Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.07.1993

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94   

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https://dejure.org/1994,447
BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94 (https://dejure.org/1994,447)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1994 - VIII ZB 26/94 (https://dejure.org/1994,447)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - VIII ZB 26/94 (https://dejure.org/1994,447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltliche Sorgfaltspflicht - Notiz von Vorfrist - Rechtsmittelbegründungsfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Neben dem Fristende ist auch einwöchige Vorfrist einzutragen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 233
    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung von Rechtsmittelbegründungsfristen; Notierung von Vorfristen

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2551
  • MDR 1994, 1047
  • VersR 1994, 1325
  • BB 1994, 1667
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19

    Unterzeichnen des Empfangsbekenntnisses für eine Urteilszustellung durch einen

    Dann hätte er bis zum Fristablauf entweder die Berufung begründen oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen können (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551, 2552).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 227/17

    Sicherstellen des Anwalts durch allgemeine Anweisung i.R.d. Büroorganisation zur

    Die Dauer der Vorfrist hat grundsätzlich etwa eine Woche zu betragen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551, 2552; Senat, Beschluss vom 25. September 2003 - V ZB 17/03, FamRZ 2004, 100; Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 11).

    Allerdings kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der zu wahrenden Frist nicht in Betracht, wenn der Rechtsanwalt bei pflichtgemäßer Notierung einer Vorfrist die Fehlerhaftigkeit der notierten Frist hätte erkennen und die Frist wahren können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551, 2552; Senat, Beschluss vom 25. September 2003 - V ZB 17/03, FamRZ 2004, 100 mwN).

    Ist nämlich - wie hier - eine Rechtsmittelbegründungsfrist versäumt worden, nachdem die in der Handakte notierte Hauptfrist unzutreffend in den Fristenkalender übertragen worden ist, so ist bei der Prüfung, ob die unterbliebene Notierung einer Vorfrist die Versäumung der Frist verursacht hat, davon auszugehen, dass die Vorfrist durch eine von der (unzutreffend) eingetragenen Hauptfrist ausgehende Rückrechnung ermittelt und eingetragen worden wäre (so bereits BGH, Beschluss vom 12. April 1988 - VI ZB 5/88, juris Rn. 7, insoweit in VersR 1988, 941 nicht abgedruckt; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551, 2552).

  • BGH, 22.11.2022 - VIII ZB 2/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich

    Nach gefestigter Rechtsprechung gehört zur ordnungsgemäßen Organisation einer Anwaltskanzlei die allgemeine Anordnung, dass bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine Vorfrist notiert werden muss, die im Regelfall mit einer Woche zu bemessen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551 unter II 2; vom 13. September 2018 - V ZB 227/17, NJW-RR 2018, 1451 Rn. 7; vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 17/19, juris Rn. 9; jeweils mwN).

    Vielmehr entsteht die Prüfungspflicht mit der Vorlage der Akten unabhängig davon, ob sich der Rechtsanwalt zur sofortigen Bearbeitung der Sache entschließt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, aaO; vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 76/03, juris Rn. 5; vom 24. April 2007 - VI ZB 66/06, aaO; vom 10. Juni 2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439 Rn. 7).

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Rechtsprechung
   BFH, 07.07.1993 - II R 69/90   

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https://dejure.org/1993,1981
BFH, 07.07.1993 - II R 69/90 (https://dejure.org/1993,1981)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1993 - II R 69/90 (https://dejure.org/1993,1981)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - II R 69/90 (https://dejure.org/1993,1981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 113
  • NJW 1994, 1551
  • NJW 1994, 2551
  • BB 1993, 1936
  • DB 1993, 2111
  • BStBl II 1994, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Niedersachsen, 30.11.2007 - 1 K 157/03

    Herabsetzbarkeit des Einheitswertes eines Grundstückes wegen des Betriebes einer

    Bei einem Wohngrundstück ist das der Fall, wenn die Bewohner gezwungen sind, ihre Lebensgewohnheiten bezüglich der Nutzung des Grundstücks in einer Weise einzuschränken, die bei einer üblichen Benutzung des Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit nicht mehr hingenommen würde (Urteil des BFH vom 7. Juli 1993 II R 69/90, BFHE 172, 113, BStBl II 1994, 6 mit weiteren Nachweisen).

    In seiner Entscheidung zum Tieffluglärm vom 7. Juli 1993 II R 69/90, BFHE 172, 113, BStBl II 1994, 6 hat der BFH erkannt, dass eine vom Gesetz als erforderlich angesehene "ungewöhnlich" starke Beeinträchtigung dann nicht vorliege, wenn weite Teile des Bewertungsgebietes oder größere Teilregionen in mehr oder minder gleicher Weise von der Lärmquelle betroffen seien.

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2002 - 1 K 2646/99

    Gegendübliche Lärmbeeinträchtigungen grundsätzlich keine wertmindernde Umstände

    Der gewöhnliche, übliche, wenn auch mitunter starke Lärm vermag dagegen einen Abschlag nicht zu rechtfertigen (z. B. BFH, Urteile vom 12. Dezember 1990 - II R 97/87, BStBl II 1991, S. 196 betreffend die von einer Mülldeponie ausgehenden Schadstoffimissionen, vom 18. Dezember 1991 - II R 6/89, BStBl II 1992, S. 279 betreffend Straßenverkehrslärm, und vom 7. Juli 1993 - II R 69/90, BStBl II 1994, S. 6 und II R 87/89, BFH/NV 1994, S. 78, jeweils zu Tieffluglärm).
  • FG Hessen, 10.10.2002 - 3 K 4068/99

    Ertragswert; Sachwert; Schwimmbad; Ausstattungsmerkmal; Siedlungshaus -

    Das gilt insbesondere auch für die auf das Grundstück einwirkende Lärmbelästigung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 07.07.1993 II R 69/90, BStBl II 1994, 6).
  • BFH, 07.07.1993 - II R 87/89

    Ermäßigung des Einheitswerts wegen (Tiefflug-)Lärms (§ 82 BewG )

    Anmerkung: Zur Frage des Abschlags wegen Tieffluglärms vgl. auch das BFH-Urteil vom selben Tag II R 69/90, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen.
  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 K 152/03

    Ermäßigung des Einheitswerts wegen Fluglärms

    Dabei müsse die Lärmbeeinträchtigung in ihrer Stärke, Häufigkeit und Dauer ein Ausmaß erreichen, das der Belastung in den Schutzzonen 1 und 2 von Militärflugplätzen vergleichbar sei (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07. Juli 1993 II R 69/90, Bundessteuerblatt II 1994, 6).
  • FG München, 09.03.1995 - 1 K 1554/93

    Verzinsbarkeit einer Steuernachforderung durch die Festsetzung der

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