Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94 B   

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BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94 B (https://dejure.org/1995,3793)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1995 - IV ZB 22/94 B (https://dejure.org/1995,3793)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94 B (https://dejure.org/1995,3793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fristverlängerung für Berufungsbegründung - Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2113 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 765
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.03.1971 - 4 AZB 34/70

    Unzulässige Berufung - Änderung eines Beschlusses - Zulassung der

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94
    Zwar ist dem Beklagten zuzugestehen, daß der Aufhebungsbeschluß vom 20. Oktober 1994 der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht, wonach ein Beschluß, der die Berufung als unzulässig verwirft vom Berufungsgericht nachträglich grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden kann (BGH, Beschluß vom 26.06.1974 - IX ZB 174/74 - VersR 1974, 1110; BAG, Beschluß vom 29.03.1971 - 4 AZB 34/70 - NJW 1971, 1823).
  • BGH, 26.06.1974 - IX ZB 174/74

    Beschlußaufhebung - Berufung - Unzutreffende Tatsachengrundlage - Erlassendes

    Auszug aus BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94
    Zwar ist dem Beklagten zuzugestehen, daß der Aufhebungsbeschluß vom 20. Oktober 1994 der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht, wonach ein Beschluß, der die Berufung als unzulässig verwirft vom Berufungsgericht nachträglich grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden kann (BGH, Beschluß vom 26.06.1974 - IX ZB 174/74 - VersR 1974, 1110; BAG, Beschluß vom 29.03.1971 - 4 AZB 34/70 - NJW 1971, 1823).
  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

    Er ist nicht geeignet, den Gegenstand des Musterverfahrens zu verändern (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765; Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, ZIP 2010, 2160 Rn. 19).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

    Auch wenn der Beschluss gegen § 522 ZPO verstoßen hat, durfte ihn das Berufungsgericht nicht mehr ändern, weil dem Beschluss innerprozessuale Bindungswirkung zukam (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1990 - VIII ZB 42/90, WM 1991, 882, 883; v. 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765).

    Dieser Teilbeschluss ist einem Urteil im Sinne des § 580 Nr. 6 ZPO gleichzustellen, weil er urteilsvertretenden Charakter hat (vgl. BGH, Urt. v. 21. Januar 1988 aaO; Beschl. v. 18. Januar 1995 aaO; Zöller/Greger, aaO § 580 Rn. 13; Musielak, aaO § 580 Rn. 12).

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Es ist daher anerkannt, dass Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend sind (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018, aaO Rn. 10; Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., § 318 Rn. 9; Prütting/Gehrlein/Thole, ZPO, 10. Aufl., § 318 Rn. 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765); sie können nämlich - wie ein Urteilsausspruch - in Rechtskraft erwachsen.
  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    Zwar fehlt einem Rechtsmittelführer wegen prozessualer Überholung das Rechtsschutzbedürfnis, wenn er sein Rechtsschutzziel aufgrund des weiteren Verlaufs des Verfahrens nicht mehr erreichen kann (BGH, Beschl. v. 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94 A, NJW-RR 1995, 765; MünchKomm-ZPO/Lipp, aaO § 572 Rn. 22; Zöller/Heßler, aaO § 567 Rn. 12).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18

    Überprüfung der Entscheidung des unteren Gerichts zur Fortführung des Verfahrens

    Es ist aber anerkannt, dass Beschlüsse, die auf sofortige Beschwerde ergangen sind und der Rechtsbeschwerde unterliegen, in entsprechender Anwendung von § 318 ZPO unabänderlich und damit grundsätzlich bindend sind (vgl. Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., § 318 Rn. 9; PG/Thole, ZPO, 10. Aufl., § 318 Rn. 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765); sie können nämlich - wie ein Urteilsausspruch - in Rechtskraft erwachsen.
  • BGH, 16.06.2020 - II ZB 30/19

    KapMuG: Möglichkeit der Einleitung eines weiteren Musterverfahrens

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Entscheidung des Landgerichts über die Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses mangels verfahrensrechtlicher Grundlage wirkungslos geblieben wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765; Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, ZIP 2010, 2160 Rn. 19).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung durch Postversand eines

    Denn das Berufungsgericht ist grundsätzlich an diesen gebunden und darf ihn, auch wenn er angefochten wird, nicht wieder aufheben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765).
  • BGH, 24.02.2022 - V ZB 59/21

    Wohnungseigentumssache: Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht aufgrund

    Das Verfahren hätte sich dann ohne Eingreifen des Rechtsbeschwerdegerichts erledigt, und dessen spätere Entscheidung könnte den Beschwerdeführer nicht mehr besserstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1995 - IV ZB 22/94, NJW-RR 1995, 765).
  • OLG Stuttgart, 09.04.1998 - 2 W 11/98

    Zustellungsempfänger einer erkennbar gegen einen anderen gerichteten Klage als

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  • OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 23 U 186/99

    Zur Frage der Wirksamkeit einer Urteilszustellung durch Niederlegung unter

    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

    Bei einer unrichtigen oder mehrdeutigen Umschreibung ist daher diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen, werden soll (BGH aaO.; NJW 1983, 2448 f.; NJW 1988, 1585, 1587; NJW-RR 1995, 765, 765; NJW 1999, 1871; Zöller-Vollkommer, Vor § 50 ZPO, Rn. 7).

  • OLG Naumburg, 03.11.2006 - 10 W 14/06

    Ermessen des Gerichtes zum Erlass eines Teilurteiles nach § 301 Abs. 2 ZPO oder

  • BGH, 20.10.2022 - V ZB 26/22

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes;

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 33/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtberücksichtigung eines Antrages auf

  • OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02

    Zur Wahrung der Rechtsmittelfristen im Rahmen der Beantragung von

  • OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13

    Berichtigung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines

  • LG Göttingen, 16.12.2004 - 10 T 126/04

    Anspruch auf Aufhebung einer Postsperre; Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses im

  • OLG Brandenburg, 26.01.2004 - 9 UF 193/03

    Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumnis der

  • LAG Hamm, 08.02.1996 - 4 Sa 1129/95

    Lohnansprüche bei Annahmeverzug; Anforderungen an Berufungsbegründung; Bindung

  • LAG Hamm, 27.04.2010 - 1 Ta 202/10

    Aussetzung; verfahrensrechtliche Überholung der sofortigen Beschwerde durch

  • KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95   

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https://dejure.org/1995,8193
OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95 (https://dejure.org/1995,8193)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.04.1995 - 1 W 12/95 (https://dejure.org/1995,8193)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. April 1995 - 1 W 12/95 (https://dejure.org/1995,8193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 38 DRiG; § 45 Abs. 2 ZPO
    Zivilprozessuale Anforderungen an die Substantiierung der Befangenheit eines Richters; Ausgestaltung der Sanktionierung von persönlichen Entgleisungen und Beleidigungen durch einen Richter; Ausgestaltung der Verpflichtung von Rechtsanwälten zum Tragen der Amtstracht in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zivilprozessuale Anforderungen an die Substantiierung der Befangenheit eines Richters; Ausgestaltung der Sanktionierung von persönlichen Entgleisungen und Beleidigungen durch einen Richter; Ausgestaltung der Verpflichtung von Rechtsanwälten zum Tragen der Amtstracht in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sinnvolles 100 Jahre altes Gewohnheitsrecht? - Amtsrichter kann Rechtsanwalt zum Tragen der Robe zwingen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2113
  • AnwBl 1995, 371
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 18.2.1970 (BVerfGE 28, 21) ausgeführt, daß seit rd.
  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95
    Hinzukommen muß die Überzeugung der beteiligten Verkehrskreise, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen (BVerfGE 28, 28; BGHZ 37, 219, 222; Palandt, BGB, 54. Aufl., Einl. Rdn. 24).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.1976 - 2 Ws 143/76

    Zurückweisung eines ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt als Verteidiger durch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 W 12/95
    Er konnte sich für diese Vorgehensweise auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (E 28, 35) und verschiedener Obergerichte berufen (Bayer. VerfGH, AnwBl. 72, 228; OLG Karlsruhe, NJW 77, 309; KG JR 77, 172).
  • OLG München, 14.07.2006 - 2 Ws 679/06

    Zurückweisung eines Verteidigers wegen Nichttragens der Amtstracht

    Die erste Alternative wird durch § 20 BORA geregelt, die zweite durch das Gewohnheitsrecht in seiner Ausgestaltung durch die landesrechtliche Verwaltungsvorschrift (vgl. auch OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113, 2115).

    Da das Gewohnheitsrecht, wie auf S. 4 (letzter Abs.) ausgeführt, nicht anwaltliches Standesrecht regelt, sondern Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht, kommt es auf die Erwartungen und Vorstellungen aller Verfahrensbeteiligten an, insbesondere auch der Gerichte, und nicht nur der RAe (vgl. OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113, 2114 f.).

  • LG Mannheim, 27.01.2009 - 4 Qs 52/08

    Sitzungspolizei: Krawattenzwang in der Hauptverhandlung; Zurückweisung eines

    bb) Demgegenüber sahen das OLG Braunschweig (NJW 1995, 2113, 2114), das OLG München (NStZ 2007, 120) und zuletzt das VG Berlin (NJW 2007, 793 f.) keine die Frage der Wirksamkeit aufwerfende Kollision zwischen einerseits berufsrechtlichen und andererseits landes- bzw. gewohnheitsrechtlichen Regelungen zur anwaltlichen Amtstracht, da das eine das Standes- bzw. Berufsrecht und das andere die sich aus der Gerichtsverfassung und dem Verfahrensrecht ergebenden Pflichten betreffe; beide Regelungen stünden unabhängig nebeneinander.

    e) § 176 GVG gibt in diesem Zusammenhang - um zu der Ausgangsfrage nach der Rechtsgrundlage des angefochtenen Beschlusses zurückzukehren - dem Vorsitzenden als Sitzungspolizei grundsätzlich die Befugnis, einen (aus prinzipiellen Erwägungen) ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt in der betreffenden Sitzung zurückzuweisen (BVerfG NJW 1970, 851 ff. ohne Nennung einer Ermächtigungsgrundlage; BGH NJW 1977, 399 ff.; BayVerfG AnwBl 72, 228 f.; KG NJW 1970, 482 ff.; OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309 ff.; OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113 ff.; Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., 2008, Rn 4 zu § 176 GVG; Meyer-Goßner, a.a.O. Rn 11 zu § 176 GVG; Malmendier NJW 1997, 232 ff.; a.A.: LAG Hannover, a.a.O.; Kissel, a.a.O., Rn 20 zu § 176; LR Wickern, StPO.

  • LG Augsburg, 30.06.2015 - 31 O 4554/14

    Robenzwang für Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Augsburg in Zivilsachen

    Diese landesrechtliche Regelung stellt eine inhaltliche Konkretisierung des bundeseinheitlichen Gewohnheitsrechtes dar (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.07.2006, 2 Ws 679/06 und 2 Ws 684/06; OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1995, Aktenzeichen 1 W 12/95).
  • LAG Niedersachsen, 29.09.2008 - 16 Ta 333/08

    Zulässigkeit eines Ausschlusses des Rechtsanwaltes von der mündlichen Verhandlung

    Ob das Arbeitsgericht eine Vertagung in Betracht ziehen durfte, um die Einleitung und Durchführung von Maßnahmen abzuwarten, die durch die Rechtsanwaltskammer durchgeführt werden können entsprechend der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), ist hier nicht zu entscheiden (vgl. Kissel, aaO., § 176 Rdnrn. 41 - 43, Bundesverfassungsgericht, aaO., BGH, Beschluss vom 11.02.1998, Az. 3 StE 7/94 - 1) (2) StB 3/98 in NJW 98, 1420, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.1976, Az. 2 Ws 143/76 in NJW 77, 309 - 311 OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1995, Az. 1 W 12/95 in NJW 1995, 2113 - 2115, OLG München, Beschluss vom 14.07.2006, Az. 2 WS 679/06 in NJW 2006, 3079 - 3080).
  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 14/08

    Richterablehnung: Ablehnungsrecht eines Prozessbevollmächtigten; fehlende

    Denn dieses allgemein geforderte legitime Verlangen der Rechtsverfolgung kann dann nicht angenommen werden, wenn die Ablehnung rechtsmissbräuchlich ist, also mit ihr offensichtlich nur das Verfahren verschleppt oder sonstige verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 6; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42 Rn. 5), wie es etwa der Fall ist bei einem nicht ernsthaft gemeinten oder unter einem Vorwand gestellten Ablehnungsgesuch (um beispielsweise einen nicht genehmen Richter im Wege taktischer Manipulation auszuschalten (vgl. LSG Hessen, MDR 1986, 436; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 6 u. Rn. 29 m.w.N.); der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darf indes nicht der Manipulation preisgegeben werden (ebenso OLG Braunschweig, NJW 1995, 2113).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 27.04.1995 - 1 B 12/95   

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Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2113
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