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   BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94   

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https://dejure.org/1996,129
BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94 (https://dejure.org/1996,129)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1996 - IV ZR 300/94 (https://dejure.org/1996,129)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94 (https://dejure.org/1996,129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kfz-Diebstahl - Versagung von Beweiserleichterungen - Früherer Vortäuschungsverdacht - Unredlicher Versicherungsnehmer - Schadensversicherung - Inhalt des Vertrages (§ 49 VVG - Schadensersatz in Geld: Beweis des Versicherungsfalls - Glaubwürdigkeit des ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr. 1 I b; VVG § 49
    Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der Fahrzeugversicherung wegen Unglaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12
    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

Papierfundstellen

  • BGHZ 132, 79
  • NJW 1996, 1348
  • MDR 1996, 471
  • NZV 1996, 275
  • VersR 1996, 575
  • BB 1996, 927
  • JR 1996, 510
 
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Wird zitiert von ... (99)

  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    Die Glaubwürdigkeit der Zeugin ist im Übrigen auch beeinträchtigt durch ihre objektiv unrichtigen (BGH NStZ 1984, 42; NJW 1996, 1348) und unglaubhaften (BGH r + s 1997, 184) Angaben.
  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in

    Allerdings ist der Senat nach der Anhörung des Klägers im ersten Termin zunächst zu dem - vorläufigen - Ergebnis gelangt, dass die für den Kläger streitende Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert und das äußere Bild daher durch die Angaben des Klägers erwiesen sei (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94, Rn. 10-12, BGHZ 132, 79, zitiert - wie alle Entscheidungen - nach juris; seitdem ständige Rechtsprechung; die in Betracht kommenden Zeugen hat der Senat zuvor vernommen).
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung nach Diebstahl des

    Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ; 132, 79, 81 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/ Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rdnr. 20).

    Indessen kann das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses ( § 286 ZPO ) den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers im Rahmen einer persönlichen Anhörung gem. § 141 ZPO unter Umständen auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGHZ 132, 79, 82 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; VersR 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ; Römer/Langheid, a.a.O., Rdnr. 24).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (BGHZ 132, 79, 82) [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] .

    Allerdings müssen die Tatsachen, die schwer wiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit begründen, unstreitig oder bewiesen seien (BGH VersR 1996, 575 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ).

    Bloße Verdächtigungen oder nur vermutete Unredlichkeiten dürfen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausschlagen (BGH VersR 1997, 733, 734 [BGH 26.03.1997 - IV ZR 91/96] ; 1996, 575) [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] .

    Ernsthafte Zweifel werden nur dann berechtigt sein, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr, insbesondere in Versicherungsangelegenheiten, zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt oder sogar beharrlich bewusst unrichtige Angaben gemacht hat (BGH VersR 1996, 575, 576 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] ; 1993, 571, 572) [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] .

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