 83, 130 ).

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 17, 67 ; 83, 130 ).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    Damit sich die Wissenschaft ungehindert an dem für sie kennzeichnenden Bemühen um Wahrheit ausrichten kann, ist sie zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich autonomer Verantwortung erklärt worden (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

    Das wäre mit der prinzipiellen Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit unvereinbar, die der Wissenschaft trotz des für sie konstitutiven Wahrheitsbezugs eignet (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

    Voraussetzung ist nur, daß es sich dabei um Wissenschaft handelt; darunter fällt alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung von Wahrheit anzusehen ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

    Denn die Einordnung unter die Wissenschaftsfreiheit, die nicht dem Vorbehalt des Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt (vgl. BVerfGE 35, 79 ), kann nicht allein von der Beurteilung desjenigen abhängen, der das Grundrecht für sich in Anspruch nimmt.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    Werturteile sind danach geschützt, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational ist (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ).

    Nur die bewußt unwahre Tatsachenbehauptung fällt von vornherein aus dem Schutzbereich des Grundrechts heraus, weil sie zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung nicht beitragen kann (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ).

    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 39.84

    Indizierung einer das NS-Regime aufwertenden und rehabilitierenden Schrift

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 39.84 -,.

    Die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom 7. Juni 1979 - Nr. 2772 (Pr. 106/78) - und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 39.84 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

    b) Das Bundesverwaltungsgericht stellte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wieder her (vgl. NJW 1987, S. 1431):.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    Damit sich die Wissenschaft ungehindert an dem für sie kennzeichnenden Bemühen um Wahrheit ausrichten kann, ist sie zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich autonomer Verantwortung erklärt worden (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

    Das wäre mit der prinzipiellen Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit unvereinbar, die der Wissenschaft trotz des für sie konstitutiven Wahrheitsbezugs eignet (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

    Voraussetzung ist nur, daß es sich dabei um Wissenschaft handelt; darunter fällt alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung von Wahrheit anzusehen ist (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    Werturteile sind danach geschützt, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational ist (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ).

    Nur die bewußt unwahre Tatsachenbehauptung fällt von vornherein aus dem Schutzbereich des Grundrechts heraus, weil sie zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung nicht beitragen kann (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    Über gute und schlechte Wissenschaft, Wahrheit oder Unwahrheit von Ergebnissen kann nur wissenschaftlich geurteilt werden (vgl. BVerfGE 5, 85 ); Auffassungen, die sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt haben, bleiben der Revision und dem Wandel unterworfen.

    Zwar ist das Bundesverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang der Gefahr nicht völlig entgangen, sich selber ein Urteil über den Wahrheitsgehalt des Buches zu bilden - auf den es bei der Beurteilung der Wissenschaftlichkeit eines Werkes grundsätzlich nicht ankommen kann (vgl. BVerfGE 5, 85 ) - und von diesem auf das mangelnde Bestreben nach Wahrheitssuche zu schließen.

  • EuGH, 18.01.1979 - 106/78
    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom 7. Juni 1979 - Nr. 2772 (Pr. 106/78) -.

    Die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften vom 7. Juni 1979 - Nr. 2772 (Pr. 106/78) - und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 39.84 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    aa) Das verfassungsrechtlich bedeutsame Interesse an einer ungestörten Entwicklung der Jugend ist unter anderem darauf gerichtet, Rassenhaß, Kriegslüsternheit und Demokratiefeindlichkeit nicht aufkommen zu lassen (vgl. BVerfGE 30, 336 ).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

    Auszug aus BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 17, 67 ; 83, 130 ).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 18.18

    Indizierung eines Albums (CD) aus dem Bereich Gangsta-Rap

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erforderlichen Wertungen nicht auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkungsmacht von Medien, insbesondere von Schriften, gestützt werden können; die bestehenden Ungewissheiten nimmt der Bundesgesetzgeber hin (stRspr; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1971 - 1 BvL 25/61 und 3/62 - BVerfGE 30, 336 , vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 und vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 - BVerfGE 90, 1 ; Kammerbeschluss vom 10. September 2007 - 1 BvR 1584/07 - NVwZ-RR 2008, 29 ; BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1971 - 1 C 31.68 - BVerwGE 39, 197 , vom 3. März 1987 - 1 C 16.86 - BVerwGE 77, 75 und vom 31. Mai 2017 - 6 C 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:310517U6C10.15.0] - BVerwGE 159, 49 Rn. 38; zum Ganzen Liesching/Schuster, Jugendschutzrecht, 5. Aufl. 2011, § 18 JuSchG Rn. 6 ff.; Roll, in: Nikles u.a., Jugendschutzrecht, 3. Aufl. 2011, § 18 JuSchG Rn. 4).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen der Leugnung der Judenverfolgung im Dritten Reich und der Leugnung der deutschen Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, um die es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 - ging.

    Auch insoweit unterscheidet sich die Leugnung der Judenverfolgung von der Leugnung der deutschen Kriegsschuld (vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87).

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08

    Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz;

    Die für die Entscheidung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ).

    Diese Thesen sind ihrerseits aber als wertende Äußerungen vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst (vgl. BVerfGE 90, 1 ; 241 ).

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