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   BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95   

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https://dejure.org/1996,774
BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95 (https://dejure.org/1996,774)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1996 - VIII ZR 65/95 (https://dejure.org/1996,774)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 65/95 (https://dejure.org/1996,774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wertminderung wegen erhöhten Kraftstoffverbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459
    Minderung des Kaufpreises wegen erhöhten Kraftstoffverbrauchs eines Neuwagens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 459
    Kraftstoffverbrauchsangabe als Eigenschaftszusicherung bei Neuwagenverkauf?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Neues Auto verbraucht zu viel - Dieser Mangel berechtigt zur Rückgabe des Wagens

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Neuwagen / Überhöhter Kraftstoffverbrauch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wandlung bei neuem KFZ wegen überhöhtem Kraftstoffverbrauch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zu hoher Spritverbrauch als Rückgabegrund

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensersatz statt der ganzen Leistung bei Teilunmöglichkeit/irreparabler Schlechtleistung

Papierfundstellen

  • BGHZ 132, 55
  • NJW 1996, 1337
  • ZIP 1996, 597
  • MDR 1996, 688
  • NZV 1996, 228
  • WM 1996, 828
  • BB 1996, 766
  • DB 1996, 1327
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.11.1994 - VIII ZR 53/94

    Zusicherung von Eigenschaften beim Neuwagenkauf; Umfang des großen

    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    a) Ob eine Angabe zur Kaufsache lediglich deren Beschreibung dient oder ob mit ihr eine Eigenschaft zugesichert wird, ist wie bei jeder Willenserklärung nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 157 BGB) in erster Linie danach zu beurteilen, in welchem Sinne der Käufer die Angabe verstehen durfte (BGHZ 128, 111, 114; 122, 256, 259).

    bb) Es kommt hinzu, daß bei der Annahme einer stillschweigenden Eigenschaftszusicherung für ein Neufahrzeug, das nach Prospekt (Katalog) und Preisliste beim Händler bestellt und vom Hersteller erst ausgeliefert wird, Zurückhaltung geboten ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 128, 111, 114).

    Legt der Käufer erkennbar auf das Vorhandensein eines bestimmten Ausstattungsmerkmals des zu erwerbenden Kraftfahrzeugs Wert und macht er davon den Vertragsschluß abhängig, so kann die Erklärung des Verkäufers, der daraufhin ein Neufahrzeug mit dem verlangten Ausstattungsmerkmal anbietet, als Garantie für das Vorhandensein der erwähnten Eigenschaft zu werten sein (BGHZ 128, 111, 115).

  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie der Käufer nach seinen Verständnismöglichkeiten und von seinem Erwartungshorizont aus die Erklärungen des Verkäufers bei objektiver Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben verstehen durfte (Senatsurteil vom 17. April 1991 - VIII ZR 114/90 = WM 1991, 1224 unter II 2 a aa).
  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    a) Ob eine Angabe zur Kaufsache lediglich deren Beschreibung dient oder ob mit ihr eine Eigenschaft zugesichert wird, ist wie bei jeder Willenserklärung nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen (§§ 133, 157 BGB) in erster Linie danach zu beurteilen, in welchem Sinne der Käufer die Angabe verstehen durfte (BGHZ 128, 111, 114; 122, 256, 259).
  • OLG Oldenburg, 20.05.1988 - 11 U 125/87
    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    Das Oberlandesgericht Oldenburg (NZV 1988, 225) hat dies bei einem Kraftstoffmehrverbrauch von 13 % angenommen.
  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 328/94

    Zusicherung einer Eigenschaft bei der Lieferung von Fertigbeton

    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    Entscheidend für die Annahme einer Zusicherung ist, daß aus der Sicht des Käufers der Wille des Verkäufers erkennbar wird, die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft zu übernehmen und für alle Folgen ihres Fehlens einzustehen (BGHZ aaO.; Senatsurteile vom 13. Dezember 1995 - VIII ZR 328/94 = ZIP 1996, 279 unter II 2 a und vom 16. Oktober 1991 - VIII ZR 140/90 = WM 1992, 32 unter II 1 b bb).
  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    Entscheidend für die Annahme einer Zusicherung ist, daß aus der Sicht des Käufers der Wille des Verkäufers erkennbar wird, die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft zu übernehmen und für alle Folgen ihres Fehlens einzustehen (BGHZ aaO.; Senatsurteile vom 13. Dezember 1995 - VIII ZR 328/94 = ZIP 1996, 279 unter II 2 a und vom 16. Oktober 1991 - VIII ZR 140/90 = WM 1992, 32 unter II 1 b bb).
  • LG Braunschweig, 30.06.1989 - 3 O 87/88
    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    aa) Die bislang hierzu ergangenen Entscheidungen betrafen zum überwiegenden Teil Fälle, in denen die Abweichung mehr als 20 % betrug (OLG München NJW 1987, 3012: mehr als 41 % bei 90 km/h und mehr als 29 % bei 120 km/h; OLG Zweibrücken DAR 1982, 162: Überschreitungen zwischen 31 und 68 %; OLG Zweibrücken DAR 1984, 87: Überschreitung um 68 % bei konstant 120 km/h; LG Hechingen DAR 1988, 426: Überschreitung der Herstellerangaben in zwei der drei Meßbereiche um 22 bzw. 25 %; LG Braunschweig DAR 1989, 424: Überschreitung um mehr als 20 % in zwei von drei Meßbereichen).
  • LG Hechingen, 19.02.1988 - 2 O 59/87
    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    aa) Die bislang hierzu ergangenen Entscheidungen betrafen zum überwiegenden Teil Fälle, in denen die Abweichung mehr als 20 % betrug (OLG München NJW 1987, 3012: mehr als 41 % bei 90 km/h und mehr als 29 % bei 120 km/h; OLG Zweibrücken DAR 1982, 162: Überschreitungen zwischen 31 und 68 %; OLG Zweibrücken DAR 1984, 87: Überschreitung um 68 % bei konstant 120 km/h; LG Hechingen DAR 1988, 426: Überschreitung der Herstellerangaben in zwei der drei Meßbereiche um 22 bzw. 25 %; LG Braunschweig DAR 1989, 424: Überschreitung um mehr als 20 % in zwei von drei Meßbereichen).
  • OLG München, 16.12.1986 - 13 U 4562/86

    Benzinverbrauch; Eigenschaft; Kraftfahrzeug; Nachbesserung; Verbrauchswert;

    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    aa) Die bislang hierzu ergangenen Entscheidungen betrafen zum überwiegenden Teil Fälle, in denen die Abweichung mehr als 20 % betrug (OLG München NJW 1987, 3012: mehr als 41 % bei 90 km/h und mehr als 29 % bei 120 km/h; OLG Zweibrücken DAR 1982, 162: Überschreitungen zwischen 31 und 68 %; OLG Zweibrücken DAR 1984, 87: Überschreitung um 68 % bei konstant 120 km/h; LG Hechingen DAR 1988, 426: Überschreitung der Herstellerangaben in zwei der drei Meßbereiche um 22 bzw. 25 %; LG Braunschweig DAR 1989, 424: Überschreitung um mehr als 20 % in zwei von drei Meßbereichen).
  • LG Essen, 22.02.1989 - 5 O 256/87
    Auszug aus BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
    Das Oberlandesgericht Saarbrücken (zitiert nach Reinking/Eggert, Der Autokauf, 5. Aufl., Rdnr. 417) zieht die Grenze im Drittelmix bei einer Überschreitung um ca. 15 %, das Landgericht Essen (VRS 77 [1989], 9) bei einer solchen um 10 %.
  • OLG Zweibrücken, 29.06.1983 - 7 U 94/82

    Mangel; Fehler; Abweichen; Benzinverbrauch; Werksangaben; Wandelung; Minderung;

  • OLG Zweibrücken, 21.01.1982 - 4 U 163/81

    Kraftstoffverbrauch; Überhöhung; Berechtigung; Wandelung; Kaufvertrag; Fehler

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Mit Rücksicht auf diese weitreichenden Folgen ist insbesondere bei der Annahme einer - grundsätzlich möglichen - stillschweigenden Übernahme einer solchen Einstandspflicht Zurückhaltung geboten (BGHZ 128, 111, 114; 132, 55, 57 f.; Senat, Urteil vom 13. Dezember 1995 - VIII ZR 328/94, WM 1996, 452, unter II 2 a, jeweils m.w.Nachw., zur Eigenschaftszusicherung nach früherem Recht).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Dazu müßte die Klägerin durch ihre mit den Vertragsverhandlungen betrauten Mitarbeiter über allgemeine Anpreisungen und Beschreibungen der Mietsache hinaus vertragsmäßig bindend erklärt haben, die Gewähr für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften zu übernehmen und für alle Folgen ihres Fehlens eintreten zu wollen (vgl. Wolf/Eckert aaO Rdn. 221; Kraemer in Bub/Treier aaO III B Rdn. 1355; BGHZ 132, 55, 58 zu § 459 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    3 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 132, 55; 136, 94) stellt es nur eine unerhebliche Minderung des Fahrzeugswerts im Sinne des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF dar, wenn der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um weniger als 10 % von den Herstellerangaben abweicht, wobei die Abweichung vom Durchschnittswert maßgeblich ist, wenn sich die Herstellerangaben auf verschiedene Fahrzyklen beziehen.
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Dem Beschluss des OLG Dresden lässt sich aber, wie auch den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 11. September 1996 (DAR 1996, 240 12 (LS)), des HansOLG vom 21. Januar 1997 (NZV 1997, 286 und der Vorlegung nachfolgend DAR 2006, 223), des OLG Köln vom 2. November 1999 (DAR 2000, 131) und des OLG Zweibrücken vom 4. Mai 2001 (DAR 2002, 89) die jeweils tragende Rechtsansicht entnehmen, dass in allen Fällen, in denen die Anordnung der Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens auf einer Individualentscheidung eines Sachbearbeiters der Verwaltungsbehörde nach Kenntnisnahme der Personalien eines der Ordnungswidrigkeit Verdächtigen beruht, die dahingehende Verfügung des Sachbearbeiters in der Akte handschriftlich mit Unterschrift oder Namenskürzel dokumentiert sein muss.
  • BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96

    Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens

    Weicht der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um weniger als 10 % von den Herstellerangaben ab, so stellt dies eine nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwerts im Sinne des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB dar (Fortführung von BGHZ 132, 55 [BGH 14.02.1996 - VIII ZR 65/95]).

    Die Revision stellt zur Nachprüfung, ob der Sachverständige, auf dessen Gutachten sich das Berufungsgericht stützt, den Kraftstoffmehrverbrauch in zutreffender Weise - nämlich auf der Grundlage der EG-Richtlinie - ermittelt habe, und weist darauf hin, daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Februar 1996 (BGHZ 132, 55 [BGH 14.02.1996 - VIII ZR 65/95] m.Anm. Tiedtke EWiR 1996, 643 und Niebling WiB 1996, 537) auf den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch des verkauften Fahrzeugs abgestellt habe, der nach dem eigenen Vorbringen der Beklagten bei 19, 47 l/100 km gelegen habe.

    In dem Senatsurteil vom 14. Februar 1996 findet sich an der von der Revision zitierten Stelle (WM 1996, 828 = NJW 1996, 1337 [BGH 14.02.1996 - VIII ZR 65/95] unter III Insoweit in BGHZ aaO 63 nur teilweise abgedruckt) zwar in der Tat der Ausdruck 'tatsächlicher Kraftstoffverbrauch'.

  • BGH, 17.03.2010 - VIII ZR 253/08

    Gewährleistung beim Kauf: Einstandspflicht des Verkäufers von

    Mit Rücksicht auf diese weitreichenden Folgen ist insbesondere bei der Annahme einer - grundsätzlich möglichen - konkludenten Übernahme einer solchen Einstandspflicht Zurückhaltung geboten (BGHZ 128, 111, 114; 132, 55, 57 ff.; Senatsurteil vom 13. Dezember 1995 - VIII ZR 328/94, WM 1996, 452, unter II 2 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Mit Rücksicht auf diese weitreichenden Folgen ist insbesondere bei der Annahme einer - grundsätzlich möglichen - stillschweigenden Übernahme einer solchen Einstandspflicht Zurückhaltung geboten (BGHZ 128, 111, 114; 132, 55, 57 f.; Senat, Urteil vom 13. Dezember 1995 - VIII ZR 328/94, WM 1996, 452, unter II 2 a, jeweils m.w.Nachw., zur Eigenschaftszusicherung nach früherem Recht).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 71/04

    Gewerberaummiete: Konkludente Kündigungserklärung; vereinbarte Schriftform für

    Die Vermieterseite hat vor Abschluss des Mietvertrages - wie es rechtliche Voraussetzung zur Annahme einer Zusicherung im Sinne von § 537 Abs. 2 BGB a. F. ist (BGH NJW 2000, 1714; BGHZ 132, 55) - auch vertragsmäßig bindend erklärt, die Gewähr für die Einbettung des Ladengeschäfts in ein im umschriebenen Sinne "echtes", größeres Einkaufszentrum zu übernehmen und für die Folgen der Nichtverwirklichung des zur Verwirklichung zugesicherten Planes einstehen zu wollen.
  • LG Kiel, 13.08.2014 - 9 O 262/13

    Gebrauchtwagenverkauf über ebay: Gewährleistung des Verkäufers für eine

    Mit Rücksicht auf die weitreichenden Folgen ist insbesondere bei der Annahme einer stillschweigenden Übernahme einer solchen Einstandspflicht Zurückhaltung geboten (BGHZ 128, 111, 114; 132, 55, 57 f.; BGH WM 1996, 452, 453).
  • LG Mannheim, 18.05.2017 - 10 O 14/16

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach Kauf eines vom sog. VW-Abgasskandal

    Dass diese dem streitgegenständlichen Fahrzeug rein formell anhaftenden rechtlichen Bezüge auch Auswirkungen auf die tatsächliche Gebrauchstauglichkeit haben, steht in Zeiten gesteigerten Umweltbewusstseins (vgl. hierzu die Ausführungen zum Mangelbegriff in BGHZ 132, 55 ff.) und drohender Fahrverbote für stickoxidlastige Dieselfahrzeuge in Großstädten, die gemäß § 47 Abs. 2 BImschG zum Erlass von emissionsschutzrechtlichen Aktionsplänen im Hinblick auf die Einhaltung von Grenzwerten u.a. für Stickstoffdioxid verpflichtet sind (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2005 - 16 K 1120/05; OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 - 8 A 2751/09 - zitiert nach Juris), außer Frage.
  • AG Brandenburg, 22.05.2015 - 31 C 256/14

    Geplanter Balkon mitvermietet: Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB

  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 107/13

    Geltendmachung eines Verzinsunganspruchs des sich aus einer

  • AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18

    Verkauf eines Gebrauchtwagens mit nur einem Fahrzeugschlüssel

  • OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen erhöhtem Kraftstoffverbrauch

  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 73/99

    Stillschweigende Zusicherung einer Eigenschaft

  • LG Ravensburg, 06.03.2007 - 2 O 297/06

    Sachmängelhaftung: Erhöhter Treibstoffverbrauch eines Neuwagens; Erheblichkeit

  • LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03

    Neuwagenhandel - Zu hoher Benzinverbrauch als Sachmangel

  • LG München I, 29.01.2009 - 4 O 6504/07

    Rückabwicklungsklage für einen Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei fühlbaren

  • OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98

    Erklärung des Verkäufers zu Vorschäden eines gebrauchten Kfz

  • OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 26 U 29/08

    Entlastungsbeweis des Schuldners im Rahmen von § 280 I 2 BGB

  • LG Essen, 21.11.2007 - 3 O 313/07

    NW-Handel - Mehrverbrauch von 8,2 Prozent kein Rücktrittsgrund

  • AG Michelstadt, 23.12.2009 - 1 C 140/09

    Kraftstoffverbrauch eines Vorführwagens als Sachmangel

  • OLG Naumburg, 23.12.1996 - 7 U 194/94

    Darlegung von zur Wandelung berechtigenden Mängel; Geringe Festigkeit der

  • LG Berlin, 05.04.2007 - 52 S 104/06

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen Kraftstoffmehrverbrauch

  • LG Kassel, 04.02.2011 - 9 O 1559/09

    Kein Rücktrittsrecht bei Kraftstoffmehrverbrauch von weniger als 10 %

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