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BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93 |
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§§ 133, 157 BGB, Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein, nicht zulasten des Erklärungsempfängers
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Willenserklärung - Erklärungsinhalt
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein konkludenter Widerruf einer postmortalen Vollmacht durch den Erben bei fehlendem Erklärungsbewußtsein; Abgrenzung der Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) von der Schenkung unter Lebenden (§ 518 BGB)
- Universität des Saarlandes
BGB § 116, BGB §§ 116 ff
Wertung eines schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein zu Lasten des Erklärungsempfängers als Willenserklärung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 116 ff.
Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Rechtsfolgen zu Lasten Dritter, tatsächliches Verhalten ohne Erklärungsbewusstsein
- archive.org (Auszüge)
§§ 116 BGB
Besprechungen u.ä. (2)
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein konkludenter Widerruf einer postmortalen Vollmacht durch den Erben bei fehlendem Erklärungsbewußtsein; Abgrenzung der Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) von der Schenkung unter Lebenden (§ 518 BGB)
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 116 BGB
Keine Rechtsfolgen zu Lasten Dritter aus tatsächlichem Verhalten ohne Erklärungsbewußtsein
Papierfundstellen
- NJW 1995, 953
- MDR 1995, 502
- DNotZ 1995, 391
- FamRZ 1995, 424
- WM 1995, 536
- WM 1995, 537
- DB 1995, 773
Wird zitiert von ... (48)
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …
Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953 m.w.N.; ferner Senat BGHZ 110, 220, 222; 138, 339, 348).Ein solcher liegt nur vor, wenn ein sich in missverständlicher Weise Verhaltender bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, aaO, m.w.N.).
- BGH, 30.01.2018 - X ZR 119/15
Verfügen eines Erblassers in einem Testament umfassend über sein Vermögen als …
Bei den testamentarischen Verfügungen der Erblasserin handelt es sich anders als im Fall des von der Revision in Bezug genommenen Urteils des Bundesgerichtshofs nicht um ein bloß tatsächliches Verhalten, das nur unter bestimmten Voraussetzungen als Willenserklärung behandelt werden kann (BGH, Urteil vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953), sondern um Regelungen, denen nach dem Willen der Erblasserin eine Rechtswirkung zukommen sollte, auch wenn sie diese jederzeit hätte frei widerrufen können (§ 2253 BGB). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03
Haftetikett
Das ist eine mögliche tatrichterliche Würdigung der festgestellten Umstände des Streitfalls, welche die aus §§ 133, 157 BGB abgeleitete Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 29.11.1994 - IX ZR 175/93, NJW 1995, 953 m.w.N.; BGHZ 109, 171, 177) berücksichtigt, dass ein Verhalten regelmäßig nur dann eine auf einen bestimmten Rechtserfolg gerichtete Willenserklärung darstellen kann, wenn der Betreffende in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass diese rechtsgeschäftliche Erklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist, und dass ohne ein derartiges Erklärungsbewusstsein ein Verhalten nur dann als Willenserklärung eines bestimmten Inhalts zugerechnet werden kann, wenn der Betreffende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung dieses Inhalts aufgefasst werden durfte, und der Gegner sie auch tatsächlich so verstanden hat.
- BGH, 16.12.2009 - XII ZR 146/07
Abstellen auf den Kenntnisstand des gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH Urteile vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 255/04 - NJW 2005, 2620, 2621 und vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953). - BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02
Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung
Es reicht vielmehr aus, wenn der Erklärende fahrlässig nicht erkannt hat, daß sein Verhalten als Willenserklärung aufgefaßt werden konnte, und wenn der Empfänger es tatsächlich auch so verstanden hat (BGHZ 109, 171, 177; 128, 41, 49; BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953; auch BGHZ 91, 324, 329 f; insoweit überholt Brox, DB 1965, 731, 733). - OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17
Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders
Eine konkludente Willenserklärung setzt in der Regel das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (BGH NJW-RR 2006, 1123 - Haftetikett; BGH NJW 1995, 953; OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 27.02.2003, 2 U 42/00 - Hub-Kipp-Vorrichtung, juris;… Palandt/Ellenberger, BGB, 77. Aufl., Einf.Fehlt ein Erklärungsbewusstsein (Rechtsbindungswillen, Geschäftswillen) kann gleichwohl (nur dann) eine konkludente Willenserklärung anzunehmen sein, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung bzw. sein Handeln nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der schutzwürdige Erklärungsempfänger sie tatsächlich auch so verstanden hat (BGH GRUR 2016, 201 - Ecosoil
; BGH NJW 2002, 363, 365; BGH NJW 1995, 953; BGH NJW 1984, 2279). - BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des …
Ein solcher ist nur gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953 unter II 1 und vom 2. November 1989 - IX ZR 197/88, NJW 1990, 454 unter 3 b bb 1). - BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache
Eine konkludente Willenserklärung setzt in der Regel auch das Bewußtsein voraus, daß eine rechtsgeschäftliche Erklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953). - OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00 Dabei setzt eine konkludente Willenserklärung in der Regel das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1995, 953;… Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Einf. vor § 116, Rdn. 17, § 133 Rdn. 11), also für den Fall der Übertragung einer Diensterfindung auf den Arbeitgeber das Bewusstsein des Diensterfinders, dass es einer Willenserklärung von ihm bedarf, um die Rechte an seiner Diensterfindung auf seinen Arbeitgeber überzuleiten.
Zwar kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise trotz eines fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) eine konkludente (schlüssige) Willenserklärung vorliegen, nämlich dann, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung bzw. sein Handeln nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der Erklärungsempfänger sie tatsächlich auch so verstanden hat (BGH, NJW 2002, 363, 365; BGH, NJW 1995, 953;… Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
- LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
Wohnraummiete: Stillschweigend Umstellung einer Bruttokaltmiete auf eine …
Dies setzt allerdings voraus, dass der sich missverständlich Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und dass der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urt. v. 29. Nov. 1994, XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953). - BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95
Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch
- BGH, 14.12.2000 - IX ZR 300/98
Begründung der zu sichernden Hauptschuld durch Übersendung einer …
- BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten
- FG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - 3 K 3210/18
Sachgebiet
- OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem …
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99
Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags …
- OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
Gewerbemietvertrag: Rückbauverpflichtung nach Beendigung eines …
- OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13
Vergütung im Verhandlungsverfahren
- OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10
Abschluss eines Kreditkartenvertrags durch einen Dritten und Genehmigung des …
- OLG Oldenburg, 25.07.2019 - 14 U 34/19
Wer schweigt, der bleibt!
- OLG Dresden, 11.11.2020 - 1 U 722/20
Auftragnehmer kann für Nachträge auch die übliche Vergütung verlangen!
- OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 2 Ws 106/01
Betrug: Täuschung durch Versendung von als Rechnung gekennzeichneten Angeboten
- LAG Hamm, 27.09.2005 - 12 Sa 595/05
Vertragsabschluss; Auslegung von Willenserklärungen; Duldungs- und …
- OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 9 U 172/00
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines Vergleichs; Kündigung eines …
- ArbG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 14 Ca 2235/09
Bonuszahlung - Auslegung eines Bonusbriefs - Schreiben einer Bank als …
- KG, 11.07.2005 - 8 U 8/05
Werkvertrag: Zusätzliche entgeltliche Beauftragung eines Subunternehmers durch …
- LG Düsseldorf, 08.03.2005 - 4a O 484/04
Schweißverfahren (Arbeitnehmererf.)
- LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 175/10
Gaslieferungsvertrag: Unwirksamkeit einer in einem Sondervertrag enthaltenen …
- OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
Nochmals: Keine Kostenerstattung nach unberechtigter Selbstvornahme
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 586/96
Die Auszahlung des Umsatzsteuer-Guthabens als Zustimmung i. S. des § 168 Satz 2 …
- KG, 31.07.2012 - 13 U 41/11
Kündigung des Verwaltervertrages wegen Vertrauensbruchs
- LG Hamburg, 25.05.2011 - 318 S 24/10
Gaslieferungsvertrag: Unwirksamkeit einer in einem Sondervertrag enthaltenen …
- OLG Brandenburg, 07.03.2001 - 13 U 202/00
Zustandekommen eines Stromversorgungsvertrages
- OLG Naumburg, 13.04.2021 - 1 U 252/20
Die jahrelange Praxis der Gewerbemietparteien führt ohne ausdrückliche …
- OLG Stuttgart, 07.12.2016 - 3 U 108/16
Internationaler Straßengüterverkehr: Schadensersatzanspruch aufgrund der …
- OLG Naumburg, 09.02.1999 - 11 U 88/98
Vollmacht des Architekten
- AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07
- OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 7 U 136/07
Herausgabe: Eigentumsvermutung gegenüber dem Besitzer; Vereinbarung eines …
- OLG Köln, 26.02.1997 - 27 U 63/96
Unterbrechung des Verfahrens bei Konkurs einer Partei im Ausland
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 14 A 192/17
Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte anlässlich einer Bestattung; …
- LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 8 Sa 756/12
Urlaub - Übertragung - Anforderungen an die Geltendmachung
- OLG Hamm, 29.09.2011 - 5 U 44/11
Reallast zugunsten eines Dritten
- LG Braunschweig, 20.05.2005 - 5 O 3147/04
Finanzierter Immobilienkauf im Steuersparmodell: Unwirksamkeit eines vom …
- LG Düsseldorf, 10.09.2010 - 15 O 408/07
Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen einer Darlehensvaluta …
- LAG Hessen, 01.04.2003 - 13 Sa 1240/02
Zulässigkeit einer Kündigungsschutzklage; Folgen einer Formulierung in einer …
- AG Oldenburg, 23.08.2013 - 7 C 7199/12
- LG München I, 11.11.2014 - 28 O 23215/13
Zahlungsdienstevertrag, Einzugsermächtigung, Lastschrift, Auslegung
- OLG Düsseldorf, 31.05.2001 - 6 U 104/00