Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,774
BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95 (https://dejure.org/1995,774)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1995 - 9 B 1.95 (https://dejure.org/1995,774)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 (https://dejure.org/1995,774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen für eine Verlegung oder Vertagung einer mündlichen Verhandlung - Verhinderung des Prozessbevollmächtigten als erheblicher Grund für eine Vertagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 227

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1231
  • NVwZ 1995, 586 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95
    Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten, wobei das rechtliche Gehör auch das Recht eines Beteiligten einschließt, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (vgl.Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe eine Verhandlung vertagt wird (§ 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO), nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Beschleunigung des Verfahrens als auch den Anspruch beider Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02 - GRUR 2004, 354 ; BVerwG, NJW 1992, 2042; NJW 1995, 1231; Buchholz 303, § 227 ZPO, Nr. 29).
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    b) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, die insbesondere vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Anwendung des § 173 VwGO entwickelt worden ist, sind eine Vertagung der mündlichen Verhandlung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 regelmäßig solche, die den Anspruch auf rechtliches Gehör einer oder mehrerer Parteien berühren und die auch gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (BVerwG, Beschl. v. 23.01.1995 - 9 B 1.95, NJW 1995, 1231).
  • BVerfG, 10.06.2021 - 1 BvR 1997/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels - jedoch

    aa) Eine Terminsverlegung rechtfertigende und zur Wahrung rechtlichen Gehörs unter Umständen gebietende "erhebliche Gründe" im Sinne des nach § 202 Satz 1 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 ZPO sind besonders gewichtige Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss von 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 -, juris, Rn. 3; BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02 -, juris, Rn. 27; BSG, Beschluss vom 30. September 2015 - B 3 KR 23/15 B -, juris, Rn. 8; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 227 Rn. 6).

    Obgleich ein Mandant auch bei der Beauftragung einer Sozietät im Regelfall erwarten darf, von dem Anwalt vertreten zu werden, der innerhalb der Sozietät die Sachbearbeitung übernommen hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 9 W 32/07 -, NJW 2008, S. 1328 ; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 227 Rn. 5), ist in diesen Fällen ferner die Möglichkeit der Terminswahrnehmung durch einen Vertreter zu berücksichtigen, sofern hierdurch schutzwürdige Interessen des Mandanten nicht beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1995 - 9 B 1/95 -, NJW 1995, S. 1231; Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 227 Rn. 5).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.1994 - 4 B 129.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1365
BVerwG, 13.07.1994 - 4 B 129.94 (https://dejure.org/1994,1365)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.1994 - 4 B 129.94 (https://dejure.org/1994,1365)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - 4 B 129.94 (https://dejure.org/1994,1365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baurecht - Drittbelastende Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1231 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 272
  • BauR 1994, 740
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus BVerwG, 13.07.1994 - 4 B 129.94
    Weitere Ausführungen sind gemäß § 173 VwGO , § 565 a ZPO nicht veranlaßt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150.88 - BVerwGE 80, 228 [230 ff.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Gemessen an Maßstäben im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 1994 - 4 B 129.94 - und im Senatsurteil vom 20. Mai 2003 - 5 S 2750/01 - griffen die "Ermessenserwägungen des Gerichts" zu kurz und seien in sich widersprüchlich.

    In diesem Falle hätte er einen auf Abbruch gerichteten Folgenbeseitigungsanspruch, wie sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 1994 - 4 B 129.94 - ergebe.

    11 (1) Dieser Maßstab widerspricht entgegen der Antragsbegründung zunächst nicht der Aussage im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 1994 - 4 B 129.94 - (NVwZ 1995, 272, juris), die Bauaufsichtsbehörde sei in einem Rechtsstaat verpflichtet, für baurechtmäßige Zustände zu sorgen, und verweise damit nur jene, die Begünstigte des rechtswidrigen Zustands seien, in ihre gesetzlichen Schranken.

    Aus dem in der Antragsbegründung zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 1994 - 4 B 129.94 - (NVwZ 1995, 272, juris) ergibt sich kein anderer Maßstab (s.o. (1)).

  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 1 CS 12.282

    Photovoltaikanlage auf Halle im Außenbereich; Solarscheune; Duldungsanordnung

    In ähnlichem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der gegen einen Mieter erlassenen Duldungsanordnung u.a. mit dem Argument bejaht, dieser habe hinsichtlich einer auf Betreiben eines Nachbarn erlassenen Beseitigungsanordnung keine bessere Rechtsposition gegenüber dem Nachbarn und damit auch gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als der Vermieter (vgl. BVerwG vom 13.7.1994 NVwZ 1995, 272).

    Wegen der hierdurch bewirkten Einschränkungen seines gestattungsvertraglichen Besitz- und Nutzungsrechts ist der Antragsteller demnach darauf verwiesen, den Eigentümer als Vertragspartner zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG vom 13.7.1994 a.a.O.; OVG Berlin a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.11.1999 - 4 UE 2222/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf Einschreiten der

    Auch für den Fall, dass eine rechtswidrige Baugenehmigung erst nach Ausführung des Vorhabens auf Nachbarklage aufgehoben wird, wird in der Regel ein Anspruch auf Beseitigung des Bauwerks angenommen (Birkl/Geiger, a.a.O., Rdnr. 333; BVerwG, Beschluss vom 13.07.1994 -- 4 B 129.94 -- in BRS 56 Nr. 203).
  • BVerwG, 09.02.2000 - 4 B 11.00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Für den Nachbarn, der durch eine rechtswidrige und im gerichtlichen Verfahren aufgehobene Baugenehmigung in seinen Rechten verletzt wird, kann sich aus einer an Art. 14 Abs. 1 GG auszurichtenden Auslegung der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage gegen die Bauaufsichtsbehörde ein Anspruch ergeben, daß diese eine Beseitigungsanordnung oder eine Nutzungsuntersagung erläßt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1994 - BVerwG 4 B 129.94 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 48 = NVwZ 1995, 272).
  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.649

    Auslegung des Klageantrags

    Art. 76 BayBO soll als Minus auch die Befugnisnorm für die Anordnung an einen Dritten mitumfassen" die Beseitigungsanordnung bzw. Nutzungsuntersagung zu dulden (König" Baurecht Bayern" 5. Aufl. 2015" Rn. 891; aA: ThürOVG" B.v. 27.2.1997 - 1 EO 235/96 - DÖV 1997" 555: Die speziellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu Beseitigungsgebot und Nutzungsverbot lassen keine privatrechtsgestaltenden Regelungen zu" so dass die allgemeine Eingriffsbefugnis zum Zuge kommt; vgl. a. BVerwG" B.v. 13.7.1994 - 4 B 129.94 - NVwZ 1995" 272).
  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 11 W 11/05

    Amtspflicht zu konsequentem Verhalten

    Das kann im Hinblick auf Nachbarn der Fall sein, wenn der rechtswidrige Bau gegen nachbarschützende Bauvorschriften verstößt (vgl. z.B. BVerwG BauR 1994, 740 =NVwZ 1995, 272).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - 7 A 3098/01

    Erteilung einer Baugenehmigung; Beschränkung der Befugnisse der

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. September 1991 - 11 A 1178/89 - BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1994 - 4 B 129.94 -, BRS 56 Nr. 203.
  • VGH Bayern, 27.12.2022 - 10 CS 22.1799

    Duldungsanordnungen gegen ein Tierheim nur teilweise rechtmäßig

    Dagegen wird bei einer Duldungsanordnung gegenüber einem lediglich obligatorisch Berechtigten lediglich die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Beseitigungsanordnung geprüft (vgl. grundlegend: BayVGH, B.v. 12.3.2012 - 1 CS 12.282 - juris Rn. 16 unter Verweis auf: BVerwG, B.v. 13.7.1994 - 4 B 129.94 - juris Rn. 4).
  • OVG Thüringen, 11.03.1997 - 1 EO 232/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung;

    Der Senat schließt sich damit der überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung zur Anwendbarkeit der bauaufsichtlichen Generalklausel an (BVerwG, Beschluß vom 13. Juli 1994 - 4 B 129/94 - in BauR 94, 494 = DÖV 94, 868, HessVGH, Beschluß vom 15. September 1994 - 4 TH 655/94 - in BRS 56 Nr. 200, OVG Bremen, Beschluß vom 25. August 1992 - 1 B 54/92 - in BRS 54 Nr. 566, OVG des Saarlandes, Beschluß vom 25. Juni 1990 - 2 W 13/90 - in BRS 50 Nr. 211 und VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 11. Juni 1990 - 3 S 1036/90 - in NuR 91, 484; vgl. auch Boeddinghaus/Hahn/Schulte, Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, Kommentar, a. F., § 58 Rn. 123 a, Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, § 64 Rn. 49; a. A. Bayerischer VGH, Beschluß vom 9. Juni 1986 - 2 CB 85 A. 1564 - n. v., Urteil vom 22. April 1992 - 2 B 90.1348 - in BayVBl. 93, 147; vgl. auch Simon, Bayerische Bauordnung 1994, Kommentar, Art. 82 Rn. 55).
  • BVerwG, 13.12.1999 - 4 B 101.99
    Eine inhaltliche Divergenz zu den von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich Beschluß vom 11. August 1992 - BVerwG 4 B 161.92 - (Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 40 = NVwZ 1993, 476 [477]) und Beschluß vom 13. Juli 1994 - BVerwG 4 B 129.94 - (Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 48 = NVwZ 1995, 272 ), besteht nicht.
  • OVG Sachsen, 29.10.2009 - 1 A 350/09

    Duldungsanordnung zu einer Nutzungsuntersagung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 7 A 3663/99
  • OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 235/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung;

  • BVerwG, 08.05.2001 - 4 B 30.01

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Widerspruch einer

  • VG Düsseldorf, 25.08.2022 - 4 L 1762/22

    Parkplatz an der Theodorstraße bleibt gesperrt

  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.818

    Duldungsanordnung im Hinblick auf eine Nutzungsuntersagung für Wohnraum

  • BVerwG, 09.05.2001 - 4 B 29.01

    Widerspruch baulicher Anlagen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans -

  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2807

    Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle

  • VG Augsburg, 03.03.2008 - Au 7 S 08.168

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Duldungsanordnung

  • VG Augsburg, 03.03.2008 - Au 7 S 08.152

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Duldungsanordnung

  • VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 7 S 08.54

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Durchführung der Sanierung im Weg der

  • VG Meiningen, 17.11.2000 - 5 E 937/00

    Gleichzeitige Untersagung der Nutzung durch Dritte bei einer Nutzungsuntersagung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1994 - 10 A 3684/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7535
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1994 - 10 A 3684/94 (https://dejure.org/1994,7535)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.09.1994 - 10 A 3684/94 (https://dejure.org/1994,7535)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 1994 - 10 A 3684/94 (https://dejure.org/1994,7535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geburtsname; Kinder; Geschiedene Ehen; Wohl des Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1231
  • FamRZ 1995, 570 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    Mit Urteilen vom 28. Mai 1996, - 10 A 1691/91 -, FamRZ 1997, 448 ff., - 10 A 4130/92 -, und - 10 A 4086/93 -, hatte er sich unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung, nach der die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich sein musste, Urteil vom 5. März 1992 - 10 A 2045/86 -, NJW 1992, 2500 ff.; Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 -, NJW 1995, 1231 ff., sowohl für die "Stiefkinder-" als auch für die "Scheidungshalbwaisen"-Fälle der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen.

    Daran hat das Gericht auch unter Würdigung der in der obergerichtlichen Rechtsprechung, namentlich des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen, geäußerten rechtlichen Bedenken, Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 -, NJW 1995, 1231 (1232 ff.), festgehalten, BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 6 C 13.94 -, Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 74, S. 16 ff., und die Rechtsprechung auch auf die sog. "Stiefkinder" erstreckt.

    Dahingehend bereits: OVG NRW, Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 -, NJW 1995, 1231 (1233).

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94

    Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG

    a) Das Berufungsgericht und auch das OVG Münster (Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 - NJW 1995, 1231; vgl. dazu Urteil vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 6 C 13.94 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 74 -) sowie der Beklagte machen gegen die Rechtsauffassung des Senats geltend: Der Gesetzgeber habe sich durch das Familiennamensrechtsgesetz im Grundsatz zur Beibehaltung der namensmäßigen Kennzeichnung der Abstammung und damit naturgemäß auch dazu entschieden, die Namenseinheit von Eltern und Kindern als bedeutsamen Belang zu werten.
  • VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95

    Namensänderung: Tendenz zur Erleichterung der Änderung des Familiennamens bei

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 - (NJW 1995, 1231) Vorbehalte gegenüber der im Urteil vom 7. Januar 1994 (a. a. O.) vertretenen Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht hat, überzeugt dies den Senat nicht, zumal dieses Urteil nicht rechtskräftig ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht