Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.07.1994

Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93   

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BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93 (https://dejure.org/1994,1562)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 (https://dejure.org/1994,1562)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - VI ZR 238/93 (https://dejure.org/1994,1562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Sturz im Eingangsbereich eines Kaufhauses bei Regenwetter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte hinsichtlich der Auswahl und Unterhaltung des Fußbodens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflicht / Kaufhausinhaber bzw. Verbrauchermärkte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaufhausinhaber haben besondere Sorgfaltspflichten bezüglich der Unterhaltung und Auswahl des Fußbodenbelages - Jedoch Schaffung nur der allgemein zu erwartenden Sicherheit

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2617
  • MDR 1994, 988
  • VersR 1994, 1128
  • WM 1994, 2029
  • BB 1994, 1666
  • DB 1994, 2338
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    An die Sorgfaltspflichten der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte sind sogar hinsichtlich der Auswahl und der Unterhaltung des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - VersR 1986, 765 zu einem Verbrauchermarkt).

    Daraus allein ergibt sich jedoch noch nicht, daß infolge der Feuchtigkeit bereits ein objektiv verkehrswidriger Zustand bestand, was der Klägerin zu Beweiserleichterungen bezüglich des von ihr zu erbringenden Verschuldensnachweises hätte verhelfen können (vgl. zu den Beweiserleichterungen Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    Die Sicherungspflicht eines Kaufhausinhabers wird entscheidend auch dadurch bestimmt, daß es in der Nähe von Ein- und Ausgängen zu Gedränge kommen kann, und daß Kunden, die ihr Augenmerk auf die Auslagen und Verkaufsstände richten, nicht ständig auch auf die Bodenbeschaffenheit achten (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

    An die Sorgfaltspflichten des Betreibers eines großen Kaufhauses oder Großmarktes sind daher auch hinsichtlich der Auswahl des Fußbodens strenge Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 22/85 - aaO).

  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 84/92

    Produzentenhaftung für Korrosionschäden durch säurehaltige Reinigungsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Dies war nur mit Zuhilfenahme eines Sachverständigen möglich (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1993 - VI ZR 84/92 - VersR 1993, 764, 765).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Dem Berufungsgericht ist auch darin zu folgen, daß dieser Verpflichtung in der Regel genügt ist, wenn die Gewähr besteht, daß sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann, und daß der Kaufhausinhaber nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten hat, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs, allgemein erwarten darf und muß (vgl. z.B. OLG Bamberg mit NA-Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1990 - VI ZR 95/90 - VersR 1991, 935 zu den Sicherungspflichten in einem Amtsgebäude; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 218/83 - VersR 1985, 336, 337).
  • OLG Bamberg, 15.12.1989 - 6 U 68/89

    Zur Verkehrssicherungspflicht in Amtsgebäuden

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Dem Berufungsgericht ist auch darin zu folgen, daß dieser Verpflichtung in der Regel genügt ist, wenn die Gewähr besteht, daß sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann, und daß der Kaufhausinhaber nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten hat, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs, allgemein erwarten darf und muß (vgl. z.B. OLG Bamberg mit NA-Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1990 - VI ZR 95/90 - VersR 1991, 935 zu den Sicherungspflichten in einem Amtsgebäude; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Dezember 1984 - VI ZR 218/83 - VersR 1985, 336, 337).
  • OLG Hamm, 25.06.1979 - 13 U 61/79
    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Die Anforderungen an eine solche Organisation dürfen nämlich nicht überspannt werden (BGB-RGRK, aaO; OLG Nürnberg VersR 1967, 1083; OLG Hamm, MDR 1979, 1022).
  • OLG Nürnberg, 04.04.1967 - 3 U 113/66
    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93
    Die Anforderungen an eine solche Organisation dürfen nämlich nicht überspannt werden (BGB-RGRK, aaO; OLG Nürnberg VersR 1967, 1083; OLG Hamm, MDR 1979, 1022).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    (1.) Die Verkehrssicherungspflicht des Beklagten erstreckt sich darauf, die Fußböden der dem Publikumsverkehr gewidmeten Räume - im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen - während der Geschäftszeiten frei von Gefahren zu halten (BGH, Urteil vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 -, NJW 1994, 2617).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 26/12

    Haftung bei Kraftfahrzeugschaden: Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten des

    ddd) Entgegen der Rechtsauffassung der Berufung ist die rechtliche Wertung, die es dem Betreiber von Kaufhäusern und Supermärkten vorschreibt, die Fußböden in recht kurzen Intervallen auf eventuelle Gefahren in Gestalt von Nässe oder Obst- und Gemüseresten zu untersuchen (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.1994 -VI ZR 238/93, NJW 1994, 2232; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171; OLG Schleswig, NJW-RR 1992, 796; zur Kasuistik vgl. Palandt/Sprau, aaO, § 823 Rdnr. 200), auf die vorliegende Frage nach der Kontrolldichte einer Selbstwaschanlage nicht zu übertragen.
  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem

    Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offenstehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 11.03.1986, VI ZR 22/85, VersR 1986.765 = NJW 1986, 2757; VersR 1988, 631 = VersR 1988, 1588; Urteil vom 05.07.1994, VI ZR 238/93, NJW 1994, 2617; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2000, 22 W 22/00, VersR 2001, 595 = juris Tz. 6).

    Für Fußböden in derartigen Räumlichkeiten gilt, dass der Belag so auszusuchen und zu unterhalten ist, dass die Tritt- und Standsicherheit des Kunden auch bei ausschließlicher Konzentration auf die in den Regalen ausgestellte Ware gewährleistet ist (Anschluss BGH, 11. März 1986, VI ZR 22/85, VersR 1986, 765 und BGH, 5. Juli 1994, VI ZR 238/93, MDR 1994, 988).(Rn.35).

    35 Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offenstehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (BGH, Urteil vom 11.03.1986 - VI ZR 22/85 - VersR 1986.765 = NJW 1986, 2757; VersR 1988, 631 = VersR 1988, 1588; Urteil vom 05.07.1994 - VI ZR 238/93 - NJW 1994, 2617; OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2000 - 22 W 22/00 - VersR 2001, 595 = juris Tz. 6; MünchKommBGB/Wagner, 5. Auflage, § 823 Rn. 464, 482; Grote, Verkehrssicherungspflichten beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden, NJW 200, 3113 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2021 - 9 U 62/19

    Verkehrssicherungspflichten des Supermarktbetreibers: Verhinderung von Nässe im

    An die Pflichten eines Geschäftsinhabers zur Verhinderung von Nässe auf dem Fußboden sind daher grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, NJW 1994, 2617).

    (Vgl. zum Anscheinsbeweis für die Ursache eines Sturzes auf einem feuchten Fußboden BGH, NJW 1994, 2617, 2618.).

    (Vgl. zur Beweislast bei dieser Frage OLG Hamm, VersR 1983, 43; OLG Köln, VersR 1999, 861; OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat -, VersR 2005, 420; BGH, NJW 1994, 2617.) Die zitierten Entscheidungen nehmen teilweise eine Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Geschädigten an.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens

    Er erfüllt seine Sorgfaltspflichten nur, wenn er einen Bodenbelag auswählt, der bei Feuchtigkeit und Nässe die bestmögliche Rutschfestigkeit besitzt (BGH, NJW 1994, 2617).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 21 U 201/15

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in dem Publikumsverkehr offenstehenden

    Für Geschäftsräume, insbesondere für Kaufhäuser und Supermärkte, die dem Publikumsverkehr offen stehen, gelten strenge Sicherheitsstandards (vgl. BGH, Urteil vom 5.7.1994 - VI ZR 238/93 - NJW 1994, 2617; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.4.2013, 3 U 1493/12, MDR 2013, 783, zitiert nach juris TZ 34f).

    Hieraus folgt, dass auch hinsichtlich der Auswahl des Fußbodens z.B. an den Betreiber eines großen Kaufhauses oder Großmarktes strenge Anforderungen zu stellen sind, diese also den besonderen Anforderungen und Sicherheitsstandards hinsichtlich der Rutschsicherheit wie sie nach der Verkehrssitte oder nach einschlägigen technischen (DIN-) Vorschriften für stark frequentierte Laufflächen gelten, zu entsprechen haben und nicht "besonders" glatt sein dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1994, VI ZR 238/93, NJW 1994, 2617, 2618 a.E.; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2013, 3 U 1493/12, MDR 2013, 783 zitiert nach juris Rz. 43).

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2011 - 7 U 43/10

    Verkehrssicherungspflichten bei der Reinigung der Büroräume eines Supermarktes

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es in diesem Bereich, wo sich eine Vielzahl von Kunden aufhalten können, zu Gedränge kommen kann und Kunden, die nicht ohne weiteres damit rechnen müssen, dass der Boden feucht ist und die ihr Augenmerk in der Regel auch nicht ständig auf die Bodenbeschaffenheit richten, erhöhten Gefahren ausgesetzt sind (vgl. BGH, NJW 1994, 2617, 2618).

    Feuchtigkeit als solche ist noch kein objektiv verkehrswidriger Zustand (BGH, NJW 1994, 2617, 2618; OLG Köln VersR 1977, 727).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99

    Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers für Präsentationspodest

    Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses oder Ladengeschäfts erstreckt sich darauf, dass die dem Publikumsverkehrs gewidmeten Räume während der Geschäftszeiten frei von Gefahren sind; er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Kunde bei normalem vernünftigen Verhalten sicher in den Räumen bewegen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht, d.h. solchen Gefahren, denen er auch bei Anwendung zumutbarer eigener Vorsicht nicht zuverlässig begegnen könnte (vgl. BGH VersR 74, 888 und NJW 94, 2617; OLG Nürnberg VersR 67, 1083).

    Dabei hat der Geschäftsinhaber in Rechnung zu stellen, dass im Fall eines großen Kundenandrangs die freie Sicht auf in Bodennähe befindliche Gegenstände eingeschränkt sein kann; außerdem muss er berücksichtigen, dass der Kunde üblicherweise vornehmlich nach den in Augenhöhe aufgestellten Waren Ausschau hält (vgl. BGH NJW 94, 2617; OLG Köln VersR 91, 1419).

  • OLG Nürnberg, 28.11.1995 - 3 U 1876/95

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Supermarkts

    An die Sorgfaltspflichten der Betreiber von Verbrauchermärkten sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1986, 2757 ; BGH NJW 1994, 2617 , je m.w.N.) hinsichtlich der Auswahl und Unterhaltung des Fußbodens in den Geschäftsräumen strenge Anforderungen zu stellen, und zwar insbesondere dann, wenn - wie hier - die Aufmerksamkeit des Kunden bereits durch feilgebotene oder ausgestellte Waren in Anspruch genommen wird; denn dann ist nicht mehr damit zu rechnen, daß der Kunde auf Schritt und Tritt den Fußboden im Auge behält.
  • LG München II, 02.09.2016 - 14 O 3548/15

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht

    Dieser Verpflichtung ist in der Regel genügt, wenn die Gewähr besteht, dass sich der Kaufhausbesucher bei normalem vernünftigem Verhalten sicher in den freigegebenen Räumen bewegen kann; der Kaufhausinhaber hat nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehr allgemein erwarten darf und muss (vgl. BGH NJW 1994, 2617 m.w.N.).

    Jedenfalls wäre - nachdem eine solche zusätzliche Matte am Aus-/Eingang zur Seite Richtung Kassenbereich hin nicht vorhanden war - ein Reinigungs- und Wischdienst erforderlich gewesen, der von Zeit zu Zeit die hereingetragene Nässe beseitigte, vgl. BGH NJW 1994, 2617.

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2020 - 1 U 81/18

    1. § 108 SGB VII räumt den Stellen, die für die Beurteilung sozialrechtlicher

  • LG Bonn, 16.09.2011 - 10 O 40/11

    Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf

  • OLG Köln, 29.03.2022 - 12 U 152/22

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten in einem Selbstbedienungs-Discounter

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Einkaufscenters - hier:

  • OLG Celle, 03.12.2003 - 9 U 109/03

    Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gegen Absturzrisiko von offenem Podium;

  • OLG Dresden, 21.07.2023 - 1 U 2377/22

    Verkehrssicherungspflicht bei Nassreinigung eines Fliesenfußbodens in einem

  • LG Bonn, 26.08.2011 - 10 O 40/11

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei regelmäßiger Kontrolle und Reinigung

  • OLG Zweibrücken, 08.11.1995 - 1 U 64/94

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Parkettbodens in einer

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 U 29/97

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für einen Gehweg

  • OLG München, 11.02.2009 - 20 U 3687/08
  • LG Coburg, 17.01.2001 - 13 O 541/00

    Sturz über Podest im Möbelhaus! Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94   

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BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94 (https://dejure.org/1994,2001)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1994 - 5 StR 342/94 (https://dejure.org/1994,2001)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 5 StR 342/94 (https://dejure.org/1994,2001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2617
  • MDR 1994, 988
  • VersR 1994, 1128
  • WM 1994, 2029
  • BB 1994, 1666
  • DB 1994, 2338
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Dieser dem angefochtenen Urteil sicher zu entnehmende Mindestschuldumfang bleibt quantitativ und qualitativ hinter dem von der Strafkammer angenommenen Schuldumfang der Taten zum Nachteil M so weit zurück, daß der Angeklagte durch die - mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) unvereinbare - Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Tat zum Nachteil M beschwert ist.

    b) Die Annahme einer weiteren Tat der fortgesetzten sexuellen Nötigung in 50 Einzelfällen ist zwar rechtsfehlerhaft sowohl hinsichtlich der Annahme einer fortgesetzten Handlung (BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) als auch hinsichtlich der Zahl der angenommenen Einzelakte, deren Berechnung den gleichen Bedenken unterliegt wie in den Fällen zum Nachteil M. Hierdurch wird der Angeklagte jedoch nicht beschwert.

    Er wird auch zu beachten haben, daß der Übergang von der bisherigen Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhanges zur Anwendung der §§ 53, 54 StGB (Tatmehrheit) nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafniveaus, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Höhe der Freiheitsstrafen, zu führen braucht (BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663, 1668 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 118/94 -), und wird hier zudem im Ergebnis dem beträchtlich verminderten Schuldumfang Rechnung zu tragen haben.

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Zwar erachtet der Senat bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, vom Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, zur Festlegung einer Mindestzahl der nicht notwendig näher individualisierten Einzeltaten im Tatzeitraum gelangt, für methodisch geeignet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, insoweit in Abgrenzung zu BGH NStZ 1994, 352; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 -).

    Zu ergänzen ist allerdings, da Fortsetzungszusammenhang tatsächlich nicht gegeben ist, wegen der nicht sicher festgestellten weitergehenden Einzeltatvorwürfe auch insoweit ein Teilfreispruch (vgl. Senatsbeschlüssevom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 -).

  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Dies unterliegt im vorliegenden Fall durchgreifenden Bedenken schon wegen der Pauschalierung (vgl. BGH NStZ 1994, 352, 353 m.w.N.), insbesondere aber angesichts des verhältnismäßig geringen Ausmaßes der pauschal festgestellten körperlichen Zwangsausübung (Festhalten, grobes Anfassen des Arms) auf die Geschädigte, welche vor ihrem autoritären Vater wegen der Drohung, es "passiere etwas", Angst - nicht in erster Linie um sich selbst, sondern um ihre Mutter, ihre Schwester und ihren Hund - verspürte (UA S. 18 f.).

    Zwar erachtet der Senat bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, vom Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, zur Festlegung einer Mindestzahl der nicht notwendig näher individualisierten Einzeltaten im Tatzeitraum gelangt, für methodisch geeignet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, insoweit in Abgrenzung zu BGH NStZ 1994, 352; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 -).

  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93

    Sexuelle Nötigung - Fortgesetzte Handlung - Einzelakt - Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    e) Der Senat sieht mit Rücksicht auf das in Fällen dieser Art überragend wichtige Interesse des Opferschutzes (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94 -) von einer Aufhebung des Schuldspruchs wegen der Taten zum Nachteil M ab, spricht den Angeklagten der insoweit im einzelnen aus dem Urteil feststellbaren neun Einzeltaten schuldig - woran § 265 StPO nicht hindert, da sich der Angeklagte insoweit nicht wirksamer hätte verteidigen können - und spricht ihn im übrigen wegen des weitergehenden Anklagevorwurfs frei.
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 540/92

    Gewaltanwendung - Sexuelle Handlung - Tatvorbereitung - Unrechtsgehalt -

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    In den von Mitte 1984 bis Mitte 1992 angenommenen Fällen hat der Angeklagte jeweils den Beischlaf vollzogen; die hiermit verbundenen Sexualhandlungen, welche die Strafkammer insoweit festgestellt hat (UA S. 19), treten gegenüber § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 33, 142, 146 f.; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 2, 4, 5).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 39/94

    Sexuelle Nötigung - Fortgesetzte Handlung - Reformatio in peius

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Zwar erachtet der Senat bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, vom Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, zur Festlegung einer Mindestzahl der nicht notwendig näher individualisierten Einzeltaten im Tatzeitraum gelangt, für methodisch geeignet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, insoweit in Abgrenzung zu BGH NStZ 1994, 352; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 -).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 252/94

    Revision - Schuldspruch - Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    e) Der Senat sieht mit Rücksicht auf das in Fällen dieser Art überragend wichtige Interesse des Opferschutzes (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94 -) von einer Aufhebung des Schuldspruchs wegen der Taten zum Nachteil M ab, spricht den Angeklagten der insoweit im einzelnen aus dem Urteil feststellbaren neun Einzeltaten schuldig - woran § 265 StPO nicht hindert, da sich der Angeklagte insoweit nicht wirksamer hätte verteidigen können - und spricht ihn im übrigen wegen des weitergehenden Anklagevorwurfs frei.
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94

    Fortgesetzte Handlung - Sexueller Mißbrauch - Einzelakte - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Zu ergänzen ist allerdings, da Fortsetzungszusammenhang tatsächlich nicht gegeben ist, wegen der nicht sicher festgestellten weitergehenden Einzeltatvorwürfe auch insoweit ein Teilfreispruch (vgl. Senatsbeschlüssevom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 249/94 -).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    Er wird auch zu beachten haben, daß der Übergang von der bisherigen Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhanges zur Anwendung der §§ 53, 54 StGB (Tatmehrheit) nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafniveaus, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Höhe der Freiheitsstrafen, zu führen braucht (BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 1994, 1663, 1668 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]; BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 118/94 -), und wird hier zudem im Ergebnis dem beträchtlich verminderten Schuldumfang Rechnung zu tragen haben.
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94
    In den von Mitte 1984 bis Mitte 1992 angenommenen Fällen hat der Angeklagte jeweils den Beischlaf vollzogen; die hiermit verbundenen Sexualhandlungen, welche die Strafkammer insoweit festgestellt hat (UA S. 19), treten gegenüber § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 33, 142, 146 f.; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 2, 4, 5).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Zulässigkeit von

    Die Revisionsgerichte knüpfen an dieses Anliegen auch bei der Frage der Notwendigkeit der Aufhebung und Zurückweisung an (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7; § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 5; zur verfassungskonformen Auslegung unter Opferschutzgesichtspunkten siehe auch BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 27. Februar 2000 - 2 BvL 4/98).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht -

    Daß diese späteren Fahrten nicht individuell bezeichnet, sondern nur zeitlich eingegrenzt und in ihrer Mindestzahl für bestimmte Zeiträume festgestellt wurden, stand ihrer Aburteilung nicht entgegen; Feststellungen dieser Art sind bei gleichartigen Serientaten auch heute noch zulässig (vgl. BGHSt 40, 138, 160 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7; BGH NStZ 1995, 78).
  • BGH, 17.04.2007 - 4 StR 34/07

    Vergewaltigung (Serientaten; Feststellung des Einsatzes eines Nötigungsmittels;

    Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten, zumal wenn diese über einen erheblichen Zeitraum (hier: mehr als anderthalb Jahre) begangen werden, bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellungen (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 107 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob mit den im Urteil getroffenen Feststellungen die abgeurteilten zehn Vergewaltigungstaten so konkret und individuell belegt sind, wie dies auch bei Serientaten erforderlich ist (vgl. BGHSt 42, 107; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem

    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 75/05

    Verfahrenseinstellung mit Rücksicht auf den Opferschutz; Verweisung nach § 354

    Der Senat stellt auf Antrag des Generalbundesanwalts in den Fällen II. 2. b) der Urteilsgründe (im Jahre 2002 begangene fünf Taten des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zum Nachteil der K.) aus Gründen der Prozeßökonomie und mit Rücksicht auf das in Fällen der vorliegenden Art bedeutsame Interesse des Opferschutzes (vgl. BGHR § 267 StPO Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7; BGH NStZ 2001, 161) das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein.
  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch eines Schutzbefohlenen;

    Grundsätzlich nimmt der Senat die Feststellung der Anzahl der einzelnen Taten, die in Fällen von Serientaten der hier vorliegenden Art methodisch unbedenklich ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7), im Ergebnis - bis auf eine teilweise eingetretene Verjährung der ersten Tatserie (unten 2) und auf einen Fehler des Tatrichters bei der Bestimmung des Beginns der zweiten Tatserie (unten 3) - hin.
  • BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94

    Feststellung einzelner Taten durch Verschaffen der Überzeugung von einer

    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363) [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93], unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei der Vergewaltigung (Anwendung von

    Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten - zumal über einen erheblichen Zeitraum (hier anderthalb Jahre) hinaus - bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellung (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    So ist es grundsätzlich methodisch zulässig, wenn der Tatrichter, ausgehend von dem Gesamtbild des Geschehensablaufs, für einen festliegenden Zeitraum die sichere Überzeugung von einer Mindestzahl nicht notwendig durch individuelle Merkmale voneinander unterscheidbarer Einzeltaten gewinnt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - ferner BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 -).
  • BGH, 01.08.1996 - 5 StR 252/96

    Möglichkeit der Feststellung serienmäßigen gewaltsamen Mißbrauchs ohne

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 65/98

    Verjährung von in der DDR begangenen Sexualstraftaten

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94

    Beurkundung - Urkunde - Rechenoperation

  • BGH, 24.07.2001 - 1 StR 286/01

    Versuchter Mord; Besondere Schuldschwere; Schwere Körperverletzung;

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