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   BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93   

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https://dejure.org/1996,336
BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93 (https://dejure.org/1996,336)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93 (https://dejure.org/1996,336)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 2 BvR 2088/93 (https://dejure.org/1996,336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den Taschengeldanspruch eines Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafvollzug - Aufrechnung - Verfahrenskosten - Taschengeldanspruch

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3146
  • NVwZ 1997, 53 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 872
  • NStZ 1996, 615
  • NStZ 1997, 205 (Ls.)
  • NStZ 1997, 430
  • StV 1996, 682
  • DVBl 1997, 351
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
    a) Die Grundsätze des Rechtsstaates fordern, daß auch Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Umfang für den einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; 13, 153 [160]; 52, 1 [41]).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
    a) Die Grundsätze des Rechtsstaates fordern, daß auch Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Umfang für den einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; 13, 153 [160]; 52, 1 [41]).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
    Zur Handlungsfreiheit des einzelnen, die im umfassenden Sinne durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, gehöre auch das Recht, nur aufgrund solcher Rechtsvorschriften mit einem Nachteil belastet zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind, und deshalb zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören (vgl. BVerfGE 42, 20 [27 f.]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
    a) Die Grundsätze des Rechtsstaates fordern, daß auch Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte durch das ermächtigende Gesetz nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so daß die Eingriffe meßbar und in gewissem Umfang für den einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [325]; 13, 153 [160]; 52, 1 [41]).
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13

    Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Verwaltung Steuerpflichtige nur aufgrund solcher Gesetze belasten, die nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und in gewissem Umfang für den Einzelnen voraussehbar und berechenbar werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14. August 1996  2 BvR 2088/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 3146, m.w.N.).
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Eine - hier von der Klägerin angestrebte - Erstreckung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechtsfolgen auf Sachverhalte, deren Vorliegen der Gesetzgeber gerade nicht zur Tatbestandsvoraussetzung gemacht hat, oder die Bejahung von Rechtsfolgen ohne Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen würde aber den Vorbehalt des Gesetzes unterlaufen (vgl BSG vom 29.1.2004 - B 4 RA 29/03 R - BSGE 92, 113 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1 RdNr 30 = juris RdNr 37; vgl auch BVerfG [K] vom 14.8.1996 - 2 BvR 2088/93 - juris RdNr 10, 13) .
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Daraus kann sich, jedenfalls im Bereich öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse in die Freiheit der Person bzw. in Fällen grundrechtsintensiver Eingriffsbefugnisse ein Analogieverbot auch jenseits des Anwendungsbereiches des Art. 103 Abs. 2 GG ergeben (ausführlich: Beaucamp, AöR 2009, S. 83 , m.w.N.; Reimer, a.a.O., S. 253; für ein grundlegenderes Analogieverbot: BVerfG, Beschluss vom 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93 -, NJW 1996, 3146: Analogieverbot im verwaltungsrechtlichen Eingriffsrecht; in diesem Sinne auch: Pawlowski, Methodenlehre für Juristen, 1981, S. 399 f., der zur Begründung auf den Planungscharakter von öffentlich-rechtlichen Kompetenznormen abstellt sowie die bei Beaucamp, a.a.O., S. 90 Fn. 45 aufgeführten Stimmen, die jedwede Analogie zu Lasten des Bürgers ablehnen).
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