Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.07.1994

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1651
BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94 (https://dejure.org/1994,1651)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1994 - LwZB 5/94 (https://dejure.org/1994,1651)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1994 - LwZB 5/94 (https://dejure.org/1994,1651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Scheinurteil - Zulässigkeitsvoraussetzung - Berufung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511; ZPO § 545
    Anfechtung eines nicht verkündeten Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 511, 545
    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 404
  • NJW-RR 1995, 575 (Ls.)
  • MDR 1995, 89
  • VersR 1995, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1960 - IV ZR 16/60

    Mangelhaftes schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94
    Das Berufungsgericht hätte daher mangels einer abschließenden erstinstanzlichen Entscheidung das als Berufung angesehene Rechtsmittel nicht als unzulässig verwerfen dürfen, sondern die (Noch-)Nichtexistenz eines erstinstanzlichen Urteils durch die Aufhebung der den Parteien zugegangenen Entscheidung klarstellen und die Sache an das erstinstanzliche Gericht zwecks Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zurückverweisen müssen (BGHZ 32, 370, 375; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, § 511 Rdn. 9).
  • BGH, 14.07.1966 - IV ZR 37/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94
    Da dieser untätig geblieben ist, durfte der Beklagte das Verfahren selbst weiterbetreiben und das Rechtsmittel einlegen (BGH, Urt. v. 14. Juli 1966, IV ZR 37/65, NJW 1966, 2210).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94
    Ist der Rechtsmittelzug aber erst einmal eröffnet, betrifft die von Amts wegen anzustellende Prüfung der Prozeßfähigkeit nicht mehr die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit des Rechtsmittels (Bork, Anm. zu BGHZ 110, 294 [BGH 23.02.1990 - V ZR 188/88] in ZZP 103, 468, 469; a.A. MünchKomm-ZPO/Lindacher, § 57 Rdn. 22).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94
    Es hat seine Entscheidung nicht verkündet, so daß es sich bei dem den Parteien zugestellten Schriftstück in Wahrheit nur um einen Urteilsentwurf handelt, der auch nicht Gegenstand einer die Berufungsfrist des § 516 ZPO in Lauf setzenden wirksamen Zustellung sein konnte (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1984, VI ZR 25/83, VersR 1984, 1192, 1193).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Da hiermit aber nur der Rechtsschein einer Entscheidung beseitigt werden soll, kann eine dahingehend klarstellende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nicht vom Vorliegen der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines "echten" Rechtsmittelverfahrens - insbesondere nicht von der Beobachtung von Formvorschriften - abhängig gemacht werden (BGH Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94 - NJW 1995, 404).

    c) Entsprechend ist nunmehr vom Senat zu verfahren (vgl. BGH Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94 - NJW 1995, 404).

  • OLG Rostock, 24.03.2004 - 6 U 124/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines formell ordnungsgemäßen Urteils -

    Bei einem nicht verkündeten und nicht (innerhalb der Frist von 5 Monaten) abgesetzten Urteil handelt es sich um ein rechtlich nicht existentes sogen. Scheinurteil (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 511), in Wahrheit nur um einen "Urteilsentwurf", der auch nicht Gegenstand einer die Berufungsfrist des § 517 ZPO in Lauf setzenden wirksamen Zustellung sein kann (vgl. BGH, NJW 1995, 404; 1996, 1969 [1970]; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2001, 301f. jeweils m.w.N.).

    Gleichwohl ist gegen ein solches Nichturteil die Einlegung des bei wirksamer Verkündung und Absetzung der Entscheidung statthaften Rechtsmittels, hier also der Berufung, zulässig, um den äußeren Anschein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1964, 248; VersR 1984, 1192; NJW 1995, 404; 1996, 1969; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1995, 511f.; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., Vor § 511 ZPO Rn. 36 jeweils m.w.N.).

    Auf die danach statthafte Berufung gegen das nicht wirksam verkündete und nicht abgesetzte Urteil des Landgerichts ist dieses aufzuheben und der Rechtsstreit an das erstinstanzliche Gericht zwecks Beendigung des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zurückzuweisen (vgl. BGH, NJW 1995, 404; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1995, 511 [512]; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2001, 301 [302] jeweils m.w.N. auch auf die Lit.).

    Vielmehr dient dieses allein dazu, die unrichtige Behandlung der Sache wieder zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1987, 2446-2447; NJW 1995, 404).

  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz

    Sieht der Prozesspfleger von einem Rechtsmittel in der Hauptsache ab, kann die Partei dieses selbst einlegen; insoweit gilt sie als prozessfähig (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1966 - IV ZR 37/65, FamRZ 1966, 571; Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404; Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15, FamRZ 2016, 1679 Rn. 19).

    Sieht der Prozesspfleger von einem Rechtsmittel in der Hauptsache ab, kann die vermeintlich prozessunfähige Partei dieses selbst einlegen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1966 - IV ZR 37/65, FamRZ 1966, 571; Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, NJW 1995, 404; Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15, FamRZ 2016, 1679 Rn. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.07.1994 - 17 U 280/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5039
OLG Düsseldorf, 08.07.1994 - 17 U 280/93 (https://dejure.org/1994,5039)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.1994 - 17 U 280/93 (https://dejure.org/1994,5039)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - 17 U 280/93 (https://dejure.org/1994,5039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Optionsvermittlungsgesellschaft; Schadensersatzansprüche; Beteiligte Telefonverkäufer; Fehlende Information; Geschäftszusammenhänge; Geschäftsrisiken

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 826
    Haftung einer Optionsvermittlungsgesellschaft und deren Telefonverkäufer bei mangelnder Aufklärung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 404
  • WM 1994, 1796
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 6 U 96/06

    Beratungspflichten eines Vermittlers hochspekulativer, marktenger Aktien

    Der Inhalt des Telefongesprächs steht regelmäßig im Mittelpunkt des Geschäftsabschlusses, weil von seinem Inhalt mitentscheidend abhängt, ob der Anleger hinreichend gewarnt oder durch anpreisende Erklärungen von den Risiken abgelenkt wird, so dass er schriftlichen Warnhinweisen nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit schenkt (OLG Düsseldorf, NJW 1995, 404, 405).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 22 U 209/96

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von

    Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Warentermindirekt- und Warenterminoptionsgeschäfte vermittelt, fügt dem Optionskäufer deshalb in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise Schaden zu (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1995, 404, 405), wenn er derartige Geschäftsabschlüsse vornimmt, veranlaßt oder bewußt nicht verhindert, ohne den mit den Einzelheiten des Geschäftsablaufes nicht vertrauten Erwerber über deren wirtschaftliche Zusammenhänge und Risiken, insbesondere über die Höhe und Bedeutung der an der Terminbörse zu zahlenden Optionsprämie (vgl. BGH WM 1988, 292 f für Optionsgeschäfte) und der bei Direktgeschäften anfallenden Gebühren (Kommissionen) aufzuklären.

    Für diesen Ursachenzusammenhang streitet eine Vermutung (vgl. BGH NJW 1994, 997 ; OLG Düsseldorf NJW 1995, 404, 405), die der Drittbeklagte nicht entkräftet hat.

  • OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 22 U 1/96
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung fügt der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die gegen Provision Warentermin-und Börsengeschäfte vermittelt, dem Kunden dann in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zu, wenn er veranlaßt oder bewußt nicht verhindert, daß die Gesellschaft den in die Einzelheiten nicht eingeweihten Kunden über die wirtschaftlichen zusammenhänge und Risiken von Termingeschäften nicht ordnungsgemäß aufklärt (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f; BGH WM 1994, 152 f; BGH WM 1994, 453 ; OLG Düsseldorf WM 1989, 175; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1520, 1521; OLG Düsseldorf NJW 1995, 404, 405).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht