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   OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96   

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https://dejure.org/1996,4720
OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96 (https://dejure.org/1996,4720)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.1996 - 1 Ws 313/96 (https://dejure.org/1996,4720)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 1 Ws 313/96 (https://dejure.org/1996,4720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3351
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet, daß die Rechtsprechung auf das Element der Kraftentfaltung so weitgehend verzichtet habe, daß nunmehr bereits die körperliche Anwesenheit an einer Stelle, die ein anderer einnehmen oder passieren wolle, zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gewalt genüge, falls der andere durch die bloße Anwesenheit des Täters psychisch gehemmt werde, seinen Willen durchzusetzen (BVerfG NJW 1995, 1141, 1142).

    Der nahezu völlige Verzicht auf dieses Element hat, so das Bundesverfassungsgericht, dazu geführt, daß nunmehr bereits die körperliche Anwesenheit an einer Stelle, die ein anderer passieren möchte, zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Gewalt" genügt, soweit ein anderer hierdurch psychisch gehemmt wird" (BVerfG NJW 1995, 1141, 1142f.) Diese Feststellung macht deutlich, daß die beanstandete Konturenlosigkeit des Gewaltbegriffs nicht primär auf die Einbeziehung auch psychischen Zwangsempfindens auf Opferseite zurückgeführt wird, sondern die starke Zurückdrängung des Moments der Kraftentfaltung auf der Täterseite als deren Ursache angesehen wird.

    Dieser verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß der Anwendungsbereich und die Tragweite des Straftatbestandes aus dem Wortlaut abzuleiten oder jedenfalls durch Auslegung zu ermitteln sind (BVerfG NJW 1995, 1141 ).

    Sie soll aber auch gewährleisten, daß die Entscheidung über strafwürdiges Verhalten im voraus vom Gesetzgeber und nicht erst nachträglich von der vollziehenden oder der rechtsprechenden Gewalt gefällt wird (BVerfGE 71, 108, 114 ff., 73, 206, 234 ff.; BVerfG NJW 1995, 1141 ).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96
    Der Bundesgerichtshof geht allerdings in einer auf diesen Beschluß folgenden Entscheidung, der eine von Kurden durchgeführte Autobahnblockade zugrundelag (Urteil vom 20. Juli 1995, NStZ 1995, 541, 542) davon aus, daß das Bundesverfassungsgericht damit nicht mit bindender Wirkung entschieden habe, daß Straßenblockaden nunmehr nicht mehr als gewaltsame Nötigung mit Gewalt behandelt werden dürften.

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs soll eine strafbare Nötigung durch Bereiten physischer Hindernisse weiterhin zu bejahen sein, soweit die Teilnehmer einer Straßenblockade Kraftfahrzeuge an der Weiterfahrt hindern und "deren Fahrzeuge bewußt dazu benutzen, die Durchfahrt für weitere Kraftfahrer tatsächlich zu versperren" (Leitsatz BGH NStZ 1995, 541 ).

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96
    Vielmehr wurde es als ausreichend angesehen, daß der Täter "nur mit geringem körperlichen Kraftaufwand einen psychisch determinierten Prozeß bei dem Opfer in Gang setzt" (BGHSt 23, 46, 54).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96
    Sie soll aber auch gewährleisten, daß die Entscheidung über strafwürdiges Verhalten im voraus vom Gesetzgeber und nicht erst nachträglich von der vollziehenden oder der rechtsprechenden Gewalt gefällt wird (BVerfGE 71, 108, 114 ff., 73, 206, 234 ff.; BVerfG NJW 1995, 1141 ).
  • OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NJW 1996, 3351 , NStZ-RR 1997, 111, 112, Beschluß vom 11.07.1997 -1 Ws 313/97-) schafft diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Wiederaufnahmegrund im Sinne der genannten Vorschrift, auch wenn die darin ausgesprochene Verfassungswidrigkeit nicht den Inhalt der Strafvorschrift selbst, sondern lediglich deren Auslegung betrifft.

    bb) Der Senat hat zu der Argumentation des 1. Strafsenats des BGH bereits im Beschluß vom 24.06.1996 (NJW 96, 3351) Stellung genommen und es (gegen OLG Zweibrücken NJW 1996, 867 und OLG München NStZ-RR 1997, 174 , wie diese jetzt auch der 2. Strafsenat des OLG Koblenz, aa0.) abgelehnt, sie auf Fallgestaltungen wie die hier vorliegende zu übertragen.

    Das Betreten der bzw. Hinsetzen auf die Fahrbahn löst aber als solches irgendeine weitere Kausalkette gerade nicht aus (vgl. auch Senat NJW 1996, 3351, 3352 113 b), es bewirkt zunächst nichts anderes, als daß der Betreffende auf der Fahrbahn steht oder sitzt.

    Getrennte Entscheidungen über die Zulässigkeit und die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags sind daher nicht erforderlich (OLG Koblenz NJW 1996, 3351, 3353 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.02.2002 - 2 BvR 175/97

    Die Verfassungsbeschwerden betreffen Wiederaufnahmeverfahren zu

    b) Divergenzen in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung und Meinungsverschiedenheiten in der Literatur zur Anwendung des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG auf Fälle der Verurteilung wegen Sitzblockaden führen für sich genommen nicht dazu, dass Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. für die Anwendung des Wiederaufnahmegrundes OLG Koblenz, NJW 1996, S. 3351 ff. und NStZ-RR 1998, S. 44 ff.; Angerer/Stumpf, NJW 1996, S. 2216; ablehnend KG, NStZ-RR 1998, S. 11 f. und Beschluss vom 25. Juni 1997 - 3 Ws 291/97 - in JURIS; s.a. Malte Graßhoff, NJW 1995, S. 3085 ff., der für eine analoge Anwendung des § 79 Abs. 1 - 3. Alt. - BVerfGG eintritt).
  • OLG München, 20.05.2003 - 23 U 4260/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Belastung eines Grundstücks

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  • OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Eine getrennte Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags ist daher nicht erforderlich (OLG Koblenz NJW 1996, 3351, 3353 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NJW 1996, 3351 ; NSTZ-RR 1997, 111, 112) schafft diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Wiederaufnahmegrund im Sinne der genannten Vorschrift, auch wenn die darin ausgesprochene Verfassungswidrigkeit der Auslegung nicht den Inhalt der Strafvorschrift selbst, sondern lediglich die Auslegungsmethode zum Gewaltbegriff betrifft.

  • OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97

    Sich-Gegenstemmen gegen ein Fahrzeug zur Verhinderung der Weiterfahrt als Gewalt

    Die (von Amelung NStZ 1996, 230f. und OLG Koblenz NJW 1996, 3351 ff. verkannte) Bedeutung der genannten Kurden -Stehblockadenentscheidung des BGH liegt in der Abgrenzung von der zweiten Sitzblockadenentscheidung des BVerfG, in einem der Fälle, in denen zur Gewaltausübung ein mechanisch oder chemisch wirkendes Mittel oder Werkzeug benutzt wird.
  • KG, 28.05.1997 - 4 Ws 76/97
    Es kann daher hingestellt bleiben, ob die von der Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zu den Wiederaufnahmeanträgen zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. NStZ 1995, 541, 592 und 593) den für die Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240 StGB durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezogenen Rahmen beachten (insoweit verneinend OLG Koblenz NJW 1996, 3351 ; Hruschka NJW 1996, 160, Amelung NStZ 1996, 230, Lesch StV 1996, 152), da diese Entscheidungen hier nicht einschlägig sind.
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