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   BGH, 14.07.1994 - IX ZR 110/93   

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https://dejure.org/1994,779
BGH, 14.07.1994 - IX ZR 110/93 (https://dejure.org/1994,779)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1994 - IX ZR 110/93 (https://dejure.org/1994,779)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93 (https://dejure.org/1994,779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Aufrechnung von ungesicherten Ansprüchen des Sicherungsnehmers mit Anspruch auf Auskehrung des Mehrerlöses nach Verwertung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 139, 387
    Nichtigkeit verbundener Geschäfte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2884
  • NJW 1994, 2885
  • ZIP 1994, 1347
  • MDR 1995, 139
  • DNotZ 1995, 295
  • WM 1994, 1711
  • DB 1994, 2335
  • ZfBR 1994, 281
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 36/12

    Mietkaution: Verbot der Aufrechnung mit mietfremden Forderungen gegenüber dem

    Deshalb ist bei einem Anspruch aus einem Treuhandverhältnis regelmäßig eine Aufrechnung mit nicht konnexen Gegenforderungen ausgeschlossen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - I ZR 209/96, NJW-RR 1999, 1192 unter II 1 b; vom 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, NJW 1994, 2885 unter II 2).
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97

    Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Der Senat hat es demgemäß einem Sicherungsnehmer, welcher eine ihm zur Sicherung übereignete Sache verwertet hatte, versagt, gegenüber dem Anspruch auf Auskehrung des Mehrerlöses mit anderen, ungesicherten Forderungen aufzurechnen, weil er auf diese Weise die ursprüngliche Sicherungsabrede in ihrer Wirkung durch einseitige Erklärung erweitern würde (Urt. v. 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, NJW 1994, 2885, 2886).
  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94

    Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen

    Insbesondere Treuhänder und Geschäftsführer dürfen gegen den Anspruch auf Herausgabe des Erlangten nicht beliebig aufrechnen (vgl. BGHZ 14, 342, 347; 54, 244, 247 [BGH 13.07.1970 - VII ZR 176/68]; BGH, Urt. v. 4. März 1993 - IX ZR 151/91, WM 1993, 1106, 1108; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, WM 1994, 1711, 1712) [BGH 14.07.1994 - IX ZR 110/93].
  • BGH, 12.09.2002 - IX ZR 66/01

    Berichtigung einer Saldierung von Klage- und Widerklageforderung in der

    aa) Zwar darf ein fremdnütziger Treuhänder nach ständiger Rechtsprechung gegen den Herausgabeanspruch des Treugebers aus §§ 667, 675 BGB grundsätzlich nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dem Treuhandvertrag haben (BGHZ 95, 109, 113; BGH, Urt. v. 4. März 1993 - IX ZR 151/92, NJW 1993, 2041, 2042; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, NJW 1994, 2885, 2886).

    Denn dieses liefe wirtschaftlich auf einen Forderungsverzicht hinaus (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, aaO).

  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 288/02

    Fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses

    Zwar ist auch eine für sich allein nicht formbedürftige Vereinbarung notariell zu beurkunden, wenn sie mit einem von den Beteiligten beabsichtigten Grundstückserwerb eine rechtliche Einheit bilden soll (BGHZ 101, 393, 396; BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, WM 1994, 1711; Senatsurteil vom 22. Oktober 1996 - XI ZR 249/95, WM 1996, 2230, 2231 m.w.Nachw.).

    Ob ein solches beurkundungsbedürftiges einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt, ist eine Frage der vom Tatrichter vorzunehmenden Würdigung des Einzelfalles (BGHZ 78, 346, 349; 101, 393, 397 und BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - IX ZR 110/93, aaO, jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 209/96

    Aufrechnung des Spediteurs gegen den Anspruch des Auftraggebers auf Auskehr

    Das Berufungsgericht ist an sich zutreffend von dem aus § 242 BGB hergeleiteten Grundsatz ausgegangen, daß eine Aufrechnung über die gesetzlich geregelten und vertraglich vereinbarten Fälle hinaus ausgeschlossen ist, wenn der besondere Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses, die Natur der Rechtsbeziehungen oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 71, 380, 383; 95, 109, 113; 113, 90, 93; BGH, Urt. v. 14.7.1994 - IX ZR 110/93, NJW 1994, 2885, 2886; Urt. v. 23.2.1995 - IX ZR 29/94, NJW 1995, 1425, 1426; Staudinger/Gursky, BGB, 13. Bearb., § 387 Rdn. 184; MünchKommBGB/v. Feldmann, 3. Aufl., § 387 Rdn. 40).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01

    Veritätshaftung für verkaufte Leasingforderungen: Fehlen der Geschäftsgrundlage

    Ein solches Ergebnis ist weder über § 437 BGB (vgl. OLG Frankfurt - 21. Zivilsenat, NJW-RR 1989, 762, 763) noch über § 326 BGB noch über die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäfts aus Sicherungsabrede und Forderungskauf (vgl. BGH NJW 1994, 2885) herzustellen, weil die Klägerin das Sicherungseigentum jedenfalls unangreifbar gutgläubig erworben hat, was ausreichte (vgl. MünchKommmBGB/Westermann, 3. Aufl. 1995, § 440 BGB Rn. 10; Staudinger/Köhler, 13. Berab. 1995, § 433 BGB Rn. 100).
  • KG, 02.03.2006 - 19 U 35/05

    Insolvenzanfechtung: Unanfechtbarkeit einer Aufrechnung anwaltlicher

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die eingezogenen Gelder zweckbezogen sind (BGH, NJW 1994, 2885; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 24 U 45/05 - juris; Eylmann in: Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., § 43 a RdNr. 177).
  • BayObLG, 06.11.2000 - 1Z RR 612/98

    Unzulässige Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch Bestimmungen eines

    Dieser soll das Schicksal der Sicherheit auch und gerade dann regeln, wenn die zu sichernde Forderung nicht besteht (BGH NJW 1994, 2885).
  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma

    Nach einem aus § 242 BGB hergeleiteten Grundsatz ist eine Aufrechnung über die gesetzlich geregelten und vertraglich vereinbarten Fälle hinaus allerdings dann ausgeschlossen, wenn der besondere Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses, die Natur der Rechtsbeziehungen oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lassen (st.Rspr.; vgl. BGHZ 71, Seite 380 = NJW 1978, Seite 1807; BGHZ 95, Seite 109 = NJW 1985, Seite 2820; BGHZ 113, Seite 90 = NJW 1991, Seite 839; BGH, NJW 1994, Seite 2885 ff, 2886; BGH, NJW 1995, Seite 1425 f).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01

    Klage des tschechischen Konkursverwalters einer tschechischen Firma gegen einen

  • KG, 13.12.2007 - 8 U 191/06

    Berufung auf die Formnichtigkeit eines Mietvertrages: Beurkundungsbedürftigkeit

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2007 - 10 U 24/07

    Pachtrecht - Aufrechnungsverbot beim Anspruch auf Rückzahlung der Kaution

  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 42/94

    Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen

  • LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01

    Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit mit unstreitigen Forderungen; Aufrechnung

  • OLG Frankfurt, 04.01.2006 - 17 U 192/05

    Zur Abgrenzung von Mietkauf-, Leasing- und finanziertem Kaufvertrag

  • OLG Köln, 11.07.2001 - 13 U 196/00
  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 132/95

    Formerfodernis der notariellen Beurkundung für die Verpflichtung zur Ausübung des

  • LG Köln, 13.05.2014 - 3 O 208/12

    Nichtigkeit von Garantievereinbarungen aufgrund eines "eigensüchtigen

  • OLG Celle, 11.12.2003 - 5 U 67/03

    Treuwidrigkeit der Berufung auf ein Aufrechnungsverbot nach unberechtigter

  • OLG Dresden, 28.09.2000 - 19 U 888/00

    Gewährleistungseinbehalt

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 16 U 92/03
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93   

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https://dejure.org/1994,1573
BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93 (https://dejure.org/1994,1573)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93 (https://dejure.org/1994,1573)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 1994 - 2 BvR 2037/93 (https://dejure.org/1994,1573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lebenslange Freiheitsstrafe - Griechenland - Betäubungsmittel - Kokain - Angemessenheit - Unerträgliche Härte - Möglichkeit der Freiheitserlangung - Haftentlassung - Gute Führung - Gute Prognose - Persönliche Verhältnisse - Vorleben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2884
  • NVwZ 1995, 55 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Es ist daher nicht unerträglich hart im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. oben unter III. 1. und BVerfGE 75, 1 , Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884), wenn der indische demokratische Gesetzgeber den Strafrahmen für diese Straftaten bis zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe festgesetzt hat.
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    (2) Hinsichtlich der drohenden lebenslangen Freiheitsstrafe führte das Kammergericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise aus, dass die Strafe wegen des hohen Unrechtsgehalts der Drogendelikte nicht unverhältnismäßig sei (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).

    c) Auch die Begründung des Kammergerichts, Art. 6 Abs. 1 GG stehe der Auslieferung nicht entgegen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).

  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Angesichts der konkreten Chance auf vorzeitige Entlassung stand die drohende Freiheitsstrafe zu der - schwerwiegenden - Verfehlung nicht so außer Verhältnis, dass sie als schlechthin unangemessen anzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. März 1994 - 2 BvR 2037/93 -, NJW 1994, S. 2884).
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