Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.07.1996

Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95   

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https://dejure.org/1996,1023
BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95 (https://dejure.org/1996,1023)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1996 - III ZR 209/95 (https://dejure.org/1996,1023)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - III ZR 209/95 (https://dejure.org/1996,1023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung der Voraussetzungen der Vergütung eines freien Mitarbeiters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vergütung nur bei Kundenzahlung, von Zahlung des Kunden abhängiges Beraterhonorar

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3151 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 1009
  • ZIP 1996, 1347
  • MDR 1996, 891
  • VersR 1997, 319
  • WM 1996, 2018
  • BB 1996, 1524
  • DB 1996, 2279
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95
    Es reicht aus, daß sie in allgemeinen, am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten und auf das betreffende Rechtsgebiet anwendbaren Grundsätzen ihren Niederschlag gefunden haben (BGHZ 114, 238, 240).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95
    Die Höhe der Vergütung kann eine gegen § 9 AGBG verstoßende AGB-Klausel grundsätzlich nicht rechtfertigen (BGHZ 101, 253, 263 m.w.N.; Brandner in: Ulmer/Brandner/Hensen, aaO. § 9 Rn. 109 f.).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 100/91

    Formularklausel zur Haftung des Mieters einer Fernschreibanlage

    Auszug aus BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95
    Von maßgeblicher Bedeutung ist insoweit, ob die dispositive gesetzliche Regelung nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht, sondern eine Ausprägung des Gerechtigkeitsgebots darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH Urteil vom 1. April 1992 - XII ZR 100/91 - JZ 1993, 629 = WM 1992, 1163).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Von maßgeblicher Bedeutung ist insoweit, ob die dispositive gesetzliche Regelung nicht nur auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht, sondern eine Ausprägung des Gerechtigkeitsgebots darstellt (BGH 9. Mai 1996 - III ZR 209/95 - NJW-RR 1996, 1009, zu III 1 der Gründe; MünchKommBGB/Basedow 4. Aufl. § 307 Rn. 56).
  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am

    Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht (BGH, Urt. v. 9. Mai 1996, III ZR 209/95, WM 1996, 2018, 2020).
  • OLG München, 25.04.2018 - 13 U 2823/17

    AGB-rechtliche Unwirksamkeit der Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

    Eine unbillige Klausel kann nicht mit Rücksicht auf besondere "Gewinnchancen" gerechtfertigt werden (BGH WM 1996, 2018; Gehrlein a. a. O., 1390).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95   

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https://dejure.org/1996,477
BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95 (https://dejure.org/1996,477)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1996 - III ZR 133/95 (https://dejure.org/1996,477)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 (https://dejure.org/1996,477)
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Diclo 75

§ 549 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Anwendung von nicht-revisiblem Landesrecht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gefahrenabwehr - Entschädigungsanspruch - Amtshaftung

  • rechtsportal.de

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung wegen Inanspruchnahme zur Abwehr einer Anscheinsgefahr

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3151
  • MDR 1996, 1241
  • NVwZ 1997, 99 (Ls.)
  • NJ 1997, 54
  • WM 1996, 2063
  • DVBl 1996, 1312
  • DVBl 1996, 1318
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    3) Der Grundsatz, daß jemand, der von der Ordnungsbehörde zur Abwehr einer Anscheinsgefahr rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist, wie ein Nichtstörer zu entschädigen ist, wenn er die Gefahr und deren Anschein nicht zu verantworten hatte, gilt auch im Anwendungsbereich des ASOG Bln (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 117, 303 und 126, 279).«.

    Dies hat der Senat für §§ 18, 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW entschieden (BGHZ 117, 303; s. auch Senatsurteil BGHZ 126, 279); der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Grundsätze dieser Rechtsprechung auf die hier in Rede stehende Anspruchsnorm des § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln zu übertragen.

    Es gilt vielmehr insoweit der Grundsatz, daß die Klägerin auf Belehrungen und Erklärungen des zuständigen Amtsträgers grundsätzlich vertrauen konnte und es ihr nicht zum Verschulden gereichte, wenn sie nicht klüger war als der Beamte (vgl. Senatsurteile BGHZ 113, 17, 25 und 126, 279, 286).

    Dies könnte für die Klägerin zu Beweiserleichterungen führen, wie der Senat sie in BGHZ 126, 279, 285 in Erwägung gezogen hat.

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 117, 1, 5 m.w.N.) und die auch der erkennende Senat teilt (zuletzt Senatsurteil vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/96, für BGHR vorgesehen), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefaßte eigenständige prozessuale Anspruch.

    Der Klagegrund geht über die Tatsachen, welche die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsgrundlage ausfüllen, hinaus; zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGHZ 117, 1, 5/6 m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Juni 1996 aaO).

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGHZ 117, 1, 5 m.w.N.) und die auch der erkennende Senat teilt (zuletzt Senatsurteil vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/96, für BGHR vorgesehen), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht; vielmehr ist Gegenstand des Rechtsstreits der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefaßte eigenständige prozessuale Anspruch.

    Der Klagegrund geht über die Tatsachen, welche die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsgrundlage ausfüllen, hinaus; zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGHZ 117, 1, 5/6 m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Juni 1996 aaO).

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    3) Der Grundsatz, daß jemand, der von der Ordnungsbehörde zur Abwehr einer Anscheinsgefahr rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist, wie ein Nichtstörer zu entschädigen ist, wenn er die Gefahr und deren Anschein nicht zu verantworten hatte, gilt auch im Anwendungsbereich des ASOG Bln (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 117, 303 und 126, 279).«.

    Dies hat der Senat für §§ 18, 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW entschieden (BGHZ 117, 303; s. auch Senatsurteil BGHZ 126, 279); der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Grundsätze dieser Rechtsprechung auf die hier in Rede stehende Anspruchsnorm des § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln zu übertragen.

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94

    Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Das gleiche hat der Senat für das Verhältnis der Amtshaftung zu dem Anspruch nach § 68 des Rheinland-Pfälzischen Polizeiverwaltungsgesetzes angenommen (Senatsurteil vom 1. Dezember 1994 - III ZR 33/94 = BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 14).
  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 18/91

    Genehmigugspflicht eines Gewerberaummietvertrags nach § 144 Abs. 1 Nr. 3 BauGB -

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Hat jedoch - wie hier - das Berufungsgericht nicht revisibles Landesrecht außer Betracht gelassen und infolgedessen nicht gewürdigt, so ist es vom Revisionsgericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen; hier handelt es sich nicht darum, daß das Revisionsgericht die Auslegung nicht revisiblen Rechts durch das Berufungsgericht korrigiert (Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1993, §§ 549, 550 Rn. 10; MünchKomm ZPO/Walchshöfer 1992, § 549 Rn. 11; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23. September 1992 - XII ZR 18/91 = NJW-RR 1993, 13 f.; s. dazu auch, allerdings in anderem Zusammenhang und mit anderer Zielrichtung: BGHZ 24, 159, 163 f.).
  • BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56

    Irrevisibles Landesrecht

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Hat jedoch - wie hier - das Berufungsgericht nicht revisibles Landesrecht außer Betracht gelassen und infolgedessen nicht gewürdigt, so ist es vom Revisionsgericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen; hier handelt es sich nicht darum, daß das Revisionsgericht die Auslegung nicht revisiblen Rechts durch das Berufungsgericht korrigiert (Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1993, §§ 549, 550 Rn. 10; MünchKomm ZPO/Walchshöfer 1992, § 549 Rn. 11; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23. September 1992 - XII ZR 18/91 = NJW-RR 1993, 13 f.; s. dazu auch, allerdings in anderem Zusammenhang und mit anderer Zielrichtung: BGHZ 24, 159, 163 f.).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    b) Eine derartige Einheitlichkeit des Streitgegenstands hat der erkennende Senat verneint bei einem Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Aufopferung gegenüber Ansprüchen aus Gefährdungshaftung (nach dem Luftverkehrsgesetz) und aus Amtspflichtverletzung (Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92 = NJW 1993, 2173; insoweit in BGHZ 122, 363 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Es gilt vielmehr insoweit der Grundsatz, daß die Klägerin auf Belehrungen und Erklärungen des zuständigen Amtsträgers grundsätzlich vertrauen konnte und es ihr nicht zum Verschulden gereichte, wenn sie nicht klüger war als der Beamte (vgl. Senatsurteile BGHZ 113, 17, 25 und 126, 279, 286).
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 39/91

    Revision bei irrevisibler Rechtsgrundlage - Anhörungspflicht nach

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95
    Das ASOG Bln ist an sich nicht revisibel, da sich sein Geltungsbereich nicht über den Bezirk des Kammergerichts hinaus erstreckt (§ 549 Abs. 1 ZPO; Senatsurteil BGHZ 118, 295, 297 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 210/90

    Amtshaftung und enteignungsgleicher Eingriff bei faktischer Bausperre

  • BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54

    Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

  • OLG München, 14.12.2012 - 5 U 2472/09

    Schadensersatzprozess wegen Interviewäußerungen des Vorstandssprechers einer der

    Der Klagegrund geht über die Tatsachen, welche die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsgrundlage ausfüllen, hinaus; zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH, Urteil vom 11.07.1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152; Beschluss vom 16.09.2008, a.a.O.).
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

    Der Klagegrund geht über die Tatsachen, welche die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsgrundlage ausfüllen, hinaus; zu ihm sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152; Beschluss vom 16. September 2008, aaO).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Sofern das materielle Recht zusammentreffende Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet, kann das zwar im Einzelfall bei der Bestimmung des Streitgegenstandes berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteile vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92, NJW 1993, 2173, insoweit nicht in BGHZ 122, 363 abgedruckt; vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152 und vom 24. Januar 2013 - I ZR 60/11, GRUR 2013, 397 Rn. 13).
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