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   BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93   

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BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93 (https://dejure.org/1994,4413)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93 (https://dejure.org/1994,4413)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 1 BvR 1422/93 (https://dejure.org/1994,4413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenbedarfskündigung; überhöhter Wohnbedarf; rechtliches Gehör; Alternativwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschedung über eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fachgerichte - Lebensplanung des Eigentümers - Ersatz durch eigene Vorstellung - Wohnbedarf des Vermieters - Eigenbedarfskündigung - Alternativwohnung - Einwände

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 995
  • WM 1994, 1043
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93
    Auch in diesem Fall muß das Gericht jedoch bedenken, daß der Nutzungswunsch des Eigentümers und dessen eigenverantwortlich bestimmter Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist (vgl. BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.).

    Mit seiner gegenteiligen pauschalen Bewertung, die Alternativwohnung sei "ausreichend groß und geräumig", setzt das Landgericht seine eigenen Vorstellungen von angemessenem Wohnen an die Stelle derjenigen der Beschwerdeführerin und ihrer Familienangehörigen; hierzu ist es nicht berufen (vgl. BVerfGE 79, 292, 305).

    Die Fachgerichte dürfen nicht unbeschränkt nachprüfen, ob ein Wohnbedarf weit überhöht ist (vgl. BVerfGE 79, 292, 305).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93
    Dieser verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer acht bleiben müssen oder können, sowie entscheidungserhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 22, 267, 273; 69, 145, 148).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93
    Dieser verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer acht bleiben müssen oder können, sowie entscheidungserhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 22, 267, 273; 69, 145, 148).
  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 787/87

    Verfassungsrechtliche prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93
    Dem genügt die eher formelhafte Wendung des Landgerichts von der - eher so empfundenen, als im Einzelfall dargelegten - "ausreichenden Wohnungsgröße" nicht (vgl. hierzu die Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 787/87 - NJW 1988, 1075, 1076 = ZMR 1988, 129, 130 sowie vom 19. März 1993 - 1 BvR 1714/92 - NJW 1993, 1637, 1638 = ZMR 1993, 315, 317).
  • BVerfG, 19.03.1993 - 1 BvR 1714/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93
    Dem genügt die eher formelhafte Wendung des Landgerichts von der - eher so empfundenen, als im Einzelfall dargelegten - "ausreichenden Wohnungsgröße" nicht (vgl. hierzu die Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 787/87 - NJW 1988, 1075, 1076 = ZMR 1988, 129, 130 sowie vom 19. März 1993 - 1 BvR 1714/92 - NJW 1993, 1637, 1638 = ZMR 1993, 315, 317).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1422/93
    Auch in diesem Fall muß das Gericht jedoch bedenken, daß der Nutzungswunsch des Eigentümers und dessen eigenverantwortlich bestimmter Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist (vgl. BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.).
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Sie sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen (im Anschluss an BVerfG, 14. Februar 1989, 1 BvR 308/88, BVerfGE 79, 292, 304 f.; BVerfG, 26. Mai 1993, 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1, 9; BVerfG, 2. Februar 1994, 1 BvR 1422/93, NJW 1994, 995; BVerfG, 20. Februar 1995, 1 BvR 665/94, NJW 1995, 1480, 1481; BVerfG, 20. Mai 1999, 1 BvR 29/99, NJW-RR 1999, 1097, 1098).

    Die Wertung, ob der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, haben die Gerichte unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen (im Anschluss an BVerfG, 8. Januar 1985, 1 BvR 792/83, BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfG, 19. März 1993, 1 BvR 1714/92, NJW 1993, 1637, 1638; BVerfG, 30. Juni 1993, 2 BvR 459/93, WuM 1993, 380, 384; BVerfG, 2. Februar 1994, 1 BvR 1422/93, NJW 1994, 995, 996; BVerfG, 30. Juni 1994, 1 BvR 2048/93, NJW 1994, 2605, 2606; BVerfG, 20. Februar 1995, 1 BvR 665/94, NJW 1995, 1480 f.).

    Ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen ansieht (BVerfGE 68, 361, 373 f.; 79, 292, 304 f.; 89, 1, 9; BVerfG, NJW 1993, 1637; NJW-RR 1994, 333; NJW 1994, 995; NJW 1995, aaO; NJW-RR 1999, 1097, 1098; WuM 2002, 21 f.).

    Die Gerichte sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen (BVerfGE 79, 292, 305 f.; 89, 1, 9; BVerfG, NJW-RR 1994, 333 f.; NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480; NJW-RR 1999, 1097, 1098).

    cc) Bei der Prüfung, ob mit dem Erlangungswunsch ein weit überhöhter und damit rechtsmissbräuchlicher Wohnbedarf geltend gemacht wird (BVerfGE 79, 292, 305 f.; BVerfG, NJW 1993, 1637 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480 f.), haben die Gerichte, die - wie oben unter II 1 a aa aufgezeigt - die Entscheidung des Vermieters über den für sich und seine Angehörigen angemessenen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten haben, ihre Wertung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen anhand objektiver Kriterien unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu treffen (BVerfGE 68, 361, 373 f.; BVerfG, NJW 1993, 1637, 1638; WuM 1993, 380, 384; NJW 1994, 995, 996; NJW 1994, 2605, 2606; NJW 1995, 1480 f.).

    Pauschale oder formelhafte Wendungen, wie etwa Wohnungen einer bestimmten Größenordnung seien generell für eine bestimmte Personenzahl "ausreichend", erfüllen diese Anforderungen nicht (BVerfG, NJW 1994, 2605, 2606; NJW 1993, 1637, 1638; NJW 1994, 995, 996; NJW 1988, 1075, 1076).

    Ihnen ist es verwehrt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers oder seiner Angehörigen zu setzen (BVerfGE 79, 292, 305 f.; 89, 1, 8 f.; BVerfG, NJW-RR 1994, 333; NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480 f.; NJW-RR 1999, 1097, 1098 f.).

  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 144/19

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen eine Eigenbedarfskündigung: Erforderliche

    b) Dass das Berufungsgericht - in Abweichung von der Einschätzung des Amtsgerichts - unausgesprochen davon ausgegangen ist, die Eigenbedarfskündigung sei nicht deswegen rechtsmissbräuchlich, weil die Kläger ihren durch die Dachgeschosswohnung nicht gedeckten Wohnbedarf ohne wesentliche Abstriche unter Inanspruchnahme einer oder mehrerer der im Erdgeschoss des Anwesens beziehungsweise in einem Nebengebäude liegenden insgesamt drei Ferienwohnungen befriedigen könnten (vgl. zu diesem Kriterium BVerfGE 79, 292, 307; BVerfG, NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480, 1481), ist aus revisionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

    Sie sind nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen (BVerfGE 79, 292, 307; BVerfG, NJW 1994, 995 f.; NJW 1994, 2605; NJW 1995, 1480, 1481).

  • BVerfG, 20.02.1995 - 1 BvR 665/94

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch Abweisung einer auf Eigenbedarf gestützten

    Insoweit gilt, daß die Gerichte nicht berechtigt sind, ihre Vorstellungen vom angemessenen Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Eigentümers zu setzen (vgl. BVerfGE, aaO.; BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], NJW 1994, S. 995 f.; NJW 1994, S. 2605 f.).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2048/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Entscheidung über

    Die pauschale bis formelhafte Wendung des Landgerichts, Wohnungen dieser Größenordnung seien generell für zwei Erwachsene "ausreichend" (nach welchen Maßstäben oder Kriterien es dies beurteilt, teilt das Landgericht nicht mit), genügt dem offensichtlich nicht (vgl. hierzu bereits die Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 787/87 - NJW 1988, 1075, 1076, vom 19. März 1993 - 1 BvR 1714/92 - NJW 1993, 1637, 1638 sowie vom 2. Februar 1994 - 1 BvR 1422/93 - NJW 1994, 995, 996).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung bei Bezugsmöglichkeit einer

    In Bezug auf die sog. "wesentlichen Abstriche" ist zu beachten, dass die Alternativwohnung weder zu groß (vgl. AG Mannheim DWW 1991, 221: Freigewordene Wohnung mit 75 % mehr Fläche als die Bedarfswohnung) noch zu klein (vgl. BVerfG NJW 1994, 995) sein darf.
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