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   BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94   

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https://dejure.org/1994,1493
BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94 (https://dejure.org/1994,1493)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1994 - 1 StR 688/94 (https://dejure.org/1994,1493)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94 (https://dejure.org/1994,1493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Anforderungen an die Strafzumessung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Strafschärfung und Strafmilderung durch denselben Umstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1038
  • MDR 1995, 510
  • NStZ 1995, 226
  • StV 1995, 411
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Jedoch ist nicht in jedem Fall eine ausdrückliche Wiederholung in den Urteilsgründen erforderlich (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1 m.w.Nachw.).

    Bei einer Gesamtstrafenbildung ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1, Bemessung 1, 2 und 4 jew. m.w.Nachw.).

  • BGH, 05.09.1952 - 1 StR 418/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Wie der Bundesgerichtshof schon frühzeitig ausgesprochen hat, ist es "nicht denkwidrig, daß sich aus einem und demselben Umstand Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe ergeben" (Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52, zustimmend zitiert bei Bruns, Recht der Strafzumessung, 2. Aufl. 1985, S. 245; ebenso BGH VRS 56, 189, 191; in ähnlichem Sinne OLG Köln MDR 1957, 247 [OLG Köln 09.11.1956 - Ss 273/56]; vgl. auch Jähnke in Festschrift für Salger S. 47, 53).
  • BGH, 21.12.1978 - 4 StR 618/78

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Wie der Bundesgerichtshof schon frühzeitig ausgesprochen hat, ist es "nicht denkwidrig, daß sich aus einem und demselben Umstand Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe ergeben" (Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52, zustimmend zitiert bei Bruns, Recht der Strafzumessung, 2. Aufl. 1985, S. 245; ebenso BGH VRS 56, 189, 191; in ähnlichem Sinne OLG Köln MDR 1957, 247 [OLG Köln 09.11.1956 - Ss 273/56]; vgl. auch Jähnke in Festschrift für Salger S. 47, 53).
  • BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Allerdings darf der Tatrichter bei der Strafzumessung nicht einen Umstand in sich widersprüchlich bewerten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 4; ob der jener Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt vom Senat in gleicher Weise bewertet worden wäre, bedarf hier keiner Entscheidung. Vgl. auch BGH NJW 1962, 498 und BGH bei Holtz MDR 1978, 459 zur strafschärfenden Bewertung von Verhaltensweisen, die unmittelbar aus einem schuldmindernd berücksichtigten abnormen psychischen Zustand resultieren.).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Allerdings darf der Tatrichter bei der Strafzumessung nicht einen Umstand in sich widersprüchlich bewerten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 4; ob der jener Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt vom Senat in gleicher Weise bewertet worden wäre, bedarf hier keiner Entscheidung. Vgl. auch BGH NJW 1962, 498 und BGH bei Holtz MDR 1978, 459 zur strafschärfenden Bewertung von Verhaltensweisen, die unmittelbar aus einem schuldmindernd berücksichtigten abnormen psychischen Zustand resultieren.).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Das Recht der Strafzumessung ist "von jedem Schematismus ... weit entfernt" (Großer Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen, BGHSt 34, 345, 351).
  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 3 StGB nur versagt werden, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müßte und dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (BGH NStZ 1987, 21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Bei einer Gesamtstrafenbildung ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1, Bemessung 1, 2 und 4 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94
    Bei einer Gesamtstrafenbildung ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1, Bemessung 1, 2 und 4 jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Strafzumessung ist allerdings dann möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038 und Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 329/14, BeckRS 2014, 17110; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 4 Ss 224/08, juris, Rdnr. 8).
  • BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff:

    Die Strafkammer hat eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit der Angeklagten einschließlich deren Nachtatverhalten vorgenommen und das ihr insoweit zukommende Ermessen, dessen Ausübung das Revisionsgericht im Zweifel bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038), pflichtgemäß ausgeübt.
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Die Sozialprognose ist Aufgabe des Tatrichters, dessen Entscheidung das Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen und "bis an die Grenze des Vertretbaren" zu respektieren hat (BGH NStZ 1994, 336; BGH NJW 1995, 1038; BGH NStZ 2001, 366 [367]; OLG Düsseldorf VRS 95, 251 [252]; OLG Düsseldorf NZV 2000, 214; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 199; OLG Hamm VRS 96, 164; OLG Düsseldorf VRS 99, 117; SenE VRS 70, 273; SenE v. 31.08.2001 - Ss 348/01 - SenE v. 26.02.2002 - Ss 489/01 - SenE v. 14.05.2002 - Ss 83/02 -).
  • OLG Hamm, 28.06.1995 - 2 Ss 236/95

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verteidigung der Rechtsordnung,

    Werden bei der Bemessung der Einzelstrafen die wesentlichen Gesichtspunkte gegenübergestellt und wird dabei auch das Gesamtbild der Taten mit in Betracht gezogen, so reicht eine Bezugnahme hierauf zur Begründung der Gesamtstrafenbildung aus (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94 - in EBE/BGH 1995, 54 f).

    Die Beharrlichkeit, mit der der Angeklagte über 20 Jahre lang (Verkehrs-)Straftaten begangen hat, und das darin zum Ausdruck kommende hartnäckige rechtsmißachtende Verhalten ist eine schwerwiegende Besonderheit dieses Einzelfalls, die die Annahme nahelegt, dass die Strafaussetzung zur Bewährung für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen muß und dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert werden könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1995, 1038, 1039; OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 47/06 - ; - 1 Ss 275/07 - ; - 2 Ss 364/07 -).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 1 Ss 8/15

    Handel mit Betäubungsmitteln: Notwendigkeit der Feststellung der genauen

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1995, 1038, 1039 [BGH 20.12.1994 - 1 StR 688/94] ).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13

    Lückenhafte Urteilsfeststellungen bei Vorwurf einer Körperverletzung

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ausgeschlossen (BGH NJW 1995, 1038, 1039).
  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Ss 38/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Bindungswirkung; Strafaussetzung zur

    Allerdings enthebt dieses Ermessen den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, Ausführungen im Urteil niederzulegen, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung dahingehend ermöglichen, ob er bei der Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) und, soweit erforderlich, bei der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten (§ 56 Abs. 2 StGB) sämtliche relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt hat (BGH NStZ 1994, 336; NJW 1995, 1038; OLG Hamm, a.a.O.).
  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 217/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Umständen die sowohl

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Umstand, der sowohl strafmildernde als auch strafschärfende Aspekte aufweist, mit beiden Bewertungsrichtungen in die Strafzumessung eingestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038; Urteil vom 21. Dezember 1978 - 4 StR 618/78, VRS 56, 189, 191; Urteil vom 5. September 1952 - 1 StR 418/52).
  • OLG Hamm, 24.09.2002 - 4 Ss 782/02

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, tödlicher Verkehrsunfall, Strafzumessung,

    Zwar hat der Tatrichter bei der Entscheidung hierbei einen weiten Bewertungsspielraum, gleichwohl ist eine eingehende Abwägung der wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen erforderlich (BGH NStZ 1994, 336; NJW 1995, 1038).
  • OLG Hamm, 07.11.2001 - 5 Ss 776/01

    Strafzumessung, Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht, Bemessung der Strafe,

  • LG Lüneburg, 23.09.2008 - 26 Qs 192/08

    Zurückführung einer erkannten Strafe unter Auflösung bereits gebildeter

  • OLG Düsseldorf, 12.05.1998 - 5 Ss 414/97
  • OLG Hamm, 01.12.1999 - 4 Ss 618/99

    Urteil, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Vorenthalten von Arbeitsentgelt,

  • OLG Hamm, 16.03.1999 - 4 Ss 1414/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Sozialprognose, Straftaten aus Not,

  • OLG Hamm, 28.06.1995 - 2 Ss 235/95

    Strafaussetzung zur Bewährung, Verteidigung der Rechtsordnung bei zahlreichen

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