Rechtsprechung
BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93 |
Kindertee II
Dauernuckeln, § 823 Abs. 1 BGB, Produkthaftung, Instruktionsfehler, spezielles Gefahrenwissen des einzelnen Geschädigten;
§ 830 Abs. 1 Satz 2 BGB
Volltextveröffentlichungen (7)
- ra-skwar.de
Produkthaftung - Warnhinweis - konkrete Folgen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Warenhersteller - Instruktionspflicht - Umfang und Inhalt - Gefährdeteste Benutzergruppe - Kindertee - Dauernuckeln - Hinweis auf Kariesgefahr - Gefahr von Substitutionsprodukten - Zurechnung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Produkthaftung als Mitverursacher bei Schäden allein wegen Zusammenwirkens mit Substitutionsprodukten anderer Hersteller ("Milupa-/Alete-Tee")
- rabüro.de
Hersteller von zuckerhaltigem Kindertee müssen grundsätzlich auf Kariesgefahr hinweisen
- rechtsportal.de
BGB §§ 823, 249
Anforderungen an die Instruktionen über die Verwendung eines Produkts durch den Warenhersteller; Warnhinweise bei Verwendung von zuckerhaltigem Kindertee - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823, § 830
Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; Hinweispflichten des Herstellers von zuckerhaltigen Kindertee
Besprechungen u.ä.
- tekom.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gestaltung von Warn- und Sicherheitshinweisen // Instruktionshaftung im Lichte der aktuellen Rechtsprechung (RA Hans-Joachim Hess)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 932
- ZIP 1994, 374
- MDR 1994, 351
- VersR 1994, 439
- WM 1994, 466
- BB 1994, 597
- DB 1994, 526
Wird zitiert von ... (30)
- OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
Zuckerkranker Richter auch in zweiter Instanz mit Klage gescheitert // Keine …
Eine derartige Situation war in den sog. "Kindertee-Entscheidungen" (BGHZ 116, 60 ff.; BGH, NJW 1994, 932 ff.; NJW 1995, 1286 ff.) gegeben.Diese für Laien nicht erkennbare Wirkungsweise gerade des modernen Saugers im Zusammenhang mit "Dauernuckeln" war der maßgebliche Gesichtspunkt zur Begründung einer Warn- und Hinweispflicht der Hersteller der genannten Produkte (vgl. etwa BGHZ 116, 60, 67; BGH, NJW 1994, 932, 933).
Dementsprechend hat es der Bundesgerichtshof als erforderlich erachtet, gerade die Art der drohenden Gefahr deutlich herauszustellen, den Funktionszusammenhang - warum ist das Produkt gefährlich - klarzumachen (BGHZ 116, 60, 68; BGH, NJW 1994, 932, 933).
Wenn die Hersteller zusätzlich durch die Gefahren verharmlosende Werbung Bedenken der Verbraucher zerstreuten - etwa durch den Hinweis, der Tee sorge für eine ungestörte Nachtruhe und schmecke zur Abendmahlzeit oder als "Gute-Nacht-Trunk" -, soll dies die Anforderungen an den Gefahrenhinweis noch verschärfen; Voraussetzung für eine Hinweispflicht sind derartige verharmlosende Angaben aber nicht (so ausdrücklich BGH, NJW 1994, 932, 933).
Jedenfalls aber hat sich eine etwaige Suchtgefahr bei dem Kläger nicht verwirklicht, ist mithin - was entscheidend ist (vgl. BGH, NJW 1994, 932, 933 f.) - in dem individuellen Fall nicht kausal geworden.
Ob der Kläger - was weitere Voraussetzung einer Haftung der Beklagten wegen einer Instruktionspflichtverletzung wäre (BGH, NJW 1994, 932, 933 m.w.N.) - die Gefahren nicht kannte, vor denen gegebenenfalls hätte gewarnt werden müssen, kann nach alledem ebenso offen bleiben wie die Frage, ob die behaupteten Gesundheitsschäden durch eine ausreichende Warnung vor dem Risiko vermieden worden wären (vgl. hierzu BGHZ 99, 167, 181; 106, 273, 284) und ob die Beklagte ein Verschulden trifft.
- BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94
Normadressat des Vertiefungsverbots
nicht feststellbar ist, welcher von ihnen den Schaden - ganz (Urheberzweifel) oder teilweise (Anteilszweifel) - verursacht hat (BGHZ 67, 14, 18 ff; 72, 355, 358 ff; Senat, BGHZ 101, 106, 113; BGH, Urt. v. 11. Januar 1994, VI ZR 41/93, ZIP 1994, 374, 377). - BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94
Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees
Wie der Senat in dieser Entscheidung besonders betont und noch einmal in seinem Urteil vom 11. Januar 1994 (VI ZR 41/93 - Kindertee II - VersR 1994, 439) herausgestellt hat, war die im allgemeinen unbekannte Kariesgefahr deshalb gegeben, weil der Strahl des Getränkes über die modernen kieferorthopädisch geformten Sauger an die Rückseite der Oberkieferfrontzähne gerät, wo kaum schützender Speichelfluß stattfindet und dieser bei einer Verabreichung während der Nacht noch wesentlich geringer ist als am Tag.Auch ohne solche verharmlosenden Angaben mußte die Erstbeklagte auf das spezifische Risiko des "nursing-bottle-syndrom" in seiner ganzen Tragweite hinweisen und davor warnen (Senatsurteil vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - aaO.).
Diese Vorschrift ist hier unanwendbar, da - wie unter II. 1. ausgeführt - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ein deliktisch zurechenbares Verhalten der Zweitbeklagten hinsichtlich der durch ihre Tees erzeugten Schäden entfällt, dies aber sowohl bei Verursachungs- als auch bei Anteilszweifeln Voraussetzung für die Anwendung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB ist (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1994, aaO.; BGH, Urteil vom 27. April 1994 - XII ZR 16/63 - NJW 1994, 1880, 1881).
a) Die Zweitbeklagte haftet allerdings nicht bereits deswegen für diese Zahnschäden, weil es sich bei den Fruchtsäften um ein Substitutionsprodukt zu ihren Tees gehandelt haben kann (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - Kindertee II - VersR 1994, 439, 441 = NJW 1994, 932, 934).
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß die Pflicht zur Warnung vor der mit dem "Dauernuckeln" verbundenen erheblichen Gefahr nicht nur die Getränkehersteller trifft, sondern auch die Hersteller der Flaschen und der Schnuller, die den Getränkestrahl auf die besonders gefährdeten Zahnstellen lenken (Senatsurteil vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - aaO.).
- OLG Saarbrücken, 25.11.2015 - 1 U 437/12
Haftung mehrerer Personen als Nebentäter für die Inbrandsetzung einer …
Der jeweilige Beitrag muss geeignet sein, den gesamten Schaden auch allein zu bewirken (BGH NJW 1996, 3205, 3207; 1994, 932, 934). - OLG Hamm, 14.02.2001 - 9 W 23/00
Pflicht einer Brauerei zum Hinweis auf die Gefahren des Alkoholkonsums
Da sie nur die selbstverantwortliche Gefahrensteuerung ermöglichen soll, ist eine Warnung nicht erforderlich, wenn und soweit der Produktanwender selbst über die sicherheitsrelevanten Informationen verfügt und sie ihm im konkreten Fall gegenwärtig sind (BGH, NJW 1994, 932, 933 m.w.N.;… Meyer, Instruktionshaftung, 1992, S. 126). - BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03
Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit …
Dies setzt aber voraus, daß zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung (Urt. v. 11. Januar 1994, VI ZR 41/93, BGHR ZPO § 301 Abs. 1, Zulässigkeit 2) besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (unklare Abgrenzung der Teilklage aus drei selbständigen Kaufpreisforderungen;… wechselseitige Aufrechnungen im Prozeß, Urt. v. 27. Oktober 1999, BGHR ZPO § 301 Abs. 1, Bestimmtheit 1 und Aufrechnung 1). - OLG Celle, 10.05.2012 - 8 U 213/11
Wohngebäudeversicherung: Anforderungen an den Kausalitätsnachweis bei unklarer …
Verallgemeinerungsfähig ist diese Vorschrift aus dem Deliktsrecht, die für Fälle alternativer Kausalität (Urheberzweifel) bzw. auch zur Behebung sog. Anteilszweifel gilt (BGH, NJW 1994, 932, 934), gerade nicht. - OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
Arzthaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines …
Zwar vermag allein der Hinweis eines Nachbehandlers die gebotene Kenntnis nicht herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 -, juris, Rn. 31, NJW 1994, S. 932). - BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97
Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß
Der Hinweis sogar eines Arztes auf nur mögliche Schadensursachen vermittelt noch keine Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen (BGH, Urt. v. 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93, NJW 1994, 932, 934). - OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02
Schadensersatzansprüche eines Bundeslandes aus übergegangenem Recht wegen …
Die in betracht kommenden Handlungen (oder Unterlassungen) bzw. die davon ausgehende Gefährdung muß allein geeignet sein, den gesamten Verletzungserfolg ohne den anderen Beitrag zu verursachen (BGH NJW 1994, 932, 934). - BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee
- OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 71/16
Zum Umfang der Instruktionspflicht des Herstellers eines Deckenhakens …
- OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 137/10
Haftung eines Gebäudeeigentümers wegen Eindringen von Ungeziefer und Feuchtigkeit …
- OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 23 U 3/97
Instruktionspflichtverletzung des Herstellers von Kindertees: Persönliche …
- BGH, 21.12.2004 - VI ZR 124/04
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers …
- BGH, 10.05.2000 - IV ZR 132/99
Zulässigkeit eines Teilurteils
- OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
Produkthaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs; …
- OLG Celle, 10.05.2000 - 2 U 224/99
Zulässigkeit eines Teil-Grundurteils: Klage und Widerklage über verschiedene …
- LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
Verantwortlichkeit für Altlasten: Haftung des Grundstückserwerbers für die …
- OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 121/04
Zur Haftung für Verletzungen eines Zuschauers durch eine verirrte Rakete bei …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.10.1997 - 3 L 158/91
- OLG Frankfurt, 29.09.1999 - 23 U 128/98
- LG Düsseldorf, 15.11.2017 - 41 O 75/10
- OLG Celle, 02.11.2000 - 14 U 17/00
Für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis im Falle der Arzthaftung sowie …
- OLG Brandenburg, 28.04.2010 - 7 U 135/09
Zulässigkeit eines Teilurteils bei Anspruchshäufung, Ansprüche eines …
- OLG München, 18.09.1995 - 17 U 4848/94
Hinweis- und Warnpflicht des Herstellers eines PCP- und lindanhaltigen …
- OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
Instruktionshaftung: Warnpflichten des Herstellers von …
- OLG Hamm, 24.11.2004 - 3 U 176/04
Wissen von den wesentlichen Umständen des Behandlungsverlaufs als Voraussetzung …
- OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 1 U 162/95
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen schweren Kariesbefalls; …
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 252/95
Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Unfalls mit einem Turmdrehkran auf …