Rechtsprechung
BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96 |
Fachanwältin für Arbeitsrecht
§ 43c BRAO, RAFachBezG, gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Führung der Zusatzbezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" - Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen - Versäumung der Ladung zu einem Fachgespräch
- Anwaltsblatt
§ 2 RAFachBezG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 43c; RAFachBezG § 2 Abs. 1, §§ 9, 10
Berechtigung der Ladung zu einem Fachgespräch - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1307
- MDR 1997, 896
- StV 1997, 205
- AnwBl 1997, 223
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 50/95
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96
Weiter kann von besonderen Erfahrungen nur dann die Rede sein, wenn die Zahl der jährlich bearbeiteten Fälle diejenige der von einem Rechtsanwalt mit einer Allgemeinpraxis üblicherweise auf diesem Gebiet übernommenen Mandate nennenswert übersteigt (Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996 AnwZ(B) 50/95).In entsprechender Weise ist der Senat schon bei seiner Entscheidung vom 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 50/95 - verfahren.
aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 29. Januar 1996 - AnwZ(B) 50/95) kommt es für die Erteilung der Erlaubnis nicht darauf an, daß der Antragsteller die Zahl von 80 Fällen in einem Zeitraum von zwei Jahren vor Antragstellung bearbeitet hat.
Mangelnde Erfahrungen in einem Teilbereich des Fachgebiets können daher aufgewogen werden (Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996 - Anwz (B) 50/95;… vgl. auch Bochumer Empfehlungen, aaO. Abschn. II 6).
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96
Demzufolge unterliegt die angefochtene Entscheidung auch hinsichtlich der ihr vorausgehenden Würdigung und Verfahrensweise des Fachausschusses in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht der richterlichen Nachprüfung (vgl. dazu BVerfGE 61, 82, 111; 84, 34, 49 f; 88, 41, 61). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96
Demzufolge unterliegt die angefochtene Entscheidung auch hinsichtlich der ihr vorausgehenden Würdigung und Verfahrensweise des Fachausschusses in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht der richterlichen Nachprüfung (vgl. dazu BVerfGE 61, 82, 111; 84, 34, 49 f; 88, 41, 61).
- BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11
Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anwendung der Gewichtungsregelung; …
Die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer über die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung (§ 43c Abs. 1 BRAO) ist auch in Bezug auf die Höher- oder Mindergewichtung rechtlich gebunden und unterliegt einschließlich der ihr vorausgehenden Würdigung des Fachausschusses (§ 43c Abs. 2 BRAO) in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich uneingeschränkt der richterlichen Nachprüfung (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307; vom 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, NJW 2003, 741).(1) Die Vorschriften des Gesetzes über Fachanwaltsbezeichnungen haben die Feststellung der vom Bewerber nachzuweisenden Kenntnisse und Erfahrungen in hohem Maße formalisiert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; vom 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636).
Die darin zum Ausdruck kommende schematische Betrachtungsweise entspricht der sowohl vom Gesetzgeber als auch vom Satzungsgeber verfolgten Zielsetzung, die Schwelle für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung (§ 43c BRAO) nicht sehr hoch anzusetzen (…vgl. BT-Drucks. 12/1710, S. 8; Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO; vom 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97, aaO [jeweils zum RAFachBezG]; vgl. Henssler/Prütting/Stobbe, aaO, § 1 FAO Rn. 8).
Diese Aufgabe kam zunächst § 9 Abs. 1 Satz 2 RAFachBezG zu (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO), der vorsah, dass die Bedeutung einzelner Fälle (Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit) zu einer anderen Gewichtung führen konnte.
Da sich diese Fallzahlen - wie gerade die Wertung des § 5 Satz 3 FAO a.F. (§ 5 Abs. 4 FAO) zeigt - auf Mandate von durchschnittlichem Zuschnitt beziehen, muss der Bewerber vielmehr zusätzlich, etwa durch einen hinreichend aussagekräftigen Fallbeschrieb, belegen, dass den bearbeiteten Fällen insgesamt betrachtet mindestens das gleiche Gesamtgewicht wie der vorgegebenen Anzahl durchschnittlicher Mandate zukommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO; vom 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97, aaO).
Die Regelung geht dabei von Fällen aus, die gemessen an ihrer Bedeutung, ihrem Umfang und ihrem Schwierigkeitsgrad von durchschnittlichem Gewicht sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, aaO [zu § 5 FAO]; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO; vom 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97, aaO [jeweils zu § 9 RAFachBezG]).
Diese Beurteilung hat sich nicht an den Erwartungen eines erfahrenen Fachanwalts, sondern daran auszurichten, was bei einer Allgemeinpraxis als durchschnittlicher Fall aus dem betreffenden Fachgebiet zu gelten hat (vgl. § 2 Abs. 2 FAO; vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO).
Die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer über die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung (§ 43c Abs. 1 BRAO) ist in vollem Umfang rechtlich gebunden und unterliegt daher auch hinsichtlich der ihr vorausgehenden Würdigung und Verfahrensweise des Fachausschusses (§ 43c Abs. 2 BRAO) in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich uneingeschränkt der richterlichen Nachprüfung (Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO [zum RAFachBezG]; vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 40/01, aaO [zur FAO]).
Die vom Fachausschuss vorzunehmende Tatsachenaufklärung sowie die ihm bei der Beurteilung der praktischen Erfahrungen des Bewerbers obliegende rechtliche Wertung betreffen keine Fragen, die sich ihrer Natur nach einer vollständigen gerichtlichen Kontrolle entziehen (Senatsbeschluss vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO [zum RAFachBezG]; vgl. auch Senatsbeschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 40/01, aaO [zur FAO]).
Es entspricht daher gefestigter Senatsrechtsprechung, dass die Rechtsanwaltskammer die Bedeutung, den Umfang und die Schwierigkeit der eingereichten Fälle zu gewichten und zu berücksichtigen hat, was bei den Bewerbern dazu führen kann, dass wegen besonders umfangreicher und schwieriger Mandate schon eine geringere Anzahl genügt und bei vielen gleichgelagerten, einfachen Verfahren die vorgegebene Fallzahl überschritten sein muss (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, aaO [zu § 5 FAO]; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO [zu § 9 RAFachBezG]; vgl. auch Feuerich/Weyland/Vossebürger, aaO Rn. 18).
- BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 40/01
Überprüfung der Qualifikation eines Fachanwalts-Bewerbers durch den Fachausschuß
a) Die nach § 43 c Abs. 1 und 2 BRAO in Verbindung mit den Bestimmungen der Fachanwaltsordnung von der Rechtsanwaltskammer zu treffende Beurteilung, ob die vom Bewerber vorgelegten schriftlichen Unterlagen die gesetzlich geforderten besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet nachweisen, ist auch nach Inkrafttreten der Fachanwaltsordnung grundsätzlich einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung zugänglich (Senatsbeschluß vom 19. Juni 2000 - AnwZ (B) 59/99, NJW 2000, 3648 unter II 2 im Anschluß an die frühere Senatsrechtsprechung zum RAFachBezG: BGHZ 142, 97, 99; Beschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307 unter II 3 b).§ 43 c BRAO enthält keine Ermächtigung zu einer nicht vollständig kontrollierbaren Abwägung (Senatsbeschluß vom 18. November 1996, aaO unter II 3 b).
Einen eigenen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum hat sie damit - von den oben genannten Ausnahmen abgesehen - nicht erhalten (Senatsbeschluß vom 18. November 1996, aaO unter II 3 b aa).
Vielmehr hat jeder Anwalt, der - wie in § 43 c BRAO gefordert - besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat und dies in der dafür in §§ 4 bis 6 FAO vorgesehenen Form nachweist, einen Anspruch darauf, daß ihm die Erlaubnis erteilt wird, die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung zu führen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996, aaO).
In dieser Formalisierung kommt - nicht anders als früher in den entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über Fachanwaltsbezeichnungen - zum Ausdruck, daß nicht eine individuell ausgerichtete, dem Ausschuß obliegende Ermittlung des Wissens und der praktischen Fähigkeiten des einzelnen Bewerbers im Vordergrund steht (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996, aaO unter II 3 b aa zum RAFachBezG), sondern daß ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung - ohne vorheriges Fachgespräch - besteht, wenn die in §§ 4 und 5 FAO genannten Voraussetzungen durch schriftliche Unterlagen nachgewiesen sind (vgl. BGHZ 142, 97, 102 zu §§ 8, 9 RAFachBezG m.Nachw.; ebenso zu § 4 FAO: Senatsbeschluß vom 19. Juni 2000, aaO unter II 2 d).
Wenn dort davon die Rede ist, daß der Ausschuß zum Fachgespräch lädt, wenn er seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand nach dem "Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen nicht abgeben" kann, so hat dies nur Bedeutung für die Fälle, in denen die Voraussetzungen nach §§ 4 bis 6 FAO nicht bereits durch die schriftlichen Unterlagen nachgewiesen sind, der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Rahmen eines Fachgesprächs aber noch aussichtsreich erscheint (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996, aaO unter II 3 c a.E. zu § 10 RAFachBezG).
- BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des …
Die Frage, ob die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen die besonderen praktischen Erfahrungen nachweisen, ist eine Rechtsfrage und daher gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; BGH, Beschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; BGHZ 142, 97, 99; Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 40/01, BRAK-Mitt. 2003, 25, 26).Das Erfordernis der Bearbeitung bestimmter Fallzahlen innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums soll sicherstellen, dass der Durchschnitt der Mandate auf dem Fachgebiet des Rechtsanwalts die Zahl der Aufträge deutlich übersteigt, die von nicht spezialisierten Berufskollegen im betreffenden Zeitraum auf dem Gebiet bearbeitet werden (vgl. zu § 9 RAFachBezG: Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996, AnwZ (B) 50/95, NJW-RR 1996, 1147; Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308; Henssler in: Henssler/Prütting, aaO, § 5 FAO Rdn. 1).
Der Senat ist für § 9 Abs. 1 Satz 2 RAFachBezG unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien davon ausgegangen, dass eine Gewichtung zu Ungunsten des Antragstellers zulässig ist (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307, 1308).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - 19 D 269/21
Privatschulgewährleistung; Ersatzschule; eigener Art; Lehrer; …
BGH, Beschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96 -, NJW 1997, 1307, juris, Rn. 17, vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 23/94 -, BRAK-Mitt. 1995, 75, vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 3/94 -, BRAK-Mitt. 1995, 241, und vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 75/93 -, BRAK-Mitt. 1994, 104; dazu Quaas in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 7 FAO, Rn. 37 bis 44.BGH, Beschluss vom 18. November 1996, a. a. O., Rn. 7, 14.
- BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 33/97
Voraussetzung für die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" - …
Da er für die Beurteilung der praktischen Erfahrungen maßgeblich auf die bearbeiteten Fallzahlen abstellt, genügt es regelmäßig, wenn der Anwalt darüber hinaus nachweist, daß er, mehr als in einer Allgemeinpraxis üblich, mit Mandaten aus dem betreffenden Fachgebiet befaßt ist und die von ihm bearbeiteten Fälle bei einer Gesamtbewertung mindestens 80 Mandaten durchschnittlicher Bedeutung aus dem betreffenden Fachgebiet entsprechen (BGH, Beschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96 - NJW 1997, 1307, 1308).Im übrigen hat der Senat bereits entschieden, daß mangelnde Erfahrungen in einem Teilbereich des Fachgebiets ausgeglichen werden können (Senatsbeschl. v. 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 50/95, NJW-RR 1996, 1147, 1148; v. 18. November 1996, aaO S. 1309; vgl. auch Bochumer Empfehlungen 1993 der Bundesrechtsanwaltskammer Abschn. II 6, BRAK-Mitt. 1993, 83, 84).
Damit sind die gesetzlichen Anforderungen jedenfalls erfüllt, wie der Senat selbst feststellen kann (Beschl. v. 18. November 1996 aaO S. 1308).
Ein solches Fachgespräch kommt zwar entgegen der Meinung des Beschwerdeführers auch dann in Betracht, wenn Bedenken gegen die praktische Erfahrung des Anwalts bestehen (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, aaO S. 1308).
Es dient dazu, dem Ausschuß eine ergänzende Beurteilungsgrundlage zu liefern, wenn die schriftlichen Unterlagen für den Regelnachweis nicht ganz genügen, es jedoch möglich erscheint, deren Mängel durch einen positiven Eindruck im Fachgespräch auszugleichen (Senatsbeschl. v. 18. November 1996, aaO S. 1308).
- AGH Berlin, 29.09.2005 - I AGH 4/05
Fachanwalt - zum Fallquorum im Verwaltungsrecht
Vielmehr hat jeder Anwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben und dies in der dafür in §§ 4-6 FAO vorgeschriebenen Form nachgewiesen hat, einen Anspruch darauf, dass ihm die Erlaubnis erteilt wird, die Fachanwaltsbezeichnung zu führen (BGH, Beschl. v. 23.9.2003 - AnwZ [B] 40/01 - sub II.4.a) = NJW 2003, 741-743; BGH, Beschl. v. 29.9.1997 - AnwZ [B] 33/97 - sub II.2.c) = NJW-RR 1998, 635-636; BGH, Beschl. v. 18.11.1996 - AnwZ [B] 29/96 - sub II.3.b) aa) = NJW 1997, 1307-1309).
Dieser Nachweis wird i.d.R. durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden anwaltsspezifischen Lehrgang (§ 4 Abs. 1 FAO) geführt (…BGH, Urt. v. 19.6.2000 - AnwZ [B] 59/99 - sub II.2.a) = NJW 2000, 3648-3649; Urt. v. 18.11.1996 - AnwZ [B] 29/96 - a.a.O.).
= BRAK-Mitt.2002, 142, 143; Feuerich / Weyland , a.a.O.) und der Gesetzgeber die Schwelle für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung ersichtlich auch nicht sehr hoch ansehen wollte (BGH, Urt. v. 18.11.1996 - AnwZ [B] 29/96 - sub II.3.c), a.a.O.).
Die Anzahl der Mandate muss über das hinausgehen, was in einer Allgemeinpraxis üblich ist (…BGH, Urt. v. 29.9.1997 - AnwZ [B] 33/97 - sub II.2.b) aa) = NJW-RR 1998, 635-636; Urt. v. 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96 - sub II.3.b) bb), a.a. O.).
- VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98
Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht …
Es dient dazu, dem zuständigen Fachausschuss eine ergänzende Beurteilungsgrundlage dann zu bieten, wenn die schriftlichen Unterlagen für den Regelnachweis nicht ganz genügen, es jedoch möglich erscheint, deren Mangel durch einen positiven Eindruck im Fachgespräch auszugleichen (BGH, Beschluss vom 18. November 1996- AnwZ (B) 29/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 = NJW 1997, 1307 ;… Beschluss vom 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97 - BRAK- Mitt.Die aufgeführten Fallzahlen dürfen dabei jedoch nicht schematisch gehandhabt werden, vielmehr ist die Bedeutung der einzelnen Fälle sowie der Zeitraum, in dem diese bearbeitet wurden, mit zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucks. 12/1710, Amtl. Begründung zu § 9, S. 8
; BGH, NJW 1997, 1307 ).Die seiner Bewertung zugrunde liegende Annahme, von besonderen Erfahrungen könne nur dann die Rede sein, wenn die Zahl der jährlich bearbeiteten Fälle die durchschnittlich von einem Rechtsanwalt auf dem betreffenden Fachgebiet übernommenen Mandate nennenswert übersteige (vgl. § 2 Abs. 1 RAFachBezG; BGH, NJW 1997, 1307 ), zu berücksichtigen sei daher auch, innerhalb welchen Zeitraums der Anwalt die Regelzahl der Fälle bearbeitet habe, weist keine Verkennung verfassungsrechtlicher Maßstäbe auf.
- BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 91/98
Nachweis der besonderen Kenntnisse als Fachanwalt für Steuerrecht nach Abschluß …
Hatte der Rechtsanwalt die gesetzlich geforderten Nachweise bereits durch die schriftlichen Unterlagen erbracht, ist für die Anordnung eines Fachgesprächs kein Raum (Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, BRAK-Mitt. 1997, 128 = NJW 1997, 1307, 1308; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636; v. 26. Januar 1998 - AnwZ (B) 55/97, BRAK-Mitt. 1998, 153).§ 10 RAFachBezG gestattet die Ladung zu einem Fachgespräch nur dort, wo die schriftlichen Unterlagen des Bewerbers den gesetzlichen Anforderungen nicht ganz genügen, es jedoch möglich erscheint, daß der Rechtsanwalt das danach im Bereich der Fachkenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen vorhandene (geringe) Defizit durch einen positiven Eindruck im Fachgespräch auszugleichen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO).
- BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04
Zulässigkeit der Erstreckung des Fachgesprächs auf das gesamte Fachgebiet; …
Das Verwertungsverbot, das der Senat für den Fall eines zu Unrecht angeordneten Fachgesprächs ausgesprochen hat (BGHZ 142, 97; Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ(B) 29/96, NJW 1997, 1307 unter II 3 e zu § 10 Abs. 3 RAFachBezG), gilt für den hier vorliegenden Fall eines wegen Überschreitung des Prüfungsstoffs rechtswidrigen Fachgesprächs in gleicher Weise. - BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00
Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer …
Auch bei der Anwendung des § 5 FAO bedarf es daher einer Bewertung und Gewichtung der von dem Bewerber angegebenen Mandate (vgl. Senat, Beschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96 - NJW 1997, 1307 zu § 9 RAFachBezG). - BVerfG, 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95
Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Überdehnung der …
- AGH Niedersachsen, 19.03.2002 - AGH 7/01
Fachanwalt - zum Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
- AGH Sachsen-Anhalt, 23.01.2004 - 1 AGH 19/03
Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für …
- BGH, 13.07.2015 - AnwZ (Brfg) 5/15
Verleihung der Befugnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung "Handels- und …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10
Fachanwaltsantrag: Arbeitsproben auch in elektronischer Form?
- AGH Hessen, 14.07.2014 - 1 AGH 4/14
Fachanwaltschaften: Nachholung einer versäumten Fortbildung
- AGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - AGH 45/02
Fachanwalt - zu den Anforderungen an die vorzulegende Fallliste
- AGH Niedersachsen, 17.03.2014 - AGH 16/13
Verfahren zur Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Isolierte Anfechtbarkeit …
- AGH Bayern, 13.07.2011 - BayAGH I - 9/10
Anwaltsgerichtsverfahren: Nachschieben von Fällen zu einem Fachanwaltsantrag im …
- AGH Thüringen, 15.11.2004 - AGH 2/04
Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen
- BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 55/97
Kriterien für die Gestattung des Führens der Fachbezeichnung "Fachanwalt für …
- AGH Berlin, 24.11.2008 - II AGH 4/08
Fachanwalt - Kein Nachschieben von Fällen in gerichtlichen Verfahren nach Ablauf …
- AGH Sachsen, 12.09.2008 - AGH 2/08
Fachanwalt - Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen im Handels- und …
- AGH Rheinland-Pfalz, 11.05.2007 - 1 AGH 33/05
Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen
- AGH Niedersachsen, 23.04.2009 - AGH 20/08
- AGH Hamburg, 05.11.2003 - I ZU 4/03
Fachanwalt - zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen
- AGH Bayern, 20.11.2002 - BayAGH I - 19/01
Fachanwalt - zum Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
- AGH Baden-Württemberg, 04.11.1998 - AGH 9/98
- AGH Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 1 AGH 30/99
Nachweis der praktischen Erfahrungen im Fachanwaltszulassungsverfahren