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   BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95   

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BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95 (https://dejure.org/1996,1341)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1996 - 2 BvR 662/95 (https://dejure.org/1996,1341)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/95 (https://dejure.org/1996,1341)
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Zur Tatzeit in Untersuchungshaft

§ 154 Abs. 2 StPO, keine Einstellung bei offensichtlicher Freispruchreife;

§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, Zumutbarkeit, von einem umstrittenen Rechtsmittel Gebrauch zu machen, außerordentlicher Rechtsbehelf bei "grobem prozessualem Unrecht";

§ 34a Abs. 3 BVerfGG, Auslagenentscheidung nach erledigter (und zurückgenommener) Verfassungsbeschwerde

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozessuales Unrecht - Zumutbarkeit - Rechtsbehelfseinlegung - Fachgericht - Monatsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 46
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    a) Hat sich eine Verfassungsbeschwerde erledigt, so ist über sie nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 [114 f.]).

    b) Über die Erstattung von Auslagen ist nach Billigkeitsgesichtspunkten gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 [114]).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Nur ein offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne dieser Vorschrift, weshalb durch dessen Einlegung und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 [19]; 28, 88 [95 f.]; 57, 121 [130]).

    Zwar darf die verständliche Ungewißheit über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht zu Lasten des Rechtssuchenden gehen und daher nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führen (vgl. BVerfGE 5, 17 [20]).

  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Der Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist nur erschöpft, wenn der Beschwerdeführer von jedem zulässigen Rechtsmittel der jeweiligen Prozeßordnung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 1, 13 [14]; 2, 123 [124]; 21, 94 [96]; 54, 53 [65]).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Nur ein offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel gehört nicht zum Rechtsweg im Sinne dieser Vorschrift, weshalb durch dessen Einlegung und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 [19]; 28, 88 [95 f.]; 57, 121 [130]).
  • OLG Stuttgart, 02.11.1981 - 3 Ws 150/81
    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH MDR 1951, 771) und ihm folgend von der obergerichtlichen Rechtsprechung übernommen und fortgesetzt worden (vgl. nur OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 341, 342; OLG Celle, NStZ 1983, 328, 329; OLG Rostock, NZV 1994, 287, 288 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 242/65

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des GrdsVG bezüglich Aufhebung oder

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Der Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist nur erschöpft, wenn der Beschwerdeführer von jedem zulässigen Rechtsmittel der jeweiligen Prozeßordnung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 1, 13 [14]; 2, 123 [124]; 21, 94 [96]; 54, 53 [65]).
  • OLG Celle, 30.12.1982 - 2 Ws 199/82
    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH MDR 1951, 771) und ihm folgend von der obergerichtlichen Rechtsprechung übernommen und fortgesetzt worden (vgl. nur OLG Stuttgart, MDR 1982, S. 341, 342; OLG Celle, NStZ 1983, 328, 329; OLG Rostock, NZV 1994, 287, 288 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    In Fällen dieser Art ist die nach der Geschäftsverteilung des Senats berufene Kammer zur Entscheidung über die Auslagenerstattung befugt (vgl. BVerfGE 72, 34 [38 f.]).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Jedoch ist es dem Beschwerdeführer im Regelfall zumutbar, von einem umstrittenen Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt (vgl. BVerfGE 68, 376 [379 ff.]).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
    Dies ist jedoch nicht schon dann der Fall, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von den zuständigen Fachgerichten unterschiedlich beurteilt wird (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 17, 252 [257]; 69, 233 [243]).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 519/52

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • OLG Rostock, 27.01.1994 - 2 Ss OWi 98/93

    Rechtskräftige Entscheidung; Unanfechtbarkeit; Rechtsmittel; Kostenentscheidung

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 04.11.1965 - 2 BvR 91/64

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • RG, 16.11.1925 - II 419/25

    1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des

  • BGH, 11.10.2006 - 2 StR 271/05

    Einstellung des Verfahrens (Anspruch auf Freispruch)

    Grundsätzlich ist ein Angeklagter durch eine Einstellung nach § 154 StPO nicht beschwert (Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 154 Rdn. 20); anders ist es nur, wenn die Unschuld eines Angeklagten eindeutig feststeht (BVerfG NJW 1997, 46).
  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 516/13

    Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der

    Die Revision verkennt nicht, dass diese Entscheidung - von möglichen von der Revision nicht angesprochenen kostenrechtlichen Konsequenzen abgesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/95, NJW 1997, 46) - den Angeklagten nicht beschweren kann.
  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    Eine Fallgestaltung, bei der § 154 Abs. 2 StPO deshalb nicht anwendbar wäre, weil die Unschuld des Angeklagten eindeutig feststeht (vgl. BVerfG NJW 1997, 46; BGH wistra 2007, 31, 32), liegt hier nicht vor.
  • KG, 31.05.2010 - 1 VAs 40/09

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen eine staatsanwaltliche

    Die für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsbehelfs erforderliche Beschwer des Betroffenen hat es im Falle einer Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO dann für gegeben erachtet, wenn diese nach Aktenlage ersichtlich schlechthin unhaltbar sei und mit der Versagung der Erstattung notwendiger Auslagen einhergehe (vgl. BVerfG NJW 1997, 46).

    Seine Entscheidung in NJW 1997, 46 erging in einem Fall, in dem der Betroffene gegen die Auslagenentscheidung in einem richterlichen Beschluss nach § 154 Abs. 2 StPO unmittelbar Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.

  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07

    Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens

    Mit einer von vornherein klaren Beweislage, bei deren Vorliegen eine Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/04 -, NJW 1997, S. 46), ist diese Verfahrenslage nicht vergleichbar.
  • OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98

    Zur Frage einer Rechtsbeugung bei einer Verfahrenseinstellung nach OWiG § 47 Abs.

    Eine solche - grundsätzlich unanfechtbare - Auslagenentscheidung, die nicht begründet zu werden braucht, ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse schneller Erledigung von OWi-Sachen vom Betroffenen in aller Regel zu akzeptieren (zur seltenen Ausnahme der Anfechtbarkeit vgl. BVerfG NJW 1997, 46 ff.; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329).
  • OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen

    Eine solche Teileinstellung entfernt sich von den Grundlagen der Vorschrift, erscheint sachfremd und unbillig (BVerfG, NJW 1997, 46 f.).
  • LG Arnsberg, 26.08.2008 - 2 Qs 72/08

    Einstellung, Beschwerde

    Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn der Beschluss nicht ordnungsgemäß ergangen ist oder die Entscheidung grobes prozessuales Unrecht darstellt (BVerfG, NJW 1997, 46).

    Zu Unrecht beruft sich der Angeklagte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1997, 46), das einem Beschuldigten in Ausnahmefällen ein Beschwerderecht zur "Beseitigung groben prozessualen Unrechts" zubilligt.

  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen kommt in diesen Fällen nur in Ausnahmefällen groben prozessualen Unrechts in Betracht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1996 -2 BvR 662/95 -, NJW 1997, S. 46); ein derartiger Rechtsfehler ist hier weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351

    Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse;

    Bei dieser Sachlage konnte der Antragsteller nicht darauf vertrauen, dass die vom Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde entwickelte Rechtsprechung, nach der die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht durch die fachgerichtliche Entscheidung über einen außerordentlichen Rechtsbehelf, der nicht offensichtlich unzulässig ist, neu in Lauf gesetzt werden kann (vgl. insbesondere BVerfG, NJW 1997, 46 f.), ohne weiteres auf die Frist zur Erhebung der Grundrechtsklage nach § 45 Abs. 1 StGHG übertragbar ist.
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 456/99

    Mangels Beschwer unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige

  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1802/04

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gem § 154 StPO begründet keine mit der

  • LG Dessau-Roßlau, 18.06.2014 - 2 Qs 51/14

    Einstellung eines Strafverfahrens: Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung

  • BFH, 17.09.2002 - IV B 108/02

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

  • BVerfG, 07.04.2005 - 2 BvR 301/05

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1359

    Außerordentliche Beschwerde; Fristbeginn; Gegenvorstellung;

  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1585

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Grundrechtsklage gegen fachgerichtliche

  • BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 2332/99

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769

    Erfolglose Gegenvorstellung gegen Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 285/07

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Teileinstellung des

  • VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche

  • BFH, 21.01.1998 - VII B 255/97

    Zulassung in einer Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der

  • LG Heidelberg, 29.09.2006 - 2 Qs 60/06

    Vorläufige Verfahrenseinstellung: Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss nach §

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