Rechtsprechung
BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids - Pflicht der aktenmäßigen Dokumentation für den Erlass eines Bußgeldbescheids - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der elektronsichen Datenverarbeitung ausgedruckten Bußgeldbescheids
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens, dass der Erlass des Bußgeldbescheides in einer für Außenstehende erkennbaren Weise aktenmäßig dokumentiert ist
Verfahrensgang
- AG Zossen - 11 OWi 153 Js 25/95
- AG Zossen - 11 OWi 153 Js 5/95
- OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
- BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
- OLG Brandenburg, 04.06.1997 - 2 Ss OWi 140 B/95
Papierfundstellen
- BGHSt 42, 380
- NJW 1997, 1380
- MDR 1997, 483
- NStZ 1997, 287 (Ls.)
- NJ 1997, 279
- NJ 1997, 434
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 16.06.1970 - 5 StR 111/70
Verfahrensvoraussetztung - Gerichtliches Bußgeldverfahren - Bußgeld - …
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
"Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzugen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens, daß der Erlaß des Bußgeldbescheides in einer für Außenstehende erkennbaren Weise aktenmäßig dokumentiert ist (im Anschluß an BGHSt 23, 280).«.Dabei können im Bußgeldverfahren hinsichtlich des Bußgeldbescheides keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie im Strafverfahren im Hinblick auf den Eröffnungsbeschluß gelten (vgl. BGHSt 23, 280, 281).
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens gehört, daß sich die Urschrift des Bußgeldbescheides bei den Gerichtsakten befindet; - vielmehr können Erlaß und Inhalt des Bußgeldbescheides mit allen verfügbaren Beweismitteln im Freibeweisverfahren festgestellt werden (BGHSt 23, 280).
- OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94
Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Brandenburgische Oberlandesgericht durch den in NJW 1995, 2937 abgedruckten Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm gehindert.Wirksamkeitsvoraussetzung ist vielmehr, daß der Bußgeldbescheid auf einem - für den Betroffenen erkennbaren und nachprüfbaren - Willensakt der Behörde, letztlich also eines Bediensteten der Behörde, beruht, wobei die Behörde durch ihren Bediensteten zu prüfen hat, ob sie aufgrund des ermittelten Sachverhaltes, der auch das Anhörungsergebnis umfaßt, die Überzeugung von der Schuld des Betroffenen gewonnen hat und eine Ahndung nach pflichtgemäßem Ermessen für geboten hält (in diesem Sinne OLG Hamm NJW 1995, 2937;… Göhler, OWiG 11. Aufl. vor § 65 Rdn. 4;… Herrmann in Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 2. Aufl. § 66 Rdn. 16;… Kurz in KK-OWiG § 65 Rdn. 14).
- OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95
Bußgeldbescheid
- BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 8/84
Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund …
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
Entsprechendes gilt auch im Falle der verlorengegangenen Urschrift des Eröffnungsbeschlusses (BGH NStZ 1985, 420). - OLG Frankfurt, 03.11.1975 - 1 Ws (B) 189/75
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid; Elektronische …
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
Dabei bedarf der Bußgeldbescheid - wie Verwaltungsbescheide in vergleichbaren Fällen (BVerwG NJW 1974, 2101; BGH BStBl. 1967 III, 682; BSozGE 13, 269) - einer Unterschrift nicht, weil nach § 66 OWiG jedenfalls die einfache Schriftform genügt (OLG Düsseldorf VRS 39, 440; OLG Oldenburg VRS 42, 47; OLG Frankfurt am Main VRS 50, 214; BayObLG VRS 57, 49; KG VRS 64, 39;… Göhler aaO. § 66 Rdn. 31;… Herrmann aaO.). - BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87
Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des …
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
Ob letzteres geschehen ist, unterliegt der Beurteilung im Freibeweisverfahren (RGSt 43, 217, 219;… BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGH, Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - insoweit in BGHSt 13, 126 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 542/83 - BGH, Beschluß vom 5. März 1996 - 5 StR 474/95 - vgl. auch BGHR StPO § 203 Beschluß 2). - BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses nicht die Zahl der geleisteten richterlichen Unterschriften, sondern allein entscheidend, ob die erforderliche Zahl der Richter an der Beschlußfassung mitgewirkt hat (BGHSt 10, 278, 279). - BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94
Eröffnungsbeschluß - Anklage zum Landgericht - Unterschrift der Richter
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
Ob letzteres geschehen ist, unterliegt der Beurteilung im Freibeweisverfahren (RGSt 43, 217, 219; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGH, Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - insoweit in BGHSt 13, 126 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 542/83 - BGH…, Beschluß vom 5. März 1996 - 5 StR 474/95 - vgl. auch BGHR StPO § 203 Beschluß 2). - BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74
Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung - …
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
Dabei bedarf der Bußgeldbescheid - wie Verwaltungsbescheide in vergleichbaren Fällen (BVerwG NJW 1974, 2101; BGH BStBl. 1967 III, 682; BSozGE 13, 269) - einer Unterschrift nicht, weil nach § 66 OWiG jedenfalls die einfache Schriftform genügt (OLG Düsseldorf VRS 39, 440; OLG Oldenburg VRS 42, 47; OLG Frankfurt am Main VRS 50, 214; BayObLG VRS 57, 49; KG VRS 64, 39;… Göhler aaO. § 66 Rdn. 31;… Herrmann aaO.). - BGH, 02.08.1983 - 5 StR 542/83
Anforderungen an einen wirksamen Eröffnungsbeschluss
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
Ob letzteres geschehen ist, unterliegt der Beurteilung im Freibeweisverfahren (RGSt 43, 217, 219;… BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGH, Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - insoweit in BGHSt 13, 126 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 542/83 - BGH…, Beschluß vom 5. März 1996 - 5 StR 474/95 - vgl. auch BGHR StPO § 203 Beschluß 2). - BGH, 12.05.1959 - 1 StR 145/59
- OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95
Aktenmäßige Dokumentation als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der …
- RG, 03.02.1910 - III 1038/09
1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung …
- OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17
Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid; …
Dies gilt umso mehr im automatisierten Bußgeldverfahren, bei dem der Bußgeldbescheid computergestützt erstellt und nicht im Original unterzeichnet wird (BGH, Beschluss vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380). - BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05
Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens …
Die hier niedergelegte Rechtsauffassung stimmt mit den vom Senat in BGHSt 42, 380 gefundenen Anforderungen für den Nachweis des Erlasses eines Bußgeldbescheides überein. - OLG Koblenz, 27.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 19/18
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulassung …
Einer aktenkundigen ausdrücklichen Verfügung oder eigenhändigen Unterschrift durch den behördlichen Sachbearbeiter bedurfte es nicht (s. nur BGH NJW 1997, 1380; NStZ 2007, 177).26 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass es bei einem - auch ausschließlich im Wege elektronischer Datenverarbeitung erstellten - Verwaltungsvorgang zur Wirksamkeit des Bußgeldbescheides oder anderweitiger nach außen gerichteter Verfahrenshandlungen, mithin auch zur Veranlassung einer Anhörung keiner ausdrücklichen Verfügung oder eigenhändigen Unterschrift des behördlichen Sachbearbeiters bedarf, sofern die Verfahrenshandlungen nach dem Akteninhalt oder dem Ergebnis freibeweislicher Erhebungen auf einen individuellen Willensakt des Sachbearbeiters zurückgeht (vgl. BGH NJW 1997, 1380; NStZ 2007, 177; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 Ss OWi 223/08 [juris]; s. auch § 66 OWiG).
- OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in …
Einer Unterschrift oder besonderen aktenmäßigen Dokumentation seines Erlasses bedarf es nicht (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG, § 66 OWiG; vgl. BGHSt 23, 280; BGH NJW 1997, 1380). - OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15
Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen …
b) Die Verfahrensvoraussetzung wirksamer Bußgeldbescheide ist gegeben, ohne dass diese dazu unterschrieben sein müssten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380 f.; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 SsBs 12/09, juris Rn. 4 f.). - OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch …
Im Übrigen ist auch wertungsmäßig nicht nachzuvollziehen, warum für eine verjährungsunterbrechende Anordnung die Unterzeichnung erforderlich sein soll, wenn demgegenüber für den Bußgeldbescheid gemäß § 66 OWiG die einfache Schriftform genügt und darüber hinaus für die Feststellung seines wirksamen Erlasses auch eine für Außenstehende verständliche Dokumentierung in den Akten nicht erforderlich ist (BGHSt 42, 380, 383 ff). - OLG Koblenz, 06.09.2016 - 1 OWi 3 SsRs 93/16
Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für den Eintritt …
Ein in einem automatisierten Verfahren (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) hergestellter Bußgeldbescheid bedarf keiner Unterschrift, weil nach § 66 OWiG die einfache Schriftform genügt (BGH v. 05.02.1997 - 5 StR 249/96 - NStZ 1998, 453). - OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04
Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei …
Soweit das Amtsgericht unter Berufung auf die Entscheidung BGHSt 42, 380 auch bei einem manuellen Eingriff des Sachbearbeiters in den EDV-Vorgang eine aktenkundige Verfügung über die Versendung des Anhörbogens für entbehrlich erachtet, verkennt es im Übrigen, dass § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung der Verjährungsunterbrechenden Anordnung oder Entscheidung verlangt, während nach § 66 OWiG für den Bußgeldbescheid die einfache Schriftform genügt (vgl. zum Erfordernis der einfachen Schriftform bei § 66 OWiG BGHSt 42, 380, 384 m.w.N.). - BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11
Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter); …
Es kann dahinstehen, ob es wegen der fehlenden Unterschriften der beiden Beisitzer bereits an einer notwendigen Förmlichkeit für einen wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt (so BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 776/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91, NJW 1991, 2849, 2850;… SKStPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 203 Rn. 8;… HKStPOJulius, 4. Aufl., § 207 Rn. 18; offen gelassen von BGH, Urteil vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86, BGHSt 34, 248, 249) oder ob, wie die wohl herrschende Ansicht annimmt, eine fehlende oder nicht von allen mitwirkenden Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses jedenfalls dann an dessen Wirksamkeit nichts ändert, wenn anderweitig nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (s. etwa RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360; vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380, 1381; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Vor § 33 Rn. 6;… KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 207 Rn. 29); denn eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vermag der Senat hier nach den konkreten Umständen nicht festzustellen. - OLG Zweibrücken, 04.08.2009 - 1 SsBs 12/09
Anforderung an die Rechtsbeschwerdebegründung bei behaupteten Verstößen gegen die …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1997, 1380; s.a. BGHSt 23, 280), der sich das Beschwerdegericht anschließt, gehört es nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens, dass der Erlass des Bußgeldbescheides in einer für Außenstehende erkennbaren Weise aktenmäßig dokumentiert ist.Die o.a. Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1997, 1380) erging gerade auf Vorlage des OLG Brandenburg und unter Zurückweisung von dessen auch im Vorlagebeschluss geäußerter Rechtsauffassung.
- OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97
Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz …
- BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/06
- OLG Hamm, 09.10.1997 - 3 Ss OWi 70/97
Erlass des Bußgeldbescheides durch Computer, EDV, Einstellung, Wirksamkeit, …
- OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2a Ss OWi 272/01
Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 …
- OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 1 Ss 1506/09
Strafschärfung: Nichtverhinderung einer vom Angeklagten nicht veranlassten …
- BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
Berücksichtigung der Einziehung eines wertvollen Gegenstandes bei Bemessung einer …
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.06.1996 - 3 U 185/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1380 (Ls.)
- NJW-RR 1997, 357
- NJW-RR 1999, 1672 (Ls.)
- afp 1997, 816
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10
Stimmt's?
Dabei ist zu berücksichtigen, dass - worauf die Revision mit Recht hinweist - die Nutzer eines Internetportals nach der Lebenserfahrung in aller Regel wissen, wessen Informationsangebot sie gerade in Anspruch nehmen (vgl. zur Senderwahl der Fernsehzuschauer BGHZ 147, 56, 66 - Tagesschau; ferner OLG Hamburg, NJW-RR 1997, 357, 358, insoweit bestätigt von BGH, GRUR 2000, 70, 72 - SZENE). - OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 8 W 80/00
Rechtsformzusatz bei Aktiengesellschaft - AG-Firma als Bestandteil einer GmbH & …
Hinzu kommt, dass eine bestimmte Stellung des Rechtsformzusatzes innerhalb der Firma im Grundsatz weder vorgeschrieben noch durch gefestigten Handelsbrauch vorgegeben ist (hA; vgl zB Heymann / Emmerich § 18 Rn 3, 14;… Bokelmann aaO Rn 1.4 zu § 18 nF), so dass schon nach altem Recht das Irreführungsverbot häufig herangezogen werden musste (…zB OLG Hamm aaO; OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 357; RPfl 1997, 263). - OLG Stuttgart, 15.08.2000 - 8 W 80/00
Angabe der Rechtsform einer Aktiengesellschaft
B. OLG Hamm, a.a.O. (Fn. 7); OLG Oldenburg NJW-RR 1997 S. 357; Rpfleger 1997 S. 263. - OLG Köln, 20.11.1998 - 3 U 67/97 Die Vernehmungsprotokolle der Zeugenvernehmungen in dem Rechtsstreit 11 O 159/94 LG Bonn = 3 U 185/95 OLG Köln sowie das Urteil des Senates in dieser Sache vom 30.01.1998 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.