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   VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96   

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https://dejure.org/1996,992
VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96 (https://dejure.org/1996,992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 (https://dejure.org/1996,992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 (https://dejure.org/1996,992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Tragung der Beerdigungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestattungskosten: Heranziehung bei im Wege der Ersatzvornahme erfolgter Bestattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 158 (Ls.)
  • NJW 1997, 3113
  • NVwZ 1997, 1239 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 69 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96
    Veranlaßt die zuständige Behörde die Bestattung eines Verstorbenen, weil der Bestattungspflichtige nicht oder nicht rechtzeitig für sie sorgt, so kann sie unbeschadet der zivilrechtlichen Vorschriften über die Tragung der Beerdigungskosten den Bestattungspflichtigen zu den entstandenen Kosten heranziehen (im Anschluß an BVerwG, Beschl v 19.8.1994 - 1 B 149/94 -, Buchholz 408.1, Bestattungsrecht Nr. 2).

    Demgemäß kann die öffentlich-rechtliche Kostenerstattungspflicht an die Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne daß es auf eine Erbenstellung ankommt (BVerwG, Beschl v 19.8.1994 - 1 B 149.94 -, Buchholz 408.1, BestattungsR Nr. 2).

  • VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16

    Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von

    Zwischen der öffentlich-rechtlichen Pflicht, für die Beerdigung eines Verstorbenen zu sorgen, und der zivilrechtlichen Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten besteht keine Identität (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113; Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000, aaO, Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

    Eine Pflicht, im Bestattungsgesetz eine Ausnahme hiervon, etwa bei gestörten Familienverhältnissen, vorzusehen, besteht unter Berücksichtigung der Kostenübernahmeregelung des § 15 BSHG von Verfassungs wegen nicht (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 5.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 - 5 C 2/03 - zur Auslegung von § 15 BSHG).

    Diese Bestimmung ermächtigt die zuständige Behörde, die erstattungsfähigen Kosten durch Leistungsbescheid geltend zu machen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1996, NJW 1997, 3113 f.).

    Hierzu bestand keine Veranlassung, weil aus anderen entsprechenden Fällen seit Jahren bekannt ist, dass die anatomischen Institute des Landes nur noch tote Körper übernehmen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine Körperspende mit dem betreffenden Institut schriftlich vereinbart hat (vgl. Senatsurteil vom 5.12.1996 - 1 S 1366/96-).

    Wie die Beklagte und das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 5.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113, und Urteil vom 25.9.2001 - 1 S 974/01 -, NVwZ 2002, 995 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19.8.1994 - 1 B 149.94 -, NVwZ-RR 1995, 283) zutreffend dargelegt haben, kommt es auf die Erbenstellung des Bestattungspflichtigen nicht an, da die öffentlich-rechtliche Pflicht, für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen, nicht mit der zivilrechtlichen Pflicht identisch ist, die Beerdigungskosten zu tragen.

    Die Beklagte hat die Bestattung in einfacher, ortsüblicher und würdiger Form vornehmen lassen (vgl. Senatsurteil vom 5.12.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07

    Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen

    Der Senat ist seit seinem Urteil vom 05.12.1996 (- 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 ) davon ausgegangen, dass die Behörde, die auf Kosten des Bestattungspflichtigen die Bestattung selbst veranlasst, "eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewähren" habe; dazu gehöre auch "der kleine religiöse Rahmen, der durch den beauftragten Organisten und Pfarrer geschaffen" wird (so Urteil vom 25.09.2001 - 1 S 974/01 -, NVwZ 2002, 995).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15

    Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen

    Entsprechendes ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, Gesundheitsgefahren abzuwehren und dabei die Interessen des Bestattungspflichtigen, der die Kosten tragen muss, und die Belange des Verstorbenen im Hinblick auf eine angemessene Bestattung in würdiger und ortsüblicher Form zu berücksichtigen (vgl. VGH Mannheim, NJW 1997, 3113, 3114; VGH Mannheim, NVwZ 2002, 995).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Soweit die Ordnungsbehörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen die Bestattung selbst veranlasst, hat sie vielmehr grundsätzlich eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewährleisten (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 5.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 1 S 974/01

    Auswahl der Bestattungsform im pflichtgemäßen Ermessen der Ortspolizeibehörde

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19.08.1994 - 1 B 149.94 -, Buchholz 408.1, BestattungsR Nr. 2) dargelegt, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht, für die Beerdigung eines Verstorbenen zu sorgen, nicht mit der zivilrechtlichen Pflicht identisch ist, die Beerdigungskosten zu tragen.

    Die zuständige Behörde ist gemäß § 31 Abs. 2 BestattungsG verpflichtet, eine einfache, aber würdige Bestattung in ortsüblicher Form anzuordnen oder zu veranlassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113).

  • VG Karlsruhe, 10.07.2001 - 11 K 2827/00

    Bestattungspflicht der Familienangehörigen trotz gestörter Familienverhältnisse

    Diese Bestimmung ermächtigt die zuständige Behörde, die erstattungsfähigen Kosten durch Leistungsbescheid geltend zu machen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.1996 - 1 S 1366/96 - ESVGH 47, 158 = NJW 1997, 1331; Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 8 Aufl., S. 131).
  • VG Koblenz, 14.06.2005 - 6 K 93/05

    Sohn muss Beerdigungskosten übernehmen

    Dies entspricht der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1994 - 1 B 149/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 283; auch VGH Mannheim, NJW 1997, S. 3113).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Denn die zivilrechtlichen Vorschriften über die Kostentragungspflicht enthalten keine rechtliche Vorgabe für den Kreis der nach öffentlichem Recht Bestattungspflichtigen (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1994 - 1 B 149/94 - NVwZ-RR 1995 S. 283; Senatsbeschl. v. 9.12.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.12.1996 - 1 S 1366/96 - NJW 1996 S. 3113).
  • VG Stade, 27.07.2006 - 1 A 539/05

    Ausnahmefälle zur öffentlich- rechtlichen Bestattungspflicht bei Tod eines

  • VG Karlsruhe, 12.12.2003 - 3 K 1991/03

    Öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht des Angehörigen - Tragung von

  • VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 3224/99

    Schuldner der Friedhofsgebühr

  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

  • VG Gießen, 05.04.2000 - 8 E 1777/98

    Bestattungspflicht - zur Trennung von der Kostentragungspflicht; zur

  • VG Stuttgart, 11.12.2002 - 6 K 4792/02

    Bestattung; Verfassungsmäßigkeit der Kostentragungspflicht

  • VG Hamburg, 12.05.2005 - 15 K 4271/04

    Bestattungspflicht naher Angehöriger; Kostentragung; Aufrechnung mit

  • VG Saarlouis, 16.10.2014 - 3 K 2014/13

    Gesamtschuldnerschaft bezüglich der Bestattungsgebühr

  • VG Bremen, 09.02.2006 - 2 K 1015/05

    Öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht von Angehörigen

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