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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1997 - StB 14/96   

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BGH, 28.02.1997 - StB 14/96 (https://dejure.org/1997,2295)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1997 - StB 14/96 (https://dejure.org/1997,2295)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - StB 14/96 (https://dejure.org/1997,2295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wann ist man Beschuldigter eines Strafverfahrens?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann ist man Beschuldigter eines Strafverfahrens?

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1591
  • NStZ 1997, 398
  • StV 1997, 281
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - StB 14/96
    Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie; vgl. Rogall in SK- StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - StB 14/96
    Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie; vgl. Rogall in SK- StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - StB 14/96
    Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie; vgl. Rogall in SK- StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - StB 14/96
    Die Beschuldigteneigenschaft eines Tatverdächtigen wird grundsätzlich durch einen Willensakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde begründet (BGH NStZ 1987, 83 ), die dies nach der Stärke des Tatverdachts pflichtgemäß zu beurteilen hat.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - StB 14/96
    Darüber hinaus ist ein Verfolgungswille auch dann anzunehmen, wenn eine Strafverfolgungsbehörde einen Verdächtigen zwar nicht ausdrücklich zum Beschuldigten erklärt, aber faktische Maßnahmen gegen ihn ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BGH StV 1985, 397, 398; BGHSt 38, 214, 228; ausführlich Rogall aaO. Rdn. 31 ff.; Geppert in Festschrift für Oehler 323, 328).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 439/13

    Vernehmung des Beschuldigten (subjektiv-objektiver Beschuldigtenbegriff:

    Das Strafverfahren ist eingeleitet, sobald die Ermittlungsbehörde eine Maßnahme trifft, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild darauf abzielt, gegen jemanden strafrechtlich vorzugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1997 - StB 14/96, NJW 1997, 1591, 1592).
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Ein Verdächtiger wird zum Beschuldigten, wenn die Ermittlungsbehörden faktisch Maßnahmen ergreifen, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3; BGH NJW 2003, 3142, 3143).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

    a) Offen bleiben kann, ob die Feststellungen des Berufungsgerichts dessen Rechtsansicht tragen, der Poizeibeamte sei verpflichtet gewesen, den Beklagten als Beschuldigten zu belehren, ehe er ihn befragte (vgl. zu den Voraussetzungen einer Belehrungspflicht BGHSt 34, 138, 140; BGHSt 37, 48, 51 f.; BGHSt 38, 214, 227 f. und BGH, Beschluß vom 28. Februar 1997 - StB 14/96 - NJW 1997, 1591).
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Ein Verdächtiger wird zum Beschuldigten, wenn die Strafverfolgungsbehörde faktische Maßnahmen ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für

    Dieser beginnt, wenn die Strafverfolgungsbehörden Maßnahmen gegen den Betroffenen ergreifen, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (vgl. BGH NStZ 1997, 398).
  • BayObLG, 21.05.2003 - 2 ObOWi 219/03

    Belehrungspflicht bei verdachtsunabhängiger Verkehrs-Alkoholkontrolle

    Bei der Beurteilung, ob diese Schwelle bereits überschritten ist, steht dem Polizeibeamten ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGHSt 38, 214/228; BGH StV 1997, 281 ; SK/Rogall StPO 3. Aufl. vor § 133 Rn. 17), innerhalb dessen zu beachten ist, dass einerseits dem Grundsatz der Aussagefreiheit eines Beschuldigten möglichst weitgehend Geltung verschafft werden soll, andererseits aber - ebenfalls zugunsten der Auskunftsperson - auch gewährleistet werden muss, dass möglichst frühzeitig Klarheit darüber erlangt wird, ob etwa im Raum stehende Zwangsmaßnahmen, wie bei körperlichen Untersuchungen, in Betracht kommen (vgl. KMR/Lesch aaO Rn. 6).
  • BGH, 25.02.2004 - 4 StR 475/03

    Vorteilsannahme; Beweiswürdigung beim Freispruch (lückenhafte; zu hohe

    Es obliegt der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung dann von einer Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung überzugehen, wenn sich der Verdacht so verdichtet, daß die vernommene Person ernstlich als Täter der untersuchten Straftat in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH NStZ-RR 2002, 67; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3 und § 136 Belehrung 6).
  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 und Art 104 Abs 1 S 1 durch Anordnung von

    Will ihn die Staatsanwaltschaft dann aber gleichwohl zum Verdachtskomplex nur als Zeugen vernehmen, so steht ihm nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung dennoch die Äußerungsfreiheit nach Maßgabe der §§ 136, 163a StPO zu, so dass auch bei einer generellen Aussageverweigerung Maßnahmen nach § 70 StPO nicht angeordnet werden dürfen (BGH, NJW 1997, S. 1591 f.).
  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

    Dies ist der Fall, wenn die Strafverfolgungsbehörden Maßnahmen gegen eine Person ergreifen, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (vgl. BGH, NStZ 1997, 398).
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    Hiermit hat die Strafverfolgungsbehörde eine faktische Maßnahme ergriffen, die erkennbar darauf abzielte, gegen sie wegen einer Straftat vorzugehen (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 3).
  • BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00

    Voraussetzungen der die Verjährung unterbrechenden Beschuldigtenvernehmung

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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9018
BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96 (https://dejure.org/1997,9018)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96 (https://dejure.org/1997,9018)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 2 BJs 65/95 - 3 - StB 14/96 (https://dejure.org/1997,9018)
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Das K.O.M.I.T.E.E.

§§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen unberechtigter Zeugnisverweigerung - Auferlegung der durch die Weigerung entstandenen Kosten - Beschuldigteneigenschaft eines Tatverdächtigen - Strafverfolgungsbehördliche Umgehung der Beschuldigtenrechte

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

    BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95

    Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO

    BGH, 24.11.1995 - StB 84/95

    Beschlagnahme eines Bekennerschreibens einer terroristischen Vereinigung in den

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Das K.O.M.I.T.E.E.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1591
  • NStZ 1997, 398
  • StV 1997, 281
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Darüber hinaus ist ein Verfolgungswille auch dann anzunehmen, wenn eine Strafverfolgungsbehörde einen Verdächtigen zwar nicht ausdrücklich zum Beschuldigten erklärt, aber faktische Maßnahmen gegen ihn ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BGH StV 1985, 397, 398; BGHSt 38, 214, 228; ausführlich Rogall a.a.O. Rdn. 31 ff.; Geppert in Festschrift für Oehler 323, 328).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Die Beschuldigteneigenschaft eines Tatverdächtigen wird grundsätzlich durch einen Willensakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde begründet (BGH NStZ 1987, 83), die dies nach der Stärke des Tatverdachts pflichtgemäß zu beurteilen hat.
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie; vgl. Rogall in SK-StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94].
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie; vgl. Rogall in SK-StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94].
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
    Nur wenn sie trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgeht, überschreitet sie die Grenzen des Beurteilungsspielraums (sog. subjektive Beschuldigtentheorie; vgl. Rogall in SK-StPO vor § 133 Rdn. 26 ff.; BGHSt 10, 8, 12; 37, 48, 51 ff.; BGH NJW 1994, 2904, 2907) [BGH 21.07.1994 - 1 StR 83/94].
  • KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08

    Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft

    Zwar kann die Beschuldigteneigenschaft auch dadurch entstehen, dass die Staatsanwaltschaft Maßnahmen gegen einen Tatverdächtigen ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat strafrechtlich vorzugehen (vgl. Meyer-Goßner a.a.O.; BGH NStZ 1997, 398 m.N.; BGH NJW 2007, 237), aber auch daran fehlt es.
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