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   BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94   

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BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94 (https://dejure.org/1995,1910)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94 (https://dejure.org/1995,1910)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 (https://dejure.org/1995,1910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafbefehlsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Strafbefehlsverfahren - Summarisches Verfahren - Prozeßregelnde Vorschriften - Fristversäumung - Glaubhaftmachung - Schlichte Erklärung - Richterliche Überzeugung - Wahrscheinlichkeit des Versäumungsgrundes - Behördliche Beförderung - Schriftstücke - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2545
  • StV 1995, 393
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Der Grundsatz begrenzt auch die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).

    Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß es zur Wahrung der Rechte aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG in bestimmten Fallkonstellationen geboten sein kann, eine "schlichte", das heißt nicht durch weitere Mittel der Glaubhaftmachung unterstützte Erklärung als geeignet anzusehen, die richterliche Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit des behaupteten Versäumungsgrundes zu begründen (vgl. BVerfGE 26, 315 [320]; 38, 35 [39]).

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Der Grundsatz begrenzt auch die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).

    Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß es zur Wahrung der Rechte aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG in bestimmten Fallkonstellationen geboten sein kann, eine "schlichte", das heißt nicht durch weitere Mittel der Glaubhaftmachung unterstützte Erklärung als geeignet anzusehen, die richterliche Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit des behaupteten Versäumungsgrundes zu begründen (vgl. BVerfGE 26, 315 [320]; 38, 35 [39]).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Der Grundsatz begrenzt auch die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; 62, 216 [221] zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich vgl. auch OLG Celle, Nds. Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; 62, 216 [221] zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich vgl. auch OLG Celle, Nds. Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; 62, 216 [221] zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich vgl. auch OLG Celle, Nds. Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Das Versagen organisatorischer und betrieblicher Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29], zur Verzögerung der Postlaufzeit; 62, 216 [221] zum behördeninternen Abholdienst; zur Glaubhaftmachung bei Verlust eines mit Datumsstempel versehenen Briefumschlags im behördeninternen Bereich vgl. auch OLG Celle, Nds. Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Der Grundsatz begrenzt auch die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Der Grundsatz begrenzt auch die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 17.03.1994 - 2 BvR 2401/93

    Effektivität der Rechtsschutzes und Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94
    Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde führte zur Aufhebung dieses Beschlusses durch den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 1994 - 2 BvR 2401/93 -.
  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Ermöglichen es die in der Akte befindlichen Unterlagen und Beweismittel dem Richter, sich die Überzeugung von der Richtigkeit des dem Angeschuldigten zur Last gelegten Sachverhalts zu bilden, ist eine öffentliche Hauptverhandlung zur Gewinnung einer tragfähigen Grundlage für die Schuldfeststellung, die rechtliche Beurteilung und die Strafzumessung von Verfassungs wegen nicht zwingend geboten, sofern es der Angeschuldigte in der Hand hat, durch einfache Erklärung die Durchführung einer öffentlichen Hauptverhandlung zu erzwingen (vgl. BVerfGE 25, 158 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, NJW 1995, S. 2545 und vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00 -, NJW 2002, S. 3534 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Die Unzulänglichkeiten des Strafbefehlsverfahrens sind deshalb nur hinnehmbar, weil der Beschuldigte durch bloßen Einspruch nach § 410 StPO die Durchführung der Hauptverhandlung erzwingen kann und damit sein Anspruch auf rechtliches Gehör und der Zugang zum Gericht verbürgt sind (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94, StV 1995, S. 393; vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94, NVwZ-RR 1996, S. 120).
  • BVerfG, 05.10.2020 - 2 BvR 554/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen

    Im Strafbefehlsverfahren sind diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Garantien durch den Rechtsbehelf des Einspruchs mit anschließender Hauptverhandlung verbürgt (vgl. BVerfGE 3, 248 ; 25, 158 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

    Das Gericht hat bei seiner Überzeugungsbildung, sofern die Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Abgabe des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft ist, den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 - NJW 1995, S. 2545; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 - NJW 1997, S. 1770).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Die Gerichte hätten die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumnisgründe gestellt werden dürften, überspannt (unter Berufung auf BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, StV 1995, S. 393 ).

    Ist in einem solchen Fall die schlichte Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Absendung des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft, so hat das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 - , Umdruck S. 5, und Beschluß vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, NJW 1995, S. 2545 = StV 1995, S. 393 ).

  • BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

    Schließlich wird das Amtsgericht gegebenenfalls zu erwägen haben, inwieweit eine gerichtliche Nachlässigkeit, die der Beschwerdeführerin nicht zugerechnet werden darf (vgl. den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 - und statt aller Kleinknecht/Meyer- Goßner, StPO , 41. Aufl., Rn. 17 zu § 44), für die Versäumung der Einspruchsfrist mitursächlich war.
  • BVerfG, 22.03.2017 - 2 BvR 2459/16

    Verfassungsrechtliche Zweifel an einer Fesselungsanordnung im Vollzug der

    a) Soweit das Oberlandesgericht die schlichte Erklärung des Beschwerdeführers zur Glaubhaftmachung als nicht ausreichend erachtet hat, hat es verkannt, dass das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach festgestellt hat, dass es in bestimmten Fallkonstellationen geboten sein kann, eine nicht durch weitere Mittel der Glaubhaftmachung unterstützte Erklärung als geeignet anzusehen, um eine richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. BVerfGE 26, 315 ; 38, 35 ; 40, 88 ; 41, 332 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2002 - 2 BvR 1707/01 -, juris, Rn. 12).

    Eine schlichte Erklärung kann insbesondere dann zuzulassen sein, wenn andere Mittel der Glaubhaftmachung in der jeweiligen Fallgestaltung nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2002 - 2 BvR 1707/01 -, juris, Rn. 12).

  • BGH, 16.04.2008 - 2 StR 485/06

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Glaubhaftmachung)

    Ein Fall, in welchem dem Antragsteller einer Gehörsrüge gemäß § 356 a StPO oder eines Wiedereinsetzungsantrags eine Glaubhaftmachung der Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 26, 315, 320; 38, 35, 39; BVerfG NJW 1995, 2545 ), liegt nicht schon deshalb vor, weil Zweifel an der Glaubhaftigkeit von Erklärungen des Antragstellers bestehen oder weil er sich, wie hier, verborgen hält, um sich dem gegen ihn gerichteten Verfahren zu entziehen.
  • BFH, 16.01.2007 - IX R 41/05

    Wiedereinsetzung; Organisationsverschulden des FA

    Danach kann Wiedereinsetzung nur gewährt werden, wenn der Rechtsmittelführer --anders als im Streitfall, in dem lediglich die Tatsache der Übergabe an die Poststelle glaubhaft gemacht wurde-- ein konkretes Absendedatum behauptet und glaubhaft macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1995 2 BvR 1950/94; Neue Juristische Wochenschrift 1995, 2545; BFHUrteil vom 17. Dezember 2003 XI R 28/03, BFH/NV 2004, 1106).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2023 - 1 Ws 51/23

    (Anforderungen an einen zulässigen Wiedereinsetzungsantrag nach § 329 Abs. 7

    Etwas Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Antragsteller außerstande ist, zur Glaubhaftmachung geeignete sonstige Beweismittel beizubringen (vgl. OLG München NStZ 1988, 377; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149; KG Berlin, Beschluss vom 23. April 2001 - 1 AR 425/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 2014 - 2 Ws 100/14 - vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 45 Rdnr. 9).
  • VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 37/96

    Verwerfung der Wiedereinsetzung und des Einspruchs im OWiG-Verfahren verstößt

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 15 ZB 14.2081

    Unzulässiger Berufungszulassungsantrag, Versäumung der

  • LG Münster, 23.03.2022 - 7 Qs 27/21

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung, Briefumschlag

  • LG Aachen, 29.10.2019 - 86 Qs 16/19

    Zustellung, Übergabe durch Polizei, Heilung

  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 113/01
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