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   BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92   

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https://dejure.org/1993,470
BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92 (https://dejure.org/1993,470)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1993 - V ZR 168/92 (https://dejure.org/1993,470)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92 (https://dejure.org/1993,470)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 2; ZPO § 3
    Bewertung der Beschwer und des Beschwerdegegenstands bei Eigentumsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 2, 3
    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 124, 313
  • NJW 1994, 735
  • NJW-RR 1994, 636 (Ls.)
  • MDR 1994, 839
  • VersR 1994, 365
  • WM 1994, 810
  • BB 1994, 1040
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.01.1986 - V ZR 119/85

    Streitwertbemessung bei Klage auf Beseitigung eines Überbaus

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    Der Wert des Beschwerdegegenstands kann daher den Wert des Streitgegenstands übersteigen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung, z. B. Senat vom 23.1.1986 - V ZR 119/85 - NJW-RR 86, 737).

    Danach kommt es bei der Eigentumsstörungsklage auch für die Beschwer des verurteilten Beklagten allein auf das Interesse der klagenden Partei, nicht aber auf die Nachteile an, die der beklagten Partei aus der Erfüllung des Anspruches entstehen (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Januar 1986, V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737 - für die Klage auf Beseitigung eines Überbaues).

    Einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen nach § 136 GVG bedarf es nicht, weil der erkennende Senat für den Fall einer Eigentumsstörungsklage, deren Wert sich nach § 3 ZPO bemißt, nur von seiner eigenen Rechtsprechung (Beschl. v. 23. Januar 1986, V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737) abweicht.

  • RG, 12.01.1901 - V 282/00

    Kann der Wert des Beschwerdegegenstandes in den höheren Instanzen den Wert des

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    In RGZ 47, 420 ff hat der V. Zivilsenat des Reichsgerichts diese Einschränkung allerdings näher zu begründen versucht: Der Beklagte könne sich nur darüber beschweren, daß die Klage auf den Streitgegenstand nicht in demselben Umfange, wie er beantragt hatte, abgewiesen worden sei.

    Mindestens seit der Neufassung der §§ 2 ff ZPO (durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14. Juni 1976 - BGBl 1, 1421) ist auch nicht mehr die Erwägung in RGZ 47, 420, 423 tragfähig, wonach die §§ 3-9 ZPO "zunächst" den Zweck verfolgten, Regeln für die sachliche Zuständigkeit der Gerichte aufzustellen, soweit diese von dem Wert des Streitgegenstandes abhängt (§ 2 ZPO); ihre Anwendung in dieser Beziehung könne also nicht dadurch beeinflußt werden, daß die Nichtbefriedigung des eingeklagten Anspruchs für den Beklagten einen anderen Wert haben möge als dessen Befriedigung für den Kläger.

    Danach könne sich der Beklagte in den meisten Fällen, in denen er eine die Rechtsmittelsumme übersteigende Einbuße erleiden würde, durch Erhebung einer entsprechenden Widerklage die Rechtsmittelinstanz sichern (RGZ 47, 420, 424).

  • BGH, 16.06.1988 - III ZR 65/88
    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    Es verdient deshalb Zustimmung, daß der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes für den Fall eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zu Maßnahmen, das Eigentum des Klägers nicht durch abfließendes Wasser zu beeinträchtigen, entschieden hat, daß die Beschwer des Beklagten höher sein könne als das Interesse des Klägers (Beschl. v. 16. Juni 1988, III ZR 65/88, BGHR ZPO § 2 - Beschwerdegegenstand 8).

    Ob der erkennende Senat dem III. Zivilsenat auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 3 ZPO, z.B. bei der Klage auf Herausgabe eines abzutrennenden Grundstücksstreifens, darin folgen könnte, daß die Beschwer des Beklagten höher sein könne als der vom Gesetzgeber aufgrund rechtlicher Sonderwertungen in § 6 ZPO festgesetzte Wert (in diesem Sinne aber BGH, Beschl. v. 16. Juni 1988, III ZR 65/88, BGHR ZPO § 2 - Beschwerdegegenstand 8), ist zweifelhaft (vgl. zur Spezialität der Sondertatbestände nach §§ 4 ff ZPO gegenüber dem Auffangtatbestand des § 3 ZPO etwa Schumann, NJW 1982, 1257, 1260) und braucht hier nicht entschieden zu werden.

  • RG, 27.12.1899 - VI 76/99

    Wert des Streitgegenstandes

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    In dem vielzitierten Beschluß der Vereinigten Zivilsenate vom 27. Dezember 1889 (RGZ 45, 402 ff) heißt es hierzu: Der Wert des Streitgegenstandes bestimme sich für jedes einzelne Prozeßstadium nach dem Inhalt der der Entscheidung des Gerichts unterbreiteten Anträge.

    Soweit das Gesetz in § 2 ZPO die Bewertung der Beschwer und des Beschwerdegegenstandes regelt, spricht schon dies - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte - deutlich dafür, daß mit dem in § 3 ZPO angesprochenen Interesse dasjenige des Rechtsmittelführers an der Beseitigung der von ihm angefochtenen Entscheidung gemeint ist (so auch schon RGZ 45, 402, 404 für die frühere Fassung des § 2 ZPO).

  • BGH, 07.06.1951 - III ZR 181/50

    Negative Feststellungsklage. Streitwert

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    Dem Störer, der - wie hier im ersten Rechtszuge der Kläger - auf negative Feststellung klagt, daß er nicht beseitigen müsse, steht das Rechtsmittel offen, wenn sein Verweigerungsinteresse die Rechtsmittelsumme erreicht (BAG, JZ 1961, 666; vgl. auch BGHZ 2, 276 ff; Senatsbeschl. v. 23. September 1970, V ZR 4/70, NJW 1970, 2025).
  • BGH, 23.09.1970 - V ZR 4/70

    Festsetzung des Streitwertes bei einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    Dem Störer, der - wie hier im ersten Rechtszuge der Kläger - auf negative Feststellung klagt, daß er nicht beseitigen müsse, steht das Rechtsmittel offen, wenn sein Verweigerungsinteresse die Rechtsmittelsumme erreicht (BAG, JZ 1961, 666; vgl. auch BGHZ 2, 276 ff; Senatsbeschl. v. 23. September 1970, V ZR 4/70, NJW 1970, 2025).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    Es erschiene ungereimt, wenn der Beklagte ihm bei eigenem geringeren Interesse das Rechtsmittel durch Erhebung der Leistungswiderklage aus der Hand schlagen könnte, weil die Feststellungsklage damit das Feststellungsinteresse verlöre (vgl. zur letzteren Folge BGHZ 99, 340 ff m.w.N. und MünchKomm/Walchshöfer, ZPO, § 256 Rdn. 61).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 200/91

    Streitwert bei Berufung auf Mietreschutzregelung

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    Gleiches könnte gegenüber einer entsprechenden Differenzierung bei allen anderen normativen Streitwerten gelten (z.B. nach § 8 ZPO, vgl. dazu aber BGH, Urt. v. 1. April 1992, XII ZR 200/91, BGHR ZPO § 8 - Räumungsklage 1).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZB 4/89

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kosten - Wert des

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    Auch könnte es allgemein gegen den Grundsatz der Gleichheit und der Waffengleichheit im Prozeß verstoßen, wollte man die Beschwer des Beklagten, wenn sie geringer ist als das Streitinteresse des Klägers, zwar ohne Rücksicht auf das Klägerinteresse nach dem geringeren Interesse des Beklagten bewerten (z.B. für den Fall der Stufenklage auf der Auskunftsstufe, vgl. etwa BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1989, II ZB 4/89, BGHR ZPO § 3 - Rechtsmittelinteresse 9 m.w.N.; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1991, IV ZR 49/91, BGHR ZPO § 3 - Rechtsmittelinteresse 16), dies aber nicht auch umgekehrt gelten lassen, wenn sie höher ist.
  • BGH, 11.12.1991 - IV ZR 49/91

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs - Anspruch auf Provisionszahlungen

    Auszug aus BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
    Auch könnte es allgemein gegen den Grundsatz der Gleichheit und der Waffengleichheit im Prozeß verstoßen, wollte man die Beschwer des Beklagten, wenn sie geringer ist als das Streitinteresse des Klägers, zwar ohne Rücksicht auf das Klägerinteresse nach dem geringeren Interesse des Beklagten bewerten (z.B. für den Fall der Stufenklage auf der Auskunftsstufe, vgl. etwa BGH, Beschl. v. 9. Oktober 1989, II ZB 4/89, BGHR ZPO § 3 - Rechtsmittelinteresse 9 m.w.N.; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1991, IV ZR 49/91, BGHR ZPO § 3 - Rechtsmittelinteresse 16), dies aber nicht auch umgekehrt gelten lassen, wenn sie höher ist.
  • BAG, 19.07.1961 - 3 AZR 387/60

    Negative Feststellungsklage - Wiederkehrende Leistungen - Streitwert -

  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93

    Bemessung des Gegenstandswerts bei Räumung und Herausgabe eines

  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 263/56

    Beschwerdewert einer Grunddienstbarkeit

  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 89/90

    Zulässigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung

  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 6/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 67/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines im Rahmen einer Stufenklage geltend

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Die Bewertung steht gemäß §§ 2, 3 ZPO im freien Ermessen des Berufungsgerichts und kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur beschränkt daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGHZ 124, 313, 314/315; BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219, unter II 2 c aa, jew. m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 11.12.2020 - 31 C 296/19

    Über Grundstücksgrenze ragende Zweige und herabfallende Blüten und Blätter -

    Die Beschwer eines zu einem wiederkehrenden Zurückschneiden einer Hecke verurteilten Beklagten bemisst sich nämlich nach § 9 ZPO, mithin nach dem 3, 5-fachen des einjährigen Betrags der Kosten für den oben näher auszuführenden, jährlichen Rückschnitt der Pflanzen ( BGH , Beschluss vom 06.10.2011, Az.: V ZB 72/11, u.a. in: NJW-RR 2012, Seiten 82 ff. ), so dass dieser Beschwerdewert daher insofern den Wert des Streitgegenstandes der hiesigen Klage wohl übersteigen würde ( BGH , Urteil vom 10.12.1993, Az.: V ZR 168/92, u.a. in: NJW 1994, Seiten 735 f. ), wenn die Beklagten durch das hiesige Urteil überhaupt beschwert wären.
  • AG Brandenburg, 20.02.2020 - 31 C 142/18

    Beseitigung von Rank-Pflanzen die über Grundstücksgrenze ragen

    Die Beschwer der zu einem wiederkehrenden Zurückschneiden einer Hecke verurteilten Beklagten bemisst sich nämlich nach § 9 ZPO, mithin nach dem 3, 5-fachen des einjährigen Betrags der Kosten für den oben näher auszuführenden, jährlichen Rückschnitt des wilden Weins ( BGH , Beschluss vom 06.10.2011, Az.: V ZB 72/11, u.a. in: NJW-RR 2012, Seiten 82 ff. ), so dass dieser Beschwerdewert daher insofern den Wert des Streitgegenstandes der hiesigen Klage wohl übersteigen dürfte ( BGH , Urteil vom 10.12.1993, Az.: V ZR 168/92, u.a. in: NJW 1994, Seiten 735 f. ).
  • AG Brandenburg, 27.09.2019 - 31 C 272/17

    Hecke - zulässige Höhe und Abstand zum Grundstück des Nachbarn

    Die Beschwer der zu einem wiederkehrenden Zurückschneiden der Hecken verurteilten Beklagten bemisst sich nämlich nach § 9 ZPO, mithin nach dem 3, 5-Fachen des einjährigen Betrags der Kosten für den oben näher ausgeführten, jährlichen Höhen-Rückschnitts der Thuja- und Buchen-Hecken ( BGH , Beschluss vom 06.10.2011, Az.: V ZB 72/11, u.a. in: NJW-RR 2012, Seiten 82 ff. ), so dass dieser Beschwerdewert daher insofern den Wert des Streitgegenstandes der hiesigen Klage wohl bei weitem übersteigen dürfte ( BGH , Urteil vom 10.12.1993, Az.: V ZR 168/92, u.a. in: NJW 1994, Seiten 735 f. ).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Der vom Berufungsgericht angenommene Wert kann zudem von der Revisionsinstanz nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht, etwa weil es bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09, NJW-RR 2010, 1081 Rn. 10; BGH, Urteil vom 7. März 2001 - IV ZR 155/00, juris Rn. 5 mwN), die Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 168/13, juris Rn. 5; BGH, Urteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 9; vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98, NJW 1999, 3050 unter III; vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 314 f.).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Zweifel hat jedoch neuerdings Grunsky geäußert (Anm. z. Urteil des BGH v. 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92 (= NJW 1994, 735 [BGH 10.12.1993 - V ZR 168/92]), LM ZPO § 2 Nr. 8).

    Die Sachlage ist insoweit anders als etwa bei den Klagen aus Eigentumsstörung (vgl. BGH, Beschl. v 21. Januar 1986 - V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737, und Urt. v. 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, NJW 1994, 735 f. [BGH 10.12.1993 - V ZR 168/92] = LM ZPO § 2 Nr. 8 mit Anm. Grunsky, für BGHZ vorgesehen) oder in den Fällen des § 7 ZPO (dazu BGHZ 23, 205, 206), wo die jeweils unterschiedliche Auswirkung der geforderten oder getroffenen Entscheidung auf verschiedene Rechtsgüter zu bewerten ist.

    Der IV., der XI. und der XII. Zivilsenat haben sich allerdings in ihren auf die Anfrage ergangenen Beschlüssen vom 4. Mai 1994, 12. April 1994 und 20. April 1994 auf den Standpunkt gestellt, die Beschwer des unterlegenen Klägers der negativen Feststellungsklage sei nach dessen Abwehrinteresse und nicht nach dem Wert des geleugneten Auskunftsanspruchs zu bemessen und könne deshalb niedriger wie auch umgekehrt höher sein als die korrespondierende Leistungsklage (so anscheinend auch das Urteil des V. Zivilsenats vom 10. Dezember 1993 aaO. S. 736).

    Es ist schwer verständlich, daß, wenn zunächst er Klage auf Feststellung des Nichtbestehens des Auskunftsanspruchs erhebt, der Gegner ihm durch Erhebung der Leistungsklage auf Auskunftserteilung den Zugang zur nächsten Instanz soll versperren können (insoweit zutreffend auch das Urteil des V. Zivilsenats vom 10. Dezember 1993 aaO. S. 736).

    Die Sondervorschrift des § 14 Abs. 2 GKG, wonach der Streitwert, sofern der Streitgegenstand nicht erweitert wird, durch den Wert des Streitgegenstands der ersten Instanz begrenzt wird, schreibt nur die dahingehende frühere, inzwischen aber für die Berechnung des Werts der Beschwer geänderte (Urt. des V. Zivilsenats v. 10. Dezember 1993 aaO.) Rechtsprechung für den Gebührenstreitwert fest.

    Wenn es hierzu im Urteil des V. Zivilsenats vom 10. Dezember 1993 (aaO. S. 735) heißt, jene Aussage sei zweifellos richtig, besage aber nichts über den Bezugspunkt (Interesse des Klägers oder des Rechtsmittelführers), so dürfte dies unter Berücksichtigung der vorstehend zitierten Passage aus der Begründung das Verständnis der Gesetzesverfasser nicht richtig wiedergeben.

    Ist die Bedeutung zu berücksichtigen, die die Streitsache für beide Parteien hat, so würde daraus für einen Fall wie den vom V. Zivilsenat im Urteil vom 10. Dezember 1993 (aaO.) entschiedenen folgen, daß beim Streitwert einer Klage auf Abriß einer vom Beklagten errichteten, in das Grundstück des Klägers hineinragenden Mauer von vornherein nicht nur die dadurch eingetretene Wertminderung des Grundstücks des Klägers, sondern auch die Kosten zu berücksichtigen sind, die dem Beklagten, wenn er unterliegt, durch den Abriß der Mauer entstehen.

    Beides nimmt, wie die Entscheidung des V. Zivilsenats vom 10. Dezember 1993 (aaO.) zeigt, noch weiter zu.

    Darüber hinaus hat das Urteil des V. Zivilsenats vom 10. Dezember 1993 (aaO.) zu einer vom Gesetz nicht ohne weiteres nahegelegten (weiteren) Abkoppelung des Gebührenstreitwerts von den nach den §§ 3 ff. ZPO maßgebenden Werten geführt.

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Daraus folgt, daß der Wert des Beschwerdegegenstandes - auch bei unverändertem Streitgegenstand - niedriger, gegebenenfalls aber auch höher sein kann als der für den Kläger nach seinem Antrag im ersten Rechtszug festgesetzte Wert (vgl. als Beispiele für einen höheren Beschwerdewert BGH, Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92 - NJW 1994, 735 [BGH 10.12.1993 - V ZR 168/92] und Beschluß vom 22. Februar 1990 - III ZR 1/90 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 13).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    Was Streitgegenstand ist, wird durch den Antrag des Klägers bestimmt (GrSZ, BGHZ 59, 17, 18; BGHZ 117, 1, 5; Senat, BGHZ 124, 313, 317).

    Auch das Gebot der prozessualen Waffengleichheit, auf das sich das Berufungsgericht maßgeblich stützt, steht einer Bewertung des Zuständigkeitsstreitswerts nach dem Interesse des Klägers nicht entgegen (vgl. Senat, BGHZ 124, 313, 319).

  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 31/05

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert bei Klage des Vermieters auf Beseitigung

    Bei der Bewertung seiner Beschwer, die von derjenigen des Vermieters abweichen kann (BGHZ 124, 313, 315 ff.; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2005 - XII ZR 104/02, WuM 2005, 525, unter II 2), kommt es auf die für die Beseitigung erforderlichen Aufwendungen an (LG Berlin, GE 2001, 1468; Schneider, aaO).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11

    Beschwer des Unterlassungsschuldners

    Die Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht bei der seinem freien Ermessen gemäß §§ 2, 3 ZPO unterliegenden Wertfestsetzung die Ermessensgrenze überschritten oder vom Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92, BGHZ 124, 313, 314 f. mwN).
  • BGH, 16.11.2006 - V ZR 97/06

    Rechtsmittelbeschwer und Streitwert einer Klage auf Beseitigung eines Überbaus

  • BGH, 29.04.2004 - III ZB 72/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Beseitigung von Aufbauten auf einem

  • BGH, 06.12.2012 - V ZR 44/12

    Beschwerdewert bei Verurteilung zur Räumung und Beseitigung einer Containeranlage

  • BGH, 26.10.2006 - III ZR 40/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Löschung von Daten über die Nutzung eines

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 20/01

    Zulässigkeit der geschäftsmäßigen Erledigung von Testamentsvollstreckungen durch

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 107/08

    Verfahrensrecht - Beschwer eines zur Unterlassung verurteilen Beklagten?

  • BGH, 21.02.1994 - II ZB 13/93
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 32/04

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 115/09

    Wert der Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer die Grenze des

  • BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08

    Bestimmung des Wertes der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bei einer eine

  • BGH, 15.06.2005 - XII ZR 104/02

    Streitwert bei Verurteilung zur Räumung und zum Abriss von Gebäuden

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2007 - 24 U 40/07

    Auslegung einer Klausel im Pachtvertrag zur Änderung des Pachtgegenstandes

  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines

  • KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09

    Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von

  • OLG München, 08.08.2016 - 34 AR 92/16

    Streitwertbemessung bei Verlangen nach Beseitigung an der Grundstücksgrenze

  • BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11

    Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer

  • OLG Frankfurt, 13.03.2018 - 2 W 44/17

    Wohnungseigentümer: Streitwert für Protokollberichtigung

  • BGH, 10.04.2014 - V ZB 168/13

    Bemessung des Werts der Beschwer i.R.d. Verurteilung zur Beseitigung der

  • BGH, 18.12.2008 - V ZR 110/08

    Zulässigkeit des Zurückweisens eines neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz;

  • OLG Brandenburg, 10.11.2011 - 5 U 77/10

    Rechte des Inhabers eines Wohnrechts auf Grund beschränkt persönlicher

  • BGH, 17.11.2020 - VIII ZR 154/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

  • BGH, 15.04.2010 - V ZR 180/09

    Bestimmung des Gegenstandswertes eines Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 22.07.2010 - V ZR 197/09

    Bestimmung der Beschwer für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

  • BGH, 29.04.2010 - V ZR 197/09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Unterschreitens der

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 121/08

    Zeitliche Grenzen der Darlegung der Rechtsmittelbeschwer

  • BGH, 28.01.2010 - V ZR 134/09

    Bestimmung des Werts der Beschwer nach der Minderung des Verkehrswerts eines

  • OLG Celle, 17.06.2010 - 13 U 155/09

    Festsetzung des Netznutzungsentgelts bei fehlendem Sachvortrag des Netzbetreibers

  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 32/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Vermieters gegen den Mieter auf

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 2/17

    Berufung des zu einer Leistungserbringung verurteilten Beklagten: Beschwer nach

  • OLG München, 09.11.2001 - 29 U 2209/00

    Berufungsstreitwert und "Angreiferprinzip"

  • OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preiserhöhungsklausel für die Lieferung von

  • OLG Brandenburg, 23.07.2007 - 3 W 38/07

    Bestimmung des Streitwertes bei Zahlungsklage auf Kaufpreiserstattung nach

  • BGH, 03.07.2018 - II ZB 3/18

    Bemessen des festzusetzenden Beschwerdewerts für das Rechtsmittel der zur

  • BGH, 14.10.2010 - V ZR 40/10

    Bemessung der Beschwer einer Partei nach dem sich aus der Befolgung des Urteils

  • BGH, 19.01.2005 - IV ZB 42/04

    Allgemeine Geltung der Wertgrenze nur für die Statthaftigkeit der

  • BGH, 25.02.2010 - V ZR 162/09

    Bemessung eines Gebührenstreitwerts nach dem Interesse an der ungehinderten

  • LG München I, 16.08.2016 - 31 S 3728/16

    Bemessung des Gebührenstreitwerts einer Berufung nach den Anträgen des

  • BGH, 14.11.2013 - V ZR 252/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit bei Nichterreichen der

  • VerfGH Bayern, 14.09.2005 - 1-VI-05

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine selbstständige gerichtliche

  • OLG Köln, 08.01.2002 - 22 U 177/01

    Kein Verschulden für Konstruktionsfehler bei TÜV-GS-Plakette

  • BGH, 08.11.2012 - V ZR 64/12

    Wert der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bei Rechtsstreitigkeiten betreffend

  • BGH, 06.11.2018 - II ZR 251/17

    Übersteigen des Wert der mit einer Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e.

  • BGH, 26.07.2012 - V ZR 272/11

    Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

  • LG München I, 01.02.2016 - 31 S 21423/15

    Beschwer bei Klage des Vermieters auf Beseitigung einer Antenne.

  • BGH, 12.04.1994 - II ZB 13/93

    Rechtsmittel im Auskunftsprozess - Hinauszögern der Verpflichtung zur Erteilung

  • OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 53/16

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung von Pflanzkästen und

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 20 U 91/03

    Verarbeitung von Daten für künftige Aktivitäten eines Veranstalters durch die

  • LG Wuppertal, 09.04.1997 - 8 S 11/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Duldung einer Parabolantenne

  • BGH, 15.06.2005 - XII ZB 104/02
  • OLG Dresden, 05.07.2007 - 11 U 1441/06
  • LG Bochum, 22.12.1999 - 9 T 38/99

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen

  • LG Berlin, 12.07.1994 - 65 S 317/93
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