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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96   

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https://dejure.org/1996,2986
BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96 (https://dejure.org/1996,2986)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 2Z BR 73/96 (https://dejure.org/1996,2986)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 2Z BR 73/96 (https://dejure.org/1996,2986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1105; ErbbauRG § 9
    Erbbauzins-Reallast bei automatischer Gleitklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Eintragung eines nur bestimmbaren, wertgesicherten Erbbauzinses; Echte, automatisch wirkende Wertsicherungsklausel als Inhalt einer Erbbauzins-Reallast

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbbauzins-Reallast; Gleitklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 468
  • MDR 1996, 1235
  • WM 1997, 541
  • Rpfleger 1996, 506
  • BayObLGZ 1996, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15

    Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine

    Die Identität der Belastung des Erbbaurechts bleibt auch bei einer Zusammenführung der einzelnen Reallasten zu einem Gesamtrecht und der Eintragung einer dinglichen Wertsicherung statt des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Erbbauzinsanpassung unverändert (vgl. BayObLGZ 1996, 114, 116 und 1996, 159, 164).

    aa) Die Eintragung einer Wertsicherung bei der Erbbauzinsreallast bedarf als Inhaltsänderung des dinglichen Rechts nach § 877 i.V.m. § 876 BGB grundsätzlich der Zustimmung der Inhaber gleich- und nachrangiger Rechte an dem Erbbaurecht (allg. Meinung: BayObLGZ 1996, 159, 164; Böttcher, Praktische Fragen des Erbbaurechts, 7. Aufl., Rn. 364; Eichel, RNotZ 2001, 535, 538; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 10. Aufl., § 9 Rn. 27; Kluge, MittRhNotK 2000, 409, 425; Mohrbutter/Mohrbutter, ZIP 1995, 806, 810; v.Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 5. Aufl., Rn. 6.84; Wilke, DNotZ 1995, 654, 662).

  • OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 W 69/14

    Eintragung einer dinglichen Wertsicherungsklausel an Stelle einer

    Die nachträgliche Vereinbarung einer dinglichen Wertsicherungsklausel bedarf nach §§ 877, 876 S. 1 BGB grundsätzlich der Zustimmung der Inhaber nachrangiger dinglicher Rechte am Erbbaurecht, weil es sich um eine Inhaltsänderung des Erbbauzinses handelt (vgl. BayObLG, a.a.O. und Beschluss vom 18.07.1996 - 2 Z BR 73/96 - Rpfleger 1996, 505, Rz. 15 nach juris; Ingenstau/Hustedt, Erbbaurechtsgesetz, 10. Auflage, § 9 Rz. 27, 49; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rz. 1811 a).

    Für die in Konkurrenz zum Erbbauzinsberechtigten stehenden dinglich Berechtigten am Erbbaurecht macht es einen rechtlich bedeutsamen Unterschied, ob die Erhöhung des Erbbauzinses auf Verlangen des Grundstückseigentümers erfolgt und gesondert im Grundbuch einzutragen ist oder sich der grundbuchrechtlich gesicherte Erbbauzins in regelmäßigen Abständen automatisch nach Maßgabe eines vereinbarten Indikators ändert (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18.07.1996, a.a.O., Rz. 13 nach juris).

  • BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96

    Zusammenfassung mehrerer Erbbauzinsreallasten

    Eine "Ver23 In einem neuen Beschluß vom 18.7.1996 (Az. 2Z BR 73/96) hat das BayObLG nunmehr die Zulässigkeit einer echten Gleitklausel mit automatischer Anpassung des Erbbauzlnses ausdrücklich bestätigt, vgl. DNotl-Report 1996, 1371.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.04.1996 - 9 U 206/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5503
OLG Hamm, 19.04.1996 - 9 U 206/95 (https://dejure.org/1996,5503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.1996 - 9 U 206/95 (https://dejure.org/1996,5503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 1996 - 9 U 206/95 (https://dejure.org/1996,5503)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 468 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 414
  • NZV 1996, 494
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15

    Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn

    Dem entspricht es, dass die obergerichtliche Rechtsprechung bei maßgeblichen Bodenwellen eine Warnung der Verkehrsteilnehmer konkret durch Geschwindigkeitsbegrenzung und Warnung verlangt, insbesondere wenn diese für bestimmte Verkehrsteilnehmer eine "Falle" darstellen und die Behörde die Gefährlichkeit der Bodenwelle erkennen kann (vgl. OLG Hamm, NZV 1996, 494 m. w. Nachw.).
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