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BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 505
Bindung des Vorkaufsberechtigten an "lästige Regelung" im Kaufvertrag - Wolters Kluwer
Vorkaufsrecht - Federführungsregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 505 Abs. 2
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über die Unterhaltung von Erschließungsanlagen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 25.10.1993 - 17 U 7175/92
- BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 3183
- MDR 1995, 1209
- DNotZ 1996, 1029
- WM 1995, 1996
Wird zitiert von ... (18)
- BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Die Auslegung hat sich dabei an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH 14. Juli 1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3183; 10. März 1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537;… MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Busche 4. Aufl. § 133 Rn. 56 mwN). - BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des …
Die beiden Kaufverträge unterscheiden sich deshalb grundsätzlich nur dadurch, dass an die Stelle des Erstkäufers der Vorkaufsberechtigte tritt, der vertragliche Regelungsgehalt, wie er sich aus der Kaufvertragsurkunde erschließt, im Übrigen aber unverändert bleibt (BGH, Urteile vom 14. Dezember 1995 - III ZR 34/95, BGHZ 131, 318, 320; vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, WM 1995, 1996 unter II 2; jeweils mwN; vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61, WM 1963, 31).Auf diese Weise wird unmittelbar über die Festlegung des Vertragsinhalts gewährleistet, dass den Vorkaufsberechtigten nach dem Inhalt seines Kaufvertrages keine anderen Bedingungen treffen als diejenigen, die für den Erstkäufer aufgrund seines Kaufvertrages mit dem durch die Vorkaufsverpflichtung gebundenen Verkäufer gegolten hätten (BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, aaO).
Dass die Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages über die Dachgeschosswohnung mit der W. kollusiv zu Lasten der Beklagten zusammengewirkt und dabei Bedingungen vereinbart hätten, die für den Beklagten zu 2 keine Verbindlichkeit entfalten könnten (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, aaO unter II 3 c), hat das Berufungsgericht ohne Rechtsfehler verneint.
- BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel
a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist letzteres allerdings in der Regel der Fall bei einer Vertragsgestaltung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrages bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (BGHZ 77, 359; vgl. auch BGHZ 102, 237, 241 und BGH, Urteile vom 12. November 1986 - V ZR 191/85 - NJW-RR 1987, 396 f, vom 25. September 1986 - II ZR 272/85 - NJW 1987, 890, vom 11. Oktober 1991 - V ZR 127/90 - NJW 1992, 236 und vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3138 f).
- BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20
Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit …
Unwirksame Vereinbarungen zu Lasten Dritter können schließlich auch dann vorliegen, wenn die in Rede stehende Rechtspflicht beziehungsweise Benachteiligung den Dritten erst im Anschluss an eine von ihm selbst noch vorzunehmende Rechtshandlung träfe, etwa erst infolge des Erwerbs eines mit schuldrechtlichen Verpflichtungen des Eigentümers "belasteten" Grundstücks (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Oktober 2016 - XII ZR 9/15, NJW 2017, 254 Rn. 26 [zu einem vermieteten Grundstück mit mietrechtsfremden Vereinbarungen im Mietvertrag];… vom 10. März 2006 - V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 Rn. 18 [zu einem vereinbarungsgemäß für die Abführung des auf dem Nachbargrundstück anfallenden Abwassers in Anspruch genommenen Grundstück]) oder infolge der Ausübung eines ihm zustehenden Vorkaufsrechts (vgl. etwa für den Fall eines unmittelbar für den Vorkaufsberechtigten wirkenden Federführungsvertrags BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, NJW 1995, 3183 unter II 3 c aa) zum Tragen käme.(a) Durch die gesetzliche Regelung in § 464 Abs. 2 BGB soll gewährleistet werden, dass den Vorkaufsberechtigten nach dem Inhalt seines Kaufvertrags keine anderen, insbesondere keine ungünstigeren Bedingungen treffen als diejenigen, die für den Erstkäufer aufgrund seines Kaufvertrags mit dem Verkäufer gelten (BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, NJW 1995, 3183 unter II 2 [zu § 505 Abs. 2 BGB aF]).
- BGH, 30.05.2003 - V ZR 216/02
Umfang des Leistungsbestimmungsrechts eines Drittbegünstigten
Dieser Vertrag verpflichtet die Beklagte auch, die näher bezeichneten Infrastrukturaufgaben durch die Klägerin als der von der Verkäuferin bestellten Federführenden erledigen zu lassen (Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 31/94, NJW 1995, 3183, 3184).Zutreffend nimmt das Berufungsgericht ferner an, daß ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Erstattung der Kosten der Federführung einschließlich einer "angemessenen Vergütung" nur dann besteht, wenn der von der Verkäuferin geleistete Zuschuß nebst den aufgelaufenen Zinsen und Verkaufserlösen für Infrastrukturmaßnahmen aufgebraucht ist (so bereits Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, aaO, 3185).
Die Klägerin ist jedoch Drittbegünstigte (§ 328 Abs. 1 BGB) dieses Vertrages (Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, aaO, 3184).
- OLG Düsseldorf, 12.01.2016 - 21 U 109/15
Begriff der Rechtsnachfolge i.S. von § 266 Abs. 1 S. 1
Sind die vereinbarten Bedingungen für den Vorkaufsberechtigten unangemessen oder lästig, bleibt ihm die Möglichkeit, von der Ausübung seines Vorkaufsrechts Abstand zu nehmen (BGH, Urteil vom 14.07.1995, V ZR 31/94, zitiert nach juris).In seinem Urteil vom 14.07.1995 (V ZR 31/94) hat der BGH eine "Federführungsregelung" (Federführung des Erstkäufers hinsichtlich eines privaten Erschließungssystems) nicht als Fremdkörper bewertet.
Ein Schutz, das Grundstück zu bestimmten inhaltlichen Bedingungen erwerben zu können, ergibt sich aus einem Vorkaufsrecht dagegen nicht (BGH Urteil vom 14.07.1995, V ZR 31/94).
- BGH, 14.11.2002 - I ZR 199/00
Staatsbibliothek
Gegenstand einer Feststellungsklage kann zwar auch ein Rechtsverhältnis zwischen einer Partei und einem Dritten sein; dafür ist aber Voraussetzung, daß dieses Rechtsverhältnis zugleich für die Rechtsbeziehungen der Prozeßparteien untereinander von Bedeutung ist und der Kläger ein rechtliches Interesse an einer baldigen Klärung dieser Frage hat (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1995 - V ZR 31/94, NJW 1995, 3183;… Urt. v. 17.4.1996 - XII ZR 168/94, NJW 1996, 2028 f., jeweils m.w.N.). - BGH, 29.11.2002 - V ZR 40/02
Voraussetzungen eines Grundurteils
Das Berufungsgericht geht zwar zu Recht davon aus, daß ein Anspruch der Klägerin nur dann besteht, wenn der von der Verkäuferin geleistete Zuschuß nebst den aufgelaufenen Zinsen und Verkaufserlösen für Infrastrukturmaßnahmen aufgebraucht ist (so bereits Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 31/94, NJW 1995, 3183, 3185).Denn der Inhalt einer entsprechenden Ermessensentscheidung der Klägerin wäre einer gerichtlichen Nachprüfung unterworfen; im Falle ihrer Unbilligkeit könnte die Maßnahme als unverbindlich angesehen werden (vgl. Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, aaO, 3185).
Mit dem Grundurteil in der vorliegenden Form ist mithin verfahrenswidrig allenfalls über einzelne Elemente der Begründetheit entschieden worden (vgl. BGHZ 72, 34, 36; 108, 256, 259); letztlich wird mit dem "Grundurteil" nur nochmals das ausgesprochen, was der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1995 (aaO) erkannt hat.
a) Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1995 (aaO) geklärt, daß Vorkäufer, wie hier die Beklagte, über § 505 Abs. 2 BGB a.F. an die zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Klägerin vereinbarte "Federführungsregelung" gebunden sind.
Wie der Senat bereits entschieden hat, hatte die Deutsche Bundesbahn als Verkäuferin auch bei einer Bestellung der Klägerin zur Federführenden ein legitimes Interesse daran, jeden Erwerber einzelner Grundstücke in der Entscheidung über die Art und Weise der Erfüllung der im Hinblick auf das private Erschließungssystem übertragenen Pflichten zu binden (Urt. v. 14. Juli 1995, aaO, 3185).
Es galt vielmehr die regelmäßige Verjährungsfrist aus § 195 BGB a.F.; denn die Verpflichtung, die Infrastrukturmaßnahmen in der bezeichneten Weise gegen eine Vergütung durch die Klägerin erledigen zu lassen, ist Teil der der Beklagten für den Fall des Erwerbs einzelner Grundstücke auferlegten Gegenleistung (vgl. Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, aaO, 3185).
- BGH, 14.02.2003 - V ZR 54/02
Rechtsfolgen der Gewährung eines Wohnungsrechts
Steht danach der Inhalt eines Rechts fest, so hat - weil im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Parteien entspricht (vgl. Senat, Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 31/94, NJW 1995, 3183, 3184) - regelmäßig auch der auf dessen Verschaffung gerichtete schuldrechtliche Vertrag hinsichtlich der Hauptleistungspflicht keinen weitergehenden Inhalt. - VG Köln, 14.11.2017 - 2 K 4269/17
Auswirkungen des Rücktritts des Verkäufers vom Kaufvertrag auf das gemeindliche …
Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts wird ein selbständiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Gemeinde neu begründet, Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, NJW 1995, 3183. - BGH, 29.11.2002 - V ZR 297/01
Voraussetzungen eines Grundurteils
- BGH, 01.07.2011 - V ZR 84/10
Schadensrecht - Kauf von Waldgrundstücken und Rücktritt
- VG Stuttgart, 07.03.2023 - 2 K 399/22
Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Bahnbetriebsgrundstück im Geltungsbereich …
- BGH, 22.07.1999 - III ZR 304/98
Abgrenzung Dienstvertrag und Maklervertrag
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02
Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber, …
- OLG Stuttgart, 20.07.1998 - 5 U 16/98
Bindung des Vorkaufsberechtigten an missbräuchliche Regelungen des Kaufvertrages
- LAG Düsseldorf, 28.06.2013 - 6 Sa 1762/12
Berechnung einer Abfindung auf Grundlage eines Tarifvertrags - Einbeziehung einer …
- OLG Brandenburg, 30.03.2012 - 4 U 95/11
Sachenrecht: Leitungsdienstbarkeit für ein Energieversorgungsunternehmen; …