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   BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94   

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https://dejure.org/1994,4871
BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94 (https://dejure.org/1994,4871)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94 (https://dejure.org/1994,4871)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 2 ObOWi 508/94 (https://dejure.org/1994,4871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1568
  • BayObLGSt 1994, 213
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
    Rechtsunwirksam ist eine fehlerhafte gerichtliche Prozeßhandlung nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Mangel leidet, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist (BGHSt 38, 251/256).
  • BayObLG, 26.10.1981 - 2 ObOWi 359/81

    Hauptverhandlung; Persönliches Erscheinen; Entschuldigt; Ausbleiben; Fernbleiben;

    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
    c) Ein durch falsche Sachbehandlung des Gerichts verursachtes Ausbleiben ist unter Umständen auch dann entschuldigt, wenn es darauf beruht, daß das Gericht den ernst gemeinten, rechtzeitig gestellten Antrag nicht beschieden hat, die Verhandlung zu vertagen oder den Betroffenen vom Erscheinen zu entbinden (BayObLG VRS 62, 205 ; KG VRS 85, 449 ).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1991 - 2 Ss 202/90
    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
    Soll ein Verstoß gegen § 73 Abs. 2 OWiG gerügt werden, bedarf es nämlich der Darlegung im einzelnen, aus welchen Gründen das Amtsgericht von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachaufklärung unter keinen Umständen hätte erwarten können (OLG Karlsruhe VRS 81, 43).
  • KG, 20.07.1993 - 3 Ws (B) 411/93
    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
    c) Ein durch falsche Sachbehandlung des Gerichts verursachtes Ausbleiben ist unter Umständen auch dann entschuldigt, wenn es darauf beruht, daß das Gericht den ernst gemeinten, rechtzeitig gestellten Antrag nicht beschieden hat, die Verhandlung zu vertagen oder den Betroffenen vom Erscheinen zu entbinden (BayObLG VRS 62, 205 ; KG VRS 85, 449 ).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
    Da ein Abweichen von der in der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgesehenen Regelahndung einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (BayObLGSt 1994, 56 und 100), ist es nicht zu beanstanden, wenn das Amtsgericht die behauptete Existenzgefährdung bzw. Existenzvernichtung durch persönliche Anhörung des Betroffenen aufzuklären beabsichtigte.
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06

    Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers;

    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der Verteidiger zudem seinen Mandanten dahingehend beraten hatte, er brauche zum Termin nicht zu erscheinen, sofern der Entbindungsantrag nicht abgelehnt werde (vgl. BayObLG NJW 1995, 1568).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2004 - 2 Ss 255/04

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entbindung des Betroffenen von

    Zwar darf das persönliche Erscheinen grundsätzliche auch angeordnet werden, um die Behauptung des Betroffenen zu klären, ein Fahrverbot werde für ihn zu einer wirtschaftlichen Existenzkrise führen (vgl. BayObLG VRS 88, 209 ff.).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02

    Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers

    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der Verteidiger zudem seinen Mandanten dahingehend beraten hatte, dieser brauche zum Termin nicht zu erscheinen, sofern der Entbindungsantrag nicht abgelehnt werde (BayObLG bei Rüth DAR 1973, 215 und BayObLG NJW 1995, 1568/1569; OLG Zweibrücken NZV 1998, 43 ).
  • OLG Rostock, 24.06.2003 - 2 Ss OWi 308/02

    Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung;

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  • BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98

    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im

    Die zur Prüfung der Rüge erforderlichen Verfahrenstatsachen, die sich nicht schon aus dem angegriffenen Urteil selbst ergeben, wurden in der Rechtsbeschwerdebegründung vollständig vorgetragen (vgl. BayObLG VRS 88, 209/210; NStZ-RR 1997, 182 ).
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