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   BGH, 12.06.1997 - V ZB 8/97   

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https://dejure.org/1997,2271
BGH, 12.06.1997 - V ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,2271)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1997 - V ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,2271)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - V ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,2271)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Verzugs - Verzuges mit der Erfüllung einzelner Kaufpreisraten - Bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie der neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden in der Berufungsbegründung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Aufrechnung mit weiteren Forderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3449
  • MDR 1997, 970
  • WM 1997, 2188
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 127/93

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - V ZB 8/97
    Soweit die Berufung auf eine vom angefochtenen Urteil abweichende rechtliche Auffassung gestützt wird, muß sie erkennen lassen, aus welchen Gründen und in welchem Umfang der Berufungskläger die rechtliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält (BGH, Urteile v. 24. Februar 1994, VII ZR 127/93, NJW 1994, 1481 und 7. November 1996, VII ZR 120/96, BauR 1997, 53).
  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 5/87

    Angriff gegen tatsächliche Feststellungen in der Berufung

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - V ZB 8/97
    Zweck des in § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO angeordneten Begründungszwanges ist einerseits, bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegenzuwirken, und andererseits, eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffes im Berufungsverfahren zu erreichen (BGH, Urt. v. 1. Dezember 1987, VI ZR 5/87, NJW-RR 1988, 507).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 120/96

    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Bestreiten der Schlußrechnung des

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - V ZB 8/97
    Soweit die Berufung auf eine vom angefochtenen Urteil abweichende rechtliche Auffassung gestützt wird, muß sie erkennen lassen, aus welchen Gründen und in welchem Umfang der Berufungskläger die rechtliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält (BGH, Urteile v. 24. Februar 1994, VII ZR 127/93, NJW 1994, 1481 und 7. November 1996, VII ZR 120/96, BauR 1997, 53).
  • OLG Dresden, 03.07.2007 - 5 U 1860/06

    Fiktive Abnahme: Schlussrechnung ist Fertigstellungsmitteilung!

    Eine Berufung ist daher unzulässig, wenn der Berufungskläger das Urteil als solches nicht in Frage stellt, sondern lediglich vorbringt, die Forderung sei durch eine erstinstanzlich nicht geltend gemachte Aufrechnung erloschen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.1995, Az. 8 U 154/94 = OLGR 98, 13; BGH, Beschluss vom 12.06.1997, Az. V ZB 8/97, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 126/09

    Wettbewerbsverstoß: Bonusangebote der niederländischen Versandapotheke DocMorris

    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH NJW 1995, 1559; BGH, NJW 1998, 3126; BGH NJW 1997, 1787; BGH NJW 1997, 3449; BGH NJW-RR 1998, 354, 355; BGH NJW 1999, 3126).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteile vom 9. März 1995 - IX ZR 142/94 - NJW 1995, 1559; vom 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97 - NJW 1998, 3126; Beschlüsse vom 6. März 1997 - VII ZB 26/96 - NJW 1997, 1787; vom 12. Juni 1997 - V ZB 8/97 - NJW 1997, 3449; vom 17. November 1997 - II ZB 10/97 - NJW-RR 1998, 354, 355).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Dadurch soll bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegengewirkt und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs im Berufungsverfahren erreicht werden (BGH, Beschl. v. 12. Juni 1997 - V ZB 8/97, WM 1997, 2188, 2190).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2001 - 9 U 7/00

    Begründung der Berufung mit einer erstinstanzlich nicht erklärten Aufrechnung;

    Nichts anderes gilt, wenn das Rechtsmittel lediglich mit einer in erster Instanz nicht geltend gemachten Aufrechnung begründet wird, ohne das die erstinstanzliche Entscheidung im übrigen in Frage gestellt wird; auch in diesem Falle ist die Berufung mangels einer hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung geltend gemachten Beschwer unzulässig (OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 13, 14; Zöller-Gummer, ZPO, 22. Aufl., 2001, § 519 Rn. 37 b; offen nach BGH NJW 1997, 3449, der aber Begründungsmangel nach § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO prüft und i. E. bejaht).
  • BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97

    Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen

    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1993 - I ZR 48/91, WM 1993, 1697, 1698; Urt. v. 27.1.1994 - I ZR 326/91, GRUR 1995, 693, 695 - Indizienkette; Urt. v. 9.3.1995 - IX ZR 142/94, NJW 1995, 1559; Urt. v. 18.6.1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126; Beschl. v. 6.3.1997 - VII ZB 26/96, NJW 1997, 1787; Beschl. v. 12.6.1997 - V ZB 8/97, NJW 1997, 3449; Beschl. v. 17.11.1997 - II ZB 10/97, NJW-RR 1998, 354, 355).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 32/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Aufrechnung; Bezugnahme auf weitere

    Verzichtet er hierauf und wird zur Begründung der Berufung die (erneute) Aufrechnung mit einer Gegenforderung geltend gemacht, kann auf eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil nur verzichtet werden, wenn die im Berufungsrechtszug erstmals zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung weder mit der Klageforderung noch mit einer in der angefochtenen Entscheidung aberkannten Gegenforderung in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juni 1997 - V ZB 8/97 - NJW 1997, 3449).
  • OLG Schleswig, 13.09.2011 - 10 UF 120/11

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Denn es wird insbesondere nicht dem Erfordernis genüge getan, dass der Berufungskläger diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen hat, die er für unzutreffend hält und dazu die Gründe anzugeben sind, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung geben soll (BGH, NJW 1997, S. 3449 ; BGH, NJW 2002, S. 682 ).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2001 - 7 U 86/99

    Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung nach § 519 ZPO

    Dadurch soll bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegengewirkt und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs im Berufungsverfahren erreicht werden (BGH NJW 1997, 3449).
  • BGH, 05.02.1998 - IX ZB 107/97

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung als unzulässig

    Dadurch soll bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegengewirkt und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs im Berufungsverfahren erreicht werden (BGH, Beschl. v. 12. Juni 1997 - V ZB 8/97, WM 1997, 2188, 2190).
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