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   BVerfG, 27.05.1994 - 1 BvR 916/94   

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https://dejure.org/1994,3568
BVerfG, 27.05.1994 - 1 BvR 916/94 (https://dejure.org/1994,3568)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.1994 - 1 BvR 916/94 (https://dejure.org/1994,3568)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 1 BvR 916/94 (https://dejure.org/1994,3568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • werbung-schenken.de

    GG Art. 5
    GG - Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsfreiheit und Wirtschaftswerbung - Unterlassung markenverunglimpfender Werbemaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirtschaftswerbung - Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit - Fremde angesehene Marke - Nicht verkäufliches eigenes Produkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3342
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1994 - 1 BvR 916/94
    Auch wenn man zugunsten der Beschwerdeführerin davon ausgeht, daß das Grundrecht der Meinungsfreiheit für Wirtschaftswerbung jedenfalls dann als Prüfungsmaßstab heranzuziehen ist, wenn eine Ankündigung einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat oder Angaben enthält, die der Meinungsbildung dienen (vgl. BVerfGE 71, 162 [175]), käme die Verletzung dieses Grundrechts durch das Urteil des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht.
  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13

    Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke

    Bei einer solchen Sachlage ist schon zweifelhaft, ob der Anwendungsbereich des Art. 11 Abs. 1 EU-Grundrechtecharta und des Art. 5 Abs. 1 GG eröffnet ist (vgl. BVerfG, NJW 1994, 3342, 3343).
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Er würde voraussetzen, daß der Werbung vorliegend jedenfalls auch der Charakter einer Meinungsaussage zuzubilligen wäre, für den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konstitutiv das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung ist (vgl. BVerfGE 71, 162, 175, 179; BVerfG NJW 1992, 1153 [BVerfG 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87]; 1994, 3342) [BVerfG 27.05.1994 - 1 BvR 916/94].
  • OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99

    Virtuelles Urinieren und markenrechtlicher Unterlassungsanspruch

    Eine solche Benutzung, die keine über kommerzielle Zwecke hinausreichende wertende Auseinandersetzung mit einem Unternehmen und/oder seinen Produkten zum Ausdruck bringt, fällt indessen von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfG NJW 1994, 3342/3343 - zu BGH a.a.O., "Markenverunglimpfung I"-).

    Entsprechendes geht aus dem ebenfalls bereits genannten, sich auf die Entscheidung "Markenverunglimpfung I" ("MARS") des Bundesgerichtshofs beziehenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 3342 f) hervor.

  • LG Hamburg, 01.08.2018 - 416 HKO 75/18

    Markenrechtsverletzung durch einen Werbeslogan

    Das BVerfG schließt dies für den Fall, dass sie tatsächlich einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat oder Angaben enthält, die der Meinungsbildung dienen, nicht aus (BVerfG NJW 1994, 3342; NJW 1986, 1533, 1534).
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97

    Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten

    Dies würde voraussetzen, daß Marken jedenfalls auch den Charakter einer Meinungsaussage hätten, also Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. BVerfGE 71, 162, 175, 179; BVerfG NJW 1992, 1153 ; 1994, 3342 ).
  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97

    "Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"

    Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist das Grundrecht als Prüfungsmaßstab bei kommerziellen Maßnahmen im geschäftlichen Bereich heranzuziehen, wenn diese einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt aufweisen oder Angaben enthalten, die der Meinungsbildung dienen (BVerfGE 71, 162 ; BVerfG, NJW 1994, 3342 ; BGH, GRUR 1986, 812 f. - Gastrokritiker).
  • BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 704/13

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer Moschee auf einem weißen

    Insoweit ist von Bedeutung, dass auch Äußerungen in Wirtschaft und Werbung, also auch bei der Ausübung gewerblicher Schutzrechte, unter dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG stehen können, sofern sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt haben (BVerfG GRUR 2001, 170, 172 - Benetton-Werbung, Schockwerbung Benetton [zu § 1 UWG]; GRUR 2003, 442 - Benetton-Werbung, Schockwerbung Benetton II [zu § 1 UWG]; GRUR 2008, 81 - Pharmakartell [zu § 1 UWG und § 2 Abs. 2 Nr. 5 UWG]; noch offen gelassen in NJW 1994, 3342 - Mars-Kondom [zu § 1 UWG, WZG]; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 193).
  • BPatG, 20.01.2022 - 30 W (pat) 15/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "British Hairways/BRITISH AIRWAYS

    Bei einer solchen Sachlage ist schon zweifelhaft, ob der Anwendungsbereich des Art. 11 Abs. 1 EU-Grundrechtecharta und des Art. 5 Abs. 1 GG eröffnet ist (vgl. BVerfG, NJW 1994, 3342, 3343).
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