Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,548
BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97 (https://dejure.org/1997,548)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1997 - 2 StR 275/97 (https://dejure.org/1997,548)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97 (https://dejure.org/1997,548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf die Rechtsmittelbelehrung - Unwirksamkeit einer Verzichtserklärung - Notwendigkeit einer hinreichenden Überlegungsfrist und einer Beratung durch den Verteidiger für die Wirksamkeit eines Verzichts auf Rechtsmittel und Rechtsmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2691
  • NStZ 1997, 611
  • StV 1997, 572
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    (9) Schließlich entschied der 2. Strafsenat mit Beschluß vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97 - , daß die Unzulässigkeit einer Absprache über das Verfahrensergebnis nicht die Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts berühre.

    cc) Eines der wesentlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit von Absprachen resultiert daraus, daß diese vielfach außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden (BGHSt 37, 99, 298; 42, 46; 191 und BGH, Beschluß vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97; s.a. Baumann NStZ 1987, 157; Böttcher JR 1991, 118; Hassemer JuS 1989, 890, 892; Rönnau aaO S. 161 ff.; Schmidt-Hieber aaO S. 91; Weigend JZ 1990, 774, 777; Wolfslast NStZ 1990, 409, 414; Zschockelt in Festschrift für Salger, 1995, S. 435, 437).

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    a) In besonderen Fällen können schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 17, 18 m.w.N.).

    Selbst eine unzulässige Absprache macht nicht zugleich auch den Rechtsmittelverzicht unwirksam, denn dessen Beurteilung unterliegt anderen Maßstäben (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 18).

    Eine andere Beurteilung kommt nur in Betracht, wenn diejenigen Gründe, die - allgemein oder im Einzelfall - der Zulässigkeit einer solchen Absprache entgegenstehen, zugleich auch zur rechtlichen Mißbilligung des abgesprochenen Rechtsmittelverzichts führen würden (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 18).

    Auch die Verbindung des Rechtsmittelverzichts mit Erklärungen zur Strafvollstreckung kann diesen unwirksam machen (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 18).

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02

    Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines

    Bereits vor der Entscheidung BGHSt 43, 195 hat der 2. Strafsenat entschieden, die Unzulässigkeit einer Absprache über das Verfahrensergebnis berühre nicht die Wirksamkeit eines absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts (NStZ 1997, 611 unter Hinweis auf die Entscheidungen BGH wistra 1992, 309, 310; BGH, Beschl. vom 17. Juli 1991 - 2 StR 230/91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht