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   OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96   

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OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96 (https://dejure.org/1997,2588)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.02.1997 - 8 U 3754/96 (https://dejure.org/1997,2588)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 8 U 3754/96 (https://dejure.org/1997,2588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sonderform der Verkäuferhaftung in Bezug auf die Ausgestaltung der Garantie des Herstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 8; BGB §§ 433 ff.
    Inhaltskontrolle bei Neuwagen-Verkaufsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2186
  • MDR 1997, 641
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96
    aa) Klauseln in AGB, durch die ohne gesetzliche Festlegung, allein aufgrund vertraglicher Vereinbarung das Ob der Leistung sowie Gegenstand, Art, Umfang, Quantität und Qualität der vertraglichen Leistung unmittelbar festgelegt werden, sind gemäß § 8 AGBG grundsätzlich nicht Gegenstand der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 90, 761; 92, 688; 93, 1128; Wolf, a.a.O., Rz. 10 zu § 8 AGBG ).

    Dies gilt auch für sogenannte negative Leistungsbeschreibungen, durch die eine bestimmte Leistung abgelehnt wird (vgl. BGH NJW 90, 761; Wolf, a.a.O.).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96
    Etwas anderes gilt nur für solche Klauseln, die das gegebene Hauptleistungsversprechen unter bestimmten Voraussetzungen einschränken, verändern oder wieder ausschalten (vgl. BGH NJW 93, 2369; 2442; NJW-RR 93, 1049; Wolf, a.a.O.).

    Ebensowenig kann davon gesprochen werden, daß der Inhalt der vorliegenden Garantiezusage den verkehrstypischen und vom Kunden nach Treu und Glauben zu erwartenden Deckungsumfang beschränkt (BGH NJW-RR 91, 412; 93, 1049; NJW 93, 2369).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96
    Etwas anderes gilt nur für solche Klauseln, die das gegebene Hauptleistungsversprechen unter bestimmten Voraussetzungen einschränken, verändern oder wieder ausschalten (vgl. BGH NJW 93, 2369; 2442; NJW-RR 93, 1049; Wolf, a.a.O.).

    Ebensowenig kann davon gesprochen werden, daß der Inhalt der vorliegenden Garantiezusage den verkehrstypischen und vom Kunden nach Treu und Glauben zu erwartenden Deckungsumfang beschränkt (BGH NJW-RR 91, 412; 93, 1049; NJW 93, 2369).

  • BGH, 28.06.1996 - V ZR 136/95

    Anforderungen an die Form der Ausübung eines Ankaufsrechts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96
    Die Klausel in Ziffer 3 b GB enthält insoweit nur eine negative Anspruchsvoraussetzung (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB in Form der sogenannten Potestativbedingung (BGH NJW-RR 96, 1167; WM 97, 38), nicht aber eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung.
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 184/89

    Risikobegrenzung der Haftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96
    Ebensowenig kann davon gesprochen werden, daß der Inhalt der vorliegenden Garantiezusage den verkehrstypischen und vom Kunden nach Treu und Glauben zu erwartenden Deckungsumfang beschränkt (BGH NJW-RR 91, 412; 93, 1049; NJW 93, 2369).
  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 63/90

    Inhaltskontrolle von Preisabreden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96
    aa) Klauseln in AGB, durch die ohne gesetzliche Festlegung, allein aufgrund vertraglicher Vereinbarung das Ob der Leistung sowie Gegenstand, Art, Umfang, Quantität und Qualität der vertraglichen Leistung unmittelbar festgelegt werden, sind gemäß § 8 AGBG grundsätzlich nicht Gegenstand der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 90, 761; 92, 688; 93, 1128; Wolf, a.a.O., Rz. 10 zu § 8 AGBG ).
  • BGH, 20.10.1992 - X ZR 95/90

    Formularmäßige Verzinsungspflicht bei Verträgen über die Herstellung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96
    aa) Klauseln in AGB, durch die ohne gesetzliche Festlegung, allein aufgrund vertraglicher Vereinbarung das Ob der Leistung sowie Gegenstand, Art, Umfang, Quantität und Qualität der vertraglichen Leistung unmittelbar festgelegt werden, sind gemäß § 8 AGBG grundsätzlich nicht Gegenstand der Inhaltskontrolle (vgl. BGH NJW 90, 761; 92, 688; 93, 1128; Wolf, a.a.O., Rz. 10 zu § 8 AGBG ).
  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96
    Damit unterscheidet sich der vorliegende von dem der Entscheidung des BGH in WM 91, 1384 zugrundeliegenden Fall.
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1993 - 22 U 305/92

    Rechte in Garantiebedingungen; Kauf eines Neuwgens; Herstellergarantie; Wandelung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96
    Beim - wie hier - Neuwagenkauf erfolgt der Vertragsschluß üblicherweise durch Übergabe der Garantieurkunde mit den darin abgedruckten Garantiebedingungen (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 94, 1; Reinking-Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rz. 583).
  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Ob demgegenüber eine als negative Anspruchsvoraussetzung formulierte Garantieklausel, die Leistungen aus der Garantie von vornherein nur unter der Voraussetzung durchgeführter Wartungsarbeiten verspricht (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186), als eine der Inhaltskontrolle entzogene Leistungsbeschreibung zu qualifizieren ist, bedarf hier keiner Entscheidung, denn eine solche Formulierung hat die Beklagte nicht verwendet.
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10

    Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

    aa) Vor allem in der Instanzrechtsprechung wird die gewählte Klauselformulierung für maßgeblich erachtet, so dass in Fällen, in denen die Durchführung vorgeschriebener Wartungsarbeiten nicht als Einschränkung der zuvor gegebenen Garantie, sondern als Voraussetzung des Garantieanspruchs formuliert ist, die Möglichkeit einer Klauselkontrolle verneint wird, solange der Inhalt der Garantiezusage nicht hinter dem verkehrstypischen und vom Kunden nach Treu und Glauben zu erwartenden Deckungsumfang zurückbleibt (OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186; LG Freiburg, ZfSch 2006, 627, 628; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 307 BGB Rn. 69; offen gelassen von OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1464).
  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch

    Es sei nicht Zweck der Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen, dem Käufer neben den für ihn bedeutsamen Ansprüchen gegen den Verkäufer auch ein Mindestmaß an Rechten aus einer daneben gegebenen Garantie zu sichern (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1464; OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186).
  • LG München I, 18.07.2019 - 12 O 13150/18

    Garantiebedingungen zu Solar-Stromspeichern

    Eine derartige Klausel ist daher als Beschreibung der Hauptleistung nicht über die Vorgaben des § 307 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz I BGB hinaus der Kontrolle der §§ 307 ff. BGB unterworfen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Februar 1997 - 8 U 3754/96, NJW 1997, 2186).

    Vielmehr liegt darin eine Anspruchsvoraussetzung für das gegebene Hauptleistungs-Versprechen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 27. Februar 1997 - 8 U 3754/96, NJW 1997, 2186).

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2006 - 13 U 111/05

    Verkäufergarantie beim Gebrauchtwagenkauf: Wirksame Klausel über Ausschluss des

    Es ist die Frage, ob, wie das Landgericht und das OLG Nürnberg (NJW 1997, 2186) meinen ( so wohl auch Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 307, Rdnr. 57), das Erfordernis vorgeschriebener Inspektionen tatsächlich Gegenstand, Art, Umfang, Quantität oder Qualität der vertraglichen Leistung, also die Hauptleistungspflicht (vgl. BGH NJW 1990, 761) beschreibt.
  • LG Braunschweig, 22.06.2006 - 4 S 196/05

    Fachgerechte Reparatur der Heckklappe eines Fahrzeugs wegen Durchrostung;

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Nürnberg (Urteil vom 27.02.97 -8 U 3754/96 -) vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • LG Ansbach, 27.07.2006 - 1 S 1346/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Übernahme von Reparaturkosten

    Das Oberlandesgericht Nürnberg stellt bei der Beurteilung einer ähnlichen Klausel betreffend eine Neuwagengarantie zum einen darauf ab, dass der Schutzzweck der Vorschriften des AGB-Gesetzes (nunmehr §§ 305 ff. BGB ) nicht so weit gehe, dem Käufer neben den Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer auch noch ein Mindestmaß an Rechten aus einer darüber hinaus gehenden Garantie zu sichern (OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186).
  • AG Reutlingen, 21.02.2006 - 8 C 731/05

    Gebrauchtwagenkauf: Unwirksame AGB einer Gebrauchtwagengarantie; Bestehen von

    Entgegen der Ansicht des OLG Nürnberg (NJW 1997, 2186) liegt eine vergleichbare Interessenlage in der Entscheidung des BGH zu der Garantiebehandlung bei der sogenannten produktbezogenen Garantie auf Additivbasis durchaus vor.
  • LG Freiburg, 27.05.2005 - 1 O 153/04

    Verkäufergarantie beim Gebrauchtwagenkauf: Ausschluss des Garantieanspruchs bei

    Das dort relevante Klauselwerk hatte damit einen vom hier vorliegenden verschiedenen Charakter (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1997, S. 2186).
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