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   BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95   

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BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95 (https://dejure.org/1995,2092)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1995 - 4 StR 292/95 (https://dejure.org/1995,2092)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95 (https://dejure.org/1995,2092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3263
  • MDR 1995, 1245
  • StV 1996, 541
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 02.05.1936 - 3 D 192/36

    1. Ein Versuch des Diebstahls (§ 242 StGB.) liegt vor, wenn der Täter mit dem

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95
    Nach übereinstimmender Meinung in Rechtsprechung (BGH bei Dallinger MDR 1956, S. 525 f. [BGH 29.06.1956 - 2 StR 245/56] m.w.N. zu unveröffentlichten Entscheidungen; RGSt 70, 201, 203 f.; OLG Hamm MDR 1966, 166 [OLG Hamm 06.07.1965 - 3 Ws 258/65]) und Schrifttum (Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 170, 173; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 66 StGB Rdn. 65; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 66 Rdn. 19) ist, wenn gegen einen Angeklagten bereits rechtskräftig auf Sicherungsverwahrung erkannt, diese aber noch nicht (oder noch nicht vollständig) vollstreckt ist, dies kein Grund, in einem späteren Verfahren von einer erneuten Anordnung abzusehen.

    a) Allerdings vermögen die für diese Auffassung bisher angeführten Gründe nicht zu überzeugen: Kein tragfähiges Argument ist zunächst, daß die frühere rechtskräftige Anordnung der Sicherungsverwahrung wegfallen könne (so aber RGSt 70, 201, 204; OLG Hamm MDR 1966, 166 [OLG Hamm 06.07.1965 - 3 Ws 258/65], Hanack und Stree, jeweils aaO.).

    Die zweite Anordnung der Sicherungsverwahrung läßt sich auch nicht damit begründen, daß auf diese Weise auch das zweite Gericht (als Strafvollstreckungsgericht) einen Einfluß auf die Dauer der Sicherungsverwahrung erlange und somit der Verurteilte nur dann aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden könne, wenn beide Strafvollstreckungsgerichte die Entlassung übereinstimmend anordneten (so RGSt 70, 201, 204; BGH bei Dallinger MDR 1956, S. 525 [BGH 29.06.1956 - 2 StR 245/56]; OLG Hamm MDR 1966, 166 [OLG Hamm 06.07.1965 - 3 Ws 258/65]).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95
    Das gilt - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass rechtskräftige Urteile Bestand haben und diesem Aspekt daher nur ein geringes argumentatives Gewicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, NJW 1995, 3263; Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, BGHSt 50, 199, 201 zur mehrfachen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus), kann sich Gleiches ergeben, wenn das Urteil in einem zugunsten des Verurteilten geführten Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wird und in der erneuten Hauptverhandlung an die Stelle der lebenslangen Freiheitsstrafe eine zeitige Freiheitsstrafe tritt.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2005 - 3 Ws 1036/04

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und Anordnung

    Ist die Gesamtstrafe aus Katalog- und Nichtkatalogtaten gebildet, so ist eine fiktive Gesamtstrafe allein unter Zugrundelegung der gemeinsam abgeurteilten Katalogtaten zu bilden (BGH StV 1996, 541 (542) mit Anmerkung Dölling, StV a.a.O., (544) ).

    Dies ist für § 66 II und III StGB, die insoweit eine vergleichbare Formulierung enthalten, anerkannt (vgl. z.B. Tröndle-Fischer, StGB, 52. Auflage, § 66 Rn 10; Lackner/Kühl, StGB, 25. Auflage, § 66 Rn 10; Münchener Kommentar a.a.O. § 66 Rn 180 ff; BGH NJW 1995, 3263 (3264); BGHSt 48, 101 (103); Dölling, a.a.O.) und muss deshalb nach Auffassung des Senates auch für § 66 b III StGB gelten.

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Soweit rechtskräftige Urteile für Entscheidungen in anderen Verfahren von Bedeutung sein können, ist aber in aller Regel von deren Bestand auszugehen (BGH NJW 1995, 3263 zur wiederholten Anordnung der Sicherungsverwahrung).
  • BGH, 02.02.2023 - 4 StR 154/22

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; hangbedingt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dazu auch die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von mindestens drei Jahren ausreichend, die aus den Einzelstrafen für die Symptomtaten gebildet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 3 StR 12/02 Rn. 4, NStZ 2002, 536; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, BGHR StGB, § 66 Abs. 2 Vorverurteilungen 2; Beschluss vom 9. Februar 1982 - 5 StR 23/82, Holtz MDR 1982, 446, 447; Urteil vom 8. Februar 1972 - 1 StR 346/71 Rn. 9; ebenso: LK-StGB/Peglau, 13. Aufl., § 66 Rn. 95 ff.; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 66 Rn. 33; SSW-StGB/Harrendorf, 5. Aufl., § 66 Rn. 38; Kinzig in Schönke/ Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 54; BeckOK-StGB/Ziegler, 55. Ed., § 66 Rn. 22; a. A. Drenkhahn/Morgenstern in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 66 Rn. 148).

    In formeller Hinsicht hat das Landgericht keine fiktive Gesamtstrafe aus denjenigen Katalogtaten gebildet, für die der Angeklagte eine Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, was angesichts der bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigten Einzelstrafen von unter einem Jahr erforderlich gewesen wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, NJW 1995, 3263 f.; Urteil vom 21. März 2002 - 3 StR 12/02 Rn. 5).

  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18

    Lückenhafte Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher Prüfungsumfang;

    Dem steht nicht entgegen, dass bereits das Landgericht Aurich mit Urteil vom 19. November 2012 diese Maßregel gegen den Angeklagten verhängt hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, BGHR StGB § 66 Vollzug 1; LK/Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 225).
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Im übrigen hätte die Anordnung der Maßregel aber auch deswegen nicht bestehen bleiben können, da das Schwurgericht bei der erforderlichen Bildung der "hypothetischen Gesamtstrafe" (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 - Vorverurteilungen 2) mehrere nicht berücksichtigungsfähige Taten und Strafen zugrundegelegt hat.
  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen dreier vorsätzlicher Straftaten jeweils zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt und dargelegt, daß es den Angeklagten wegen dieser drei Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt hätte, wenn allein aus diesen drei Einzelstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden gewesen wäre (vgl. zum Erfordernis einer solchen hypothetischen Gesamtstrafe BGH NJW 1995, 3263 m. Anm. Dölling StV 1996, 542).
  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98

    Anordnung von Sicherungsverwahrung - Vereinbarkeit der Anordnung einer

    Solches war hier jedoch unerläßlich (vgl. BGH StV 1996, 541; NStZ-RR 1997, 2; NStZ-RR 1998, 135).

    Danach erscheint es nicht von vornherein ausgeschlossen, daß sich der - wenngleich durch die bisherigen Strafverbüßungen bislang nicht beeindruckte - nunmehr 53jährige Angeklagte, der die Taten vor Anordnung der ersten Sicherungsverwahrung begangen hat, jedenfalls durch einen langjährigen Vollzug der ersten Sicherungsverwahrung ausreichend beeindrucken läßt (vgl. BGH StV 1996, 541).

  • BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

    Die erneute Verhängung der Maßregel der Sicherungsverwahrung bleibt nämlich auch dann möglich, wenn diese bereits durch ein früheres Urteil angeordnet war, aber noch nicht vollständig erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256; vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, StV 2000, 258; vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, StV 1996, 541).
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12

    Sicherungsverwahrung (Beachtung der strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen,

    a) Formal wurden die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB bejaht, weil aus den Einzelstrafen von über einem Jahr - insoweit wäre auch die Einzelstrafe von einem Jahr zu berücksichtigen gewesen - (fiktiv) eine Gesamtstrafe von drei Jahren zu bilden gewesen wäre (vgl. schon BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 295/95, NJW 1995, 3263).
  • BGH, 21.03.2002 - 3 StR 12/02

    Sicherungsverwahrung (Anordnung nach Abs. 2 nur auf Grund einer

  • OLG Hamm, 13.01.2001 - 13 U 101/00

    Schmerzensgeld - Obsiegen mit Klageantrag - unzulässige Berufung -

  • BGH, 31.07.1997 - 4 StR 339/97

    Formelle Voraussetzungen einer Sicherheitsverwahrung - Vereinbarkeit einer

  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 302/98

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Hypothetische Gesamtstrafe; Maßgeblicher

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