Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1517
BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94 (https://dejure.org/1994,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1994 - 7 B 48.94 (https://dejure.org/1994,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 7 B 48.94 (https://dejure.org/1994,1517)
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Klage gegen den Bayerischen Rundfunk

§ 40 VwGO, § 13 GVG, Zivilrechtsweg bei Unterlassungsklagen aus der Programmgestaltung von Rundfunkanstalten

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsweg - Rundfunkanstalt - Unterlassungsanspruch - Sendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2500
  • NVwZ 1994, 1205 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1245
  • ZUM 1995, 146
  • afp 1994, 332
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94
    »Für Unterlassungsansprüche der von Sendungen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in ihren Persönlichkeitsrechten betroffenen Bürger ist grundsätzlich der Zivilrechtsweg gegeben (im Anschluß an BGHZ 66, 182).«.

    Der beschließende Senat folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach für Ansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine die Ehre beeinträchtigende Rundfunk- oder Fernsehsendung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt der Zivilrechtsweg und nicht der Weg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (vgl. BGHZ 66, 182 [187]); demgemäß müssen die Kläger/Antragsteller ihre gegen die beklagte Rundfunkanstalt geltend gemachten Unterlassungsansprüche (Anträge zu I und II) im Zivilrechtsweg verfolgen.

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94
    Ob im vorliegenden Fall privatrechtliche Normen über den Persönlichkeitsschutz den geltend gemachten Anspruch prägen (vgl. dazu Gms-OGB, BGHZ 102, 280 [284]), ist nicht schon mit der Erwägung zu verneinen, der öffentlich-rechtliche organisierte Rundfunk werde mit seiner Programmausstrahlung hoheitlich tätig.
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1994 - 7 B 48.94
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind nur deshalb in dieser Form gesetzlich organisiert worden, um in einer vom Staat unabhängigen Weise die Verwirklichung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 314 [322]).
  • VG Mainz, 13.04.2018 - 4 K 762/17

    Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account einer öffentlich-rechtlichen

    Der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs steht hier schließlich nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, wonach für Unterlassungsansprüche der von Sendungen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in ihren Persönlichkeitsrechten betroffenen Bürger der Zivilrechtsweg eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.6.1994 - 7 B 48/94 -, NJW 1994, 2500 und juris).

    Für die Verwirklichung dieses Grundrechts bedürfe es jedoch im Hinblick auf mögliche Kollisionen mit den Persönlichkeitsrechten Dritter keines Sonderrechts für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, weshalb auch keine Veranlassung bestehe, die öffentlich-rechtlich organisierten Anstalten vom Anwendungsbereich der für diese Art von Grundrechtskollisionen bereitstehenden und durch die zivilgerichtliche Rechtsprechung im Einzelnen näher ausgeformten Normen der Privatrechtsordnung auszunehmen, weshalb insoweit der Zivilrechtsweg eröffnet sei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.6.1994 - 7 B 48/94 -, NJW 1994, 2500 und juris Rn. 3).

  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 65/21

    Studierendenschaft der Universität Frankfurt am Main darf sich herabsetzend über

    c) Die Sachlage ist mithin auch nicht der beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vergleichbar, bei dem die Grenze der vom Betroffenen hinzunehmenden Berichterstattung trotz öffentlicher Aufgabenwahrnehmung vom Privatrecht gezogen und sanktioniert wird (vgl. hierzu Senatsurteil vom 6. April 1976 - VI ZR 246/74, BGHZ 66, 182, 185 ff., juris Rn. 11 ff.; BVerwG, NJW 1994, 2500).
  • BGH, 24.07.2001 - VI ZB 12/01

    Rechtsweg für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer

    Im Gegensatz zu den vom Beschwerdegericht herangezogenen, durch einfaches Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, deren Programmgestaltung privatrechtlich qualifiziert wird (Senatsurteil vom 6. April 1976 - VI ZR 246/74 - NJW 1976, 1198; BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1994 - 7 B 48/94 - NJW 1994, 2500), sieht die Verfassung die Kirchen, was ihr Verhältnis zum Staat angeht, nicht in einer dem Bürger bzw. den privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften vergleichbaren Rolle.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3526
VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94 (https://dejure.org/1994,3526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.05.1994 - 9 S 1126/94 (https://dejure.org/1994,3526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 9 S 1126/94 (https://dejure.org/1994,3526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erteilung eines Hausverbotes nach einer Kündigung - Rechtsweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2500
  • NVwZ 1994, 1226 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 376
  • DVBl 1994, 1260
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 6 S 138/91

    Zur Rechtswegverweisung durch Beschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94
    Im Falle der Nichtzulassung der Beschwerde fehlt es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung an einem gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.4.1991 - 6 S 138/91 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 26.3.1991 - 9 S 812/91 -, BWVPr. 1991, 163).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94
    Daß bei einem wörtlichen Verständnis des privatrechtlichen "Hausverbots" mittelbare beeinträchtigende Auswirkungen auf sonstige - öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche - Beziehungen des Klägers zur Beklagten nicht auszuschließen sind, berührt nicht die unter dem Blickwinkel der Rechtswegzuständigkeit vorzunehmende Qualifizierung der Maßnahme nach ihrem unmittelbaren arbeitsrechtlichen Zusammenhang, sondern allenfalls ihre materielle Rechtmäßigkeit, etwa im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (zur Rechtswegbestimmung bei Hausverboten nach der Natur der zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1970, DVBl. 1971, 111 - Flugschrauberaufträge; Beschluß vom 10.7.1986, DVBl. 1986, 1202 - kirchlicher Kindergarten; Urteil vom 15.11.1990, NVwZ 1991, 774 - Kirchenwidmung; BGH, Urteil vom 26.10.1960, BGHZ 30, 230 - Standesamtsphotograph; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.5.1974 - IV 43/74 -, DVBl. 1974, 817 - Lehrauftragsbewerbung).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1991 - 9 S 812/91

    Klage auf Erfüllung eines privatrechtlichen Schulvertrages - Rechtsweg zu den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94
    Im Falle der Nichtzulassung der Beschwerde fehlt es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung an einem gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.4.1991 - 6 S 138/91 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 26.3.1991 - 9 S 812/91 -, BWVPr. 1991, 163).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1993 - 10 S 783/93

    Maßnahmen nach dem Unterbringungsgesetz - Rechtsweg; Anwendung des GVG § 17a im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94
    Zu den Verfahrenskosten vor dem "angegangenen Gericht" gehören auch die Kosten eines die erstinstanzliche Verweisungsentscheidung bestätigenden Beschwerdeverfahrens (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 8.7.1993 - 10 S 783/93 -).
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94
    Daß bei einem wörtlichen Verständnis des privatrechtlichen "Hausverbots" mittelbare beeinträchtigende Auswirkungen auf sonstige - öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche - Beziehungen des Klägers zur Beklagten nicht auszuschließen sind, berührt nicht die unter dem Blickwinkel der Rechtswegzuständigkeit vorzunehmende Qualifizierung der Maßnahme nach ihrem unmittelbaren arbeitsrechtlichen Zusammenhang, sondern allenfalls ihre materielle Rechtmäßigkeit, etwa im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (zur Rechtswegbestimmung bei Hausverboten nach der Natur der zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1970, DVBl. 1971, 111 - Flugschrauberaufträge; Beschluß vom 10.7.1986, DVBl. 1986, 1202 - kirchlicher Kindergarten; Urteil vom 15.11.1990, NVwZ 1991, 774 - Kirchenwidmung; BGH, Urteil vom 26.10.1960, BGHZ 30, 230 - Standesamtsphotograph; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.5.1974 - IV 43/74 -, DVBl. 1974, 817 - Lehrauftragsbewerbung).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1974 - IV 43/74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 9 S 1126/94
    Daß bei einem wörtlichen Verständnis des privatrechtlichen "Hausverbots" mittelbare beeinträchtigende Auswirkungen auf sonstige - öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche - Beziehungen des Klägers zur Beklagten nicht auszuschließen sind, berührt nicht die unter dem Blickwinkel der Rechtswegzuständigkeit vorzunehmende Qualifizierung der Maßnahme nach ihrem unmittelbaren arbeitsrechtlichen Zusammenhang, sondern allenfalls ihre materielle Rechtmäßigkeit, etwa im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (zur Rechtswegbestimmung bei Hausverboten nach der Natur der zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1970, DVBl. 1971, 111 - Flugschrauberaufträge; Beschluß vom 10.7.1986, DVBl. 1986, 1202 - kirchlicher Kindergarten; Urteil vom 15.11.1990, NVwZ 1991, 774 - Kirchenwidmung; BGH, Urteil vom 26.10.1960, BGHZ 30, 230 - Standesamtsphotograph; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.5.1974 - IV 43/74 -, DVBl. 1974, 817 - Lehrauftragsbewerbung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1997 - 25 B 2208/97

    Hausverbot für Doktorand - § 40 VwGO

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1970 - VII C 80.67 -, BVerwGE 35, 103, 106; Beschluß vom 10. Juli 1986 - 7 B 27.86 -, NVwZ 1987, 677; BGH, Urteil vom 6. Juni 1967 - VI ZR 214/65 -, DVBl. 1968, 145, 146; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 31. Mai 1994 - 9 S 1126/94 -, NJW 1994, 2500 f.; Beschlüsse des Senats vom 4. Januar 1995 - 25 E 1298/94 -, NJW 1995, 1273, und vom 31. Oktober 1996 - 25 B 2078/96 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 25 A 2112/96

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Nacktsportler;

    BVerwG, Urteil vom 13. März 1970 - VII C 80.67 -, BVerwGE 35, 103, 106; Beschluß vom 10. Juli 1986 - 7 B 27.86 -, NVwZ 1987, 677; BGH, Urteil vom 6. Juni 1967 - VI ZR 214/65 -, DVBl. 1968, 145, 146; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 31. Mai 1994 - 9 S 1126/94 -, NJW 1994, 2500 f.; Beschlüsse des Senats vom 4. Januar 1995 - 25 E 1298/94 -, NJW 1995, 1573, und vom 31. Oktober 1996 - 25 B 2078/96 - a.A. der früher für Hochschulrecht zuständige 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 15 A 188/86 -, NVwZ-RR 1989, 316 f.
  • OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08

    Zulässiger Rechtsweg für die Haftung des Vorstandsmitglieds einer bayrischen

    Sie stehen nicht im Widerspruch zu der vorstehenden Argumentation (BGHZ 14, 297: Eigentum einer Kirchenstiftung an einem Friedhof; BGHZ 40, 206: Rechtsnatur von Wiederaufbaudarlehen; BGH NJW 1992, 171: Privatrechtliche Ausgestaltung eines Abwasserbenutzungsverhältnisses; BVerwGE 66, 218: Aufrechnungserklärung als Verwaltungsakt; BGHZ 67, 83: Handeln einer Körperschaft des öffentl. Rechts im Außenverhältnis zu einem privaten Unternehmen auf dem Boden der Gleichordnung; BayVerwGH, Beschl. v. 29.01.2007, 3 CE 06.3323: Zur Rechtsnatur von "Versorgungsbezügen" eines angestellten Vorstandsvorsitzenden einer Sparkasse; OVG Münster NJW 1995, 1573: Erteilung eines Hausverbots durch Sparkasse; VGH Mannheim NJW 1994, 2500: Erteilung eines Hausverbots durch Universität).
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