Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.1994 - C-288/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,452
EuGH, 29.06.1994 - C-288/92 (https://dejure.org/1994,452)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1994 - C-288/92 (https://dejure.org/1994,452)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - C-288/92 (https://dejure.org/1994,452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Custom Made Commercial / Stawa Metallbau

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 5 Nr. 1 in der Fassung des Beitrittsübereinkommens von 1978
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen; Besondere Zuständigkeiten; Gerichtsstand des Erfuellungsorts der vertraglichen Verpflichtung; Bestimmung des Erfuellungsorts nach dem materiellen Recht, gegebenenfalls ...

  • EU-Kommission

    Custom Made Commercial / Stawa Metallbau

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 5 Nr. 1 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen ; Bestimmung des Erfüllungsortes einer Verpflichtung aus einem Werklieferungsvertrag; Festlegung des ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit bei Werkverträgen nach EuGVÜ und EKG

  • Judicialis

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 5 Nr. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff des Erfüllungsorts nach dem EuGVÜ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Besondere Zuständigkeiten - Gerichtsstand des Erfuellungsorts der vertraglichen Verpflichtung - Bestimmung des Erfuellungsorts nach dem materiellen Recht, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Custom Made Commercial Ltd. ./. Stawa Metallbau GmbH -, Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Zahlungsklage eines deutschen Lieferanten gegen ausländische Abnehmer, Erfüllungsort, Vertragsstatut

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen - Erfüllungsort der Verpflichtung - Einheitliches Kaufgesetz.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 183
  • BB 1994, 676
  • BB 1994, 876
  • DB 1994, 2131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.01.1987 - 266/85

    Shenavai / Kreischer

    Auszug aus EuGH, 29.06.1994 - C-288/92
    Dies ist in der Regel der Ort, der die engste Verbindung zwischen Streitigkeit und zuständigem Gericht aufweist, und dies war für die Schaffung dieses Gerichtsstands ausschlaggebend (vgl. Urteil vom 15. Januar 1987 in der Rechtssache 266/85, Shenavai, Slg. 1987, 239, Randnr. 18).

    24 Nachdem der Gerichtshof eine Ausnahme für Arbeitsverträge zugelassen hatte, die bestimmte Besonderheiten aufweisen (siehe insbesondere Urteil vom 26. Mai 1982 in der Rechtssache 133/81, Ivenel, Slg. 1982, 1891), hat er in seinem Urteil Shenavai (a. a. O., Randnr. 20) bestätigt, daß die Verpflichtung im Sinne des Artikels 5 Nr. 1 des Übereinkommens die vertragliche Verpflichtung ist, die konkret den Gegenstand der Klage bildet.

    26 Zum "Erfuellungsort" hat der Gerichtshof festgestellt, daß es dem mit dem Rechtsstreit befassten Gericht obliegt, nach dem Übereinkommen festzustellen, ob der Ort, an dem die Verpflichtung erfuellt worden ist oder zu erfuellen wäre, im Bereich seiner örtlichen Zuständigkeit liegt, und daß es hierbei das auf das betreffende Rechtsverhältnis anwendbare Recht nach seinen Kollisionsnormen zu ermitteln und sodann den Erfuellungsort der streitigen vertraglichen Verpflichtung nach diesem Recht zu bestimmen hat (vgl. Urteil Tessili, a. a. O., Randnr. 13, bestätigt im Urteil Shenavai, a. a. O., Randnr. 7).

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus EuGH, 29.06.1994 - C-288/92
    Diese Wahlfreiheit ist unter Berücksichtigung des Umstands, daß in bestimmten Fällen zwischen der Klage und dem zur Entscheidung hierüber berufenen Gericht eine besonders enge Verknüpfung besteht, im Interesse einer sachgerechten Prozeßführung in das Übereinkommen aufgenommen worden (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76, Tessili, Slg. 1976, 1473, Randnr. 13).

    26 Zum "Erfuellungsort" hat der Gerichtshof festgestellt, daß es dem mit dem Rechtsstreit befassten Gericht obliegt, nach dem Übereinkommen festzustellen, ob der Ort, an dem die Verpflichtung erfuellt worden ist oder zu erfuellen wäre, im Bereich seiner örtlichen Zuständigkeit liegt, und daß es hierbei das auf das betreffende Rechtsverhältnis anwendbare Recht nach seinen Kollisionsnormen zu ermitteln und sodann den Erfuellungsort der streitigen vertraglichen Verpflichtung nach diesem Recht zu bestimmen hat (vgl. Urteil Tessili, a. a. O., Randnr. 13, bestätigt im Urteil Shenavai, a. a. O., Randnr. 7).

  • EuGH, 26.05.1982 - 133/81

    Ivenel / Schwab

    Auszug aus EuGH, 29.06.1994 - C-288/92
    24 Nachdem der Gerichtshof eine Ausnahme für Arbeitsverträge zugelassen hatte, die bestimmte Besonderheiten aufweisen (siehe insbesondere Urteil vom 26. Mai 1982 in der Rechtssache 133/81, Ivenel, Slg. 1982, 1891), hat er in seinem Urteil Shenavai (a. a. O., Randnr. 20) bestätigt, daß die Verpflichtung im Sinne des Artikels 5 Nr. 1 des Übereinkommens die vertragliche Verpflichtung ist, die konkret den Gegenstand der Klage bildet.
  • EuGH, 22.03.1983 - 34/82

    Peters / Zuid Nederlandse Aannemers vereniging

    Auszug aus EuGH, 29.06.1994 - C-288/92
    20 Eine solche Prüfung würde ausserdem gegen Sinn und Zweck des Übereinkommens verstossen, die eine Auslegung seines Artikels 5 dahin gehend verlangen, daß das nationale Gericht über seine Zuständigkeit entscheiden kann, ohne in eine Sachprüfung eintreten zu müssen (vgl. Urteil vom 22. März 1983 in der Rechtssache 34/82, Peters, Slg. 1983, 987, Randnr. 17).
  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus EuGH, 29.06.1994 - C-288/92
    23 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, kann es sich bei dieser Verpflichtung nicht um jede beliebige sich aus dem betreffenden Vertrag ergebende Verpflichtung handeln, sondern nur um diejenige, die dem vertraglichen Anspruch entspricht, auf den der Kläger seine Klage stützt (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 14/76, De Bloos, Slg. 1976, 1497, Randnrn. 10 und 13).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auf das Internationale Privatrecht des Forums kommt es ausnahmsweise dann nicht an, wenn materielles Einheitsrecht eingreift, das seinen Anwendungsbereich ohne weitere Zwischenschaltung des Kollisionsrechts bestimmt, wie z.B. Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG (Wieczorek/Schütze/Hausmann, ZPO, 3. Aufl., Art. 5 EuGVÜ Rdnr. 22; vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. März 1992 - VII ZR 258/91 = EuZW 1992, 514 = WM 1992, 1715 unter V und EuGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - Rs. C-288/92 = NJW 1995, 183 unter 27. der Gründe, jeweils zum zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Einheitlichen Kaufgesetz vom 17. Juli 1973).
  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99

    Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag

    Der Europäische Gerichtshof hat die sogenannte Tessili-Regel nach dem 18. September 1988 in zwei weiteren Entscheidungen bestätigt (Rechtssache Custom Made Commercial: Urteil vom 29. Juni 1994, Rs. C-288/92, Slg. 1994 I, 2913 = NJW 1995, 183 = EuZW 1984, 763; Rechtssache IE Groupe Concorde u.a.: Urteil vom 28. September 1999, Rs. C-440/97, EuGHE 1999 I, 6307 = NJW 2000, 719).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung

    Das vorlegende Gericht möchte insbesondere wissen, ob Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 dahin auszulegen ist, dass zum einen der Begriff "Verpflichtung" in diesem Artikel auf die Verpflichtung aus dem Vertrag verweist, dessen Nichterfüllung zur Begründung der Klage behauptet wird, und dass zum anderen der Ort, an dem diese Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre, nach den Kollisionsnormen des angerufenen Gerichts zu bestimmen ist, wie der Gerichtshof bereits in Bezug auf Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens entschieden hat (vgl. in Bezug auf den Begriff der "Verpflichtung" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens Urteile De Bloos, Randnr. 13, vom 15. Januar 1987, Shenavai, 266/85, Slg. 1987, 239, Randnr. 9, vom 29. Juni 1994, Custom Made Commercial, C-288/92, Slg. 1994, I-2913, Randnr. 23, vom 5. Oktober 1999, Leathertex, C-420/97, Slg. 1999, I-6747, Randnr. 31, und vom 19. Februar 2002, Besix, C-256/00, Slg. 2002, I-1699, Randnr. 44, sowie in Bezug auf den Erfüllungsort dieser Verpflichtung im Sinne von Art. 5 Nr. 1 des Brüsseler Übereinkommens Urteile Tessili, Randnr. 13, Custom Made Commercial, Randnr. 26, vom 28. September 1999, GIE Groupe Concorde u. a., C-440/97, Slg. 1999, I-6307, Randnr. 32, Leathertex, Randnr. 33, und Besix, Randnrn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht