Rechtsprechung
BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 528
Fortbestand des Anspruchesd auf Zahlung von Notbedarf nach dem Tode des Schenkers - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notbedarf - Schenkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 528 Abs. 1
Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BGB § 528
Anspruch des Schenkers wegen Notbedarf
Papierfundstellen
- BGHZ 123, 264
- NJW 1994, 256
- MDR 1994, 523
- DNotZ 1994, 450
- FamRZ 1994, 103
- WM 1994, 39
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84
Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b …
Auszug aus BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92
Es kann nicht zugunsten des Beschenkten ausschlagen - der einmal entstandene (BGHZ 90, 380, 382) [BGH 26.03.1984 - II ZR 14/84] Anspruch nicht dadurch wieder wegfallen -, daß Dritte oder die Öffentliche Hand zunächst für die hilfsbedürftige Schenkerin sorgen mußten, weil der Beschenkte die ihm nach § 528 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB obliegende Pflicht trotz Aufforderung und sogar Klageankündigung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat.Dies muß nicht nur, wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 90, 380 ff [BGH 26.03.1984 - II ZR 14/84]), dann gelten, wenn der Staat - in Gestalt des Sozialhilfeträgers - den Anspruch auf sich übergeleitet hat, sondern auch dann, wenn ein Dritter, um die Not des Schenkers abzuwenden, mit der Hilfe anstelle des säumigen Beschenkten quasi "in Vorlage" getreten ist.
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92
Eine Erledigung der Hauptsache kann auch noch im Revisionsrechtszug erklärt werden (vgl. BGHZ 106, 359, 366) [BGH 08.02.1989 - IVa ZR 98/87]. - BGH, 05.02.1993 - V ZR 181/91
Hartnäckige Erfüllungsverweigerung als schwere Verfehlung des Beschenkten
Auszug aus BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92
Danach entspricht es der Billigkeit, dem Beklagten die Kosten des nunmehr erledigten Rechtsstreits aufzuerlegen, ohne daß es noch darauf ankäme, ob auch der Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks nach § 530 BGB Erfolg gehabt hätte, wofür allerdings angesichts der Nichtzahlung der versprochenen Rente an Frau F. selbst vieles spricht (vgl. z.B. Senatsurt. v. 5. Februar 1993, V ZR 181/91). - BGH, 08.02.1968 - VII ZR 113/65
Freistellung des Verfahrens nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) vom Grundsatz …
Auszug aus BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92
Der Streit, ob die Erledigungserklärungen außerhalb der mündlichen Verhandlung bindend abgegeben werden können (verneinend z.B. BGH NJW 1968, 991, 992), ist nach der Änderung des § 91 a ZPO durch das Rechtspflegeänderungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl I S. 2847) erledigt. - BGH, 20.12.1985 - V ZR 66/85
Rückforderung des Geschenks wegen Notbedarfs nach dem Tode des Schenkers; …
Auszug aus BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92
Der einmal entstandene Anspruch auf Zahlung wegen Notbedarfs erlischt nicht mit dem Tode des Schenkers, soweit die öffentliche Hand oder Dritte zunächst für den hilfsbedürftigen Schenker sorgen mußten, weil der Beschenkte der ihm nach § 528 Abs. 1 und 1 BGB obliegenden Pflicht trotz Aufforderung nicht (oder nur zögerlich) nachgekommen ist (Fortführung von BGHZ 96, 380 [BGH 20.12.1985 - V ZR 66/85] = LM § 528 BGB Nr. 3).
- OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16
Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert
Die in der Löschung des Wohnungsrechts liegende Schenkung konnte die Mutter der Beklagten gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 iVm § 812 Abs. 1 BGB zurückfordern, denn sie war jedenfalls ab dem 10. August 2012 nicht mehr in der Lage, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten, weil sie die Heim- und Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen konnte (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, juris Rn. 16; Beschluss vom 16. September 1993 - V ZR 246/92, juris Rn. 9) und somit zur Deckung des angemessenen Unterhalts regelmäßig auf Leistungen des Klägers als Sozialhilfeträger angewiesen war (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, juris Rn. 11). - BGH, 25.04.2001 - X ZR 229/99
Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers
Der Erbe kann den Anspruch aus § 528 BGB auch weiterverfolgen, wenn er noch vom Schenker geltend gemacht worden und ein Dritter für den Unterhalt des Schenkers bis zu seinem Tod in Vorlage getreten ist (BGHZ 123, 264, 267).Nach dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB bringt die unterhaltssichernde Leistung eines Dritten, die nach ihrer Zweckbestimmung nur dem Schenker, nicht aber dem Beschenkten zugute kommen soll, den einmal entstandenen Rückforderungsanspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht zum Erlöschen (BGHZ 123, 264, 267; Kollhosser, ZEV 1994, 50, 51; Haarmann, FamRZ 1996, 522, 525).
- BGH, 20.05.2003 - X ZR 246/02
Rückforderung einer Schenkung durch den Träger der Sozialhilfe aufgrund …
Es ist insbesondere anerkannt, daß der Sozialhilfeträger, der Hilfe nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes gewährt, obwohl dem Hilfeempfänger ein Anspruch gegen einen Dritten zusteht, mit seinen Leistungen für den Dritten nur in Vorlage tritt und durch die Überleitung des Anspruchs gegen den Dritten Anspruch auf Erstattung der gewährten Hilfe erlangt (BGHZ 96, 380, 383), wobei die Überleitung des Anspruchs der Durchsetzung des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe dient (§ 2 Abs. 1 BSHG;… BGH Urt. v. 14.6.1995 - IV ZR 212/94, NJW 1995, 2287) und den Zweck verfolgt, beim Sozialhilfeträger die Haushaltslage herzustellen, die bestehen würde, wenn der Dritte den Anspruch des Hilfeempfängers schon früher erfüllt hätte (BGHZ 123, 264, 267;… BGH Urt. v. 14.6.1995 - IV ZR 212/94, aa0).
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94
Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der …
Ferner kann der Erbe den Anspruch aus § 528 BGB weiterverfolgen, wenn er noch vom Schenker geltend gemacht worden und ein Dritter für den Unterhalt des Schenkers bis zu seinem Tod in Vorlage getreten ist (BGHZ 123, 264 ff. = ZEV 1994, 49f. m. Anm. Kollhosser). - BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07
Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung
Die Erledigung der Hauptsache kann auch noch im Revisionsverfahren erklärt werden (vgl. BGHZ 123, 264, 265 f.; BGH, Beschl. v. 11.12.2003 - I ZR 68/01, GRUR 2004, 350 = WRP 2004, 350 - Pyrex). - BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05
Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe
Insoweit kommt es vornehmlich darauf an, wem die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen gewesen wären, wenn die Hauptsache nicht einvernehmlich für erledigt erklärt worden wäre (vgl. BGHZ 123, 264, 265 f.). - BGH, 10.02.2004 - VI ZR 110/03
Kostentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Die Prozeßbevollmächtigten der Beklagten zweiter Instanz sind zwar grundsätzlich mangels Zulassung vor dem Bundesgerichtshof nicht postulationsfähig (§ 78 Abs. 1 Satz 4 ZPO), doch ergeht die Entscheidung im Verfahren außerhalb der mündlichen Verhandlung und unterliegt insoweit nicht dem Anwaltszwang (§§ 91a Abs. 1, 78 Abs. 5 ZPO; vgl. BGHZ 123, 264, 266). - BGH, 25.04.2001 - X ZR 205/99
Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers
Der Erbe kann den Anspruch aus § 528 BGB auch weiterverfolgen, wenn er noch vom Schenker geltend gemacht worden und ein Dritter für den Unterhalt des Schenkers bis zu seinem Tod in Vorlage getreten ist (BGHZ 123, 264, 267).Nach dem Rechtsgedanken des § 843 Abs. 4 BGB bringt die unterhaltssichernde Leistung eines Dritten, die nach ihrer Zweckbestimmung nur dem Schenker, nicht aber dem Beschenkten zugute kommen soll, den einmal entstandenen Rückforderungsanspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht zum Erlöschen (BGHZ 123, 264, 267; Kollhosser, ZEV 1994, 50, 51; Haarmann, FamRZ 1996, 522, 525).
- BGH, 24.09.2020 - IX ZB 71/19
Erklärung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom …
Die mindestens überwiegende Wahrscheinlichkeit des Unterliegens in der Hauptsache reicht gemäß § 91a ZPO aus, einer Partei die Kosten aufzuerlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1993 - V ZR 246/92, BGHZ 123, 264, 266;… MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91a Rn. 52;… Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., § 91a Rn. 27). - BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im …
Da die Erledigungserklärung auch zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden kann, konnten die den Beklagten vertretenden Rechtsanwälte, obwohl sie beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen sind, die Erledigung wirksam erklären, § 78 Abs. 3 ZPO (BGH, Beschluss vom 16. September 1993 - V ZR 246/92, BGHZ 123, 264, 265 f). - BGH, 21.03.2023 - VI ZR 1369/20
Deliktische Produzentenhaftung bei einem mit Herbiziden verunreinigten …
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 117/06
Anforderungen an die Form des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung eines …
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00
Zugabenbündel
- BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer …
- BGH, 15.07.2009 - I ZB 118/08
Erledigung eines Prozesskostenhilfeantrages
- BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts …
- BGH, 13.06.2002 - IX ZR 26/01
Schutz des Mieters oder Pächters in der Zwangsversteigerung
- BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94
Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit
- OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 2 W 26/20
Kosten eines in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten …
- BGH, 11.01.2024 - V ZR 163/22
- BGH, 31.05.2001 - I ZR 85/00
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von …
- BGH, 11.12.2003 - I ZR 68/01
Vereinbarkeit der Gewährung von "Treuepunkten" mit der ZugabeVO
- BGH, 09.02.2017 - V ZR 154/16
Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage wegen verjährter …
- BGH, 29.04.2021 - IX ZR 154/20
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung gegenüber einem Kommanditisten
- OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
Auskunftspflicht - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung …
- BGH, 07.05.2007 - VI ZR 253/05
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens des früheren …
- LG Stuttgart, 03.05.2018 - 19 T 128/18
Kostengrundentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Streit mit einem …
- BGH, 26.06.2001 - XI ZR 330/00
Zweckerklärung einer Grundschuld
- BGH, 21.09.2010 - VI ZR 11/10
Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bei Zahlung der Klageforderung durch den …
- BGH, 27.04.2010 - VI ZR 256/09
Kostenentscheidung nach billigem Ermessen i.F.d. Beendigung eines Prozesses durch …
- BGH, 15.09.2011 - VI ZR 137/11
Entscheidung über Erledigungserklärung vor dem BGH ohne postulationsfähige …
- LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
Anwendbarkeit des § 91a ZPO bei Vollstreckungsschutz
- BGH, 20.07.2012 - IX ZR 138/12
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserkllärung i.R.e. Revision
- BGH, 30.05.2011 - VI ZR 305/10
Verurteilung eines Versicherers nach § 91a ZPO bei freiwilligem Eintritt in die …
- LG Aachen, 20.04.1994 - 4 O 523/93
Verschweigen von Vermögen bei einer Heimunterbringung; Bedürftigkeit im Sinn des …
- BGH, 25.11.2009 - XII ZB 70/09
Kostenentscheidung in einem Verfahren über die Zahlung von Trennungsunterhalt und …
- BGH, 29.07.2003 - XII ZR 44/00
Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Investitionen
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 220/11
Aufteilung der Verfahrenskosten nach Erledigterklärung in Verkehrsunfallsachen …
- OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 11 U 124/17
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Kostenentscheidung nach Vergleichsabschluss …
- BGH, 07.12.2006 - IX ZR 157/04
Erledigung der Hauptsache im Revisionsverfahren
- BGH, 16.10.2012 - VI ZR 127/12
Geltung der Regelungen über den Anwaltszwang bei Kostenentscheidung nach …
- OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache: Summarische Prüfung der …
- OLG Zweibrücken, 24.05.2023 - 7 U 111/21
Verbraucherdarlehensvertrag: Berechnung des Wertersatzanspruchs nach Widerruf im …
- OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4585/10
Anspruch auf Freistellungsentschädigung im Handelsvertreterverhältnis
- BGH, 24.04.2012 - VI ZB 72/11
Anfechtung eines die Berufung zurückweisenden Beschlusses mit einem Rechtsmittel
- BGH, 28.06.2010 - VI ZR 333/09
Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des bisherigen …
- LG Limburg, 16.10.2018 - 4 O 15/18
Verkehrsunfall - Vorteilsanrechnung bei Schwerbehindertenrabatt für Neufahrzeug
- BGH, 18.02.2013 - VI ZR 426/12
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
- AG Brandenburg, 12.07.2010 - 31 C 321/09
Räumung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Räumungsklage
- OLG Köln, 24.01.2005 - 11 W 3/05
Anwaltszwang bei Kostenbeschwerde; Abänderung eines Kostenbeschlusses
- OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04
Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das …
- BGH, 24.02.1997 - II ZR 9/96
Möglichkeit der Erledigungserklärung in der Hauptsache in der zulässigen Revision …
- OLG Bamberg, 12.11.1996 - 2 WF 76/96
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen amtsgerichtlichen Beschluss in einer …
- AG Ludwigshafen, 07.09.2021 - 3d IN 60/21
Zulässigkeit eines Insolvenzantrags bei zu gewährender Stundung durch die …
- OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98
Zum Handel mit CD-ROMs mit Telefondaten der Telekom
- OLG Stuttgart, 25.09.2023 - 4 W 42/23
- AG Siegburg, 11.02.2019 - 104 C 82/17
Videokamera zur Kontrolle eines Gemeinschaftsgartens unzulässig?
- VG Ansbach, 21.08.2013 - AN 6 K 13.00015
Kriegsopferfürsorge; Überleitung; Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers; …
- AG Brandenburg, 22.10.2009 - 31 C 133/09