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   BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93   

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https://dejure.org/1994,412
BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93 (https://dejure.org/1994,412)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1994 - VIII ZR 178/93 (https://dejure.org/1994,412)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - VIII ZR 178/93 (https://dejure.org/1994,412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung - Beschwer - Leistungsklage - Hemmung der Rechtskraft - Rechtsmittel - Klageerweiterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 264, 511, 705
    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der Beschwer bei Klageänderung im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz, Umstellung einer Klage der Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung auf eine Stufenklage auf Auskunft und Zahlung der Provision

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2896
  • MDR 1994, 1238
  • VersR 1994, 1445
  • WM 1994, 1996
 
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Wird zitiert von ... (68)

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage; anwendbares Recht;

    Allerdings fehlt das Feststellungsinteresse regelmäßig dann, wenn die Klagepartei eine entsprechende Leistungsklage erheben kann (BGH, NJW 1994, 2896, 2897; BGH, GRUR 2003, 900 Rn. 16 - Feststellungsinteresse III, juris mwN.).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2019 - 12 U 141/17

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags: Anforderungen an die

    Eine solche Weiterverfolgung liegt allerdings auch vor, wenn aus demselben Sachverhalt mit der Berufung statt der zuvor begehrten Feststellung nunmehr weitergehende Rechtsfolgen hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 8.6.1994, VIII ZR 178/93).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2019 - 12 U 134/17

    Widerruf eines Altvertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung im sog.

    Eine solche Weiterverfolgung liegt allerdings auch vor, wenn aus demselben Sachverhalt mit der Berufung statt der zuvor begehrten Feststellung nunmehr weitergehende Rechtsfolgen hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 8.6.1994 - VIII ZR 178/93, juris Rn. 19).
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