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   BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93   

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https://dejure.org/1993,230
BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93 (https://dejure.org/1993,230)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1993 - 2 AZR 159/93 (https://dejure.org/1993,230)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 (https://dejure.org/1993,230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bag-urteil.com

    Fristlose Kündigung - Wiederholungskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG §§ 1, 9; ZPO § 322
    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; KSchG §§ 1, 9
    Wiederholte Kündigung aus denselben Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 143
  • NJW 1994, 473
  • MDR 1994, 595
  • NZA 1994, 70
  • BB 1993, 2456
  • BB 1994, 862
  • DB 1994, 432
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    a) Das Senatsurteil vom 12. Juni 1986 (2 AZR 426/85 - AP Nr. 17 zu § 4 KSchG 1969) wird vielfach dahin ausgelegt, der Senat habe in diesem Urteil festgestellt, mit einem Urteil auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst sei, sei auch rechtskräftig festgestellt, daß zum Kündigungstermin noch ein Arbeitsverhältnis bestanden habe (Schwerdtner, NZA 1987, 263; Ascheid, aaO, Rz 760, Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, Einleitung Rz 147).

    Es heißt dort (Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP, aaO, zu III der Gründe):.

    In der Entscheidung vom 12. Juni 1986 (aaO) kam es darüber hinaus auch gar nicht darauf an, ob auf das Datum des Zugangs der Kündigung oder auf den Kündigungstermin abgestellt wurde, beide Daten lagen nach dem 13. bzw. 14. August 1984.

  • BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58

    Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    Die Möglichkeit, daß infolge der Rechtskraft eine unrichtige Entscheidung maßgeblich bleibt, ist geringer zu veranschlagen als die Rechtsunsicherheit, die ohne die Rechtskraft bestehen würde (BVerwGE 14, 359, 363).

    Auch z. B. bei der Klage auf Aufhebung eines Verwaltungsakts bzw. der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses nach dem Aktiengesetz wird einhellig vertreten, die Rechtskraft stehe einer bloßen Wiederholung des gleichen Aktes mit derselben Begründung entgegen (BVerwGE 14, 359, 362; Eyermann/Fröhler, VwGO, 10. Aufl., § 121 Rz 10 c; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 121 Rz 5; Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 121 Rz 20; BGHZ 21, 354 = JZ 1957, 179, mit Anm. von Mestmäcker).

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    Zwar setzt eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG bei mehreren Unwirksamkeitsgründen stets voraus, daß auch die Sozialwidrigkeit der Kündigung festgestellt wird (BAG Urteil vom 29. Januar 1981, BAGE 35, 30 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    a) Über das Ergebnis herrscht kein Streit: Unabhängig davon, wie im einzelnen der Streitgegenstand, die Rechtskraft und die aus der Rechtskraft folgende Präjudizialität und Präklusion abgegrenzt werden, wird in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig angenommen, daß eine wiederholte Kündigung, die der Arbeitgeber auf denselben Kündigungsgrund stützt, der schon Gegenstand des ersten Prozesses war, nicht mehr zu einer materiellen Nachprüfung des Kündigungsgrundes im zweiten Prozeß führen kann (vgl. z. B. Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 4 Rz 54; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 785; Bötticher, Festschrift für Herschel, 1955, S. 181, 194; Zeuner, Objektive Grenzen der Rechtskraft, S. 119 ff., 132 f.; Lüke, JZ 1960, 203, 207; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 4 Rz 91; BAG Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 12. April 1956 - 2 AZR 247/54 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    Auch im Verhältnis zwischen Kündigung und Abmahnung geht der Senat stets davon aus, eine Abmahnung verbrauche den Kündigungsgrund und eine spätere Kündigung könne nicht allein auf den abgemahnten Grund gestützt werden (Senatsurteile vom 31. Juli 1986 - 2 AZR 559/85 - n.v. und 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung).
  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    Formulierungen, die demgegenüber mehr auf den Kündigungstermin abstellen, finden sich vor allem in der Darlegung der Rechtsansicht des Berufungsgerichts und einer Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 1977 (5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969), das aber einen Fall betrifft, der mit dem zur Entscheidung stehenden Fall nicht vergleichbar war, weil in dem Ausgangsfall der Entscheidung vom 12. Januar 1977 auch ein allgemeiner Feststellungsantrag gestellt war.
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 144/55

    Wiederholung mangelhafter Hauptversammlungsbeschlüsse

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    Auch z. B. bei der Klage auf Aufhebung eines Verwaltungsakts bzw. der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses nach dem Aktiengesetz wird einhellig vertreten, die Rechtskraft stehe einer bloßen Wiederholung des gleichen Aktes mit derselben Begründung entgegen (BVerwGE 14, 359, 362; Eyermann/Fröhler, VwGO, 10. Aufl., § 121 Rz 10 c; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 121 Rz 5; Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 121 Rz 20; BGHZ 21, 354 = JZ 1957, 179, mit Anm. von Mestmäcker).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    Die Rechtskraft dient dem Rechtsfrieden und ist ein Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips (BVerfGE 2, 380): Was durch eine gerichtliche Entscheidung klargestellt worden ist, soll nicht immer wieder zum Gegenstand neuen Streites gemacht werden.
  • BAG, 12.04.1956 - 2 AZR 247/54

    Richter auf Lebenszeit - Grundsatz im GG - Richter auf Lebenszeit -

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    a) Über das Ergebnis herrscht kein Streit: Unabhängig davon, wie im einzelnen der Streitgegenstand, die Rechtskraft und die aus der Rechtskraft folgende Präjudizialität und Präklusion abgegrenzt werden, wird in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig angenommen, daß eine wiederholte Kündigung, die der Arbeitgeber auf denselben Kündigungsgrund stützt, der schon Gegenstand des ersten Prozesses war, nicht mehr zu einer materiellen Nachprüfung des Kündigungsgrundes im zweiten Prozeß führen kann (vgl. z. B. Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 4 Rz 54; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 785; Bötticher, Festschrift für Herschel, 1955, S. 181, 194; Zeuner, Objektive Grenzen der Rechtskraft, S. 119 ff., 132 f.; Lüke, JZ 1960, 203, 207; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 4 Rz 91; BAG Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - AP Nr. 5 zu § 3 KSchG; BAG Urteil vom 12. April 1956 - 2 AZR 247/54 - AP Nr. 11 zu § 626 BGB).
  • BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 559/85

    Ordentliche Kündigung wegen desVerdachts einer strafbaren Handlung

    Auszug aus BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93
    Auch im Verhältnis zwischen Kündigung und Abmahnung geht der Senat stets davon aus, eine Abmahnung verbrauche den Kündigungsgrund und eine spätere Kündigung könne nicht allein auf den abgemahnten Grund gestützt werden (Senatsurteile vom 31. Juli 1986 - 2 AZR 559/85 - n.v. und 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    a) Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, daß das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nur dann nicht auf die Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat, wenn diese in dem ersten Kündigungsschutzprozeß materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, daß sie die Kündigung nicht rechtfertigen können (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Dieser Anspruch tritt kumulativ zu dem Anspruch auf Ersatz des Vergütungsausfalls hinzu, wenn der Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei unberechtigter fristloser Kündigung des Arbeitgebers zum Kündigungstermin einer (umgedeuteten) ordentlichen Kündigung hätte gestellt werden können (zutreffend ErfK/Müller-Glöge aaO BGB § 628 Rn. 74; Weiß JuS 1985, 593, 596; zur Möglichkeit des auf die ordentliche Kündigung bezogenen Auflösungsantrages siehe BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, daß das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitbeber eine erneute Kündigung nur dann nicht auf die Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat, wenn diese in dem ersten Kündigungsschutzprozeß materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, daß sie die Kündigung nicht rechtfertigen können (Senatsurteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143 = AP Nr. 113 zu § 626 BGB).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5532
OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91 (https://dejure.org/1993,5532)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.04.1993 - 1 L 34/91 (https://dejure.org/1993,5532)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. April 1993 - 1 L 34/91 (https://dejure.org/1993,5532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 48 VwVfG; § 50 VwVfG; § 92 VwGO
    Drittwiderspruch; Aufhebung der Baugenehmigung; Wirkungslosigkeit des Widerspruchsbescheids; Rücknahme des Widerspruchsbescheids

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drittwiderspruch; Aufhebung der Baugenehmigung; Wirkungslosigkeit des Widerspruchsbescheids; Rücknahme des Widerspruchsbescheids

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 473 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1214
  • NVwZ 1995, 666
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
    In diese Richtung weist auch das eine ähnliche Frage betreffende Urteil des BVerwG vom 14.4.1989 (4 C 22.88, NVwZ 1989, 860 ff.), nach dem ein Bauantrag auch während der Anhängigkeit einer auf Erteilung der Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage zurückgenommen werden kann.

    Auf der Grundlage der oben zitierten Entscheidung vom 14.4.1989 (a.a.O.) zur Rücknahme eines Bauantrages drängt sich die hier gefundene Lösung vielmehr auf.

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72

    Rechtswirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs - Auswirkungen der Rücknahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Rücknahme eines Widerspruchs sind für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil sie keine Rechtsstreitigkeiten um Verwaltungsakte mit Doppelwirkung zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1974 - VIII C 70.73 -, MDR 1975, 251; Urt. v. 31.8.1973 - IV C 33.72 -, BVerwGE 44, 64 ff).

    Das Urteil vom 31.8.1973 (a.a.O.) kommt im übrigen nur zu dem Ergebnis, daß "ein Rechtsbehelf jedenfalls so lange zurückgenommen werden kann, als noch nicht über ihn entschieden ist".

  • BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 70.73

    Anfechtbarkeit der Erklärung über die Rücknahme eines Widerspruchs - Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
    Die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Rücknahme eines Widerspruchs sind für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil sie keine Rechtsstreitigkeiten um Verwaltungsakte mit Doppelwirkung zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1974 - VIII C 70.73 -, MDR 1975, 251; Urt. v. 31.8.1973 - IV C 33.72 -, BVerwGE 44, 64 ff).

    Das Urteil vom 22.5.1974 (a.a.O.) betrifft außerdem einen Fall, in dem der Widerspruchsbescheid und der ihm zugrundeliegende Einberufungsbescheid bei Rücknahme des Widerspruchs wegen fehlender Klageerhebung schon bestandskräftig geworden waren.

  • VGH Bayern, 17.07.1990 - 14 AS 90.1387
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
    Dieser Gedanke kommt auch in einem Beschluß des Bayer. VGH vom 17.7.1990 (Nr. 14 AS 90.1387, BauR 1990, 713 ff.) zum Ausdruck, allerdings nicht speziell im Zusammenhang der hier streitigen Frage der Rücknehmbarkeit eines Widerspruchs.
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84

    Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
    Mit der Feststellung der Wirkungslosigkeit des Widerspruchsbescheides begehrt die Klägerin die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1986 - 8 C 127.84 -, DVBl 1987, 629 ff.).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91
    Dies ändert aber nichts daran, daß der Bauherr trotz des Widerspruchs mit dem Erhalt der Baugenehmigung schon eine - nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder entziehbare - Rechtsposition erlangt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.4.1978 - 4 C 96.76 u. 97.76 - DVBl 1978, 614), die bei einer sachgerechten Auslegung ins Gewicht fällt.
  • VGH Bayern, 18.12.2002 - 22 B 99.1402

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen nach der WVVO, Verfahrensrechtliche

    Ein Widerspruch kann nach ganz überwiegender Auffassung nur so lange zurückgenommen werden, wie über ihn noch nicht sachlich entschieden worden ist (BVerwGE 44, 64/66 f.; vom 19.5. 1999 BayVBl 2000, 55; Rennert in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 68 RdNr. 4 m.w.N.; a.A. NdsOVG vom 14.4. 1993 NVwZ 1993, 1214 f.; Dolde in: Schoch u.a., VwGO, § 69 RdNr. 13).
  • OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22

    Katastervermessung; Antrag; Antragsrücknahme

    Der Antrag ist Ausdruck der Dispositionsmaxime und geht von der Prämisse aus, dass die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens im Interesses des Betreffenden ist und er hierüber selbst zu entscheiden hat (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23. Januar 2019 - 14 A 720/16 -, juris Rn. 42, NdsOVG, Urt. v. 14. April 1993 - 1 L 34/91 -, juris Rn. 26).
  • VG Minden, 17.01.2007 - 4 K 2361/05
    So BVerwG, Urteil vom 31.08.1973 - IV C 33.72 -, BVerwGE 44, 64 (66); Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 2. Auflage 2006, § 69 Rdnr. 75; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, § 69 Rdnr. 4; vgl. demgegenüber zur Ansicht, dass eine Rücknahme des Widerspruchs entsprechend § 92 VwGO noch bis zum Ablauf der Klagefrist bzw. bis zur gerichtlichen Entscheidung möglich sei, OVG Lüneburg, Urteil vom 14.04.1993 - 1 L 34/91 -, NVwZ 1993, 1214; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblattsammlung Stand April 2006, § 69 Rdnr. 13.
  • VG Schwerin, 12.09.1996 - 3 A 898/94

    Rückübertragung eines in Volkseigentum überführten Grundstücks; Entfallen des

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