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   BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94   

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https://dejure.org/1994,154
BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94 (https://dejure.org/1994,154)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1994 - I ZB 4/94 (https://dejure.org/1994,154)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - I ZB 4/94 (https://dejure.org/1994,154)
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Erledigungserklärung des Beklagten

§ 263 ZPO, keine einseitige Erledigungserklärung durch den Beklagten;

§§ 545 Abs. 2, 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, 'greifbare Gesetzeswidrigkeit'

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Erledigung in der Hauptsache, (keine) einseitige Erledigungserklärung (durch den Beklagten), Klageänderungstheorie

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache - Einseitiger Feststellungsantrag - Änderung des Streitgegenstands - Ausschluß des Rechtsmittels - Greifbare Gesetzwidrigkeit - Umstrittene Auffassung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 a; ZPO § 263; ZPO § 545
    "Greifbare" Gesetzwidrigkeit bei außerordentlichen Rechtsmitteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO §§ 91a, 263, § 545 Abs. 2
    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen Erledigungserklärung durch den Beklagten; Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2363
  • NJW-RR 1994, 1275 (Ls.)
  • MDR 1995, 91
  • VersR 1994, 1447
 
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Wird zitiert von ... (92)

  • OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16

    Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?

    Die im Schriftsatz vom 15.11.2016 enthaltene einseitige Erledigungserklärung in Verbindung mit dem in der Berufungserwiderung enthaltenen Feststellungsantrag stellt zwar eine zulässige Beschränkung der Klage dar, die nach § 264 Nr. 2 ZPO regelmäßig und gem. § 525 ZPO auch im Berufungsverfahren möglich ist (BGH NJW 1994, 2363;HK-ZPO/Gierl, 7. Aufl. § 91a Rn 65f.).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

    Die Erledigungserklärung des Klägers bedeutet vielmehr eine Änderung der Klage, aufgrund deren das Gericht durch Urteil darüber zu entscheiden hat, ob der klageweise geltend gemachte Anspruch bestanden hat und wegen des als Erledigung bezeichneten Ereignisses nicht mehr durchgesetzt werden kann (BGH, Beschl. v. 26. Juni 1994, I ZB 4/94, NJW 1994, 2364, 2365; Urt. v. 7. Juni 2001, I ZR 157/98, NJW 2002, 442; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 91a Rdn. 170; Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdn. 29; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 91a Rdn. 36 f., Zöller/Vollkommer, ZPO. 24. Aufl., § 91a Rdn. 34).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Sie umfaßt für diesen Fall den Antrag festzustellen, daß sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (vgl. BGHZ 106, 359, 366; BGH, Beschl. v. 26.5.1994 - I ZB 4/94, NJW 1994, 2363, 2364 - Greifbare Gesetzwidrigkeit II, m.w.N.; Musielak/Wolst aaO § 91a Rdn. 29).
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