Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93   

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BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93 (https://dejure.org/1994,16)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1994 - 4 NB 24.93 (https://dejure.org/1994,16)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1994 - 4 NB 24.93 (https://dejure.org/1994,16)
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Ringstraße

§ 47 VwGO aF, 'Nachteil'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 7
    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO

  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 7

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrolle - Nachteil - Bebauungsplan - Verkehrslärm

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Normenkontrolle: Ist auch die befürchtete Erhöhung des Verkehrslärms ein Nachteil? (IBR 1994, 475)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2909 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 683
  • DVBl 1994, 701
  • DÖV 1994, 873
  • BauR 1994, 490
  • ZfBR 1994, 196
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
    Mit ihrer Beschwerde machen die Antragsteller geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche u.a. von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2-4.79 - (BVerwGE 59, 87 ) ab.

    Nach feststehender Rechtsprechung ist ein Nachteil i.S. des § 47 Abs. 2 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller durch den angegriffenen Bebauungsplan oder dessen Anwendung in einem Interesse negativ betroffen wird, das im Rahmen der planerischen Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen war (vgl. grundlegend Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 [99 f.]).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
    Hierzu sei ergänzend bemerkt: Der Nachteilsbegriff des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht "engherzig" zu verstehen und zu handhaben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 3.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
    Dieses Vorgehen entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 Nr. 63 = DVBl 1992, 1099 ).
  • BVerwG, 16.01.1990 - 4 NB 1.90

    Verschlechterung der Wettbewerbssituation kein schutzwürdiger Nachteil i.S. von §

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
    Daneben kann es auch Interessen geben, denen gegenüber sich die Rechtsordnung, jedenfalls was ihre Relevanz für die Bauleitplanung betrifft, bewußt neutral verhalten will, wie z.B. gegenüber den Wettbewerbsinteressen von Einzelhandelsunternehmen, obwohl sie in tatsächlicher Hinsicht nicht als geringfügig anzusehen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Januar 1990 - BVerwG 4 NB 1.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 45 = NVwZ 1990, 555 ).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
    Das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Verkehrszunahme kann in der Tat selbst dann zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, wenn die damit verbundene Lärmzunahme - bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel - für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl. auch Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 [40 f.]).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auch für die Neufassung der Antragsbefugnis gilt indes der zur bisherigen Rechtslage geprägte Satz, daß sich eine prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO verbietet, die im Ergebnis dazu führt, die an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit des Antrags zu behandeln (vgl. Beschluß vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - NVwZ 1994, 683 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (Beschluss vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Nicht jede zu erwartende (auch geringfügige) Zunahme des Verkehrslärms durch die Planung eines neuen Baugebiets gehört zum notwendigen Abwägungsmaterial und stellt deshalb für Betroffene (hier: außerhalb des Planbereichs wohnende Grundstückseigentümer) einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO dar (im Anschluß an Beschluß vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88 = NVwZ 1994, 683 = DVBl 1994, 701).

    Die in der Beschwerdebegründung allein geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88 = NVwZ 1994, 683 = DVBl 1994, 701) liegt nicht vor.

    In dem Normenkontrollverfahren, in dem der Beschluß des Senats vom 18. März 1994 (a.a.O.) ergangen ist, hatte das Normenkontrollgericht einen Nachteil wegen der Zunahme des Verkehrslärms durch den Zu- und Abgangsverkehr für ein neu geplantes Baugebiet entscheidungstragend deshalb verneint, weil es das Interesse der damaligen Antragsteller, vor erhöhtem Verkehrslärm verschont zu werden, als nicht schutzwürdig angesehen hatte.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Beschluß vom 18. März 1994 (a.a.O.) nicht etwa aufgegeben.

    Im Unterschied zu dem dem Beschluß vom 18. März 1994 (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt, in dem das neue Baugebiet allein über die Straße erschlossen wurde, an der die Grundstücke der damaligen Antragsteller lagen, befindet sich das Grundstück des Antragstellers im vorliegenden Verfahren erst hinter einer Kreuzung, in die die Sammelstraße aus dem neuen Plangebiet einmündet.

    Soweit die Beschwerde darüber hinaus geltend macht, die Normenkontrollentscheidung weiche von dem ersten Leitsatz des Beschlusses vom 18. März 1994 (a.a.O.) ab, ist sie schon unzulässig, weil sie den Anforderungen des § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO an die Darlegung der angeblichen Abweichung nicht genügt.

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1994 - 5 B 193/94   

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https://dejure.org/1994,3676
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1994 - 5 B 193/94 (https://dejure.org/1994,3676)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.1994 - 5 B 193/94 (https://dejure.org/1994,3676)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 5 B 193/94 (https://dejure.org/1994,3676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Ordnungsbehördliches Verbot; Reichskriegsflagge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2909
  • NVwZ 1995, 99 (Ls.)
  • DÖV 1994, 966
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Hissen der Reichskriegsflagge als grob ungehörige

    Vielmehr ist sie als "Kampfsymbol" militärischen Ursprungs nach dem Jahre 1945 und gehäuft in jüngerer Zeit vornehmlich von nationalistisch und rassistisch gesinnten, von zu Gewalt bereiten Gruppierungen in der Öffentlichkeit missbraucht worden (vgl. OVG Münster NJW 1994, 2909, 2910; Brandenburgisches OLG NJW 2002, 1440 ff.).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 52/01

    Volksverhetzung durch Parole "Ausländer raus"

    Das Zeigen dieser Flagge wird nach dem objektiven Erklärungsinhalt in der Regel als Identifikation mit den Zielsetzungen dieser Gruppierungen verstanden (OVG Münster NJW 1994, 2909, 2910).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 5 A 4916/98

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 1988 - 5 A 2638/85 - Beschluss vom 22. Juni 1994 - 5 B 193/94 - Franßen, in: Festgabe aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Bundesverwaltungsgerichts, 1978, Seite 201, 206; Drews/Wacke/Vogel/ Martens, Gefahrenabwehr, 9. Auflage 1986, Seite 245.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01

    Verbot des Einmarsches

    BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 223, 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 352; OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 1988 - 5 A 2638/85 - Beschluss vom 22. Juni 1994 - 5 B 193/94 - Drews/Wacke/Vogel/ Martens, Gefahrenabwehr, 9. Auflage 1986, S. 245.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1996 - 5 A 769/95

    Nackt in der Öffentlichkeit - öffentliche Ordnung, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG

    (OVG NW, Urteil vom 31.5.1988 - 5 A 2638/85 - Beschluß vom 22.6.1994 - 5 B 193/94 - Beschluß vom 28.6.1995 - 5 B 3187/94 -, NWVBI. 1995, 473; Franßen, in: Festgabe aus Anlaß des 25-jährigen Bestehens des Bundesverwaltungsgerichts, 1978, S. 201, 206; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. 1986, S. 245.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2001 - 5 B 115/01

    Fackelaufzug der NPD verboten

    BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 223, 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 352; OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 1988 - 5 A 2638/85 - Beschluss vom 22. Juni 1994 - 5 B 193/94 - Franßen, in: Festgabe aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1978, S. 201, 206; Drews/Wacke/Vogel/ Martens, Gefahrenabwehr, 9. Auflage 1986, S. 245.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2023 - 5 B 167/23

    "Dritter Weg" muss Reichsflagge in Hilchenbach vorläufig nicht entfernen

    vgl. zur Reichskriegsflagge OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 5 B 193/94 -, juris; zum Versammlungsrecht OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 15 A 4693/18 - juris, Rn. 10 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. November 2020 - 11 ME 293/20 -, NdsVBl 2021, 148, juris, Rn. 38 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 23. Oktober 2020 - OVG 1 B 331/20 -, juris, Rn. 18 f.
  • VG Arnsberg, 14.02.2023 - 6 L 159/23
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 -, Rn. 30, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 22. Juni 1994 - 5 B 193/94 -, juris; Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen über den Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichkriegsflaggen vom 3. August 2021 - 31-07.02-2904/20 -, n.v.

    vgl. Goertz, "Querdenker" - ihre Akteure, Ideologieelemente und ihr Gewaltpotenzial, Kriminalistik 2022, 138, zit. nach juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - 5 B 193/94 -, a.a.O. und vom 7. Januar 2020 - 15 A 4693/18 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. November 2001 - 1 Ss 52/01 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1995 - 5 B 3187/94

    Gewerberecht: Untersagung des Betriebs von menschenunwürdigen Laserspielen

    Der Begriff der öffentlichen Ordnung, der in Art. 13 Abs. 3 GG und Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GG seine verfassungsrechtliche Anerkennung gefunden hat, umfaßt die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beobachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerläßliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Gemeinschaftslebens betrachtet wird (OVG NW, Urteil vom 31.5.1988 - 5 A 2638/85 - Beschluß vom 22.6.1994 - 5 B 193/94 - Franßen in: Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverwaltungsgerichts, 1978, Seite 201, 206; Drews/Wacke/Vogel/ Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., Seite 245).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2003 - 16 B 1945/03

    Rücknahme einer Pflegewohngeldbewilligung; Bewohnerorientierter

    BVerwG, Beschluss vom 25.3.1993 - 1 ER 301.92 -, NJW 1993, 3213; OVG NRW, Beschlüsse vom 22.6.1994 - 5 B 193/94 -, NJW 1994, 2909, vom 14.3.1995 - 25 B 98/95 -, NJW 1995, 2242, und vom 22.3.1999 - 16 B 115/99 -.
  • LG Kleve, 29.04.2021 - 120 Qs 14/21

    Billigung von Straftaten, NSU, Reichskriegsflagge, Paulchen Panther

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2000 - 5 B 588/00

    Untersagung eines Paintball-Events

  • VG Arnsberg, 30.11.2001 - 3 K 1647/00

    Duldung von Paintballspielen bzw. Gotchaspielen in einer angemieteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2003 - 16 B 1582/03

    Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Investitionskosten vollstationärer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 16 B 115/99

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides ; Verwirklichung des sozialhilferechtlichen

  • VG Freiburg, 13.09.2002 - 4 K 1834/02

    Erteilung eines Redeverbots und das Verbot bestimmter Parolen und Flaggenzusätze

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.1994 - 11 B 140.93   

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https://dejure.org/1994,6253
BVerwG, 08.06.1994 - 11 B 140.93 (https://dejure.org/1994,6253)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.1994 - 11 B 140.93 (https://dejure.org/1994,6253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs zur Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses aus einem notariellen Schuldanerkenntnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2909
  • NVwZ 1995, 56 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.04.1994 - III ZB 25/92

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Rückzahlung staatlicher

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 11 B 140.93
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 28. April 1994 - III ZB 25/92 - (S. 7) ausgesprochen, daß auch dann nichts anderes gilt, wenn es sich um eine Klage des Schuldners zur Abwehr der Vollstreckung aus der notariellen Urkunde handelt und die Einwendungen sich auf den in der Urkunde festgestellten Anspruch selbst beziehen.

    Gegenstand und Zweck des seinerzeitigen Rechtsgeschäfts zwischen den Beteiligten betreffen damit einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1994, a.a.O., S. 6).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 11 B 140.93
    Dies ist auf der Grundlage des Klagebegehrens und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts zu prüfen (vgl. BVerwGE 12, 64 ; BGHZ 89, 250 ).
  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 11 B 140.93
    Dies ist auf der Grundlage des Klagebegehrens und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts zu prüfen (vgl. BVerwGE 12, 64 ; BGHZ 89, 250 ).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 11 B 140.93
    Ob eine Streitigkeit dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. GmS-OGB, BGHZ 97, 312 ).
  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 60/81

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1994 - 11 B 140.93
    Ob ein solches Rechtsgeschäft dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich nach seinem Gegenstand und Zweck, d.h. es kommt darauf an, ob die von den Beteiligten getroffene Regelung einen vom bürgerlichen oder vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich betrifft (vgl. BGHZ 102, 343 ).
  • VG Köln, 14.02.2019 - 6 K 4318/18

    Netzwerkdurchsetzungsgesetz: FDP-Bundestagsabgeordnete scheitern mit vorbeugender

    vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85 -, juris, Rz. 11; BVerwG, Beschluss vom 08.06.1994 - 11 B 140.93 -, juris, Rz. 4; OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2014 - 13 E 827/14 -, juris, Rz. 6 ; OVG Rhl.-Pf., Beschluss vom 03.11.2014 - 2 E 10685/14 -, juris, Rz. 5.
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609

    Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines

    Abgesehen davon, dass sich aus den vorliegenden Behördenakten kein Anhaltspunkt dafür ergibt, dass die vom Antragsteller genannten Überwachungsmaßnahmen tatsächlich stattgefunden hätten, wäre für die beabsichtigte Klage auch insoweit der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht gegeben, weil die Streitigkeit auf der Grundlage des Klagebegehrens und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts (vgl. zu deren Maßgeblichkeit BVerwG, B.v. 8.6.1994 - 11 B 140/93 - juris Rn. 4) durch Bundesgesetz ausdrücklich einem anderen Gericht zur Entscheidung zugewiesen wäre.
  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2077/18
    Ob eine Streitigkeit dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 11 B 140/93 -, juris, Rn. 4 ff.; Urteil vom 6. Juli 1994 - 11 C 12/93 -, juris, Rn. 25 ff.; Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 14/93 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • VG Cottbus, 18.01.2022 - 6 K 2078/18
    Ob eine Streitigkeit dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 11 B 140/93 -, juris, Rn. 4 ff.; Urteil vom 6. Juli 1994 - 11 C 12/93 -, juris, Rn. 25 ff.; Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 14/93 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 16 E 1096/11

    Bezweckung einer Zuständigkeitskonzentration bei den ordentlichen Gerichten durch

    vgl. dazu GmS-OGB, Beschluss vom 10. Juli 1989 GmS-OGB 1/88 , juris, Rdnr. 8 (= BGHZ 108, 284); BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 1994 11 B 140.93 , juris, Rdnr. 4 (= NJW 1994, 2909; Sodan, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 40 Rdnr. 266.
  • OVG Sachsen, 27.12.2021 - 1 B 388/21

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit; hoheitliche Maßnahme; Verwaltungsakt;

    Dies ist auf der Grundlage des Klage- oder Antragsbegehrens und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Juni 1994 - 11 B 140.93 -, Rn. 4, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2007 - 3 S 2946/06

    Verwaltungsrechtsweg bei unterschwelliger Vergabestreitigkeit

    Dies ist auf der Grundlage des Klagebegehrens und des zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalts zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.06.1994 - 11 B 140.93 -, NJW 1994, 2909).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 6 K 1723/18
    Ob eine Streitigkeit dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 11 B 140/93 -, juris, Rn. 4 ff.; Urteil vom 6. Juli 1994 - 11 C 12/93 -, juris, Rn. 25 ff.; Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 14/93 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • VG Hamburg, 10.12.2014 - 17 K 1679/14
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder, wie die Beklagten hier einwendeten, bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie es vorliegend der Fall ist - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.6.1994 - 11 B 140/93 - JURIS Rn. 4).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 6 K 1722/18
    Ob eine Streitigkeit dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 1994 - 11 B 140/93 -, juris, Rn. 4 ff.; Urteil vom 6. Juli 1994 - 11 C 12/93 -, juris, Rn. 25 ff.; Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 14/93 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • VG Schleswig, 16.04.2007 - 1 A 209/04
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