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   BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93   

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BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93 (https://dejure.org/1994,577)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1994 - VIII ZR 36/93 (https://dejure.org/1994,577)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - VIII ZR 36/93 (https://dejure.org/1994,577)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 195, 276; WirtschaftsprüferO § 51a
    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen beim Bauherrenmodell

  • Wolters Kluwer

    Bauherrenmodell - Prospekthaftungsansprüche - Verjährung - Wirtschaftsprüfer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prospekthaftung; Verjährung; Wirtschaftsprüfer als Initiator eines Bauherrenmodells

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 195; BGB § 276; WiPO § 51 a
    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen beim Bauherrenmodell

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 195, 276; WirtschaftsprüferO § 51a
    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei einem Bauherrenmodell; Haftung eines Wirtschaftsprüfers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüche im Bauherrenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherrenmodell: Wann verjährt Prospekthaftung? (IBR 1994, 527)

Papierfundstellen

  • BGHZ 126, 166
  • NJW 1994, 2226
  • NJW-RR 1995, 84 (Ls.)
  • ZIP 1994, 1115
  • ZIP 1994, 115
  • MDR 1994, 1083
  • DNotZ 1995, 385
  • VersR 1994, 1312
  • BB 1994, 1453
  • DB 1994, 2024
  • BauR 1994, 635
  • ZfBR 1994, 213
  • ZfBR 1994, 264
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Beklagte als Initiatorin des Bauvorhabens und Herausgeberin des Prospekts, die Beklagte zu 4 jedenfalls als weitere Initiatorin und als zum Management zählende Gestalterin des Bauherrenmodells für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben einzustehen haben (BGHZ 111, 314, 318 ff; 115, 213, 217 f).

    Unter diesen Umständen kann offenbleiben, ob die Beklagte zu 4 darüber hinaus durch ihre erkennbare Mitwirkung an der Prospektgestaltung einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat und auch deshalb für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Prospekts verantwortlich ist (BGHZ 111, 314, 319 f).

    Da nur inhaltliche Mängel des Prospekts, der in der Regel die einzige Informationsquelle des Anlegers ist und alle für die Entscheidung des Bauherren wesentlichen Angaben vollständig und richtig zu enthalten hat (vgl. BGHZ 111, 314, 317), die Haftung der Prospektverantwortlichen begründen, scheidet eine Prospekthaftung der Beklagten zu 1, 2 und 4 von vornherein aus, wenn sich ihre - derzeit als wahr zu unterstellende - Behauptung als zutreffend erweisen sollte.

    b) Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob Prospekthaftungsansprüche beim Bauherrenmodell nach der allgemeinen Frist des § 195 BGB verjähren oder ob die Verjährungsfrist des § 638 BGB Anwendung findet (BGHZ 111, 314, 323; 115, 213, 225).

    Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in Verkehr gebrachten Prospekte hat deswegen jeder einzustehen, der durch den Prospekt auf den Entschluß des Anlegers Einfluß genommen hat (BGHZ 111, 314, 317 f m.w.Nachw.).

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Beklagte als Initiatorin des Bauvorhabens und Herausgeberin des Prospekts, die Beklagte zu 4 jedenfalls als weitere Initiatorin und als zum Management zählende Gestalterin des Bauherrenmodells für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben einzustehen haben (BGHZ 111, 314, 318 ff; 115, 213, 217 f).

    b) Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob Prospekthaftungsansprüche beim Bauherrenmodell nach der allgemeinen Frist des § 195 BGB verjähren oder ob die Verjährungsfrist des § 638 BGB Anwendung findet (BGHZ 111, 314, 323; 115, 213, 225).

    War die unrichtige oder unvollständige Information ursächlich für die Anlageentscheidung, steht dem Anleger ein Anspruch auf Befreiung von dem abgeschlossenen Vertrag und Ersatz seiner Aufwendungen zu (BGHZ 115, 213, 220 f).

    Für Initiatoren oder diesen gleichstehende Prospektverantwortliche hat der Bundesgerichtshof die vergleichbare Vorschrift des § 68 StBerG für nicht anwendbar erklärt, da vertragliche oder persönliche vorvertragliche Beziehungen zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem erstgenannten Personenkreis und den Anlegern nicht zustande kommen (BGHZ 115, 213, 226 f).

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93
    Schließlich ist für den Beginn der Verjährung der Prospekthaftungsansprüche nicht, wie in § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB vorgesehen, auf die Abnahme des Bauwerks, sondern auf den Beitritt des Anlegers zum Bauherrenmodell abzustellen (BGHZ aaO. S. 226; vgl. auch BGHZ 83, 222, 226).
  • BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 290/85

    Beruflicher Wirkungskreis eines Wirtschaftsprüfers; Verjährung von

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93
    Soweit der Bundesgerichtshof die Regelung des § 51a WPO auch auf Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß angewandt hat, bezog sich dieses Verschulden auf Pflichtverstöße des Wirtschaftsprüfers bei Anbahnung des Vertragsverhältnisses (BGHZ 100, 132, 136).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 141/91

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen anwaltlichen Treuhandgesellschafter

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Revision herangezogenen BGH-Urteil vom 9. November 1992 - II ZR 141/91 = NJW 1993, 199 ff. In dem dort zu entscheidenden Fall hatte der Kläger nicht Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinn, sondern Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten vor Abschluß des mit dem Beklagten zustande gekommenen Treuhandvertrages geltend gemacht.
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93
    Die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung ist hingegen von der Rechtsprechung aus den Grundsätzen der Haftung aufgrund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen entwickelt worden (BGHZ 79, 337, 341 f; siehe auch Thode in Reithmann/Meichssner/von Heymann, Kauf vom Bauträger, 6. Aufl., J Rz. 4).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Jedenfalls handelt es sich nicht um ein auf den Erwerb von Teileigentum abzielendes Bauherrenmodell, auf das der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die damals dreißigjährige Regelverjährung angewandt hat (BGHZ 126, 166, 171 f.).
  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verjähren Prospekthaftungsansprüche bei Bauherrenmodellen jedenfalls nicht vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 638 BGB (BGH, Urteil vom 31. Mai 1990 - VII ZR 340/88, BGHR 111, 314, 321 ff = ZfBR 1990, 230 = BauR 1990, 612; Urteil vom 1. Januar 1994 - VIII ZR 36/93, BGHR 126, 166, 171 ff = ZfBR 1994, 219 = BauR 1994, 635).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 1994 (VII ZR 36/93, BGHZ 126, 166 ff. = NJW 1994, 2226 f.) zu Prospekthaftungsansprüchen bei Bauherrenmodellen (vgl. auch BGH, Urt. v. 7. September 2000 - VII ZR 433/99, zum Bauträgermodell) weder die Notwendigkeit noch eine Rechtfertigung dafür, die Prospekthaftungsansprüche bei geschlossenen Immobilienfonds in Abweichung von der allgemein für die Prospekthaftung geltenden kurzen Verjährung der dreißigjährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB zu unterwerfen.

    Wegen dieser Besonderheit der Bauherrenmodelle wird in der Entscheidung vom 1. Juni 1994 bei der Verjährungsfrage ausschließlich auf werkvertragliche Gesichtspunkte abgestellt (BGHZ 126, 166, 171 ff.).

  • OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99

    Prospekthaftung schon bei verantwortlicher Initiierung auch ohne unmittelbare

    Das ergibt sich schon daraus, dass die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung von der Rechtsprechung aus den Grundsätzen der Haftung auf Grund Verschuldens bei Vertragsverhandlungen entwickelt worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 2524; BGHZ 126, 166, 172 zur Verjährung bei Bauherrenmodellen).

    Demgemäß kommt auch der Bundesgerichtshof bei Bauherrenmodellen zur Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist (BGHZ 111, 314, 322 f.; 126, 166, 172 f.).

    Eine Anwendung des § 68 StBerG hierauf würde den gesetzlich vorgegebenen Rahmen dieser Vorschrift überdehnen; die ihre Verantwortlichkeit auslösende Stellung ist auch nicht typischerweise auf ihre berufliche Stellung zurückzuführen (BGHZ 115, 213, 226 f.; 126, 166, 173 f.).

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 445/98

    Haftung des Anwaltsnotars; Begriff des unerlaubten Bankgeschäfts

    Das Berufungsgericht wird erforderlichenfalls noch erwägen müssen, ob den Erstbeklagten als Geschäftsführer der E. GmbH eine Prospekthaftung trifft (vgl. BGHZ 115, 213, 218; 126, 166, 169; BGH, Urt. v. 1. Dezember 1994 - III ZR 93/93, NJW 1995, 1025; v. 26. September 2000 - X ZR 94/98, NJW 2001, 360, 363, zVb in BGHZ).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07

    Prospekthaftung: Werbung eines prominenten Politikers für eine Kapitalanlage

    Der Bundesgerichtshof hat auch in weiteren Entscheidungen betont, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Emissionsprospekts jeder einzustehen hat, der durch den Prospekt auf den Entschluss eines Kapitalanlegers Einfluss genommen hat (BGHZ 111, 314; BGHZ 126, 166).
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 26/03

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauträgermodell

    Für das Bauherrenmodell hat das der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits entschieden (Urteil vom 1. Juni 1994 - VIII ZR 36/93, BGHZ 126, 166, 171).
  • LG Berlin, 27.05.2020 - 2 O 322/18

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung bei einem ICO

    Der Prospekt stellt in der Regel die einzige Informationsquelle des Anlegers dar und hat daher alle für die Entscheidung des Anlegers wesentlichen Angaben vollständig und richtig zu enthalten hat (BGH, Urteil vom 01.06.1994 - VIII ZR 36/93, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 24 U 200/06

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Rückzahlung von Honorar gegen

    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich überdies nicht aus der Rechtsprechung des BGH zu Prospekthaftungsansprüchen (vgl. BGHZ 126, 166), da sich diese Rechtsprechung ausdrücklich auf das Fehlen einer vertraglichen oder persönlichen Beziehung zwischen Anlegern und dem prospektverantwortlichen Wirtschaftsprüfer stützt.
  • OLG Köln, 31.08.2006 - 8 U 15/06

    Prospekthaftung und Aufklärungsverschulden - Beteiligung an Kapitalerhöhung in

    Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung lediglich für Prospekthaftungsansprüche beim Bauherrenmodell (BGH; Urt. vom 01.06.1994 - VIII ZR 36/93 = BGHZ 126, 166 = NJW 194, 2226).

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.06.1994 (a.a.O.) nicht herangezogen werden, um eine längere Verjährungsfrist für den in Rede stehenden Prospekthaftungsanspruch im engeren Sinne im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds zu begründen.

    Die Entscheidung vom 01.06.1994 (a.a.O.) basiert auf der zutreffenden Prämisse, dass sich Bauherrenmodelle von anderen Anlageformen grundlegend unterscheiden: Das Bauherrenmodell ist nicht auf unbestimmte Dauer angelegt, sondern zielt darauf ab, dass der Anleger einen Teil der Immobilie nach den Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes zu Eigentum erwirbt.

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 16 U 30/15

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Beteiligung an einem

  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 215/94

    Umfang der Feststellung der Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen

  • OLG Köln, 05.07.1999 - 16 U 54/91
  • OLG München, 19.10.2016 - 20 U 438/16

    Versicherungsschutz für die Haftung eines insolventen Wirtschaftsprüfers als

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 284/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

  • OLG München, 21.12.1999 - 25 U 3744/99

    Schadenersatzansprüche eines Anlegers wegen des Erwerbs einer

  • OLG Köln, 16.07.2001 - 12 U 212/00

    Bankrecht; Baurecht; Verbraucherrecht; Prospektmangel eines geschlossenen

  • OLG Frankfurt, 16.02.2017 - 3 U 167/15

    Haftung einer Rechtsanwältin als Treuhänderin einer Fondsgesellschaft aus

  • LG München I, 10.03.2016 - 27 O 9065/15

    Kein Berufshaftpflichtversicherungschutz für die Tätigkeit eines

  • LG Arnsberg, 23.05.2003 - 1 O 272/02
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 64/94
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