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   BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94   

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https://dejure.org/1994,6339
BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94 (https://dejure.org/1994,6339)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94 (https://dejure.org/1994,6339)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 3 ObOWi 32/94 (https://dejure.org/1994,6339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; nachträgliche Genehmigung der Verwaltungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRVerbG Art. 6 § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2103
  • MDR 1994, 1034
  • BayObLGSt 1994, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Auch soweit sie nachträglich (rückwirkend; vgl. OVG Münster NJW 1992, 1071) erteilt würde, bliebe sie auf die Möglichkeit, den in der Nichtbeachtung des Genehmigungserfordernisses liegenden Ordnungsverstoß durch Verhängung eines Bußgeldes zu ahnden, ohne Einfluß (vgl. BGHSt 23, 86/91 f.; BayObLGSt 1961, 253/256/258; Beschlüsse vom 9.3.1976 - 3 ObOWi 16/76 - und 23.10.1992 - 3 ObOWi 90/92; OLG Karlsruhe NJW 1988, 1604 /1605; OVG Münster aaO.; KK/Rengier OWiG vor §§ 15, 16 Rn. 22 m.w.Nachw.).

    Soweit das OLG Frankfurt (StV 1988, 301 f.) bei nachträglicher Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer die Prüfung eines Strafaufhebungsgrundes erwägt, geht es in Übereinstimmung mit BGHSt 23, 86/91 zwar von dem Grundsatz aus, daß die Nichtbeachtung eines Verwaltungsaktes auch dann grundsätzlich strafbar ist, wenn erfolgreich ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, da die strafrechtliche Gesetzesverletzung nicht rückwirkend entfallen könne.

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Dies gilt nach Auffassung des Senats zumindest in Fällen eines durch Rechtsvorschrift begründeten repressiven Verbots mit Befreiungsvorbehalt (insbesondere bei Ermessensentscheidungen) wie hier im Falle des Zweckentfremdungsverbotes (vgl. BVerfGE 38, 348 f. = NJW 1975, 727 ).

    Die Ermächtigung zur Inkraftsetzung eines solchen Verbots, wie es Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MRVerbG vorsieht, ist jedoch durch den Gestaltungsauftrag des Gesetzgebers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gerechtfertigt (BVerfG NJW 1975, 727/730).

  • OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 488/86
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Soweit das OLG Frankfurt (StV 1988, 301 f.) bei nachträglicher Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer die Prüfung eines Strafaufhebungsgrundes erwägt, geht es in Übereinstimmung mit BGHSt 23, 86/91 zwar von dem Grundsatz aus, daß die Nichtbeachtung eines Verwaltungsaktes auch dann grundsätzlich strafbar ist, wenn erfolgreich ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, da die strafrechtliche Gesetzesverletzung nicht rückwirkend entfallen könne.
  • BayObLG, 15.04.1994 - 3 ObOWi 15/94
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Zu einer Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 262 Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG (Senatsbeschluß vom 15.4.1994 - 3 ObOWi 15/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]; KK/Hürxthal StPO 2. Aufl. § 262 Rn. 2 mit Nachweisen) bis zur rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Klage des Betroffenen gegen die Ablehnung seines Antrags auf Genehmigung der Zweckentfremdung besteht kein Anlaß.
  • OLG Karlsruhe, 15.03.1988 - 4 Ss 214/87

    Volkszählung; Ordnungswidrigkeit; Mißachtung; Anordnung; Auskunft

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Auch soweit sie nachträglich (rückwirkend; vgl. OVG Münster NJW 1992, 1071) erteilt würde, bliebe sie auf die Möglichkeit, den in der Nichtbeachtung des Genehmigungserfordernisses liegenden Ordnungsverstoß durch Verhängung eines Bußgeldes zu ahnden, ohne Einfluß (vgl. BGHSt 23, 86/91 f.; BayObLGSt 1961, 253/256/258; Beschlüsse vom 9.3.1976 - 3 ObOWi 16/76 - und 23.10.1992 - 3 ObOWi 90/92; OLG Karlsruhe NJW 1988, 1604 /1605; OVG Münster aaO.; KK/Rengier OWiG vor §§ 15, 16 Rn. 22 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, 581 ) läßt sich nichts Gegenteiliges ableiten.
  • BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Volkszählungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Die gleichen Überlegungen treffen auch für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1987, 2219 ) hinsichtlich der Aufforderung zur Auskunftserteilung nach dem Volkszählungsgesetz 1987 zu.
  • OLG Celle, 12.05.2014 - 321 SsBs 24/14

    Beginn der Verjährung bei Begehung einer Dauerordnungswidrigkeit (hier:

    Bei einem fortlaufenden Verstoß gegen § 91 NBauO in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 06.10.1997 bzw. vom 11.12.2002 handelt es sich um eine Dauerordnungswidrigkeit (vgl. BayObLG NJW 1994, 2103; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2686 zur vergleichbaren Fallgestaltung der Zweckentfremdung von Wohnraum), weil sich der Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung wie auf die Aufrechterhaltung des ordnungswidrigen Zustandes richtet (vgl. dazu Göhler-Gürtler, OWiG, 16.Aufl., vor § 19 Rdnr. 17).
  • BayObLG, 24.01.1995 - 3 ObOWi 2/95
    Soweit im Beschluß des Senats vom 20.4.1994 - 3 ObOWi 32/94 - beiläufig die Ansicht geäußert wurde, der Irrtum über den Charakter zweckentfremdeter Räume stelle einen den Regeln des Verbotsirrtums folgenden Subsumtionsirrtum dar, lag dieser Auffassung ein anderer Sachverhalt zugrunde.
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