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   OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 52/95   

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https://dejure.org/1996,2680
OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 52/95 (https://dejure.org/1996,2680)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.1996 - 1 U 52/95 (https://dejure.org/1996,2680)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 1996 - 1 U 52/95 (https://dejure.org/1996,2680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erheblich erhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache; Bemessung des Schmerzengeldes bei Versterben des Geschädigten an den primären unfallbedingten Verletzungen; Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion; Wettlauf zwischen potentiellem ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Geringes Schmerzensgeld für Verletzungen, die alsbald zum Tode führen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 806
  • MDR 1996, 915
  • NZV 1996, 318
  • VersR 1996, 985
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.01.1997 - 9 U 161/96

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Versterben des Unfallopfers kurz nach dem Unfall

    Es hat dies damit begründet, daß unter derartigen Umständen bei "wertender Betrachtung" der Verletzungsphase gegenüber dem nachfolgenden Tod keinerlei eigenes Gewicht zukomme und sie daher dem sofortigen Tod gleichzusetzen sei, für den nach der Regelung des § 847 BGB kein Schmerzensgeld geschuldet wird (VersR 96, 985 = r + s 96, 228).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Entgegen der Auffassung der Kläger war bei der Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen, daß Dr. L. die schweren Gesundheitsschäden lediglich rund 21 Monate ertrage mußten; es war auch nicht - sozusagen als Ausgleich hierfür - schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen, daß das Leben Dr. L. durch den Unfall frühzeitig beendet worden ist (ebenso Jaeger VersR 96, 1177, 1182; OLG Hamm NZV 97, 233, 234; OLG Oldenburg VersR 96, 726, 727; vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf VersR 96, 985 und OLG Stuttgart VersR 94, 736, 737: Nach OLG Düsseldorf gibt es bei lediglich kurzzeitigem Überleben von einigen Stunden gar kein, nach OLG Stuttgart lediglich ein symbolisches Schmerzensgeld; ablehnend insoweit allerdings OLG Hamm und OLG Oldenburg a.a.O.; a.A. dagegen - die zeitliche Dauer der Verletzungsphase als weitgehend unerheblich ansehend - OLG München OLGR 96, 111):.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 141/00

    Richterwechsel nach einer Beweiserhebung - Entziehung des Auftrags an den

    Nach der durch das Landgericht zitierten Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 11. März 1996, Az. 1 U 52/95, veröffentlicht in NJW 1997, 806) steht den Erben ein geringes Schmerzensgeld allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion zu, wenn ein Verkehrsunfallopfer etwa 3 Stunden nach dem Schadensereignis an seinen unfallbedingten Verletzungen stirbt, ohne zwischenzeitlich das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
  • LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18

    Behandlungsfehler - Schmerzensgeld wegen erlittener gesundheitlicher

    Der baldige Tod kann das Schmerzensgeld mindern, vor allem, wenn der Verletzte bis zum Tod das Bewusstsein nicht wiedererlangt (Hamm VersR 96, 985, Schlesw NJW-RR 98, 1404); entscheidend sind aber die Umstände des Einzelfalls (Palandt, 76. Aufl., 2017, § 253 BGB, Rn. 19).
  • OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96

    Kein nur symbolisches Schmerzensgeld bei Tod nach achttägigem Koma

    Schmerzensgelder der vom Landgericht ausgeurteilten symbolischen Größenordnung werden - soweit hier von Interesse- von den Gerichten zugesprochen, wenn der Verletzte bewußtlos nur wenige Stunden überlebt (vgl. z. B. OLG Stuttgart, 2.5. 94, NJW 94, 3016; OLG Düsseldorf, 11.3. 96, NJW 97, 806).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Das kann - ebenso wie in den Fällen, in denen die Verletzungshandlung sofort zum Tode führt - selbst bei schwersten Verletzungen dann zu verneinen sein, wenn diese bei durchgehender Empfindungslosigkeit des Geschädigten alsbald den Tod zu Folge haben und der alsbaldige Tod nach den konkreten Umständen des Falles - insbesondere wegen der Kürze der Zeit zwischen Schadensereignis und Tod sowie nach dem Ablauf des Sterbevorgangs (Hervorhebung durch Unterstreichung jeweils durch den Senat) - derart im Vordergrund steht, dass eine immaterielle Beeinträchtigung durch die Körperverletzung als solche nicht fassbar ist und folglich auch die Billigkeit keinen Ausgleich in Geld gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.1998, a.a.O., Rn 19, dort verneint bei Tod nach einer Stunde Bewusstlosigkeit nach einem vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall; vgl. zu ähnlichen Fällen auch OLG Koblenz, Urteil vom 22.11.2000, 1 U 1645/97, juris, dort Rn 26-31 mwN: Tod durch Ertrinken; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2008, I-1 U 79/06, juris, dort Rn 58 ff. mwN: Tod durch Verkehrsunfalls nach ca. 2 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.1996, 1 U 52/95, juris, Rn 8 ff. und OLG Köln, Urteil vom 22.08.2008, I-1 U 59/07, Rn 30 ff., jeweils: Tod durch Verkehrsunfall nach 3 Stunden Bewusstlosigkeit; OLG Schleswig, Urteil vom 14.05.1998, 7 U 87/96, dort Rn 4 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen: Tod durch Verkehrsunfall nach 7 Tagen Bewusstlosigkeit; OLG Nürnberg, Urteil vom 26.05.1993, 4 U 1329/92, juris, Rn 44: Tod eines LKW-Fahrers durch Auffahren auf einen auf der Autobahn querstehenden Panzer; vgl. auch: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 12. Auflage 2016, Rn 282-288 ff. mwN nebst Differenzierungen/Fallgruppen; IMM-DAT-Slizyk, 14. Auflage 2018, Rn 281 ff., insbes.
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