Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 1 Ws 904/94, 1 Ws 969/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8524
OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 1 Ws 904/94, 1 Ws 969/94 (https://dejure.org/1995,8524)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.1995 - 1 Ws 904/94, 1 Ws 969/94 (https://dejure.org/1995,8524)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 1 Ws 904/94, 1 Ws 969/94 (https://dejure.org/1995,8524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 975
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 1 Ws 904/94
    Nach dessen Entscheidung in BGHSt 31, 296 ff sind entgegen der Meinung des Antragstellers die Aufzeichnung und Verwertung von Raumgesprächen bzw. Hintergrundgesprächen nur dann verboten, wenn sie wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall außerhalb des Fernmeldeverkehrs aufgezeichnet bzw. ausgewertet werden.
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Deswegen greift es auch ersichtlich nicht durch, soweit die Verfügungsbeklagten auf S. 8 f. des Schriftsatzes vom 26.06.2019 (Bl. 348 f. d.A.) auf einen fehlenden Vorsatz berufen, weil die dort zitierten Fälle ersichtlich andere Konstellationen betrafen (wie etwa einen Irrtum über die Umstände einer Aufzeichnung bei OLG Düsseldorf v. 25.01.1995 - 1 Ws 904, 969/94, NJW 1995, 975).
  • BGH, 24.04.2008 - 1 StR 169/08

    Überwachung von "Hintergrundgesprächen" (Telekommunikationsüberwachung;

    Indem die Überwachung und Aufzeichnung des Telefonats nach § 100a StPO gerechtfertigt war, mithin auch nicht den Straftatbestand des § 201 StGB erfüllte (Graf in MünchKomm-StGB § 201 Rdn. 43, 45), konnte das gesamte während des Telefonats aufgezeichnete Gespräch einschließlich der Hintergrundgeräusche und -gespräche verwertet werden (BGH NStZ 2003, 668, 669; OLG Düsseldorf NJW 1995, 975, 976; Nack in KK-StPO 5. Aufl. § 100a Rdn. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht