Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 08.07.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97   

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https://dejure.org/1998,8
BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
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Gegendarstellung auf der Titelseite

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit durch Abdrucksanordnung von Gegendarstellungen und Berichtigungen auf der Titelseite von Presseerzeugnissen: Schutzbereich der Pressefreiheit - nicht unverhältnismäßige Einschränkung von GG Art 5 Abs 1 S 2 ...

  • Telemedicus

    Gegendarstellung - Caroline von Monaco I

  • Telemedicus

    Gegendarstellung - Caroline von Monaco I

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Grundrechts der Pressefreiheit - Verurteilungen zum Abdruck einer Gegendarstellung und einer Richtigstellung auf der Titelseite einer Zeitschrift. - Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung - Vorliegen einer Ehrverletzung bzw. des Nachweises der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gegendarstellung auf der Titelseite

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; PrG HA § 11
    Recht zur Gegendarstellung auf Titelseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Titelseiten von Presseerzeugnissen müssen nicht von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Titelseiten von Presseerzeugnissen müssen nicht von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 125
  • NJW 1997, 2310
  • NJW 1998, 1381
  • VersR 1998, 773
  • VersR 1998, 774
  • ZUM 1998, 315
  • afp 1998, 184
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    § 11 HbgPrG schränkt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, das seinerseits verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. BVerfGE 54, 148 ).

    Das Persönlichkeitsbild einer Person kann vielmehr auch durch Darstellungen beeinträchtigt werden, die ihre Ehre unberührt lassen (vgl. BVerfGE 54, 148 ).

    Ohne daß es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 ), schützt es ihn doch jedenfalls vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person und Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsbildes (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 54, 208 ).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Der Anspruch läßt sich nach den normativen Grundlagen ausreichend bestimmen und ist nach Voraussetzung und Umfang durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. etwa BGHZ 31, 308 ; 37, 187 ; 128, 1 ).

    Dementsprechend erlaubt die zivilgerichtliche Rechtsprechung schon jetzt Abstufungen des Berichtigungsanspruchs, indem sie etwa einen Widerruf (BGHZ 128, 1 ), eine Richtigstellung bei entstellender Einseitigkeit einer Reportage (BGHZ 31, 308 ), ein Abrücken von übernommenen Äußerungen Dritter (BGHZ 66, 182 ) oder eine Richtigstellung unterscheidet, wenn eine Äußerung nur in einem Teilaspekt unwahr ist, der dem Leser durch ihren Kontext übermittelt wird (BGH, NJW 1982, S. 2246 ).

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Der Anspruch läßt sich nach den normativen Grundlagen ausreichend bestimmen und ist nach Voraussetzung und Umfang durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. etwa BGHZ 31, 308 ; 37, 187 ; 128, 1 ).

    Dementsprechend erlaubt die zivilgerichtliche Rechtsprechung schon jetzt Abstufungen des Berichtigungsanspruchs, indem sie etwa einen Widerruf (BGHZ 128, 1 ), eine Richtigstellung bei entstellender Einseitigkeit einer Reportage (BGHZ 31, 308 ), ein Abrücken von übernommenen Äußerungen Dritter (BGHZ 66, 182 ) oder eine Richtigstellung unterscheidet, wenn eine Äußerung nur in einem Teilaspekt unwahr ist, der dem Leser durch ihren Kontext übermittelt wird (BGH, NJW 1982, S. 2246 ).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung werden durch die Gewährung und Ausformung dieses Anspruchs nicht überschritten (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

    Wenngleich solche Gesichtspunkte für den Schutzbereich der Pressefreiheit keine Rolle spielen, können sie bei der Abwägung zwischen den Belangen der Pressefreiheit und des Persönlichkeitsschutzes durchaus ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Zum anderen müssen sie Bedeutung und Tragweite der von der Entscheidung berührten Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung dieser Normen ausreichend berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).

    Allgemein im Sinn dieser Norm sind Gesetze dann, wenn sie sich weder gegen die Meinungsfreiheit an sich noch gegen bestimmte Meinungen richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    In seinem Zentrum steht die Freiheit der Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 95, 28 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    In seinem Zentrum steht die Freiheit der Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 95, 28 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Wegen des Zusammenhangs zwischen Erstmitteilung und dadurch veranlaßter Richtigstellung darf es im Rahmen der Gewichtung der zu berücksichtigenden Grundrechtspositionen eine Rolle spielen, daß die Erstmitteilung von vornherein nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfaßt war (vgl. BVerfGE 61, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Dazu gehört, daß der von einer Darstellung in den Medien Betroffene die rechtlich gesicherte Möglichkeit hat, ihr mit seiner eigenen Darstellung entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 63, 131 ).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.1992 - 3 U 65/91
    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Ferner läßt die Regelung Raum für eine Auslegung, nach der in Fällen offensichtlicher Unwahrheit der Gegendarstellung ein berechtigtes Interesse an ihrem Abdruck verneint wird (vgl. BGH, NJW 1967, S. 562; OLG Karlsruhe, AfP 1992, S. 373 ).
  • OLG Hamburg, 16.09.1997 - 7 U 37/97

    Geldentschädigung wegen Falschberichterstattung über Heiratsabsichten einer

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

  • BGH, 05.06.1962 - VI ZR 236/61

    Voraussetzungen des Widerrufs einer ehrkränkenden Behauptung

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BGH, 06.12.1966 - VI ZR 66/65

    Verpflichtung der Presse zur Ermöglichung einer Gegendarstellung - Herrühren von

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts, auch soweit er in Art. 10 Abs. 1 GG eine spezielle Ausprägung gefunden hat, angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ), widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ; BVerfGK 6, 144 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach betont hat, gibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen nicht den Anspruch, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 97, 125 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,74
BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 (https://dejure.org/1997,74)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 (https://dejure.org/1997,74)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 (https://dejure.org/1997,74)
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DDR-Hochschullehrer II

Gesetz zur Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung, Art. 12 i.V.m. Art. 5 Abs. 3, Art. 33 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Hochschullehrer

  • openjur.de

    Hochschullehrer II

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Kündigung eines aus dem öffentlichen Dienst der DDR übernommenen Hochschullehrers wegen mangelnder fachlicher Eignung erfolglos

  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Öffentlicher Dienst - Fachliche Eignung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag vom 20. August 1992 [BGBl. I S. 1546]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • welt.de (Pressemeldung, 09.07.1997)

    Erfolg für SED-Funktionäre: Sonderkündigungen von DDR-Staatsdienern nicht in jedem Fall verfassungsgemäß

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 205
  • NJW 1997, 2310
  • NVwZ 1997, 989 (Ls.)
  • NZA 1997, 996
  • NJ 1997, 502
  • NJ 1997, 532
 
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Wird zitiert von ... (1645)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
    Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher Qualifikation oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).

    Geeignet im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG ist nur, wer dem angestrebten Amt in fachlicher sowie in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.

    Der in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 des Einigungsvertrages (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) enthaltene Sonderkündigungstatbestand genügt diesen Anforderungen (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Es dient demselben Ziel wie die Vorschrift, deren Geltungsdauer es verlängert (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
    Berührt sie, wie hier, gleichzeitig die Wissenschaftsfreiheit eines Betroffenen, ist dieses Grundrecht neben der Berufsfreiheit bei der Anwendung der Vorschrift durch die Gerichte zu beachten (vgl. BVerfGE 85, 360 ).

    Da der Beschwerdeführer mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes auch in seinen Möglichkeiten zu einer Betätigung in Forschung und Lehre beeinträchtigt wird, mußte das Landesarbeitsgericht auch die Wissenschaftsfreiheit berücksichtigen (vgl. BVerfGE 85, 360 ).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
    Dieser Anspruch verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
    Dieser Anspruch verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 70, 288 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Das Gericht muss die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (BVerfGE 96, 205 [216]).

    Dabei gilt, dass die Gerichte nicht verpflichtet sind, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ihrer Entscheidungen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205 [216 f.]; SVerfGH, Urteil vom 14.3.2018 - Lv 8/17 -, S. 7).

    Vielmehr muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen einbezogen hat (BVerfGE 96, 205 [216]).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Das Grundrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; Art. 33 Abs. 2 GG ermöglicht insoweit allerdings ergänzende Sonderregelungen (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 205 ; 110, 304 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, juris, Rn. 15).
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