Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 06.06.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94   

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https://dejure.org/1994,3015
BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94 (https://dejure.org/1994,3015)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94 (https://dejure.org/1994,3015)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2 ObOWi 119/94 (https://dejure.org/1994,3015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Kein Fahrverbot, wenn ein Rechtsabbieger bei einsetzendem Grün für den Geradeausverkehr, aber bei noch roter Rechtsabbiegerampel losfährt

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2908 (Ls.)
  • NZV 1994, 370
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1993 - 5 Ss OWi 184/93

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. l-4 BKatV indiziert deshalb das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125/134).
  • OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 327/93

    Ausgestaltung des ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsschutzes gegen eine

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1993 - 5 Ss OWi 203/93
    Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
    So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.06.1994 - Ss 123/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4324
OLG Oldenburg, 06.06.1994 - Ss 123/94 (https://dejure.org/1994,4324)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.06.1994 - Ss 123/94 (https://dejure.org/1994,4324)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Juni 1994 - Ss 123/94 (https://dejure.org/1994,4324)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 34 AWG ; § 69a AWV ; Nr. 2340/90 EGVO; § 27 StGB
    Strafbarkeit der Verstöße gegen Irak-Embargo; Förderung der Verkäufer ; Förderung der Lieferungen; Hilfeleistung zur fremden Tat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafbarkeit der Verstöße gegen Irak-Embargo; Förderung der Verkäufer ; Förderung der Lieferungen; Hilfeleistung zur fremden Tat

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2908
  • NJW 1994, 2908 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1995, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.1994 - III ZR 42/92

    Schadensersatz wegen Irak-Embargos

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.06.1994 - Ss 123/94
    Dabei bedurfte es keiner Erörterung der von den Angeklagten aufgeworfenen Problematik zur Zulässigkeit der Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 2340/90 im nationalen Recht (vgl. jedoch BGH (Z), NJW 1994, 858 ff, sowie Hocke-Berwald, Außenwirtschaftsrecht, Anm. zu § 69 a AWV), weil angesichts der allein maßgeblichen Urteilsfeststellungen weder die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 34 AWG noch die der Vorschrift des § 69 a Abs. 2 Nr. 3 AWV oder des Artikels 2 der VO (EWG/2340/90) erfüllt sind.
  • BayObLG, 27.09.1995 - 4St RR 46/95
    Alle Handlungen, die die Rechtsgutverletzung des Exporteurs ermöglichen oder ihre Durchführung erleichtern oder verstärken, sind als Fördern gemäß § 69 h Abs. 1 Nr. 3 AWV anzusehen (OLG Oldenburg NJW 1994, 2908 zu § 69 a Abs. 2 Nr. 3 AWV).
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