Rechtsprechung
   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2195/93, 1 BvR 2218/93, 1 BvR 2219/93, 1 BvR 2240/93, 1 BvR 2241/93   

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https://dejure.org/1994,2672
BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2195/93, 1 BvR 2218/93, 1 BvR 2219/93, 1 BvR 2240/93, 1 BvR 2241/93 (https://dejure.org/1994,2672)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.1994 - 1 BvR 2195/93, 1 BvR 2218/93, 1 BvR 2219/93, 1 BvR 2240/93, 1 BvR 2241/93 (https://dejure.org/1994,2672)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 1 BvR 2195/93, 1 BvR 2218/93, 1 BvR 2219/93, 1 BvR 2240/93, 1 BvR 2241/93 (https://dejure.org/1994,2672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Endmieter - Hauptmieter - Sozialer Kündigungsschutz - Zwischenmieter - Klassische Untermiete

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; Gewerbliche Weitervermietung; Zwischenvermietung durch Verein; Kündigungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 848
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2195/93
    Sie beziehen sich hierfür unter anderem auf die Entscheidung BVerfGE 84, 197.

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfGE 84, 197) ist hinreichend geklärt, inwieweit dem Mieter in den Fällen der Zwischenmiete von Verfassungs wegen der Schutz des sozialen Mietrechts zu gewähren ist.

  • BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2267/93

    Endmieter - Hauptmieter - Sozialer Kündigungsschutz - Zwischenmieter - Klassische

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2195/93
    Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 2267/93 auch eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gerügt haben, ist ebenfalls ein Verfassungsverstoß nicht erkennbar.
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 311/14

    BGH präzisiert Anforderungen an die gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum

    Das dadurch bestehende enge Verhältnis zwischen dem Endmieter und dem Zwischenmieter spricht dafür, diese Fälle eher mit der klassischen Untermiete zu vergleichen, in denen der Untermieter bei Beendigung des Hauptmietvertrages keinen Kündigungsschutz genießt (vgl. BVerfG, NJW 1994, 848 [betreffend Hafenstraße e.V. als Zwischenmieter]; wohl ebenso im Ergebnis MünchKommBGB/Häublein, aaO Rn. 9).
  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 278/95

    Kündigungsschutz bei Vermietung einer Wohnung an einen Verein

    Eine der gewerblichen Weitervermietung vergleichbare Interessenlage, die eine Analogie rechtfertigen könnte, kommt allenfalls in den Fällen in Betracht, in denen Art. 3 GG ebenso wie im Falle der gewerblichen Zwischenvermietung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 197, Beschluß vom 6. August 1993 - 1 BvR 596/93 = NJW 1993, 2601, Beschluß vom 3. Februar 1994 - 1 BvR 2195/93 = NJW 1994, 848) eine einschränkende Auslegung von § 556 Abs. 3 BGB im Verhältnis zwischen Endmieter und Eigentümer/Hauptvermieter gebietet.

    aaa) Zum einen besteht entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts eine Ähnlichkeit mit den typischen Untermietverhältnissen, in denen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Endmieter nur eingeschränkten Kündigungsschutz genießt (BVerfGE 84, 197, 202, Beschluß vom 3. Februar 1994 aaO unter II 2 a).

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 162/02

    Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis

    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist eine Ungleichbehandlung dieser Personengruppe nicht durch ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin gerechtfertigt, das gegen die Interessen des Beklagten abzuwägen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Februar 1994 - I BvR 2195/93, NJW 1994, 848; BVerfG, Beschluß vom 6. August 1993 - I BvR 596/93, NJW 1993, 2600; BGHZ 133, 142, 152).
  • KG, 23.08.2012 - 8 U 22/12

    Wohnraummiete: Kündigungsschutz für den Endmieter bei Zwischenvermietung an eine

    Eine der gewerblichen Weitervermietung vergleichbare Interessenlage, die eine Analogie rechtfertigen könnte, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 133, 142) allenfalls in den Fällen in Betracht, in denen Art. 3 GG ebenso wie im Falle der gewerblichen Zwischenvermietung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 197; Beschluss vom 6. August 1993 - 1 BvR 596/93 = NJW 1993, 2601; Beschluss vom 3. Februar 1994 - 1 BvR 2195/93 = NJW 1994, 848) eine einschränkende Auslegung von § 556 Abs. 3 BGB im Verhältnis zwischen Endmieter und Eigentümer/Hauptvermieter gebietet.

    Zum einen besteht nach Auffassung des Bundesgerichtshofes eine Ähnlichkeit mit den typischen Untermietverhältnissen, in denen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Endmieter nur eingeschränkten Kündigungsschutz genießt (BVerfGE 84, 197, 202; Beschluss vom 3. Februar 1994 aaO unter II 2 a).

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 163/02

    Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis

    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist eine Ungleichbehandlung dieser Personengruppe nicht durch ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin gerechtfertigt, das gegen die Interessen der Beklagten abzuwägen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Februar 1994 - I BvR 2195/93, NJW 1994, 848; BVerfG, Beschluß vom 6. August 1993 - I BvR 596/93, NJW 1993, 2600; BGHZ 133, 142, 152).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 24 U 150/10

    Unterschriften müssen gesamten Vertragsinhalt decken!

    Es liegt vielmehr ein typisches Untermietverhältnis vor, in dem auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Endmieter nur eingeschränkten Kündigungsschutz genießt (BVerfGE 84, 197, 202; BVerfG, NJW 1994, 848 unter II 2 a).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 234/02

    Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis

    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist eine Ungleichbehandlung dieser Personengruppe nicht durch ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin gerechtfertigt, das gegen die Interessen des Beklagten abzuwägen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Februar 1994 - I BvR 2195/93, NJW 1994, 848; BVerfG, Beschluß vom 6. August 1993 - I BvR 596/93, NJW 1993, 2600; BGHZ 133, 142, 152).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 172/02

    Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis

    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist eine Ungleichbehandlung dieser Personengruppe nicht durch ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin gerechtfertigt, das gegen die Interessen des Beklagten abzuwägen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Februar 1994 - I BvR 2195/93, NJW 1994, 848; BVerfG, Beschluß vom 6. August 1993 - I BvR 596/93, NJW 1993, 2600; BGHZ 133, 142, 152).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 188/02

    Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis

    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist eine Ungleichbehandlung dieser Personengruppe nicht durch ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin gerechtfertigt, das gegen die Interessen der Beklagten abzuwägen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Februar 1994 - I BvR 2195/93, NJW 1994, 848; BVerfG, Beschluß vom 6. August 1993 - I BvR 596/93, NJW 1993, 2600; BGHZ 133, 142, 152).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 217/02

    Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis

    Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist eine Ungleichbehandlung dieser Personengruppe nicht durch ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin gerechtfertigt, das gegen die Interessen des Beklagten abzuwägen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Februar 1994 - I BvR 2195/93, NJW 1994, 848; BVerfG, Beschluß vom 6. August 1993 - I BvR 596/93, NJW 1993, 2600; BGHZ 133, 142, 152).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 179/02

    Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 246/02

    Rechte des (End-)Mieters gegenüber dem Eigentümer bei gestuftem Mietverhältnis

  • LG Duisburg, 11.03.1997 - 23 S 528/96

    Gewährung von Wohnraumkündigungsschutz bei Vorliegen einer vergleichbaren

  • KG, 24.08.1995 - 8 U 1454/95

    Herausgabeverlangen eines Vermieters

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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2866
BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92 (https://dejure.org/1993,2866)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1993 - 2 BvR 688/92 (https://dejure.org/1993,2866)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 (https://dejure.org/1993,2866)
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Zweitwohnsteuer

Komunalverfassungsbeschwerde, Zuständigkeit, Art. 100 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Kommunalverfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kommunalverfassungsbeschwerde - Beschwerde nach Landesrecht - Popularklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 848 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 58
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Die in § 92 BVerfGG geforderten Mindestangaben müssen innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erfolgen (BVerfGE 18, 85 [89]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Denn zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG sind sie grundsätzlich befugt (vgl. BVerfGE 6, 45 [49 f.]; 61, 82 [104]).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen, zu denen in einem weiteren Sinne auch Vorschriften über die Vorlage an ein anderes Gericht gehören, nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 [207]; 82, 159 [194]).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Denn zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG sind sie grundsätzlich befugt (vgl. BVerfGE 6, 45 [49 f.]; 61, 82 [104]).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 688/92
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen, zu denen in einem weiteren Sinne auch Vorschriften über die Vorlage an ein anderes Gericht gehören, nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 [207]; 82, 159 [194]).
  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1714

    Allzuständigkeit; Aufgabenverteilungsprinzip; Ballungsraum; Demokratie;

    Bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen wie die Gesetzgebungskompetenzen gemäß Art. 70 ff. GG sind nicht Teil des Landesverfassungsrechts (vgl. BVerfGE 103, 332 [357]; Lange, Das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte, in: Badura/Dreier [Hrsg.], Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, 2001, Erster Band, S. 289 ff. [305]; Dreier, a.a.O., Art. 28 Rdnr. 49; vgl. auch Günther, a.a.O., § 47 Rdnr. 28 ff., 32; ausdrücklich auch BayVerfGH, BayVBl. 1992, S. 365 ff., zur Popularklage einer Gemeinde. Die Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren derselben Gemeinde ausdrücklich nicht beanstandet, BVerfG, BayVBl. 1993, S. 303).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94

    Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen

    Soweit Vorschriften des Grundgesetzes in die Landesverfassung übernommen werden, sind sie Bestimmungen der Landesverfassung und als solche eigenständig vorn Verfassungsgerichtshof auszulegen und anzuwenden (vgl. VerfGH NW, NWVBl. 1992, 275, 277 = DÖV 1992, 968, 970; BVerfG, NVwZ 1994, 58 und 59; wohl a. A. in bezug auf Art. 21 Abs. 1 GG: Pestalozza, a. a. 0., S. 228).
  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1713

    Kommunale Grundrechtsklage: Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen

    Bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen wie die Gesetzgebungskompetenzen gemäß Art. 70 ff. GG sind nicht Teil des Landesverfassungsrechts (vgl. BVerfGE 103, 332 [3571; Lange, Das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte, in: Badura/Dreier [Hrsg.], Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, 2001, Erster Band, S. 289 ff. [305]; Dreier, a.a.O., Art. 28 Rdnr. 49; vgl. auch Günther, a.a.O., § 47 Rdnr. 28 ff., 32; ausdrücklich auch BayVerfGH, BayVBl. 1992, S. 365 ff., zur Popularklage einer Gemeinde. Die Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht im Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren derselben Gemeinde ausdrücklich nicht beanstandet, BVerfG, BayVBl. 1993, S. 303).
  • BVerfG, 16.12.1998 - 2 BvR 627/94

    Unzulässigkeit einer durch Gemeinde eingelegte Verfassungsbeschwerde wegen

    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, NVwZ 1994, S. 58 f.).

    Die Gemeinden sind insofern auf das Verfahrensrecht des Landes verwiesen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, NVwZ 1994, S. 58 f.).

  • VG Düsseldorf, 10.06.2016 - 1 K 4093/11

    Bindungswirkung; Verfassungsgerichtshof NRW; Landesverfassungsgericht;

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, juris, Rn. 9.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 688/92 -, juris, Rn. 9.

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 26/99

    Kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; faires Verfahren;

    Etwas anderes gilt jedoch für die sog. Prozeßgrundrechte, die in gerichtlichen Verfahren jedem, auch einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, zugute kommen, soweit die Parteifähigkeit reicht (BVerfGE 61, 82, 104; BVerfG, NVwZ 1994, 58, 59).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2841
BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90 (https://dejure.org/1993,2841)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1993 - 1 BvR 42/90 (https://dejure.org/1993,2841)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 42/90 (https://dejure.org/1993,2841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verletzung der gerichtlichen Aufklärungs- bzw. Hinweispflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen der Zivilgerichte - Substantiierung - Geltend gemachte Minderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 848
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 177/70

    Ermittlung des Minderwerts eines Bauwerkes

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    Daß es jedenfalls nicht abwegig ist, eine solche Gleichsetzung von tatsächlichem Wert in mangelfreiem Zustand und gezahltem Kaufpreis vorzunehmen, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 58, 181 [183]).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt hingegen regelmäßig nicht eine Pflicht zur Aufklärung, wie sie in §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO niedergelegt ist (BVerfGE 66, 116 [147]; 67, 90 [96]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt hingegen regelmäßig nicht eine Pflicht zur Aufklärung, wie sie in §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO niedergelegt ist (BVerfGE 66, 116 [147]; 67, 90 [96]).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings entschieden, daß eine Aufklärungspflicht von seiten des Gerichts dann besteht, wenn für die Prozeßbeteiligten nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützt, und aus diesem Grund einen für die Entscheidung relevanten Vortrag unterläßt (BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 42/90
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht, bei einer Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; 72, 119 [121]; 79, 51 [61]; 83, 24 [35]).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    Nachdem an die Substantiierung keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BVerfG NJW 1994, 848 f. und 1274; BGH NJW-RR 2001, 887; Senat , Beschl. v. 25.11.2005 - 10 U 2378/05) und der Klägerin gerade im Rahmen der Ermittlung des Verdienstausfallschadens die §§ 252 S. 2 BGB, 287 ZPO zugute kommen, die auch die Substantiierungslast mindern (BGH VersR 1968, 888 f.; BAG NJW 1972, 1437 [1438]; KG VersR 2006, 794) bestehen keine Zweifel, dass der klägerische Vortrag ausreichend substantiiert ist.
  • BGH, 25.06.2013 - XI ZR 210/12

    Erneute Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz bei mangelnder Aussage über die

    Da schon in der fehlerhaften Anwendung der § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO eine im Sinne des § 544 Abs. 7 ZPO relevante Gehörsverletzung liegt, auf der das Berufungsurteil beruht, kann offenbleiben, ob es einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellt, wenn das Gericht unzureichenden Vortrag einer sekundär darlegungspflichtigen Partei (dazu sogleich unter III. 1) nicht als Geständnis im Sinne des § 138 Abs. 3 ZPO wertet (offen BVerfG, NJW 1994, 848, 849).
  • BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99

    Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Im Hinblick auf das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs kann ein solcher Hinweis allenfalls dann geboten sein, wenn wegen der Auffassung des Gerichts für die Beteiligten nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen es seine Entscheidung stützen wird, und deshalb, weil diese Gesichtspunkte nicht angesprochen wurden, ein für die Entscheidung relevanter Sachvortrag unterbleibt (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; s.a. BVerfG NJW 1994, 848, 849).
  • OLG Oldenburg, 10.06.1998 - 2 U 74/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Unwirksamkeit einer Bürgschaft; Verbesserung der

    Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt ferner dann vor, wenn das Gericht wesentlichen Vortrag einer Partei nicht zur Kenntnis nimmt (BVerfG NJW 1994, 848; BGH NJW 1991, 2707, 2709 [BGH 23.04.1991 - X ZR 77/89] ; BGH VersR 1991, 72; BGH NJW 1993, 538).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 70.01

    Bindung des Berufungsgerichts an die rechtliche Beurteilung im Zusammenhang mit

    Erkennt es, dass ein Beteiligter sich in Übereinstimmung mit einer Rechtsauffassung wähnt, die es zu einem früheren Zeitpunkt selbst vertreten hat, von der es inzwischen aber abgerückt ist, so hat es freilich Anlass, diesen Umstand offen zu legen, damit der Beteiligte sich auf die veränderte Situation einstellen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Kammerbeschluss vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 42/90 - NJW 1994, 848).
  • OLG Oldenburg, 29.10.1997 - 2 U 166/97

    Folgen wesentlicher Verfahrensmängel; Anforderungen an dieDarlegungslast und

    Es stellt einen schweren Verfahrensfehler im Sinn des § 539 ZPO dar, wenn das erstinstanzliche Gericht gegen das aus § 286 ZPO folgende Gebot, alle erheblichen Tatsachen und Beweismittel zu erschöpfen, verstößt; gleichzeitig wird dadurch der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG verletzt (BVerfG NJW 1994, 848; BGH VersR 1991, 72; BGH NJW 1991, 2707, 2709 [BGH 23.04.1991 - X ZR 77/89] ; BGH NJW 1993, 538; BGH BauR 1994, 131 [BGH 28.10.1993 - VII ZR 192/92] ).
  • OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 149/93

    Einschränkung der gerichtlichen Hinweispflicht bei Vertretung der Parteien durch

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  • OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 129/97

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles;

    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, bei seiner Entscheidung den gesamten erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 848, 849) [BVerfG 28.06.1993 - 1 BvR 42/90] .
  • LG Potsdam, 27.01.2003 - 13 S 13/02

    Minderung eines Werklohnanspruchs aus einem Werklieferungsvertrag; Vorliegen

    Bei der Berechnung des Minderungsbetrages darf davon ausgegangen werden, dass der tatsächliche Wert der mangelfreien Einbauküche dem vereinbarten Preis - hier: 38.000,00 DM - entspricht (vgl. BVerfG, NJW 1994, 848, 849 [BVerfG 28.06.1993 - 1 BvR 42/90] unter Hinweis auf BGHZ 58, 181, 183) [BGH 24.02.1972 - VII ZR 177/70] .
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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2267/93   

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BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2267/93 (https://dejure.org/1994,21291)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.1994 - 1 BvR 2267/93 (https://dejure.org/1994,21291)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 1 BvR 2267/93 (https://dejure.org/1994,21291)
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    Endmieter - Hauptmieter - Sozialer Kündigungsschutz - Zwischenmieter - Klassische Untermiete

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  • BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2195/93

    Endmieter - Hauptmieter - Sozialer Kündigungsschutz - Zwischenmieter - Klassische

    Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 2267/93 auch eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gerügt haben, ist ebenfalls ein Verfassungsverstoß nicht erkennbar.
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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2258/93   

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BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2258/93 (https://dejure.org/1994,20796)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.1994 - 1 BvR 2258/93 (https://dejure.org/1994,20796)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 1 BvR 2258/93 (https://dejure.org/1994,20796)
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  • NJW 1994, 848
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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2218/93   

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BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2218/93 (https://dejure.org/1994,25673)
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BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 1 BvR 2218/93 (https://dejure.org/1994,25673)
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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2273/93   

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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2241/93   

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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 28/94   

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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2244/93   

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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2219/93   

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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2256/93   

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   BVerfG, 03.02.1994 - 1 BvR 2240/93   

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