Weitere Entscheidung unten: EuGH, 18.06.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92   

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https://dejure.org/1996,35
BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 (https://dejure.org/1996,35)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 (https://dejure.org/1996,35)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 (https://dejure.org/1996,35)
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Mietpreisbindung

Rückwirkung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Mietpreisbindung

  • Bundesverfassungsgericht

    Die in Art. 4 Abs. 2 des Wohnungsbindungsänderungsgesetzes angeordnete Rückwirkung verstößt bei verfassungskonformer Auslegung nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungsbindungsänderungsgesetz; Nachwirkungsfrist; Verlängerung nicht verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des Art. 4 Abs. 2 WoBindÄndG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des Wohnungsbindungsänderungsgesetzes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungsrecht - Bindungsfrist - Verlängerung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 64
  • NJW 1997, 722
  • NVwZ 1997, 479 (Ls.)
  • ZMR 1997, 117
  • WM 1997, 263
  • DVBl 1997, 420
 
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Wird zitiert von ... (785)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
    Zum verfassungsrechtlich geschützten Eigentum gehören jedenfalls alle vermögenswerten Rechtspositionen, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum zuordnet (vgl. BVerfGE 70, 191 ).

    Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können vielmehr zu einer Verschiebung der Maßstäbe führen (vgl. BVerfGE 70, 191 ).

  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
    Das gilt nicht nur für das soziale Mietrecht (vgl. BVerfGE 38, 348 ; 71, 230 ), sondern in gleichem Maße für die staatliche Wohnungsförderung.

    Auf einem Rechtsgebiet mit derart bewegter Entwicklung kann der Einzelne nur eingeschränkt auf das unveränderte Fortbestehen einer ihm günstigen Rechtslage rechnen (vgl. BVerfGE 71, 230 ; 76, 220 ).

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
    Außerhalb des Strafrechts beruht die Beschränkung der Rückwirkung von Gesetzen auf dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 88, 384 ).

    Dasselbe gilt, wenn durch die Rückwirkung nur ein ganz unerheblicher Schaden verursacht würde (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 88, 384 ).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ist zudem der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen, der in Art. 14 Abs. 1 GG für vermögenswerte Güter eine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 36, 281 ; 72, 9 ; 75, 78 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 122, 374 ).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    b) Eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte" Rückwirkung) ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 122, 374 ; 131, 20 ; 141, 56 ; 156, 354 m.w.N.).

    Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkungen ist anerkanntermaßen gegeben, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durften, sondern mit deren Änderung rechnen mussten (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 88, 384 ; 95, 64 ; 122, 374 ; 135, 1 ; 156, 354 m.w.N.).

    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 88, 384 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 135, 1 ; 156, 354 ), wenn der Bürger sich nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 50, 177 ; 101, 239 ; 135, 1 ; 156, 354 ) oder wenn durch die sachlich begründete rückwirkende Gesetzesänderung kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht wird (sogenannter Bagatellvorbehalt; vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 135, 1 ; 156, 354 ).

  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Lassen Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung mehrere Deutungen zu, von denen jedenfalls eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, muss eine Auslegung vorgenommen werden, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 69, 1 (55); 95, 64 (93)).

    Die verfassungskonforme Auslegung darf nicht zu einer verdeckten Normreformation führen (vgl. BVerfGE 67, 299 (329); 95, 64 (93); 99, 341 (358); 118, 212 (234); BVerfGE 63, 131 (147 f.); Korioth - Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 9. Auflage 2012, 5.

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Rechtsprechung
   EuGH, 18.06.1996 - C-303/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1911
EuGH, 18.06.1996 - C-303/94 (https://dejure.org/1996,1911)
EuGH, Entscheidung vom 18.06.1996 - C-303/94 (https://dejure.org/1996,1911)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - C-303/94 (https://dejure.org/1996,1911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Rechte des Parlaments.

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Rat

    EG-Vertrag, Artikel 173 und 190
    1. Nichtigkeitsklage; Klagerecht des Parlaments; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Verteidigung seiner Befugnisse; Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren; Klage, die auf die unzureichende Begründung der angefochtenen Handlung gestützt ist; Unzulässigkeit; Verletzung durch die ...

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

  • Wolters Kluwer

    Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ; Überschreitung der Höchstkonzentration; Nichtigerklärung einer Handlung eines anderen Organs ; Schutz der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ; Schutz der Gesundheit, des Grundwassers und der Umwelt ; Kontamination von Wasser

  • Judicialis

    Richtlinie 94/43/EG vom 27. Juli 1994; ; Richtlinie 91/414/EWG; ; Richtlinie 80/778; ; EG-Vertrag Artikel 190

  • rechtsportal.de

    1. Nichtigkeitsklage - Klagerecht des Parlaments - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Verteidigung seiner Befugnisse - Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren - Klage, die auf die unzureichende Begründung der angefochtenen Handlung gestützt ist - Unzulässigkeit - Verletzung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 722 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 989
  • DVBl 1997, 36
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.03.1994 - C-316/91

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 18.06.1996 - C-303/94
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist diese Voraussetzung erfuellt, wenn das Parlament den Gegenstand seines zu schützenden Rechts und die behauptete Verletzung dieses Rechts schlüssig darlegt (Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-316/91, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-625, Randnr. 13).

    19 Dagegen stellt das Recht, gemäß einer Bestimmung des Vertrages angehört zu werden, ein Recht des Parlaments im Sinne des Artikels 173 Absatz 3 EG-Vertrag dar (vgl. Urteil Parlament/Rat, a. a. O., Randnr. 16).

  • EuGH, 16.06.1987 - 46/86

    Romkes / Officier van Justitie

    Auszug aus EuGH, 18.06.1996 - C-303/94
    23 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (siehe insbesondere Urteile vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 46/86, Romkes, Slg. 1987, 2671, Randnr. 16, und vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, a. a. O., Randnr. 18), kann nicht verlangt werden, daß der Rat alle Einzelheiten von Verordnungen oder Richtlinien über die gemeinsame Agrarpolitik nach dem Verfahren des Artikels 43 EG-Vertrag regelt.
  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.06.1996 - C-303/94
    Das Parlament legt nämlich im Rahmen seines Vorbringens, die streitigen Bestimmungen seien im Hinblick auf die Anforderungen des Artikels 190 unzureichend oder falsch begründet, nicht schlüssig dar, inwiefern ein solcher Verstoß seine Rechte verletzen könnte (Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-156/93, Parlament/Kommission, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 11).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Schengener Grenzkodex - Beschluss 2010/252/EU - Überwachung der

    Selbst dann, wenn es ein Rechtsschutzinteresse dartun müsste, wäre dies im vorliegenden Fall unstreitig gegeben, weil die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts der Union mit bindenden Wirkungen bestritten werde und weil der Erlass eines Rechtsakts im Verfahren zum Erlass von Durchführungsvorschriften statt im Gesetzgebungsverfahren die Rechte des Parlaments verletze (Urteil vom 18. Juni 1996, Parlament/Rat, C-303/94, Slg. 1996, I-2943, Randnrn.

    Die wesentlichen Bestimmungen einer Materie sind in der Grundregelung zu erlassen und können nicht Gegenstand einer Übertragung von Durchführungsbefugnissen sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission, C-156/93, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 18, Parlament/Rat, Randnr. 23, vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 34, und vom 6. Mai 2008, Parlament/Rat, C-133/06, Slg. 2008, I-3189, Randnr. 45).

  • EuGH, 16.02.2022 - C-157/21

    Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom)

    Zum anderen hat der Unionsgesetzgeber zwar die Möglichkeit, die Durchführungsbestimmungen zu Grundverordnungen nach einem anderen Verfahren als dem für den Erlass der Grundverordnung angewandten zu erlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 1996, Parlament/Rat, C-303/94, EU:C:1996:238, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch ändert dies nichts daran, dass, wie der Generalanwalt in Nr. 96 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, die in Art. 6 Abs. 11 der angefochtenen Verordnung vorgesehene Abstimmungsregel, d. h. die Regel der qualifizierten Mehrheit mit Beteiligung sämtlicher Mitgliedstaaten, diejenige ist, die nach Art. 16 Abs. 3 EUV bei den Beratungen des Rates stets anzuwenden ist, soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-306/98

    Monsanto

    5: - Vgl. insbesondere Urteil vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache C-303/94 (Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943, Randnr. 27).

    28: - Vgl. insbesondere Urteil vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache (C-440/93, Scotia Pharmaceuticals, Slg. 1995, I-2851, Randnr. 3) und Urteil Parlament/Rat (Randnr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-239/01

    Deutschland / Kommission

    23: - Vgl. auch z. B. Urteil vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache C-303/94 (Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943, Randnr. 23 a. E.).

    29 und 30) betreffend eine Soforthilfe für Bangladesch im Rahmen einer Aktion der Mitgliedstaaten, die unmittelbar von diesen finanziert wurde, und Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-316/91 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-625, Randnrn.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-189/97

    Parlament / Rat

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn das Parlament den Gegenstand seines zu schützenden Rechts und die behauptete Verletzung dieses Rechts schlüssig darlegt (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache C-303/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943, Randnr. 17).

    Im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft muß sich die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen (vgl. insbesondere Urteile vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11, vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-22/96, Parlament/Rat, Slg. 1998, I-3231, Randnr. 23, und vom 25. Februar 1999 in den Rechtssachen C-164/97 und C-165/97, Parlament/Rat, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 12).

  • EuGH, 25.02.1999 - C-164/97

    Parlament / Rat

    24 bis 26) oder wenn sie u. a.die Verbesserung der Produktion der Landwirtschaft bezwecken (zu einer Richtlinie über Pflanzenschutzmittel vgl. Urteil vom 18. Juni 1996 in derRechtssache C-303/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943).
  • EuGH, 27.11.1997 - C-137/96

    Kommission / Deutschland

    Denn die einheitlichen Grundsätze im Sinne von Artikel 23 seien erst durch die Richtlinie 94/43/EG des Rates vom 27. Juli 1994 zur Festlegung des Anhangs VI der Richtlinie 91/414 (ABl. L 227, S. 31) geregelt worden, die mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache C-303/94 (Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943) für nichtig erklärt worden sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-400/96

    Strafverfahren gegen Jean Harpegnies.

    12 Einen Versuch, die "einheitlichen Grundsätze" im Sinne der Vorschrift festzulegen, hat der Rat mit der Verabschiedung der Richtlinie 94/43/EG(8) unternommen, die jedoch durch das Urteil in der Rechtssache C-303/94, Parlament/Rat(9), aufgehoben wurde.

    (9) - Urteil vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache C-303/94 (Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union, Slg. 1996, I-2943).

  • EuG, 09.09.2008 - T-75/06

    Bayer CropScience u.a. / Kommission - Richtlinie 91/414/EWG -

    Nach ständiger Rechtsprechung sei eine Durchführungsmaßnahme, die gemäß den Bestimmungen einer Grundrichtlinie erlassen werde, für nichtig zu erklären, wenn sie "den Umfang der ... durch die Grundrichtlinie auferlegten Verpflichtungen verändert, ohne das nach dem Vertrag vorgeschriebene Rechtsetzungsverfahren zu beachten" (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juni 1996, Parlament/Rat, C-303/94, Slg. 1996, I-2943).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

    84 - Für einige Beispiele dieser Rechtsprechung vgl. Urteile vom 16. Juli 1992, Parlament/Rat (C-65/90, Slg. 1992, I-4593), vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, Slg. 1993, I-3685, Randnr. 32), vom 1. Juni 1994, Parlament/Rat (C-388/92, Slg. 1994, I-2067), vom 13. Juli 1995, Parlament/Kommission (C-156/93, Slg. 1995, I-2019), vom 7. März 1996, Parlament/Rat (C-360/93, Slg. 1996, I-1195), vom 18. Juni 1996, Parlament/Rat (C-303/94, Slg. 1996, I-2943, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2010/252 -

  • EuG, 04.11.2009 - T-75/06

    Bayer CropScience AG, Makhteshim-Agan Holding BV, Alfa Georgika Efodia AEVE und

  • EuG, 11.07.2007 - T-229/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE RICHTLINIE, MIT DER PARAQUAT ALS PFLANZENSCHUTZWIRKSTOFF

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2007 - C-403/05

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EWG) Nr. 443/92 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-441/97

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-133/06

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2005/85/EG - Verfahren in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-100/96

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: British

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-540/13

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2013 - C-500/11

    Fruition Po - Gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse - Verordnung (EG)

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