Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.07.1995 - 9 B 93.2788 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1613
- NVwZ 1996, 814 (Ls.)
Wird zitiert von ... (19)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 17 A 395/10
Antrag eines zugelassenen Anwalts auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, juris Rn. 34; Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 9 ZB 05.2587 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613 f.; Nds. OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359 f. = juris Rn. 32; zur Existenzsicherung auch: BVerwG, Urteil vom 21. September 2005 - 6 C 3.05 -, NJW 2006, 711 ff. = juris Rn. 25.Davon ausgehend, dass die Satzung des beklagten Versorgungswerks, nach der gemäß ihrem § 19 die Alters- und die Berufsunfähigkeitsrente nach denselben Grundsätzen berechnet werden, zwar keine umfassende Lebensstandardsicherung, vgl. zur Lebensstandardsicherung: Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 9 ZB 05.2587 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613 f.; Nds. OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359 f. = juris Rn. 36, aber eine angemessene, vor sozialem Abstieg bewahrende Vollversorgung bezweckt, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12. April 2011 - 17 B 372/11 -, DStR 2011, 1539 f. = juris Rn. 30 und vom 19. August 2009 - 17 A 2290/07 -, sind Einkünfte immer dann als wesentlich anzusehen, wenn sie der Höhe der für das jeweilige Mitglied errechneten Berufsunfähigkeitsrente entsprechen oder diese übersteigen.
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 4 R 738/06
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Mitgliedschaft von …
Für das Berufsbild des Tierarztes habe der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München im Urteil vom 26. Juli 1995 (NJW 1996, 1613 f.) bestätigt, dass als Verweisungstätigkeiten auch eine Verwendung in Industrie und Wirtschaft sowie eine Tätigkeit als Pharmareferent für Arzneimittelfirmen in Betracht komme. - VGH Bayern, 09.08.2019 - 21 ZB 17.928
Begriff der ärztlichen Tätigkeit und ärztlichen Verweisungstätigkeit
Folglich liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion nicht mehr zukommen kann, auch wenn die Verrichtung einzelner ärztlicher Tätigkeiten noch möglich ist (UA S. 20f., BayVGH, U.v. 27.07.1995 - 9 B 93.2788 - NJW 1996, 1613ff. m.w.N.).Diese Formulierung "zur Ausübung seines Berufs unfähig" ist so zu verstehen, dass sie umfassend alle beruflichen Tätigkeiten erfasst, zu deren Ausübung das Mitglied von seiner Ausbildung her berechtigt und unter Berücksichtigung des bisherigen beruflichen Werdeganges und der erworbenen Qualifikationen befähigt ist (UA S. 21, BayVGH, U.v. 27.07.1995 - 9 B 93.2788 - NJW 1996, S.1614).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 3284/94
Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes
Der Senat befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bayerischen VGH vom 26.7.1995, NJW 1996, 1613, der ferner zutreffend darauf hinweist, daß mit der existenzsichernden Funktion nicht etwa die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist. - VG München, 21.04.2011 - M 12 K 11.440
Klageänderung; Subsidiarität der Feststellungsklage; vorübergehende oder …
Berufsunfähigkeit in diesem Sinne ist festzustellen, wenn der Arzt nicht mehr in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit als Arzt in nennenswertem Umfang nachzugehen (BayVGH v.26.7.1995, NJW 1996, 1613).Folglich liegt auch dann Berufsunfähigkeit vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion - womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist - nicht mehr zukommen kann, auch wenn einzelne Tätigkeiten eines Arztes noch möglich sind (BayVGH v. 26.7.1995, a.a.O.).
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 21 ZB 09.2160
Rechtsanwaltsversorgung; Witwengeld; Ausschlussgrund; Berufsunfähigkeit; kurze …
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Begriff der Berufsunfähigkeit in einem die Bayerische Ärzteversorgung betreffenden Fall eines Tierarztes dahingehend definiert, dass ein Mitglied nicht erst berufsunfähig ist, wenn es außerstande ist, jegliche berufliche Tätigkeit fortzuführen, sondern schon dann, wenn es nicht mehr in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit in nennenswertem Umfang und die Existenz sichernder Funktion, womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist, nachzugehen, auch wenn die Verrichtung einzelner berufsbezogener Tätigkeiten noch möglich ist (BayVGH vom 26.7.1995 NJW 1996, 1613).Der unbestimmte Rechtsbegriff der Berufsunfähigkeit ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt (vgl. BayVGH vom 26.7.1995, NJW 1996, 1613).
- VG München, 19.07.2012 - M 12 K 12.1033
Ärztin; Berufsunfähigkeit; Internistisches Gutachten, Rehabilitationsmaßnahme
Berufsunfähigkeit in diesem Sinne ist festzustellen, wenn der Arzt nicht mehr in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit als Arzt in nennenswertem Umfang nachzugehen (BayVGH v. 26.7. 1995, NJW 1996, 1613).Folglich liegt auch dann Berufsunfähigkeit vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion - womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist - nicht mehr zukommen kann, auch wenn einzelne Tätigkeiten eines Arztes noch möglich sind (BayVGH v. 26.7. 1995, a.a.O.).
- VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit
Folglich liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion - womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist - nicht mehr zukommen kann, auch wenn die Verrichtung einzelner ärztlicher Tätigkeiten noch möglich ist (BayVGH, B.v. 7.4.2006 - 9 ZB 05.2587 - juris; BayVGH, U.v. 26.7.1995, NJW 1996, 1613). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2003 - 6 A 10420/03 Dieser besteht in der Existenzsicherung des Mitglieds der Versorgungseinrichtung, das wegen Berufsunfähigkeit an einer auskömmlichen ärztlichen Tätigkeit gehindert ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23. August 1994, NVwZ-RR 1996, 95; VGH München, Urteil vom 26. Juli 1995, NJW 1996, 1613).
- VG München, 04.02.2016 - M 12 K 13.1571
Anspruch auf Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit
Folglich liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion - womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist - nicht mehr zukommen kann, auch wenn die Verrichtung einzelner zum Berufsbild des Architekten gehörender Tätigkeiten noch möglich ist (BayVGH, B.v. 7.4.2006 - 9 ZB 05.2587 - juris; BayVGH, U.v. 26.7.1995, NJW 1996, 1613). - VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1139
Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung
- OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96
Berufsunfähigkeitsrente für einen Zahnarzt; Berufsunfähigskeitsrente; …
- VG München, 05.10.2010 - M 12 K 09.529
Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit
- OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 122/99
Voraussetzungen des Anspruchs eines Arztes auf Gewährung einer …
- VG Regensburg, 05.07.2012 - 5 K 11.1139
Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung § 31 …
- VG München, 29.10.2009 - M 12 K 08.6082
Apothekerin; Sachverständigengutachten; Berufsunfähigkeit; heilbare Erkrankung …
- VG Schleswig, 26.11.1998 - 12 A 268/95
Berufsunfähigkeit; Verweisbarkeit
- VG Augsburg, 16.07.2009 - Au 2 K 08.1548
Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
- VG Arnsberg, 22.07.2005 - 13 K 1061/04