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   OLG Hamm, 04.04.1995 - 9 U 42/95   

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https://dejure.org/1995,12175
OLG Hamm, 04.04.1995 - 9 U 42/95 (https://dejure.org/1995,12175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.1995 - 9 U 42/95 (https://dejure.org/1995,12175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 1995 - 9 U 42/95 (https://dejure.org/1995,12175)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Daten des Ehepartners sind für Auskunftei "tabu" - Auskunftei muss bei personenbezogenen Anfragen zur Kreditwürdigkeit den Datenschutz beachten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Übermittlung personenbezogener Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehegatten der nachgefragten Person

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 131
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Frankenthal, 22.05.2023 - 6 O 18/23

    Unterlassung einer Online-Bewertung

    Eine Beweislastumkehr findet jedoch wie hier im Anwendungsbereich der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB statt, wonach eine Strafbarkeit besteht, wenn die Tatsachenbehauptung nicht erweislich wahr ist (BGH, NJW 1996, 131 ff.; BGH, GRUR 2014, 1126 ff.; BVerfG NJW 2016, 3360 ff.).
  • OLG Hamburg, 13.11.2009 - 7 W 125/09

    Keine Prüfpflichten des Suchmaschinenbetreibers

    Insbesondere steht dem Antragsteller weder aus § 1004 Abs. 1 BGB analog in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BDSG als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (OLG Hamm, Urt. v. 4.4. 1995, NJW 1996, S. 131 f., 131; Sprau in Palandt., BGB, 68. Aufl., § 823 Rdnr. 62 m.w.N.) noch aus § 35 Abs. 2 BDSG (ein Fall des § 35 Abs. 1 BDSG ist nicht gegeben) ein Anspruch auf völlige Sperrung seines Namens in dem Internetangebot der Antragsgegnerin zu.

    Diese Abwägung hat, wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, anhand der Grundsätze zu erfolgen, die für die Zulässigkeit der Verbreitung von Äußerungen entwickelt worden sind, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beeinträchtigen (BGH, Urt. v. 23.6. 2009, NJW 2009, S. 2888 ff., 2891; OLG Hamm, Urt. v. 4.4. 1995, NJW 1996, S. 131 f., 131).

  • OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02

    Datenschutz: Interessenabwägung zwischen Wirtschaftsauskunftei und

    Sind insbesondere die §§ 3, 29, 35 BDSG nicht ohnehin als Spezialgesetze abschließende Regelungswerke (vgl. hierzu BGH NJW 86, 2505, 2507; 84, 1886, 1887; OLG Hamm NJW 96, 131; Gola/Schomerus a.a.O. § 35, 25 und 26), so ist jedenfalls auch hinsichtlich theoretisch noch verbleibender anderer Anspruchsgrundlagen angesichts der in diesen Anspruchsnormen angelegten grundsätzlichen Wertungsoffenheit eine Wertung mit den nämlichen Wertungsgesichtspunkten und -gewichtungen zu treffen, welche kein anderes Ergebnis zeitigen.
  • LG Münster, 11.10.2010 - 8 O 224/10

    Ein Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen auf einem

    Zwar handelt es sich bei § 4 BDSG um ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Hamm, NJW 1996, 131), da die Norm die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen schützen soll, es fehlt aber an einer Verletzung dieser Norm.
  • AG Trier, 15.09.2000 - 32 C 337/00

    Wohnungsfotos im Internet

    Danach muß zwar auch im Rahmen des § 823 BGB die Befugnis des Einzelnen gewährleistet bleiben, grundsätzlich selbstüber die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, weshalb die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes auch als Schutzgesetze i.S.d. § 823 II BGB anzusehen sind (vgl. OLG Hamm, NJW 1996, 131 [OLG Hamm 04.04.1995 - 9 U 42/95] ).
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