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   BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92   

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BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 396
  • MDR 1994, 392
  • NStZ 1994, 133
  • BayObLGSt 1993, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Die Erweiterung der Strafbarkeit betrifft zum einen den Kreis der angesprochenen Personen, der nicht mehr individuell bestimmbar sein muß, zum andern den Grad der Konkretisierung der vorgesehenen Tat (BayObLGSt 1992, 15/19 mit zahlreichen Nachweisen).

    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Soweit Zweifel bei der Beurteilung des Flugblattes bestehen, ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in Ansehung des hohen Stellenwertes des Art. 5 GG von einer grundrechtsfreundlichen Deutung auszugehen (BVerfGE 67, 213/230).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung wird das Landgericht zu beachten haben, daß bei der Interpretation von Äußerungen, die eine Einflußnahme auf den Prozeß der Meinungsbildung zum Ziel haben, die herangezogenen Gesichtspunkte und Maßstäbe mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbarsein müssen (BVerfGE 82, 43/50; BayObLGSt 1990, 31/32 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Eine derartige Auslegung des Sinngehalts von Äußerungen, Erklärungen und Urkunden ist eine Tatsachenwürdigung, die nur dem Tatrichter obliegt (BGHSt 21, 371/372; 32, 310/311).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Eine derartige Auslegung des Sinngehalts von Äußerungen, Erklärungen und Urkunden ist eine Tatsachenwürdigung, die nur dem Tatrichter obliegt (BGHSt 21, 371/372; 32, 310/311).
  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    So hat es der Bundesgerichtshof im Rahmen des § 306 StGB für möglich gehalten, die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift dann zu verneinen, wenn die Gefährdung absolut ausgeschlossen ist (BGHSt 26, 121/124).
  • OLG Celle, 20.01.1988 - 3 Ss 214/87

    Vobo-Schnippelei Straftat

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Nach ganz überwiegender Auffassung liegt in derartigen Fällen indes lediglich ein Verbotsirrtum vor, der den Vorsatz unberührt läßt (OLG Celle NJW 1988, 1101/1102; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 66; LG Bremen StV 1986, 440; LK/v. Bubnoff § 111 Rn. 30; Lackner StGB 20. Aufl. § 111 Rn. 6; Dreher aaO. S. 327; Dreher/Tröndle § 111 Rn. 8).
  • RG, 10.10.1881 - C. 7/10

    1. Ist der Begriff einer ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitenden

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Das Reichsgericht hat daher zu Recht die Auffassung vertreten, das Gesetz stelle nicht darauf ab, aus welchen Gründen der Erfolg der Aufforderung ausgeblieben sei (RGSt 5, 60/71).
  • KG, 21.07.1983 - Ss 81/83
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Folglich muss die Äußerung Appellcharakter haben, also den Wunsch der Realisierung der Tat zum Ausdruck bringen (vgl. BayObLG NJW 1994, 396 ff.; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Köln NJW 1988, 1102 ff.; Bosch in MüKo-StGB, a. a. O., § 111 Rdnr. 7; LK-Rosenau a. a. O. § 111 Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 2 Ss 120/05

    Auslegung einer Erklärung; öffentliches Auffordern zur Straftaten, subjektiver

    Maßgebend ist dabei - was der Revisionsführer verkennt - nicht, was der Verfasser einer Schrift zum Ausdruck bringen wollte, sondern was er bei objektiver Bewertung zum Ausdruck gebracht hat (BayObLG, NJW 1994, 396, 398).

    Hinsichtlich des Aufforderns i.S.v. § 111 StGB genügt es für den inneren Tatbestand, dass der Auffordernde sich des tatsächlichen Inhalts seiner Aufforderung bewusst ist und er wenigstens mit der Möglichkeit rechnet, dass sie ernstgenommen wird (BayObLG, NJW 1994, 396, 397).

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muss bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so dass auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG, NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 389 [390]; OLG Köln, NJW 1988, 1102, und MDR 1983, 338).
  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muß bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so daß auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390; OLG ( Köln NJW 1988, 1102 und MDR 1983, 338).
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