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   BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 32.91   

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BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 32.91 (https://dejure.org/1993,3530)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1993 - 2 C 32.91 (https://dejure.org/1993,3530)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1993 - 2 C 32.91 (https://dejure.org/1993,3530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Schutzpflicht und Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Schutzpflicht des Dienstherrn für in den Dienst eingebrachte Gegenstände des Beamten - Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Verwendung privater Gegenstände im Dienst - Verbleib privater Gegenstände ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Schutzpflicht und Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Schutzpflicht des Dienstherrn für in den Dienst eingebrachte Gegenstände des Beamten; Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Verwendung privater Gegenstände im Dienst; Verbleib privater Gegenstände als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 163
  • NJW 1995, 271
  • NVwZ 1995, 278 (Ls.)
  • DVBl 1994, 582
  • DÖV 1994, 300
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 32.91
    Einen Anspruch auf Ersatz des vom Dienstherrn bzw. eines für diesen zurechenbar handelnden Bediensteten (§ 276 BGB) schuldhaft adäquat kausal verursachten Schadens an im Bereich des Dienstherrn befindlichen Sachen des Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gemäß § 85 LBG kann der Kläger nicht mit Erfolg geltend machen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 17; 15, 3; 52, 247 ).

    Ein solcher könnte gegeben sein, wenn der Dienstherr, ohne dazu verpflichtet zu sein, auf Veranlassung des Beamten Gegenstände zur Verwahrung entgegennimmt (vgl. BVerwGE 52, 247 [BVerwG 20.04.1977 - VI C 7/74]) und dann die ihm obliegende Obhutspflicht verletzt.

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 32.91
    Einen Anspruch auf Ersatz des vom Dienstherrn bzw. eines für diesen zurechenbar handelnden Bediensteten (§ 276 BGB) schuldhaft adäquat kausal verursachten Schadens an im Bereich des Dienstherrn befindlichen Sachen des Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gemäß § 85 LBG kann der Kläger nicht mit Erfolg geltend machen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 17; 15, 3; 52, 247 ).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 32.91
    Einen Anspruch auf Ersatz des vom Dienstherrn bzw. eines für diesen zurechenbar handelnden Bediensteten (§ 276 BGB) schuldhaft adäquat kausal verursachten Schadens an im Bereich des Dienstherrn befindlichen Sachen des Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gemäß § 85 LBG kann der Kläger nicht mit Erfolg geltend machen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 17; 15, 3; 52, 247 ).
  • OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18

    Amtshaftung wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem verbeamteten

    Die Verweisung umfasst auch den ebenfalls in Betracht kommenden öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch aus §§ 280, 276, 278, 618 Abs. 3 BGB entsprechend i.V.m. Art. 33 Abs. 2 und Abs. 5 GG, für den an sich der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 C 22/09 -, Rn. 13: für verspätete Ernennung; Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 32/91 - Rn. 8: Fürsorgepflicht; Urteil vom 24. August 1961 - II C 165.59 -, juris; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 424 f.; Laubinger, Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch, VerwArchiv 2008, S. 278).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2007 - 5 LB 190/05

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Schadensersatz für ein im Dienst beschädigtes

    Maßgebend ist die Verwendung der Sachen im Dienst, nicht aber die bloße, vom Beamten erwogene Möglichkeit ihrer dienstlichen Nutzung oder ihre generelle Eignung hierfür (vgl.: BVerwG, Urt. v. 22.09.1993 - BVerwG 2 C 32.91 -, juris = BVerwGE 94, 163).
  • VG Düsseldorf, 02.04.2014 - 10 K 4033/13

    Kein Schadensersatz für den Hundeführer von Zollhündin Babs

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 32/91 -, BVerwGE 94, 163 (= juris Rdnr. 9); Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Dezember 2007, § 79 BBG a. F. Rdnr. 18.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 32/91 -, BVerwGE 94, 163 (= juris Rdnr. 17); Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Dezember 2007, § 79 BBG a. F. Rdnr. 18b.

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 12 U 196/11

    Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz nach Stilllegung des Fahrzeugs und

    In Rechtsprechung und Schrifttum zu § 123 StGB wird allerdings zumindest teilweise die Auffassung vertreten, die räumliche Anbindung an ein Wohnhaus allein - also ohne besondere Einfriedung - sei für die Annahme von befriedetem Besitztum hinreichend, wenn sich der Wille, Fremde fernzuhalten für jedermann erkennbar aus diesem Zusammenhang ergebe (vgl. OLG Oldenburg NJW 1985, 1352; BayObLG NJW 1995, 271; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 123 Rz 6).
  • VGH Hessen, 19.06.1996 - 1 UE 2627/92

    Schadensersatzanspruch des Beamten gegenüber dem Dienstherrn: dienstliche

    Die vom Beklagten nicht in Zweifel gezogene Absicht der Klägerin, das Fahrrad an dem fraglichen Tage zu Unterrichtszwecken zu verwenden, rechtfertigt keine andere Beurteilung; denn maßgeblich ist allein, ob der Schaden tatsächlich im unmittelbaren Zusammenhang mit einer dienstlichen Verrichtung eingetreten ist, nicht aber die bloße Absicht oder Möglichkeit einer dienstlichen Verwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 1993, BVerwGE 94, 163 = NJW 1995, 271 = ZBR 1994, 229).

    Diese Schutzpflicht erfaßt allerdings nach einhelliger Auffassung nur diejenigen Sachen des Beamten, die dieser notwendig und im üblichen Rahmen zum Dienst mitbringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 1993 a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 14. Dezember 1993 a.a.O., jeweils m.w.N.; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Bundesbeamtengesetz, Stand: April 1994, Rdnr. 18 zu § 79; vgl. auch Tz. 3 SErs-RL).

  • VG Trier, 08.12.2017 - 7 K 11815/17

    Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt: kein Ersatz des Höherstufungsschadens

    Der Umfang der Schutzpflicht des Dienstherrn folgt aus der Eigenart des Beamtenverhältnisses als eines gegenseitigen Treue- und Pflichtenverhältnisses, das eine angemessene Interessenabwägung, hier eine gerechte Abgrenzung der Interessen- und Risikosphären fordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 32/91 -, NJW 1995, 271, beck-online).
  • VG Münster, 17.04.2015 - 5 K 3212/13

    Schadensersatz; Fürsorgepflicht; Verkehrssicherungspflicht; Wind; Baum; Zwiesel

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 1993 - 2 C 32.91 -, BVerwGE 94, 163 = juris, Rn. 9.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.1995 - 5 L 5768/94

    Behördenparkplatz; Kostenloses Parken; Job-Ticket

    Die Schutzpflicht des Dienstherrn erfaßt allerdings nur diejenigen Sachen des Beamten, die dieser notwendig, dienstlich veranlaßt und im üblichen Rahmen zum Dienst mitbringt (BVerwG, Urt. v. 22.9.1993, BVerwGE 94, 163).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20

    Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen

    Solche Pflichtverletzungen können sich insbesondere aus einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht ergeben (vgl. BVerwGE 80, 123 (125); BVerwG, Urt. v. 22.09.1993 - 2 C 32/91, BVerwGE 94, 163 (164), juris Rdn. 8; BVerwG, Urt. v. 28.05.1998 - 2 C 29/97, BVerwGE 107, 29 (31), juris Rdn. 17; Stein/Itzel/Schwall, aaO., Rdn. 437 (mit missverständlicher Formulierung) und 739).
  • VGH Hessen, 20.03.1996 - 1 UE 2333/94

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Beteiligung am Sachschaden eines Beamten -

    Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf Sachen des Beamten erstreckt, die dieser notwendig und im üblichen Rahmen zum Dienst mitbringt (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 22. September 1993, Buchholz 237.7 § 87 LBG NW Nr. 7 = DÖV 1994, 300), erst recht also auf Sachen, die der Beamte nicht von sich aus, sondern auf Veranlassung des Dienstherrn mit sich führt und im Rahmen der ihm auf einer Dienstreise obliegenden Verrichtungen ständig benötigt, wie es bei einem Reisekostenvorschuß in bar der Fall ist.
  • OVG Saarland, 14.01.2004 - 1 Q 2/03

    Schadensersatz bei Diebstahl des privateigenen Kraftfahrzeuges vom

  • VG Arnsberg, 18.10.2007 - 2 K 1403/05

    Kostenlos Parken im Dienst der Zahngesundheit

  • VGH Bayern, 01.07.1997 - 3 B 95.2452
  • VG Regensburg, 02.05.2012 - RO 1 K 11.580

    Sachschadenersatz Fahrrad; Zugrundelegung des Werts vergleichbarer Gegenstände

  • VG Lüneburg, 07.01.2004 - 1 A 98/03

    Diebstahl eines Mobiltelefons; Handy; Sachschaden eines Beamten; Schadensersatz;

  • VG München, 21.04.2010 - M 5 K 08.6156

    Schadensersatz; Diensträume; Herrschaftsbereich; eingebrachte Gegenstände

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